© 2018 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 090/18 Ausgewählte Informationen zu Weiterbildung und Arbeitslosigkeit Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 2 Ausgewählte Informationen zu Weiterbildung und Arbeitslosigkeit Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 090/18 Abschluss der Arbeit: 30. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Der Punkt 4 „Einzelfragen zu Steuermindereinnahmen“ wurde vom Fachbereich WD 4 (Haushalt und Finanzen) bearbeitet. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Berufliche Weiterbildung 4 1.1. Ausgaben der Haushalte für berufliche Weiterbildung 4 1.2. Kosten der beruflichen Weiterbildung in den Unternehmen 4 1.3. Nutzung von Bildungsurlaub und Weiterbildungsbeteiligung 4 1.4. Ausgaben für individuelle Förderung der Weiterbildung 5 1.4.1. Bildungsgutscheine und Programm WeGebAU 5 1.4.2. Landesförderung am Beispiel des Bildungsschecks NRW 6 1.5. Nutzung von Informationsangeboten 6 1.5.1. IAB-Job-Futuromat 6 1.5.2. Kursnet der BA 6 1.5.3. Lebensbegleitende Berufsberatung der BA 7 2. Leistungen bei Arbeitslosigkeit 7 2.1. Arbeitslosengeld 7 2.2. Grundsicherung für Arbeitsuchende 7 3. Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Abgangsgründe 8 3.1. Bezugsdauer 8 3.2. Abgangsgründe 8 4. Einzelfragen zu Steuermindereinnahmen 8 4.1. Steuermindereinnahmen durch weiterbildungsbedingte Werbungskosten 8 4.2. Steuermindereinnahmen durch Arbeitslosigkeit 9 5. Vermittlungszahlen der BA 9 6. Kindergeld 10 6.1. Empfängerzahlen 10 6.2. Kinder ohne Kindergeld 10 7. Qualifikation und Arbeitslosigkeit 11 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 4 1. Berufliche Weiterbildung 1.1. Ausgaben der Haushalte für berufliche Weiterbildung Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 eine Aufschlüsselung der privaten Konsumausgaben für Bildung u.a. nach SEA-Codes zur Verfügung. Anlage 1 Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt, sodass aktuellere Ergebnisse voraussichtlich erst 2020 vorliegen werden. Vorjahresergebnisse und Ergebnisse nach Gebietsständen sowie soziodemografischen Merkmalen können nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes der Destatis-Fachserie 15 Heft 5 entnommen werden: Destatis (2015) Wirtschaftsrechnungen. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Aufwendungen privater Haushalte für den Privaten Konsum 2013, Wiesbaden, Destatis 2017, im Internet abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch /EinkommenKonsumLebensbedingungen/Konsumausgaben/EVS_Aufwendungprivater Haushalte.html (letzter Abruf: 27. August 2018). 1.2. Kosten der beruflichen Weiterbildung in den Unternehmen Zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung in den Unternehmen hat Destatis eine Auswertung zur Verfügung gestellt: Destatis: Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Fünfte Europäische Erhebung über die berufliche Weiterbildung in Unternehmen (CVTS5), Wiesbaden, Destatis 2017, Auszug: S. 46-53; der vollständige Text der Publikation ist im Internet abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur /Weiterbildung/WeiterbildungUnternehmen5215201159004.pdf?__blob=publication File (letzter Abruf: 27. August 2018). Anlage 2 Daraus gehen nach Wirtschaftsbereichen und Beschäftigtengrößenklassen gegliedert, neben den Gesamtkosten sowohl die direkten Kosten als auch die Personalausfallkosten hervor. 1.3. Nutzung von Bildungsurlaub und Weiterbildungsbeteiligung Die Bundesländer haben mit Ausnahme des Freistaats Bayern und des Freistaats Sachsen Bildungsurlaubsgesetze erlassen. Über die Nutzung der in diesen Gesetzen vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung zum Zweck der beruflichen Weiterbildung werden in den Ländern Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 5 jedoch soweit ersichtlich keine Daten erhoben. Wissenschaftliche Studien konnten dazu ebenfalls nicht ermittelt werden. Aktuelle Daten zur Weiterbildungsbeteiligung und zu den Weiterbildungsquoten nach Branchen bietet eine 2018 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) auf der Grundlage des IAB-Betriebspanels1: Dummert, Sandra: Leber, Ute: Betriebliche Berufsausbildung und Weiterbildung in Deutschland, Nürnberg: IAB, Februar 2018. Inhaltsverzeichnis und Auszug: S. 41-50, der vollständige Text der Publikation ist abrufbar im Internetauftritt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a2_iab-expertise_2018.pdf (letzter Abruf: 30. August 2018). Anlage 3 Die Weiterbildungsbeteiligung ist auch Gegenstand einer im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellten Expertise aus dem Jahr 2013: Käpplinger, Bernd; Kulmus, Claudia; Haberzeth, Erich: Weiterbildungsbeteiligung. Anforderungen an eine Arbeitsversicherung, WISO Diskurs, April 2013, Bonn: FES 2013, abrufbar im Internetauftritt der FES: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09852.pdf (letzter Abruf: 23. August 2018). Die Autoren legen darin Forschungsbefunde über die Weiterbildungsbeteiligung und deren Einflussfaktoren dar. Weitere Information zu diesem Thema könnte eine aktuelle Dissertation enthalten, die der Bibliothek des Deutschen Bundestages bei Abschluss dieser Arbeit noch nicht vorlag: Pohlmann, Claudia: Bildungsurlaub - vom gesellschaftspolitischen Anliegen zum Instrument beruflicher Qualifizierung?. Eine Analyse der Bildungsurlaubsdiskurse in der Weiterbildung, Berlin: Peter Lang, 2018. 