© 2019 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 129/18 Einzelfragen zur Arbeitsmarktsituation von Akademikern und Berufsausbildungsabsolventen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 2 Einzelfragen zur Arbeitsmarktsituation von Akademikern und Berufsausbildungsabsolventen Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 129/18 Abschluss der Arbeit: 5. Februar 2019 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Beschäftigungssituation 4 1.1. Akademiker 4 1.2. Absolventen einer Berufsausbildung 4 2. Arbeitslosigkeit 5 2.1. Arbeitslosenquote 5 2.2. Dauer der Arbeitslosigkeit 6 3. Einkommenssituation 7 3.1. Vergleich nach Berufssegmenten 7 3.2. Einkommensentwicklung bei Akademikern 7 4. Teilnahme an geförderter Weiterbildung 8 5. Führungskräfte 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 4 1. Beschäftigungssituation 1.1. Akademiker Das Absolventenpanel des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) führt seit 1989 in regelmäßigem Turnus Absolventenstudien durch, in denen Studienverlauf und Studienqualität, aber auch Berufsübergänge zum Teil fachspezifisch analysiert werden . Eine im April 2016 veröffentlichte DZHW-Studie auf der Grundlage des Absolventenpanels 2013 untersucht Werdegänge der Absolventen von Bachelor- und Masterstudiengängen. Darin werden unter anderem Fragen zum Berufseinstieg, zur Angemessenheit der Beschäftigung und zur Einkommenssituation aufgegriffen: Fabian, Gregor; Hillmann, Julika; Trennt, Fabian; Briedis, Kolja (2016): Hochschulabschlüsse nach Bologna. Werdegänge der Bachelor- und Masterabsolvent(inn)en des Prüfungsjahrgangs 2013. Forum Hochschule 1/2016. Inhaltsverzeichnis, Zusammenfassung und Auszug: S. 25-38. Der gesamte Text der Studie (254 Seiten) ist abrufbar im Internetauftritt des DZHW: https://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201601.pdf (letzter Abruf: 1. Februar 2019). Anlage 1 1.2. Absolventen einer Berufsausbildung Fragen des Berufseinstiegs nach einer betrieblichen Ausbildung sind Gegenstand einer Kurzstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) aus dem Jahr 2017: Siebert, Holger; Wydra-Sommaggio, Gabriele (2017): Berufseinstieg nach einer beruflichen Ausbildung. Meist gelingt ein nahtloser Übergang. IAB-Kurzbericht 20/2017. Nürnberg: IAB. Abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k170911j02 (letzter Abruf: 1. Februar 2019). Anlage 2 Untersucht werden Übergänge von der betrieblichen Ausbildung in Beschäftigung für Absolventen der Jahre 2013 und 2014. Aktuellere Verlaufsanalysen liegen nach Auskunft des IAB nicht vor. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die duale Ausbildung trotz der Konkurrenz der akademischen Ausbildung für junge Menschen der wichtigste Pfad von der Schule in das Erwerbsleben sei. Über 80 Prozent der Ausbildungsabsolventen gelingt danach der Berufseinstieg nach Ausbildungsende ohne Arbeitslosigkeit. Knapp 14 Prozent seien vor dem Berufseinstieg bis zu drei Monate arbeitslos, knapp sechs Prozent vier Monate und länger (vgl. S. 2, Abb. 1). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 5 Zur ausbildungsadäquaten Beschäftigung von Berufsausbildungsabsolventen liegen nach Auskunft des IAB keine aktuellen Ergebnisse vor. Die Analyse zu den Lohnunterschieden beim Berufseinstieg von Ausbildungsabsolventen (vgl. S. 7, Abb. 4) lege aber nahe, dass inadäquate Beschäftigung und Lohneinbußen vor allem in der Kombination von Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung und dem Verlassen des erlernten Berufsfeldes auftreten. 2. Arbeitslosigkeit 2.1. Arbeitslosenquote Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten berechnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 2015. Sie können für die Jahre 2015 bis 2018 - differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und Berufssegmenten - den folgenden Tabellen entnommen werden, die die BA auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat: - BA - Statistik: Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten nach Bundesländern Berichtsjahre 2015 bis 2018, - BA - Statistik: Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit bei Abgang, in Tagen Berichtsjahre 2009 bis 2018, - BA - Statistik: Methodische Hinweise.1 Anlage 3 Im Jahresdurchschnitt 2018 lag danach die qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote von Akademikern bundesweit bei 2,2 Prozent und die von Personen mit einer nicht-akademischen Ausbildung bei 3,3 Prozent. Sie ist damit, wie die BA mitteilt, deutlich niedriger als bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (18,3 Prozent). 