WD 7 – 3000 – 006/16 (15.01.2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Den Wissenschaftlichen Diensten ist es verwehrt, die tatsächlichen Verhältnisse konkreter natürlicher oder juristischer Personen bzw. deren Handlungen, zumal wenn sie Gegenstand laufender behördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind, einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Mit dem Auftraggeber wurden die gesellschaftsrechtlichen Bezüge in den Regelungen des Gesetzes über die Entflechtung vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen (§ 3 Nr. 38 und §§ 6 ff. EnWG) erörtert. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Gesellschaftsrechtliche Implikationen der Entflechtung vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen