© 2017 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 039/17 Statistiken zu den Ermittlungsverfahren bzw. Aburteilungen zu den §§ 89a, 89b, 89c, 91, 129a, 129b StGB seit 2010 Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 039/17 Seite 2 Statistiken zu den Ermittlungsverfahren bzw. Aburteilungen zu den §§ 89a, 89b, 89c, 91, 129a, 129b StGB seit 2010 Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 039/17 Abschluss der Arbeit: 10. Juli 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 039/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Auskünfte des Statistischen Bundesamtes 4 3. Auskünfte des BKA 5 4. Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 039/17 Seite 4 1. Einleitung In der dieser Dokumentation zugrundeliegenden Anfrage wurde nach Zahlen bzw. verlässlichen Schätzungen zu Ermittlungsverfahren bzw. Verurteilungszahlen zu den §§ 89a, 89b, 89c, 91, 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB)1 gefragt. Die Zahlen sollen möglichst ab 2010 jeweils einen Jahresrückblick ermöglichen. Von den Wissenschaftlichen Diensten wurde sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Bundeskriminalamt (BKA) um Auskunft über entsprechende Statistiken gebeten. 2. Auskünfte des Statistischen Bundesamtes Das Statistische Bundesamt weist auf seine Fachserie 10 Reihe 3 "Strafverfolgung" hin. Auszüge aus dieser Fachserie sind in der folgenden Datei für die Jahre 2010 bis 2015 abgespeichert: Destatis_GZ_250638_552894.zip In dieser Datei sind den Auszügen für die Jahre 2010 bis 2015 allgemeine Erläuterungen zur Rechtspflegestatistik vorangestellt. Das Statistische Bundesamt macht in dieser allgemeinen Erklärung deutlich, dass statistische Erhebungen über Straftaten in Deutschland in drei Bereichen erfolgen und entsprechend zu unterscheiden sind. Insbesondere sind die statistischen Erhebungen nicht miteinander verbunden. Erhebungen erfolgen auf folgenden drei Ebenen: bei der Polizei: Fälle und Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren, bei den Staatsanwaltschaften: Beschuldigte im Ermittlungsverfahren sowie bei den Strafgerichten: Abgeurteilte mit Rechtskraft des Urteils. Für diese drei unterschiedlichen Ebenen werden von verschiedenen staatlichen Stellen die Statistiken geführt: Über die der Polizei bekannt gewordenen Fälle gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Auskunft. Die PKS wird vom Bundeskriminalamt (BKA) auf der Grundlage der von den Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt und veröffentlicht. In der PKS werden alle der Polizei bekannt gewordenen Verdachtsfälle erfasst. Das hat zur Folge, dass auch Taten von nicht strafmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken in die PKS einfließen. Die PKS ist abrufbar unter folgendem Link: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeiliche Kriminalstatistik/pks_node.html (letzter Abruf: 10. Juli 2017) Die Staatsanwaltschaften schließen jeweils die Ermittlungsverfahren ab. Die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft klärt, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, der eine An- 1 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 039/17 Seite 5 klageerhebung rechtfertigt. Dabei überprüft die Staatsanwaltschaft auch, ob der Tatverdächtige überhaupt schuldfähig ist. Die staatsanwaltliche Statistik (StA-Statistik) erfasst alle erledigten Strafverfahren und zwar nach Art des Sachgebiets und nach Art der Erledigung , also ob Anklage erhoben oder ob das Verfahren eingestellt wurde. Bei der StA-Statistik nach Sachgebieten werden nicht alle einzelnen Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs und des Nebenstrafrechts ausgewiesen, sondern nur Straftatengruppen. Die StA-Statistik basiert auf den Erhebungen der Justizverwaltungen der Bundesländer. Dort werden die Erhebungen von bestimmten Berichtsstellen vorgenommen. Die von diesen erfassten Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder jeweils für ihr Land statistisch aufbereitet. Das Statistische Bundesamt erstellt anschließend auf der Basis der Länderstatistiken die Statistik für das gesamte Bundesgebiet, die in der Fachserie 10 veröffentlicht ist. Diese ist abrufbar unter: www.destatis.de, dort: Publikationen/Thematische Veröffentlichungen/Fachseie 10/Reihe 2.6). In der Statistik über die Tätigkeit der Gerichte in Straf- und Bußgeldsachen (StP-/OWi- Statistik) werden die erledigten Strafverfahren instanzenbezogen nach Art des Sachgebiets und nach Art der Erledigung dargestellt. Die statistische Aufbereitung erfolgt wie bei der StA-Statistik: Die von den Berichtsstellen in den einzelnen Bundesländern erfassten Angaben werden von den Bundesländern statistisch aufbereitet. Auf dieser Grundlage erstellt dann das Statistische Bundesamt die Bundesstatistik. Diese ist ebenfalls in der Fachserie 10 veröffentlicht und zwar unter der Reihe 2.3. Für die abgefragten Jahre ist diese in der oben eingefügten Zip-Datei enthalten. Obwohl die StA-Statistik und die StP-/OWi-Statistik nach ähnlichen Prinzipien aufgestellt werden , lässt sich aus ihnen keine Verlaufsstatistik entnehmen. Es gibt daher in Deutschland keine Statistik, die den Weg von der zur Anzeige gebrachten Tat bis zu deren Aburteilung nachzeichnet . 3. Auskünfte des BKA Daten zu Staatsschutzdelikten oder Strafdelikten zu politisch motivierten Straftaten werden in einer gesonderten Abteilung des BKA (Meckenheim) vorgehalten. Auf Anfrage hat das BKA mitgeteilt , dass es nach eigener „Prüfung und Abstimmung mit den betroffenen Ressorts“ die gewünschten Angaben nach Zahlen bzw. verlässlichen Schätzungen zu Ermittlungsverfahren bzw. Verurteilungszahlen zu den §§ 89a, 89b, 89c, 91, 129a, 129b StGB nicht übermitteln könne und zwar auch keine Schätzungen. 4. Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen Des Weiteren wird auf die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen für die Jahre 2010 bis 2016 hingewiesen: Antwort der Bundesregierung vom 28. März 2011 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 17/4999 -, Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2010, BT-Drs. 17/5282, abrufbar unter: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 039/17 Seite 6 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/089/1708994.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 15. März 2012 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Dr. Lukrezia Jochimsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 17/8770 –, Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2011, BT-Drs. 17/8994, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/089/1708994.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 27. März 2013 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/12669 –, Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2012, BT-Drs. 17/12946, abrufbar unter: http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/17/129/1712946.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017]. Antwort der Bundesregierung vom 11. März 2014 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/663 –,Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2013, BT-Drs. 18/759, abrufbar unter : http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/007/1800759.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 11. März 2015 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/4063 –, Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2014, BT-Drs. 18/4288, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/042/1804288.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 14. März 2016 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/7716 –, Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2015, BT-Drs. 18/7857, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/078/1807857.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 8. Februar 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD– Drucksache 18/10945 –, Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Dezember 2016, BT-Drs. 18/11104, abrufbar unter: http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/18/118/1811853.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] Antwort der Bundesregierung vom 4. April 2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/11582 –, Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2016, BT-Drs. 18/11853, abrufbar unter: http://dip21.bundestag .btg/dip21/btd/18/118/1811853.pdf [letzter Abruf: 10. Juli 2017] ***