© 2016 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 104/16 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und Bundesprogramm „MobiPro-EU“ Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 104/16 Seite 2 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa und Bundesprogramm „MobiPro-EU“ Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 104/16 Abschluss der Arbeit: 30. August 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 104/16 Seite 3 1. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Europäische Union In der Zeit der Kommissionspräsidentschaft von José Manuel Barroso vom 10. Februar 2010 bis 1. November 2014 („Barroso II“) verschlechterte sich aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise die Arbeitsmarktsituation in der Europäischen Union (EU) erheblich; vor allem die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen erreichte in einigen Mitgliedstaaten bis dahin nicht gekannte Werte. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen , zeigte sich auf ihrer 101. Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2012 besorgt und mahnte zu gezielter Förderung junger Arbeitnehmer und benachteiligter Jugendlicher am Übergang zwischen Ausbildung und Berufseinstieg, um der Gefahr einer „verlorenen Generation“ zu entgehen. Vor diesem Hintergrund stellte die Europäische Kommission im Dezember 2012 ein Jugendbeschäftigungspaket vor, das Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf EU-Ebene enthielt und als Grundlage für eine Reihe entsprechender Beschlüsse des Europäischen Rates diente.1 Hervorzuheben ist zum einen die im Februar 2013 vom Europäischen Rat angenommene Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die die Beschäftigung Jugendlicher von 15 bis unter 25 Jahren in den Regionen stärken soll, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr als 25 Prozent am größten ist. Für diese Initiative werden über den Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von mindestens 6,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt.2 Besondere Erwähnung verdient zum anderen die im April 2013 im Europäischen Rat verabschiedete Jugendgarantie, die zum Ziel hat, jedem Jugendlichen in der EU spätestens vier Monate nach Beginn seiner Arbeitslosigkeit ein Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Ausbildung, eine Qualifizierung oder ein Praktikum zu garantieren. Zur Umsetzung der Jugendgarantie haben alle EU-Mitgliedstaaten umfassende Pläne vorgelegt.3 Dem am 26. November 2015 veröffentlichten Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates zufolge ist die Jugendarbeitslosigkeit inzwischen insgesamt rückläufig , jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten, und die Unterschiede zwischen den Ländern sind nach wie vor groß. Die Mitgliedstaaten hätten ihre Bemühungen zur Förderung der Jugendbeschäftigung fortgesetzt und dazu konkrete Maßnahmen ergriffen. Dabei werde der Schwerpunkt 1 Weitere Information dazu bietet eine vierseitige Broschüre der Europäischen Kommission vom 7. April 2014: COM – Beschäftigung, Soziales und Integration (2014): EU-Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Luxemburg : Amt für Veröffentlichungen der EU. Abrufbar im Internetauftritt der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=7703&type=2&furtherPubs=yes (letzter Abruf: 25. August 2016). 2 Vgl. dazu im Internetauftritt der Europäischen Kommission: Europäischer Sozialfonds 2014 - 2020. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=62&langId=de (letzter Abruf: 25. August 2016). 3 Informationen dazu und zum Stand der Umsetzung bietet die Europäischen Kommission in ihrem Internetauftritt : Die Jugendgarantie Land für Land. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1094&langId=de (letzter Abruf : 29. August 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 104/16 Seite 4 auf die bessere Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung gelegt, um den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern.4 2. Das Bundesprogramm MobiPro-EU Das Sonderprogramm des Bundes zur "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ ist nach Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „als zeitlich begrenztes und aus Bundesmitteln finanziertes Sonderprogramm […] darauf ausgelegt, Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln und zu erproben , die dazu beitragen können, sprachliche Barrieren sowie Rekrutierungs- und Einstellungshemmnisse ausbildungsinteressierter Jugendlicher aus Europa abzubauen. Als ‚lernendes System‘ wurde MobiPro-EU anhand der laufend gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse mehrfach weiterentwickelt. Das Ergebnis einer themenbezogenen Haushaltsanalyse hatte zur Folge, dass das Bundeskabinett am 23. März 2016 beschlossen hat, keinen weiteren Jahrgang im Rahmen des Pilotprogramms zu fördern. Mit dem aktuellen Ausbildungsjahrgang 2016 liegen künftig die Ergebnisse aus jeweils zwei Jahrgängen der Individual- und der Projektförderung vor. Mit dem Ausbildungsbeginn 2016 wird das Pilotvorhaben nach insgesamt vier Ausbildungsjahrgängen in die Phase der Ergebnissicherung überführt. Das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit werden gemeinsam mit den Projektträgern die verbleibende Programmlaufzeit bis 2019/2020 dafür verwenden, die Ergebnisse und Erfahrungen zu bewerten und für eine weitergehende Nutzung transferfähig aufzubereiten und zu sichern. Auf Grund der Erfahrungen mit dem Sonderprogramm MobiPro-EU wurden und werden von verschiedenen Akteuren Programme aufgesetzt, die eine ähnliche Zielgruppe mit ähnlichen Instrumenten in den Ausbildungsmarkt integrieren wollen. Diese Programme werden unter anderem durch Stiftungen oder Arbeitgeber, einzelne auch durch Bundesländer finanziert. Durchgeführt werden diese Programme in Deutschland hauptsächlich von Projektträgern, die schon mit MobiPro-EU Erfahrungen gesammelt haben. Weiterhin ist auch im internationalen Kontext das Interesse an den Erfahrungen aus MobiPro-EU groß, so wurde das Sonderprogramm durch die Europäische Kommission evaluiert, um zu prüfen welche Teile davon im Rahmen einer EU-weiten Ausbildungsplatzvermittlung übernommen werden können.“5 Wie das BMAS außerdem mitteilt, wird MobiPro-EU ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert und nicht mit Mitteln der EU unterstützt. Ende der Bearbeitung 4 Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates - Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2016 (COM(2015) 700 final). Abrufbar im Internetauftritt der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2016/ags2016_draft_joint_employment_report _de.pdf (letzter Abruf: 29. August 2016). 5 Auskunft des BMAS vom 29. August 2016 auf Anfrage dieses Fachbereichs.