WD 7 - 3000 - 011/18 (18.01.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Begrifflichkeiten der Mietobergrenzen bei Bestands- und Neuvertragsmieten sind im Wesentlichen eine Wortschöpfung des aktuellen Mietrechts. Ein Oberbegriff für die so bezeichneten Mieten kann auch als Mietpreisbindung bezeichnet werden, die auf eine lange Rechtstradition zurückgreifen kann. Eine Mietpreisbindung ist eine meist staatliche Festlegung von Mietpreisen durch Gesetz bzw. ein Verbot von Mieterhöhungen bei Wohnraummietverträgen. 1922 bis 1945 Nachdem sich die schon vor dem Ersten Weltkrieg in vielen Städten herrschende Wohnungsnot nach dem Kriegsende 1918 deutlich verschärfte, wurde in Deutschland das Reichsmietengesetz vom 24. März 1922 (RGBl. I S. 273) eingeführt, mit dem die vertraglich vereinbarte auf die gesetzliche Miete gesenkt werden konnte. 1931 wurde die gesetzliche Miete durch eine Notverordnung gesenkt. Im Jahre 1936 wurde schließlich ein Mietpreisstopp verhängt. 1945 bis 1990 Auch unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg galt diese Regelung zunächst in beiden Teilen Deutschlands fort. In Westdeutschland wurden schon in den 1950er Jahren die nach der Währungsreform 1948 errichteten Mietwohnungen vom Mietenstopp ausgenommen. In der DDR wurde der seit 1936 gültige Mietenstopp zunächst 1946 durch die Sowjetische Militäradministration und später von der DDR-Regierung verlängert. Er blieb bis zur Wiedervereinigung in Kraft. ab 1990 Nach 1990 wurde die Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern schrittweise aufgehoben. Das am 10. Juni 1995 verkündete Mietenüberleitungsgesetz (BGBl I, S. 748) vereinheitlichte die Bestimmungen über Mietpreise mit Wirkung zum 1. Januar 1998 in ganz Deutschland. Mit den Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 610) wurde den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, für alle Vermieter die verlangte Miete bei Neuvermietungen per Verordnung zu begrenzen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Mietpreisbindung seit der Weimarer Republik Kurzinformation Mietpreisbindung seit der Weimarer Republik Fachbereich WD VII (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Bau und Stadtentwicklung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Eine staatliche Kontrolle der Mietverhältnisse und insbesondere der Höhe der Mietzahlungen erfolgte bereits im ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik. Eine stattliche Wohnraumbewirtschaftung erfolgte durchgängig von der Weimarer Republik, über das sogenannte Dritte Reich bis zur Wohnraumbewirtschaftung nach 1945, vgl. hierzu im Einzelnen, Karl Christian, Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte , Führer, Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt – Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914 – 1960, Beihefte Nr. 119, Stuttgart 1995 (Bibliothek des Deutschen Bundestages, Signatur P 56 25 29), eine Übersicht über die geschichtliche Entwicklung der Mietpreisbindung und der staatlichen Wohnungsbewirtschaftung ist auch in gedrängter Form der Online-Enzyklopädie Wikipedia mit weiter führenden Quellen zu entnehmen, zuletzt abgerufen am 17.01.2018: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietpreisbindung, eine Auflistung der einzelnen staatlichen Maßnahmen, Gesetze und Verodnungen zur Mietpreisbindung und Wohnraumbewirtschaftung vermittelt der Mieterbund Nordhessen in seinen Daten zur Mieterbewegung, zuletzt abgerufen am 17.01.2018: http://cms-mieterbund -nordhessen.de/geschichte.98.html. ***