© 2018 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 100/18 Ausgewählte Aspekte zur Brückenteilzeit Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 2 Ausgewählte Aspekte zur Brückenteilzeit Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 100/18 Abschluss der Arbeit: 15. Oktober 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 3 1. Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgröße Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der jährlichen Mikrozensuserhebung Zahlen zur Art der ausgeübten Tätigkeit, d.h. ob eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Beigefügt ist ein Auszug aus der Fachserie 1 Reihe 4.1 für das Berichtsjahr 2017, der die Zahl weiblicher und männlicher Beschäftigter in Voll- und Teilzeit nach Anzahl der tätigen Personen in der Arbeitsstätte abbildet: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1, 2017, 8, Erwerbstätigkeit und Arbeitsbedingungen , 8.2 Erwerbstätige nach Anzahl der tätigen Personen in der Arbeitsstätte und anderen ausgewählten Merkmalen Anlage 1 Einen Überblick über Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgröße und Geschlecht gibt die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand 31. Dezember 2017), die im Rahmen einer Antwort der Bundesregierung auf Fragen zur geplanten Brückenteilzeit und zu Änderungen im Teilzeit - und Befristungsgesetz herangezogen wurde: Bundestagsdrucksache 19/4422, Antwort der Bundesregierung auf Fragen zur geplanten Brückenteilzeit und zu Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/4110), S. 2, abrufbar im Internetauftritt des Deutschen Bundestags: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904422.pdf (zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2018) Anlage 2 Danach arbeiten rund 60 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten. Angaben zu Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung sind nicht erfasst. 2. Schwellenwerte im deutschen Arbeitsrecht Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind an bestimmte Mitarbeiterzahlen, sogenannte Schwellenwerte , geknüpft. Diese sind in den verschiedenen Rechtsgebieten nicht einheitlich bestimmt. Im Rahmen einer Arbeit dieses Fachbereichs zu kleinen und mittleren Unternehmen wurde in das Thema eingeführt und bestehende Schwellenwerte dargestellt: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 4 Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste (2016): Vereinfachungen und Ausnahmeregelungen im deutschen Arbeits- und Sozialrecht für kleine und mittlere Unternehmen , Sachstand WD 6 – 3000-090/16 vom 21. Juli 2016, Abrufbar im Internetauftritt des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag .de/blob/437626/ddf6722ab6bbd1583df2b6c5d60075e6/wd-6-090-16-pdf-data.pdf (zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2018) Anlage 3 Weitere Übersichten zu Schwellenwerten im deutschen Arbeitsrecht bieten die folgenden Ausarbeitungen und Aufsätze: Der folgende Beitrag zeigt anhand einzelner Beispiele, dass Schwellenwerte nicht immer gleich errechnet werden. CMS, Schwellenwerte im Arbeitsrecht 2018; https://cms.law/de/DEU/Publication/Schwellenwerte -im-Arbeitsrecht-2018 (zuletzt abgerufen am 11. Oktober 2018) Anlage 4 Ziel der Literaturanalyse ist die Feststellung des Bedarfs an lebensphasenorientierten und familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen in kleinen und mittleren Unternehmen. Dazu werden Hindernisse und Potentiale bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeitformate herausgearbeitet, bereits existierende Modelle dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben. Im Rahmen der Ausarbeitung zu Hindernissen bei der Flexibilisierung ist eine Übersichtstabelle zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Unterschieden nach Betriebsgröße beigefügt. Müller-Wieland, (Arbeits)zeit zu gestalten! Potenziale flexibler und selbstbestimmter Arbeitszeitmodelle in KMU: eine Literaturstudie, 1. Auflage 2017, S. 37 Anlage 5 Der Autor befasst sich mit den heterogenen Voraussetzungen bestehender Schwellenwerte und der daraus resultierenden mangelnden Vergleichbarkeit. Er verdeutlicht dies anhand der Herausforderung der Bestimmung der Organisationseinheit einerseits und einzubeziehender Personen andererseits. Muschiol, Abzählen alleine genügt nicht, personalmagazin 04/18, S. 66-68 Anlage 6 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Brückenteilzeit Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit - gründet auf dem arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anlie- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 5 gen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, freiwillig in Teilzeit arbeiten zu können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben zu müssen. Neben Änderungen bereits