WD 6 - 3000 - 098/16 (27. Juli 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Eine von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellte Auswertung der statistisch erfassten Zahlungsansprüche nach dem SGB II für die Jahre 2007 bis 2015 ist als Anlage beigefügt. Bei den Zahlungsansprüchen handelt es sich um einen Jahresdurchschnitt der monatlichen Ausgaben für die Summe der Zahlungsansprüche nach dem SGB II bzw. die Kosten der Unterkunft. Daten für die Jahre 2005 und 2006 liegen der BA aufgrund der kürzlich erfolgten Revision der Grundsicherungsstatistik noch nicht vor. Das Statistische Bundesamt weist in der Statistik der Ausgaben/Einnahmen der Sozialhilfe (SGB XII) keine Kosten der Unterkunft - weder in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII noch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – aus. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kosten der Unterkunft (SGB II, SGB XII und frühere Sozialhilfe)