1 Zur Methodik teilt die BA ergänzend Folgendes mit: „Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten werden auf Basis des amtlichen Berechnungskonzepts nach folgender Methodik erstellt: Die Arbeitslosen werden zu den Erwerbspersonen in Beziehung gesetzt, die als Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen jährlich als feste Bezugsgröße für die Berechnung der nächsten zwölf Monate ermittelt werden. Dies geschieht üblicherweise im Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Für die Teilgröße der Erwerbstätigen steht keine einheitliche Datenquelle in der notwendigen regionalen und soziodemografischen Differenzierung zur Verfügung. Deshalb wird eine synthetische Erwerbstätigenzahl aus verschiedenen Statistiken gebildet, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Folglich ist die Bezugsgröße etwa ein Jahr älter als die Arbeitslosenzahl im Zähler; Daten der Bezugsgröße z.B. für 2018 stammen also überwiegend aus dem Jahr 2017 und zum Teil auch aus dem Jahr 2016. Die Berechnung qualifikationsspezifischer Arbeitslosenquoten stößt auf das Problem, dass in den Komponenten der Bezugsgröße Angaben zur letzten abgeschlossenen Berufsausbildung entweder unvollständig sind oder ganz fehlen. Um diese Datenlücken auszugleichen, werden Schätzverfahren angewendet.“ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 6 2.2. Dauer der Arbeitslosigkeit Bei der Dauer der Arbeitslosigkeit kann nach Auskunft der BA zwischen der abgeschlossenen Dauer und der bisherigen Dauer unterschieden werden. Die abgeschlossene Dauer (auch als Abgangsdauer bezeichnet) umfasst den Zeitraum zwischen Beginn und Abgang aus Arbeitslosigkeit. Sie wird für Abgänge aus Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Den folgenden Tabellen, die die BA auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat, sind - differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und Berufssegmenten2 - die Zahlen der letzten zehn Jahre zu entnehmen: - BA - Statistik: Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit bei Abgang, in Tagen Berichtsjahre 2009 bis 2018, - BA - Statistik: Methodische Hinweise.3 Anlage 4 Für die Abgänge aus Arbeitslosigkeit im Jahr 2018 lag danach die durchschnittliche abgeschlossene Dauer bei Akademikern bei 165 Tagen, im Vergleich zu 239 Tagen bei Arbeitslosen mit nicht-akademischem Abschluss und 295 Tagen bei Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung . 2 Für die fächerabhängige Differenzierung wurde nach Auskunft der BA der Zielberuf (Berufssegmente; KldB 2010) herangezogen. 3 Zur Methodik teilt die BA ergänzend Folgendes mit: „Bei der Messung der Arbeitslosigkeitsdauer werden Unterbrechungen wegen Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder – soweit sechs Wochen nicht überschritten werden – einer Erkrankung, sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit sowie sonstiger Gründe nicht berücksichtigt. Es handelt sich um unschädliche Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, das heißt für die Zeit der (unschädlichen) Unterbrechung wird die Arbeitslosigkeit zwar beendet, bei erneutem Zugang beginnt jedoch keine neue Arbeitslosigkeitsperiode im Sinne der Dauerberechnung. Die Dauer wird einschließlich der Unterbrechungszeiten weitergezählt. Eine im Hinblick auf die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer schädliche Unterbrechung liegt dann vor, wenn die arbeitslose Person eine Beschäftigung von 15 Wochenstunden und mehr aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), für mehr als sechs Wochen nichterwerbstätig abgemeldet oder arbeitsunfähig ist oder an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnimmt. Die Dauermessung fängt bei erneuter Arbeitslosigkeit von vorne an.“ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 7 3. Einkommenssituation 3.1. Vergleich nach Berufssegmenten Über die Einkommenssituation der Beschäftigten geben Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik zum Merkmal Entgelt4 Auskunft. Auswertungen liegen bis 2017 vor. Die Daten lassen sich aber nach Auskunft der BA nicht nach Einstiegsgehältern und „späteren“ Gehältern differenzieren . In den folgenden Tabellen, die die BA auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat, wird der Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte - differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und Berufssegmenten5 - für das Jahr 2017 dargestellt: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach ausgewählten Merkmalen, 2017. Anlage 5 Danach lag 2017 das mittlere Bruttomonatsentgelt von vollzeitbeschäftigten Akademikern bei 5.013 Euro, im Vergleich zu 3.096 Euro bei Vollzeitbeschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss und 2.425 Euro bei Vollzeitbeschäftigten ohne beruflichen Abschluss. 3.2. Einkommensentwicklung bei Akademikern Eine Studie des IAB aus dem Jahr 2017 untersucht die längerfristige Entwicklung der Einkommen von Hochschulabsolventen nach Anforderungsniveau, Bildungsabschluss und Alter und für ausgewählte Altersgruppen nach Bildungsabschluss und Berufssegment: Christoph, Bernhard; Leber, Ute; Stüber, Heiko (2017): Einkommen von Bachelor- und anderen Hochschulabsolventen. Höhere Abschlüsse zahlen sich mit dem Alter zunehmend aus. IAB-Kurzbericht 13/2017. Nürnberg: IAB. 4 Zum Merkmal Entgelt in der Beschäftigungsstatistik teilt die BA Folgendes mit: „Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.“ 5 Für die fächerabhängige Differenzierung wurden nach Auskunft der BA die Berufssegmente der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) herangezogen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 8 Abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1317.pdf (letzter Abruf: 4. Februar 2019). Anlage 6 Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die Gehälter von Absolventen mit unterschiedlichen akademischen Abschlüssen zunächst auf einem vergleichbaren Niveau liegen. Mit dem Alter zahlten sich höhere Abschlüsse jedoch zunehmend aus. Die Differenzierung nach dem Alter kann aber, wie das IAB mitteilt, lediglich eine Annäherung an das Konstrukt des Einstiegsgehalts darstellen. 4. Teilnahme an geförderter Weiterbildung Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen werden in der Förderstatistik der BA erfasst. Daten aus dem Standardauswertungsverfahren liegen ab 2000 bis 2017 vor. Die folgende Tabelle, die von der BA auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurde, gibt Eintritte in ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente (darunter die Förderung der beruflichen Weiterbildung ) - differenziert nach Arbeitslosigkeit bzw. Nichtarbeitslosigkeit vor Eintritt und nach Berufsausbildung - wieder: - Eintritte in ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente, nach Arbeitslosigkeit vor Eintritt und Berufsausbildung, 2000 bis 2017, Datenstand: Januar 2019, - Methodische Hinweise. Anlage 7 Danach standen hinter den 314.000 Eintritten in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung im Jahr 2017 in 43.000 Fällen Personen mit akademischer Ausbildung. In 37.000 dieser Fälle lag unmittelbar vorher Arbeitslosigkeit vor, in 7.000 Fällen lag keine Arbeitslosigkeit vor (z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit). Die BA weist ergänzend darauf hin, dass eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen erfolgt. Mithin wird eine Person, die mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt. 5. Führungskräfte Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Juli 2017 auf der Grundlage der Mikrodaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) einen Führungskräfte-Monitor veröffentlicht . Es handelt sich dabei um ein auf früheren Arbeiten aufbauendes Update des Überblicks über Stand und Entwicklung von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft für den Zeitraum von 1995 bis 2015: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 129/18 Seite 9 Holst, Elke; Friedrich, Martin (2017): Führungskräfte Monitor 2017. Update 1995- 2015. Berlin: DIW. Inhaltsverzeichnis und Auszug: S. 40-42. Der vollständige Text der Studie (179 S.) ist abrufbar im Internetauftritt des DIW: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.561925.de/diwkompakt _2017-121.pdf (letzter Abruf: 1. Februar 2019). Anlage 8 Die Studie enthält auch allgemeine Informationen zum beruflichen Bildungsabschluss von Führungskräften im Vergleich zu anderen Angestellten, differenziert allerdings nicht nach Branchen und Betriebsgrößenklassen. Führungskräfte waren danach im beobachteten Zeitraum signifikant höher qualifiziert als andere Angestellte und verfügten zu mehr als 70 Prozent über einen Hochschulabschluss , den unter den anderen Angestellten nur etwa 20 Prozent besaßen. ***