WD 7 - 3000 - 004/20 (15.01.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Strafvollzugsanstalten, welche vollständig privatisiert sind. Modelle einer Teilprivatisierung finden sich nur insoweit, als dass teilweise Private für Aufgaben wie Reinigung, Verpflegung, „psychologische Betreuung“, „Betrieb der Gefängnis -Werkstätten“, „technische Wartung, Fuhrparkmanagement“, „medizinische Versorgung“ oder für Freizeitangebote zuständig sind. Die Aufgabe der Gewährleistung der Sicherheit sowie die Gesamtverantwortung verbleiben allerdings beim Staat (vergleiche zu alldem Borsdorff, in: Möllers , Wörterbuch der Polizei, 3. Auflage 2018, Stichwort „Privatgefängnis“). *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Privatisierung im Strafvollzug