© 2020 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 151/19 Einzelfragen zur Finanzierung von Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen in ausgewählten EU-Staaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 2 Einzelfragen zur Finanzierung von Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen in ausgewählten EU-Staaten Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 151/19 Abschluss der Arbeit: 12. März 2020 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Deutschland 4 3. Österreich 5 4. Frankreich 5 5. Italien 6 6. Spanien 7 7. Dänemark 7 8. Schweden 8 9. Finnland 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 4 1. Einleitung Die Tafel Deutschland e.V., der Dachverband der in Deutschland tätigen Tafeln, fordert eine staatliche Unterstützung zur Grundfinanzierung der Tafel-Arbeit um sicherzustellen, dass überschüssige Lebensmittel durch Tafeln flächendeckend gerettet werden könnten und bei den Bedürftigen ankämen. Neben Lebensmittel- und Warenspenden benötigten die Tafeln auf Bundesund Landesebene finanzielle Mittel, um Logistik, regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten auszubauen und auch hauptamtlich zu koordinieren. Vor Ort müssten laufende Kosten wie Miete, Fahrzeuge, Reparaturen und Verwaltungsinfrastruktur gedeckt werden.1 Vor diesem Hintergrund wurden die Wissenschaftlichen Dienste um Informationen gebeten, inwieweit den Tafeln vergleichbare Einrichtungen in ausgewählten Staaten der Europäischen Union finanzielle staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Die Angaben beruhen auf Informationen der jeweiligen Länder. 2. Deutschland2 Mit Stand Dezember 2019 gehörten dem Dachverband Tafel Deutschland e.V. über 940 Tafeln mit mehr als 2.000 Ausgabestellen in ganz Deutschland an. Etwa 40 Prozent der Tafeln in Deutschland sind eingetragene Vereine; die verbleibenden rund 60 Prozent befinden sich in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen oder Stiftungen (Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt , etc.). Die Tafeln werden nach eigenen Angaben fast ausschließlich durch Spenden finanziert. Neben der Tätigkeit der Ehrenamtlichen und Geldspenden sind auch Sachspenden von Bedeutung. Diese umfassen zum einen Lebensmittelspenden aus der Lebensmittelbranche. Zum anderen engagieren sich auch Unternehmen anderer Branchen, zum Beispiel durch Spenden von Transportfahrzeugen , Werbematerialien, Kühlgeräte, etc. Staatliche Mittel werden grundsätzlich nur für einzelne Projekte zur Verfügung gestellt, zum Beispiel im Rahmen der Informations- und Bildungsarbeit. Darüber hinaus können die Tafeln Einsatzorte für Teilnehmer an staatlich geförderten Programmen sein, zum Beispiel Freiwilligendiensten . Zudem gibt es Kommunen, die lokale Tafeln unterstützen, beispielsweise mit Lagermöglichkeiten oder Räumen für die Essensausgabe. Etwa 90 Prozent der bei den Tafeln tätigen Personen sind Ehrenamtliche. Daneben kann im Rahmen von bestimmten Projekten oder Freiwilligendiensten die Arbeit durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter unterstützt werden. Zudem gibt es auch voll- oder teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter. 1 Tafel Deutschland e. V., Stellungnahme: Tafel Deutschland e.V. zum Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung (Stand 10. Mai 2019), https://www.tafel.de/fileadmin/media/Ueber_uns/Der_Dachverband/Positionen/2019-05- 17_Stellungnahme_Lebensmittelverschwendung.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2020). 2 Die Ausführungen zu Deutschland basieren überwiegend auf den Darstellungen von Tafel Deutschland e.V. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 5 Nach Angabe von Tafel Deutschland e.V. unterstützen die Tafeln bis zu 1,65 Millionen bedürftige Menschen mit Lebensmittelspenden. Dabei entscheiden die Tafeln eigenverantwortlich über den Zugang von Nutzern und dessen Voraussetzungen, sowie die Konditionen für die Abgabe der Waren. Nutzungsberechtigt sind in der Regel beispielsweise Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitslose, Personen mit geringem Einkommen oder einer geringen Rente. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag. Die die Tafeln tragenden Organisationen oder Initiativen entscheiden eigenständig über Umfang und Ausgestaltung ihres Angebots. Den Tafeln werden gesetzlich keine Aufgaben übertragen und alle Angebote sind freiwillig. Die Nutzer haben gegenüber den Tafeln keine Rechte und Ansprüche . 3. Österreich Das Grundkonzept der Tafeln, auch in Hinsicht auf die Finanzierung sowie deren Problemstellungen , ist in Österreich weitgehend dasselbe wie in Deutschland. Die Aufwendungen der Tafeln werden größtenteils über Spenden finanziert. Ein Teil der Aufwendungen (Null bis 25 Prozent) wird über Förderprogramme finanziert, die jährlich oder auf Projektbasis ausgesucht werden. Laut dem Tätigkeitsbericht des Verbandes der österreichischen Tafeln wurden im Jahr 2018 3,1 Millionen Kilogramm Waren eingesammelt, mit denen dann etwa 43.000 Bedürftige, sowie 41 Ausgabestellen und 135 Sozialeinrichtungen versorgt wurden. Die Lebensmittel werden teilweise kostenfrei und im Übrigen für einen symbolischen Betrag an die Bedürftigen abgegeben. Der überwiegende Teil der Beschäftigten ist ehrenamtlich tätig (66 bis 100 Prozent). 4. Frankreich Nach dem Gesetz über die Bekämpfung von Lebensmittelabfällen vom 11. Februar 2016 sind Lebensmittelgeschäfte in Frankreich verpflichtet, im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendbare, aber noch qualitativ einwandfreie Lebensmittel zur Verteilung an Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Konkret werden die Unternehmen angehalten, mit Hilfsorganisationen Vereinbarungen zu treffen, nach denen Lebensmittel, die aufgrund des Verfallsdatums nicht mehr verkauft werden können, gespendet werden. Die Verteilung an die Bedürftigen geschieht entweder in der Form, dass ein Lebensmittelkorb direkt an diese geliefert wird oder indem den Bedürftigen Zugang zu einer Lebensmittelbank verschafft wird, wo sie die Produkte zu sehr günstigen Preisen kaufen können. Im Gegenzug für die Spenden erhalten die Unternehmen steuerliche Vergünstigungen. Das Gesetz sieht weiter vor, dass wenn durch die Unternehmen eine Vernichtung von unverkauften Lebensmitteln erfolgt, obwohl diese noch genießbar sind, dies mit einer Geldbuße bis zu 3.750 Euro geahndet werden kann. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 6 Im Jahr 2017 beliefen sich die Gesamtkosten der Nahrungsmittelhilfe auf geschätzte 1,5 Milliarden Euro; 31 Prozent der Aufwendungen wurden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Diese setzten sich zusammen aus Geldern der Europäischen Union, Haushaltsausgaben des Staates und der Gemeinden sowie Steuergeldern. Die interne Organisation der einzelnen Hilfsorganisationen variiert stark. Um Nahrungsmittelhilfe zu erhalten müssen die Bedürftigen sich jedes Jahr bei einer der Organisationen anmelden und die Unzulänglichkeit ihrer Mittel, insbesondere durch Vorlage ihres Steuerbescheids, darlegen . 5. Italien Im September 2016 trat in Italien das Gesetz Nr. 166/2016 zur Vermeidung von Lebensmittelund Pharmaabfällen in Kraft. Das Gesetz ordnet den rechtlichen Rahmen für Spenden von unverkauften Lebensmitteln neu und enthält Vereinfachungs-, Harmonisierungs- und Anreizmaßnahmen . So enthält das Gesetz unter anderem Bestimmungen in Hinblick auf die Möglichkeit für Behörden , beschlagnahmte Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden, administrative Erleichterungen für das Spenden von Lebensmitteln, eine Erhöhung der Zuweisung des Nationalen Fonds für die Verteilung von Nahrungsmitteln an Bedürftige für den Kauf von Nahrungsmitteln für Bedürftige um 2 Millionen Euro im Jahr 2016 sowie die Möglichkeit für Gemeinden, diejenigen , die an gemeinnützige Organisationen spenden, mit einer Ermäßigung der Abfallsteuer zu begünstigen. Durch das Gesetz wurde der