bestehender Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist Ziel des Gesetzentwurfs die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, sogenannte Brückenteilzeit . Die folgenden Aufsätze geben einen Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen: Die Autoren stellen die geplanten Gesetzesänderungen im Einzelnen umfassend dar, zeigen Folgen für den Rechtsanwender auf und bewerten diese. Ein Schwerpunkt bildet dabei der Anspruch auf Brückenteilzeit und Möglichkeiten einer erneuten Verringerung der Arbeitszeit. Abschließend bewerten die Autoren Vor- und Nachteile des Entwurfs und sehen Präzisierungsbedarf . Boecken/Hackenbroich, Zur (geplanten) Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, DB 2018, S. 956-964 Anlage 7 Im Rahmen eines zusammenfassenden Überblicks über die geplanten Gesetzesänderungen nimmt der Autor die vorgesehene Erörterungspflicht in den Fokus und diskutiert deren Rechtsnatur und die Folgen eines Verstoßes. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Brückenteilzeit und dem vorgesehenen Überforderungsschutz für kleinere und mittlere Unternehmen. Abschließend kritisiert der Autor die Vielzahl divergierender Teilzeitansprüche und regt eine Systematisierung an. Bayreuther, Entwurf eines Gesetzes zur Brückenteilzeit, NZA 2018, S. 566-568 Anlage 8 Die Autoren bewerten die geplanten Änderungen vor dem Hintergrund der gesetzgeberisch verfolgten Zielsetzung. Dabei regen sie deren ausdrückliche Aufnahme in den Gesetzeswortlaut an und weisen darauf hin, dass die Einführung der Brückenteilzeit gerade für kleine und mittlere Unternehmen einen hohen Organisationsaufwand darstelle. Baeck/Winzer/Abend, Neuere Entwicklung im Arbeitsrecht: Änderungen im Teilzeitrecht: Einführung der Brückenteilzeit, NZG 2018, S. 816-818 Anlage 9 Vor dem Hintergrund gleichstellungspolitischer Motive begrüßen die Autorinnen den Anspruch auf Brückenteilzeit. Gleichzeitig kritisieren sie dessen Ausgestaltung hinsichtlich mangelnder Flexibilität und Anpassungsmöglichkeit im Verlauf einer Brückenteilzeit sowie den Anwendungsbereich des Anspruchs, da überdurchschnittlich Frauen in kleineren Unternehmen beschäftigt seien und dadurch ein großer Teil den Anspruch nicht geltend machen können. Abschließend weisen die Autorinnen im Rahmen der geplanten Erörterungspflicht kritisch darauf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 6 hin, dass die Gesetzesänderung keinen Anspruch auf Verteilung der Lage der Arbeitszeit vorsieht , welcher die Notwendigkeit der Teilzeitarbeit in einzelnen Fällen entfallen ließe. Deutscher Juristinnenbund e.V. Wersing/Pfarr, Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts-Einführung einer Brückenteilzeit (Stand 17.4.2018); hhtps://www.djb.de/verein/Kom-u- AS/K1/st18-05/ (zuletzt abgerufen am 11. Oktober 2018) Anlage 10 Neben dem Anspruch auf Brückenteilzeit, den Modifikationen des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit und der Einführung der Erörterungspflicht sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch Änderungen im Bereich der Arbeit auf Abruf vor. Auf Letzteres wird in dem folgenden Kurzbericht Bezug genommen: Die Autoren untersuchen die Verbreitung unterschiedlicher Formen von „Rufarbeit“ (darunter Arbeit auf Abruf), deren bestimmende Faktoren sowie mögliche Folgen. Bezüglich der beabsichtigten Gesetzesänderung hinterfragen sie, vor dem Hintergrund der bereits geltenden Rechtsprechung , die Verbesserung der Situation der Beschäftigten durch Begrenzung der flexiblen Arbeitszeitanteile . Hank/Stegmaier, Wenn die Arbeit ruft, Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst , IAB-Kurzbericht 2018, 14, S. 1-11 Anlage 11 Mit der Einführung der Brückenteilzeit ist die Erleichterung der Rückkehr von Teil- in Vollzeitbeschäftigung beabsichtigt. Die folgende Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, aus welchen Gründen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitszeit nicht wie gewünscht erhöhen können. Dazu werden vereinbarte, tatsächliche und gewünschte Arbeitszeiten gegenüber gestellt. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass nur 14 Prozent der Teilzeitbeschäftigten eine Vollzeitarbeit anstreben. Schäfer, Arbeitszeitwünsche von Arbeitsnehmern im Längsschnitt, IW-Trends 3/2018, Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsordnung, Jahrgang 45; https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/IW-Trends/PDF/2018/IW- Trends_2018-03-05_Arbeitszeitwuensche.pdf (zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2018) Anlage 12 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 100/18 Seite 7 Zu Einzelaspekten der Teilzeitbeschäftigung nimmt die folgende Antwort der Bundesregierung Stellung: Bundestagsdrucksache 19/3593, Antwort der Bundesregierung auf Fragen zur Teilzeitbeschäftigung (Bundestagsdrucksache 19/2959) Anlage 13 ***