© 2016 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 022/16 Richterfortbildung in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 022/16 Seite 2 Richterfortbildung in Deutschland Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 022/16 Abschluss der Arbeit: 9. Februar 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf-, und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr , Bau und Stadtentwicklung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 022/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Literatur 4 3. Fortbildungsmöglichkeiten 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 022/16 Seite 4 1. Einleitung Dieser Dokumentation liegt die Frage nach der Richterfortbildung in Deutschland zugrunde. Im Gegensatz zur in § 43a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)1 und der in § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)2 festgelegten Fortbildungspflicht für Rechts- und Fachanwälte ist die Pflicht für Richter sich fortzubilden gesetzlich nicht verbrieft. Die folgenden Anlagen geben einen Einblick in die Diskussion zur Fortbildungspflicht für Richter und Hinweise auf Möglichkeiten zur Fortbildung. 2. Literatur Mechthild Dyckmans befasst sich mit der Frage, ob es erforderlich ist, aufgrund zunehmender Globalisierung und immer komplizierterer Gerichtsverfahren eine Fortbildungspflicht für Richter generell zu regeln. - Fortbildungspflicht für Richter?, Mechthild Dyckmans, Deutsche Richterzeitung DRiZ 2008 Heft 5, 149-151 - Anlage 1 Der Beitrag von Frank Jüttner befasst sich mit der Deutschen Richterakademie (DRA), die für die Fortbildung deutscher Richter und Staatsanwälte zuständig ist. - Überregionale Fortbildung für Richter und Staatsanwälte an der Deutschen Rechtsakademie , Frank Jüttner, Deutsche Richterzeitung DRiZ 2011 Heft 3, 87-88 - Anlage 2 In diesem Beitrag streiten die Verfasser über das Für und Wider zur richterlichen Fortbildungspflicht . - Fortbildungspflicht ins Gesetz? Pro und Contra, Klaus Henning und Urban Sandherr, Deutsche Richterzeitung DRiZ 2013 Heft 12, 396-397 - Anlage 3 1 § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2517). Abrufbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html. 2 Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1.7.2015. Abrufbar unter http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte /berufsrecht/fao-stand-01.07.2015.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 7 - 3000 - 022/16 Seite 5 Mit dem Thesenpapier der Deutschen Richterakademie wird der Versuch unternommen, das Bewährte zu beschreiben und Wege für die Zukunft der weiteren Modernisierung der überregionalen Fortbildung aufzuzeigen. - Was ist gute Fortbildung? Thesenpapier der Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie (2012) - Anlage 4 Bericht des brandenburgischen Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz über ein Treffen des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff mit dem brandenburgischen Justizminister Helmuth Markov bei einem Besuch in der Deutschen Richterakademie im Standort Wustrau - Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Brandenburg, 01.09.2014, Lebenslanges Lernen – Fortbildung in der Deutschen Richterakademie - Anlage 5 3. Fortbildungsmöglichkeiten Die Europäische Rechtsakademie ist eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts und bietet den mit der Anwendung und Ausfüllung des europäischen Rechts befassten Personen Fortbildungen im Europarecht an. Zu ihren Stiftern gehören die meisten EU-Mitgliedstaaten. Sie wird außerdem finanziell von der EU unterstützt. Die ERA organisiert Tagungen und Seminare in ganz Europa, bietet eine große Auswahl an E-learning Produkten und veröffentlicht eine vierteljährliche Zeitschrift , ERA Forum. Die Homepage der Europäischen Rechtsakademie ist abrufbar unter https://www.era.int. Die Deutsche Richterakademie ist eine überregionale Einrichtung mit föderalem Charakter und wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Grundlage für die Arbeit der Deutschen Richterakademie ist die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene „Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie"3. Sie dient mit ihren Tagungsstätten in Trier und Wustrau der überregionalen Fortbildung für Richter/innen aller Zweige der Gerichtsbarkeit sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Homepage der Deutschen Richterakademie ist abrufbar unter http://www.deutsche-richterakademie .de. - Ende der Bearbeitung - 3 Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie vom 1. März 1993. Abrufbar unter http://www.deutsche-richterakademie.de/icc/drade/nav/6fc/broker.jsp?uMen=c7c060c6-20f5-0318-e457- 6456350fd4c2.