Kreis von potentiellen Empfängern von Spenden erweitert, indem vom Geltungsbereich des Gesetzes alle öffentlichen und privaten Einrichtungen erfasst werden, die zur Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet wurden . Das italienische Nahrungsmittelhilfesystem setzt sich aus Zehntausenden von karitativen Organisationen zusammen, die über das ganze Land verteilt sind. Eine der größten Organisationen ist die gemeinnützige „Banco alimentare“, die mit einer Stiftung und 21 lokalen Organisationen in Italien vertreten ist. Die „Banco alimentare“ unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch etwa 8.000 gemeinnützige Einrichtungen, welche Lebensmittel an Bedürftige verteilen. Bei den verteilten Lebensmitteln handelt es sich um Spenden, die kostenfrei an die Bedürftigen abgegeben werden . Zur Finanzierung ihrer Arbeit erhält die „Banco alimentare“ auch öffentliche Zuschüsse. Im Geschäftsjahr 2018 erhielt sie rund 910.000 Euro aus dem Etat des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik und 387.500 Euro aus der Region Sizilien. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 7 6. Spanien In Spanien gibt es landesweit 56 Lebensmittelbanken. Diese verteilen die Lebensmittel jedoch nicht direkt an Einzelpersonen, sondern sammeln die Lebensmittel und verteilen diese dann weiter an ein breites Netzwerk von lokalen karitativen Einrichtungen. Diese lokalen Einrichtungen versorgen dann die bedürftigen Einzelpersonen mit Lebensmitteln, welche kostenfrei abgegeben werden. Um Lebensmittel zu erhalten sind die Empfänger seit 2015 verpflichtet einen „sozialen Notfallbericht “ vorzulegen. Dieser wird von den Sozialdiensten oder entsprechenden lokalen Behörden herausgegeben. Die Entscheidung, wann eine solche Berechtigung erteilt wird, liegt bei den einzelnen Behörden. Einen einheitlichen Kriterienkatalog für die Beurteilung der Bedürftigkeit gibt es bisher nicht. Die Empfänger der Lebensmittelspenden sind gleichzeitig verpflichtet, sich an Programmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung zu beteiligen. Die verteilten Lebensmittel werden zum Teil von Einzelpersonen gespendet. Der Großteil der Lebensmittelspenden wird jedoch durch öffentliche und private Unternehmen, zum Beispiel aus der Lebensmittelproduktion, Transport- und Finanzindustrie, geleistet. Die Lebensmittelbanken sind als Unternehmen organisiert und sollen möglichst profitabel operieren. Für sie arbeiten mehr als 3.300 Ehrenamtliche, von denen sich die meisten im Ruhestand oder Vorruhestand befinden . Die Lebensmittelbanken in Spanien erhalten auch staatliche Unterstützung. Die Gesamtfinanzierung erfolgt durch private Spenden, öffentliche Gelder und günstige Kredite der Finanzinstitutionen . Die öffentlichen Zuschüsse werden nach Ermessen in Abhängigkeit vom Haushalt der entsprechenden Einrichtung oder Institution gewährt. Dass die Lebensmittelbanken auch staatlich unterstützt werden sollen, ist gesetzlich kodifiziert (Gesetz 43/2025). 7. Dänemark Hauptverteiler von überschüssigen Lebensmitteln in Dänemark sind die Lebensmittelbanken, mit Standorten jeweils in Kopenhagen, Aarhus und Kolding sowie „Stop Spild Lokalt“ (Stopp Verschwendung vor Ort) mit 15 Standorten. Darüber hinaus gibt es noch mehrere kleinere, an der Verteilung von Lebensmitteln beteiligte Akteure. Die Lebensmittelbanken sind als gemeinnütziger Verein organisiert und werden größtenteils von Ehrenamtlichen betrieben. Sie erhalten die Lebensmittel als Sachspenden von Erzeugern, Großhändlern und teils auch vom Einzelhandel. Diese Nahrungsmittel werden dann von den Lebensmittelbanken an Organisationen, die sich um sozial benachteiligte Menschen kümmern, weiter verteilt. Dazu zählen zum Beispiel Notunterkünfte, Wohnheime und sogenannte Frühstücksclubs in Grundschulen. Diese sozialen Organisationen bereiten aus den gespendeten Nahrungsmitteln Mahlzeiten für ihre Nutzer zu. Für die Versorgung mit einer Kiste Lebensmittel pro Woche erheben die Lebensmittelbanken