WD 6 - 3000 - 143/18 (17. Dezember 2018) © 2019 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Bundesregierung erstellt jährlich einen Rentenversicherungsbericht, der gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) insbesondere Modellrechnungen zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren enthält. Der in der Bundestagsdrucksache 19/6240 vom 3. Dezember 2018 vorgestellte aktuelle Rentenversicherungsbericht enthält daher Vorausberechnungen bis zum Jahr 2032. Die Vorausberechnungen haben ausschließlich Modellcharakter und stellen auch keine Prognosen der künftigen Entwicklung dar, weil eine Einschätzung der finanziellen Entwicklung über einen 15-Jahreszeitraum relativ unsicher sein kann. Die Rentenversicherungsberichte enthalten neun Modellrechnungsvarianten: drei Zeitreihen mit Annahmen zur Entwicklung der durchschnittlichen Bruttoentgelte in Verbindung mit drei Zeitreihen mit Annahmen zur Entwicklung der Zahl der Beitragszahler und der Arbeitslosen.1 Längerfristige Prognosen zur Entwicklung der Wirtschaft und der Bevölkerung sind nicht verlässlich. So hat das Statistische Bundesamt beispielsweise im Jahre 1993 die Wohnbevölkerung Deutschlands für das Jahr 2020 auf 78,1 Millionen geschätzt. Tatsächlich leben in Deutschland aktuell 82,9 Millionen.2 Mit dem jüngst verabschiedeten RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/4668) sind unter anderem sogenannte Haltelinien für das Sicherungsniveau und den Beitragssatz bis zum Jahr 2025 geregelt worden. Die Bundesregierung hat ferner am 3. Mai 2018 die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingerichtet, der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden. Bis März 2020 soll ein Bericht darüber vorgelegt werden , wie die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht gebracht werden können. *** 1 Wehrhahn, Kasseler Kommentar, SGB VI § 154, Rn. 5. 2 Bundestagsdrucksache 12/7876, S. 56, Destatis (Stand 6/2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung