WD 6 - 3000 - 142/16 (11. Januar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Demographische Entwicklung in Österreich Statistik Austria hat am 11. November 2016 eine Berechnung über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerungsstruktur für die Jahre von 2015 bis 2100 veröffentlicht1 (Anlage 1). Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) befasst sich ebenfalls mit der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung. Die Kurzfassung der ÖROK-Regionalprognose „2014 – Bevölkerung “ ist als Anlage 2 beigefügt.2 2. Zuschüsse zur gesetzlichen Pensionsversicherung Die Aufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung betrugen 2015 rund 38,539 Mrd. EUR. Die Erträge aus Pflichtbeiträgen beliefen sich auf 29,585 Mrd. EUR. Zu diesen Erträgen kommt der Bundesbeitrag in Höhe von 8,953 Mrd. EUR hinzu. Der Bundesbeitrag gliedert sich in Partnerleistungen für Selbstständige in Höhe von 534 Mio. EUR, in den Bundesbeitrag für Teilversicherte in Höhe von 930 Mio. EUR und in die Ausfallhaftung in Höhe von 7,488 Mrd. EUR. Die Ausfallhaftung ist der tatsächliche Fehlbetrag in der gesetzlichen Pensionsversicherung , d.h. jener Betrag der nicht durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber gedeckt ist oder aufgrund von Gesetzen (Kindererziehungszeiten etc.) zu leisten ist. Des Weiteren werden der Pensionsversicherung noch die Ausgleichszulagen (Sozialleistung innerhalb der Pensionsversicherung) in Höhe von 987 Mio. EUR vom Bund erstattet. 1 Statistik Austria, https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/demographische _prognosen/bevoelkerungsprognosen/027308.html, letzter Abruf: 10. Januar 2017. 2 Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), http://www.oerok.gv.at/fileadmin/Bilder/2.Reiter- Raum_u._Region/2.Daten_und_Grundlagen/Bevoelkerungsprognosen/Prognose_2014/%C3%96ROK- Bev%C3%B6lkerungsprognose_Kurzfassung_final.pdf, letzter Abruf: 10. Januar 2017. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausgewählte Informationen zum Rentensystem in Österreich Kurzinformation Ausgewählte Informationen zum Rentensystem in Österreich Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Der Bundesbeitrag und die Ausgleichszulagen bilden die Bundesmittel zur Pensionsversicherung . Die Bundesmittel deckten 2015 25,15% der Gesamtaufwendungen der Pensionsversicherung . 3. Zur voraussichtlichen Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pensionsversicherung beträgt 22,8%. Davon tragen die Arbeitnehmer 10,25% und die Arbeitgeber 12,55%. Anders als in Deutschland ist der Beitragssatz in Österreich seit 1988 unverändert. Österreich hat kein Pendant zur deutschen „Nachhaltigkeitsrücklage “, welches den Beitragssatz verändern würde. Die unterschiedliche Gewichtung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat sich durch Umschichtungen in den 1970er Jahren entwickelt . Ursprünglich waren beide Beitragssätze gleich hoch. Derzeit gibt es keine Bestrebungen die Höhe des Beitragssatzes zu ändern. Prognosen darüber, wie sich der Beitragssatz entwickeln wird, nachdem die einbezogenen Selbständigen und Beamten eine Rente erhalten werden, liegen nicht vor. Im Adequacy Report der EU-Kommission von 2015 wurden theoretische Ersatzraten (TRR) für alle Mitgliedsländer dargestellt. Die Ersatzraten wurden hierbei von den Ländern selbst berechnet . Bei einem Durchschnittsverdiener der 40 Jahre lang bis zum Alter 65 in das nationale Pensionssystem einzahlt, ergaben sich für Österreich folgende Werte: Die Bruttoersatzrate liegt in Österreich lt. 2015 Adequacy Report bei 70,2% (Männer) bzw. 80,2% (Frauen) im Jahr 2013 und bei 71,2% (Männer und Frauen) im Jahr 2053. Die Nettoersatzrate lag 2013 bei 85,1% (Männer) bzw. 93,7 (Frauen) und soll 2053 bei 86,1% (Männer und Frauen) liegen. Demographische Veränderungen haben im österreichischen Pensionssystem keinen unmittelbaren Einfluss auf die Pensionshöhe. Es gibt keinen aktuellen Rentenwert (aRW) wie in Deutschland , der durch Veränderungen der Versichertenstruktur den Wert eines Rentenpunktes ändern würde. Die Beiträge der Versicherten zur Pensionsversicherung werden in der Erwerbsphase mit der prozentuellen Steigerung der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen aufgewertet. Hier fließen daher sowohl Veränderungen des Wirtschaftswachstums als auch demographische Veränderungen innerhalb der Erwerbsbevölkerung mit ein. Die Darstellung erfolgt auf einem fiktiven Pensionskonto in Euro-Beträgen, also nicht wie in Deutschland mit Rentenpunkten. Mit Beginn der Leistungsphase wird die einmal erreichte Pensionshöhe vom Wirtschaftswachstum „abgekoppelt“ und mit der durchschnittlichen allgemeinen Inflationsrate in einem festgelegten Jahreszeitraum (August-Juli des jeweiligen Vorjahres) angepasst. Der Minister kann von dem so ermittelten Wert abgehen. Kurzinformation Ausgewählte Informationen zum Rentensystem in Österreich Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Die Ausgaben für Alterssicherungssysteme werden im EU Ageing Report (zuletzt 2015) ländervergleichend analysiert. Auch hier liefern die Daten bzw. die Berechnungen die jeweiligen nationalen Stellen. Für Österreich werden hier Ausgaben von 13,9% des BIP im Jahr 2013 und 14,4% des BIP im Jahr 2060 projiziert. In diesen Zahlen sind die Pensionszahlungen an Beamte inkludiert . Für Deutschland werden ein Wert von 10,0% für das Jahr 2013 und ein Wert von 12,7% des BIP für 2060 angeführt.3 *** 3 Österreichisches Bundesministerium Für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Schreiben vom 9. Januar 2017.