© 2016 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 046/16 Reformen im italienischen Zivilprozessrecht Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 046/16 Seite 2 Reformen im italienischen Zivilprozessrecht Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 046/16 Abschluss der Arbeit: 10. März 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr , Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 046/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassender Überblick 4 2. Weiterführende Materialien 5 2.1. Veröffentlichungen von italienischen Ministerien 5 2.2. Publikationen von Fachverbänden 5 2.3. Veröffentlichungen internationaler Organisationen 5 2.4. Pressemeldungen 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 046/16 Seite 4 1. Zusammenfassender Überblick Am 10. November 2014 hat das italienische Parlament das Gesetzesdekret Nr. 1321 zur Justizreform vom 12. September 2014 bestätigt, mit dem einige bedeutsame Änderungen in Bezug auf das Zivilverfahren einhergehen. Ziel der Reform ist es unter anderem, die Attraktivität Italiens für Investoren zu erhöhen, indem die Dauer zivilrechtlicher Gerichts- und Vollstreckungsverfahren gekürzt und die Überlastung der Gerichte abgebaut wird, womit gleichzeitig eine Steigerung der Prozessökonomie erreicht wird. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Einführung der Möglichkeit einen Gerichtsprozess an ein Schiedsgericht verweisen zu lassen durch einvernehmliche Vereinbarung der Streitparteien Einführung einer „Schlichtung mit Beistand“ auf Antrag der Streitparteien, mithilfe derer eine Einigung zwischen den anwaltlich vertretenen Streitparteien gefunden weder kann Einführung eines obligatorisch durchzuführenden Schiedsverfahrens bei Schadensersatzklagen in Verkehrssachen und bei Zahlungsklagen von Beträgen bis zu 50.000 Euro Einführung der Beendigung des Vollstreckungsverfahrens bei frühzeitiger Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Verfahrenskosten und erzielbarem Erlös aus dem Schuldnervermögen für die Gläubigeransprüche Einführung einer vor dem gerichtlichen Verfahren obligatorischen Mediation in mietrechtlichen , (wohn-) eigentumsrechtlichen und nachbarrechtlichen Streitigkeiten Ausweitung der Kompetenzen von Gerichten, welche speziell über Fälle mit unternehmerischem Bezug entscheiden; diese Gerichte sind bereits 2012 eingeführt worden und haben beispielsweise im Jahr 2014 ca. 85 % aller zu entscheidenden Fälle innerhalb eines Jahres zum Abschluss gebracht Einführung eines elektronischen Systems für sämtliche Zivilverfahren, sodass jeglicher Schriftverkehr auf dem elektronischen Weg abgewickelt werden kann 1 Decreto-Legge convertito con modificazioni dalla L. 10 novembre 2014, n. 162 (in S.O. n. 84, relativo alla G.U. 10/11/2014, n. 261), abrufbar in italienischer Sprache unter: http://www.normattiva.it/urires /N2Ls?urn:nir:stato:decreto-legge:2014-09-12;132!vig [letzter Aufruf: 10. März 2016]. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 046/16 Seite 5 2. Weiterführende Materialien 2.1. Veröffentlichungen von italienischen Ministerien - Italienisches Justizministerium: „Riforma della Giustizia - #unannodigiustizia“, Juli 2015 - Anlage 1 - Italienisches Wirtschafts- und Finanzministerium: „Italy’s Strategy for Reforms“, Dezember 2015 (Auszug: S. 9-10 und 46-47) - Anlage 2 2.2. Publikationen von Fachverbänden - Grigolli, Stephan: „Neue Aspekte der Justizreform“ in DE international The German Chamber Network Newsletter Recht & Steuern #90, September 2014 (Auszug: S. 16) - Anlage 3 - Grigolli, Stephan: „Italien tut etwas für den Gläubigerschutz“ in DE international The German Chamber Network Newsletter Recht & Steuern #92, November 2014 (Auszug: S. 15) - Anlage 4 - Germany Trade & Invest: „Italien – Parlament beschließt Justizreform“, Januar 2015 - Anlage 5 - Legance Avvocati Associati: „Italy is back – Reforms are bearing fruit“, April 2015 - Anlage 6 - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI): „Italy’s reforms. Efforts to catch up are under way“, Oktober 2015 - Anlage 7 2.3. Veröffentlichungen internationaler Organisationen - International Monetary Fund (IMF): Working Paper WP/14/32 „Judicial System Reforms in Italy – A Key to Growth“, Februar 2014 - Anlage 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 046/16 Seite 6 - Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD): „Italy Structural Reforms : Impact in Growth and Employment“, Februar 2015 - Anlage 9 2.4. Pressemeldungen - Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Italiens beharrlicher Justizreformer“, 12. März 2015 - Anlage 10 - Frankfurt School of Finance & Management: „Italiens Justizminister Andrea Orlando erläutert Justizreform an der Frankfurt School“, 13. März 2015 - Anlage 11 - ITKAM Germania: „So berichtet die deutsche Presse über die italienische Justizreform (und ihre Auswirkungen auf Investoren)“, 20. März 2015 - Anlage 12 - Ende der Bearbeitung -