von den belieferten Organisationen eine jährliche Gebühr von etwa 10.000 DKK (etwa 1.340 Euro). Diese Gebühr dient der Deckung der logistischen Kosten für die Lieferungen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 8 Die Lebensmittelbanken werden hauptsächlich von privaten Stiftungen und Unternehmen, aber auch durch öffentliche Förderprogramme finanziert. Im Jahr 2019 erhielten die Lebensmittelbanken 3.300.000 DKK (etwa 441.640 Euro) aus öffentlichen Förderprogrammen. „Stop Spild Lokalt“ verteilt über seine Verteilungsstandorte hauptsächlich überschüssige Lebensmittel aus dem Einzelhandel direkt an Bedürftige. 8. Schweden In Schweden gibt es kein einheitliches nationales oder landesweites System für die Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige. Vielmehr gibt es in den einzelnen Städten und Regionen verschiedene , voneinander unabhängige Einrichtungen und Organisationen, zum Beispiel die Verpflegung im Rahmen von öffentlichen Sozialdiensten oder der Betrieb von „sozialen Supermärkten “. Ein Beispiel ist eine Initiative von Stockholms Stadsmission (Stockholm Stadtmission), die Matcentralen (das Lebensmittelzentrum). Ziel dieser Initiative ist es, Lebensmittelabfälle zu reduzieren , indem sie von den Akteuren der Lebensmittelindustrie genießbare Lebensmittelabfälle erhalten. Zu den Aktivitäten im Rahmen des Matcentralen-Konzepts gehören ein Zentrallager, ein sozialer Supermarkt namens Matmissionen und Matbanken (die Lebensmittelbank), die Lebensmittel an kommunale Dienste im Raum Stockholm liefern. Matmissionen ermöglicht es Menschen, die wirtschaftlich gefährdet sind, Lebensmittel zu reduzierten Preisen zu kaufen. Matmissionen ist für alle offen, aber Mitglieder3 können Produkte zu einem Drittel oder weniger des normalen Supermarktpreises kaufen. Matmissionen wird als soziales Unternehmen betrieben und finanziert sich zum größten Teil durch den Verkauf von Produkten und die Vergütung für die Berufsausbildung . Matbanken finanziert sich weitgehend aus Zahlungen und den Transportgebühren der Empfängergemeinden. 9. Finnland In Finnland gibt es verschiedene Organisationen, die überschüssige Lebensmittel sammeln und an Menschen in Not verteilen. Dazu gehören zum Beispiel nationale Nahrungsmittelhilfeorganisationen , von kirchlichen Einrichtungen betriebene Lebensmittelbanken sowie Einrichtungen des finnischen Roten Kreuzes. Die Nahrungsmittelhilfen werden an mehr als 160 Standorten geleistet und versorgen rund 20.000 bis 25.000 Menschen pro Woche. Bei den Organisationen sind unter 3 Personen, die von Einkommensbeihilfen, Einführungsleistungen, garantierten Leistungen oder einem Tagegeld der schwedischen Migrationsbehörde leben, haben automatisch Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei Matmissionen . Die Mitgliedschaft ist unter bestimmten Bedingungen auch für andere Personen möglich. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 151/19 Seite 9 anderem Angestellte, Ehrenamtliche und Praktikanten beschäftigt. Zu der Frage, an wen die Lebensmittel abgegeben werden und ob dies kostenfrei geschieht liegen keine Informationen vor. Die Einrichtungen werden teils staatlich unterstützt. Zur Finanzierung erhalten sie finanzielle Unterstützung vom finnischen Ministerium für Soziales und Gesundheit, von Gemeinden, privaten Spendern und teils aus Programmen des Europäischen Sozialfonds. In den letzten Jahren hat das finnische Parlament die staatliche Unterstützung von Nahrungsmittelhilfeeinrichtungen regelmäßig bewilligt, jedoch geschieht dies nicht zwingend. Die Mittel zur Unterstützung der Einrichtungen wurden dazu dem Haushalt des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zugewiesen . Die staatliche Finanzierung kann dann für die Organisation der Einrichtungen, zum Beispiel für die Mietzahlungen oder Ausstattungen, verwendet werden. Die Höhe der vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel liegt bei etwa ein bis 1,2 Millionen Euro pro Jahr. ***