WD 6 - 3000 - 142/19 (3. Dezember 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Höhe einer Rente richtet sich gemäß § 63 Abs. 1 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt gemäß § 63 Abs. 2 SGB VI einen vollen Entgeltpunkt. Die für die einzelnen Kalenderjahre maßgebenden Durchschnittsentgelte enthält die Anlage 1 zum SGB VI. In § 154 Abs. 3 und 3a SGB VI ist für die Höhe der Renten ein bestimmtes Sicherungsniveau festgelegt, das auf der Standardrente, der so genannten Eckrente, beruht. Diese ergibt sich als Regelaltersrente aus einer fiktiven Erwerbsbiographie mit insgesamt 45 Entgeltpunkten. Einer Standardrente liegt insoweit eine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung für 45 Jahre aufgrund eines durchschnittlichen Verdienstes zugrunde. Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist nach der gesetzlichen Bestimmung der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres. Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer und der Veränderung der Nettoquote des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr angepasst wird. Die Nettoquote des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem vom Wert 100 Prozent der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil des im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres abgezogen wird. Für die Bestimmung des Sicherungsniveaus vor Steuern für das Jahr 2019 beträgt das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres 32.064 Euro. Die verfügbare Standard- oder Eckrente beträgt aktuell in Westdeutschland 1.327 Euro und in Ostdeutschland 1.280 Euro. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt aktuell 48,2 Prozent.1 *** 1 Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2019, Seite 251, 252. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Begriff der Standardrente