WD 6 - 3000 - 120/16 (23. September 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) ausgearbeitet . Mit dem Gesetz sollen die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden ostdeutschen Rechengrößen in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2020 auf die westdeutschen Werte angehoben werden. Während sich die sogenannte Rentenangleichung für Bestandsrentner und rentennahe Jahrgänge in Ostdeutschland unmittelbar positiv auswirkt, hätten die bisher privilegierten jüngeren ostdeutschen Versicherten durch die Abschaffung der Hochwertung ihrer Verdienste auf fiktive Westentgelte für Zeiten einer Beschäftigung ab 2020 Einbußen hinzunehmen. Die Anzahl der von der Rentenangleichung profitierenden Personen und die Höhe der durchschnittlich zu erwartenden Rentensteigerungen lassen sich nicht ohne Weiteres bestimmen. Zwar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Referentenentwurf die Mehraufwendungen der Rentenversicherung mit rund 1,9 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 und jährlich rund 3,9 Milliarden für das Jahr 2020 beziffert, jedoch kann daraus nicht unmittelbar geschlossen werden, wer in welchem Umfang höhere Rentenzahlungen zu erwarten haben dürfte. Wie viele Rentenempfänger jeweils und in welchem Umfang in Ost- und Westdeutschland rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, ist aus der Rentenbestandsstatistik nicht ersichtlich. Diese gibt lediglich Auskunft über die durchschnittliche Anzahl der für die Berechnung der Renten maßgebenden persönlichen Entgeltpunkte, gegliedert nach ihrer Zusammensetzung. Die Zuordnung zum Bereich West erfolgt danach, ob einer Rente mehr Entgeltpunkte aus den alten Ländern als aus den neuen Ländern zugrunde liegen. Ansonsten ist die Rente dem Bereich Ost zuzuordnen . Die Einordnung in einen der beiden Bereiche erfolgt somit nach dem Schwerpunkt der Beitragsleistung und richtet sich nicht nach dem aktuellen Wohnort. So leben in Westdeutschland Rentenempfänger mit Zeiten in Ostdeutschland, die entsprechend von der Anhebung der ostdeutschen Rechengrößen profitieren dürften, deren Anzahl aber nicht bekannt ist. Umgekehrt ergäben sich für Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland mit westdeutscher Erwerbsbiographie abgesehen von höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten keine wesentlichen Änderungen zum geltenden Recht. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Von der Rentenangleichung profitierende Personen Kurzinformation Von der Rentenangleichung profitierende Personen Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Letztlich können Rentnerinnen und Rentner mit ausschließlich ostdeutscher Erwerbsbiographie nach dem Referentenentwurf zum 1. Januar 2018 und zum 1. Januar 2020 mit außerordentlichen Rentenerhöhungen rechnen. Unter Außerachtlassung des sonstigen Anpassungsmechanismus ergäben sich nach den heute geltenden Berechnungswerten zusätzliche Rentenerhöhungen von 3,14 Prozent ab 1. Januar 2018 und 3,01 Prozent ab 1. Januar 2019.1 Durch die von der Lohn- und Gehaltsentwicklung abhängigen regelmäßigen Rentenanpassungen jeweils zum 1. Juli in den Jahren 2017 bis 2019 dürften sich aber bei weiterer Angleichung der Verdienste in Ost und West geringere Prozentsätze ergeben. Ende der Bearbeitung 1 Die Differenz des aktuellen Rentenwerts in Höhe von 30,45 Euro zum aktuellen Rentenwert (Ost) in Höhe von 28,66 Euro beträgt derzeit 1,79 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wäre zum 1. Januar 2018 um die Hälfte der Differenz, also 0,90 Euro, auf 29,56 Euro zu erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung um 3,14 Prozent. Ab 1. Januar 2020 erhöhte sich der aktuelle Rentenwert (Ost) in Höhe von dann 29,56 Euro auf 30,45 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 3,01 Prozent.