1.4. Ausgaben für individuelle Förderung der Weiterbildung 1.4.1. Bildungsgutscheine und Programm WeGebAU Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann als Ermessensleitung nach § 81 Abs. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) individuelle berufliche Weiterbildung durch Bildungsgutscheine fördern. Daneben fördert sie die berufliche Weiterbildung durch das Pro- 1 Vgl. dazu im Internetauftritt des IAB: https://www.iab.de/de/erhebungen/iab-betriebspanel.aspx (letzter Abruf: 29. August 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 6 gramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen “ (WeGebAU)2. Über die Ausgaben der BA für Bildungsgutscheine und für das Programm WeGebAU liegen nach Auskunft der BA keine Daten vor. 1.4.2. Landesförderung am Beispiel des Bildungsschecks NRW Das Land Nordrheinwestfalen hat mit dem Bildungsscheck NRW ein eigenes Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt, das vom Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert wird.3 Im Rahmen dieses Programms wurden nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in der ersten Jahreshälfte 2018 insgesamt ca. 3 Millionen Euro gebunden. In diesem Zeitraum seien rund 6.300 Bildungsschecks mit einem durchschnittlichen Wert von rund 400 Euro gefördert worden. 1.5. Nutzung von Informationsangeboten 1.5.1. IAB-Job-Futuromat Der IAB-Job-Futuromat4 verzeichnete nach Auskunft der BA von 15. Januar 2018 bis 8. August 2018 153.179 Besucher. Allerdings dürfte die tatsächliche Besucherzahl höher sein, da aufgrund von anonymisierten IP-Adressen nur ungefähre Werte ermittelt werden könnten. Der IAB-Job-Futuromat werde zudem in Ausstellungen von Museen wie dem Naturkundemuseum Münster, dem Hamburger Museum der Arbeit oder dem Technischen Museum Wien sowie auf der re:publica- Konferenz verwendet. 1.5.2. Kursnet der BA Die durchschnittliche monatliche Nutzerzahl auf Kursnet5 lag nach Auskunft der BA im Jahr 2017 bei 4.553.075. 2 Vgl. dazu das Merkblatt der BA: Beschäftigen und Qualifizieren. Weiterbildung von Beschäftigten – Programm WeGebAU, Nürnberg: BA, August 2017, im Internet abrufbar unter: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013470.pdf (letzter Abruf: 27. August 2018). 3 Vgl. dazu im Internetauftritt des MAGS: https://www.mags.nrw/bildungsscheck (letzter Abruf: 27. August 2018). 4 Vgl. dazu den Internetauftritt des IAB-Job-Futuromat: https://job-futuromat.iab.de/ (letzter Abruf: 28. August 2018). 5 Vgl. dazu den Internetauftritt des Kursnet: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ (letzter Abruf: 28. August 2018) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 7 1.5.3. Lebensbegleitende Berufsberatung der BA Die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) wird von der BA seit März 2017 an insgesamt vier Standorten mit unterschiedlicher Arbeitsmarktlage erprobt (Düsseldorf, Leipzig, Kaiserslautern- Pirmasens und Regensburg). Dabei werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Einzelheiten dazu bietet Anlage 4. Eine Evaluierung steht noch aus. 2. Leistungen bei Arbeitslosigkeit 2.1. Arbeitslosengeld Im Jahresdurchschnitt 2017 gab es nach Auskunft der BA ca. 745.000 arbeitslose Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg I). Die Leistungshöhe betrug ca. 8,28 Milliarden Euro, das entspricht einer Leistungshöhe von durchschnittlich 926 Euro je Arbeitslosengeldempfänger. Die BA hat eine Tabelle zum Bestand der Arbeitslosengeldempfänger sowie methodische Hinweise zur Statistik der Arbeitslosengeldempfänger und Sperrzeiten zur Verfügung gestellt: Anlage 5 Es kann in der Statistik zwischen Anspruchshöhe und Leistungshöhe unterschieden werden. Dabei gibt die Leistungshöhe Auskunft über die tatsächliche Leistung, die dem Leistungsempfänger ausgezahlt wurde. Vorliegend wird neben der Leistungshöhe auch die Anspruchshöhe ausgewiesen . 2.2. Grundsicherung für Arbeitsuchende In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kann ebenso zwischen Leistungsansprüchen und Zahlungsansprüchen unterschieden werden. Der Leistungsanspruch richtet sich nach dem Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen . Durch Sanktionen kann dieser Anspruch gemindert werden und ergibt den Zahlungsanspruch . Eine von der BA beigefügte Tabelle zu den Zahlungsansprüchen von arbeitslosen Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie methodische Hinweise zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II enthält die Anlage 6. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Bedarfe für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Aus diesem Grund werden in der Standardberichterstattung der BA diese Leistungs- bzw. Zahlungsansprüche nach Bedarfsgemeinschaften dargestellt. Abweichend davon Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 8 wurden vorliegend die Daten nach den arbeitslosen Leistungsempfängern im Rechtskreis des SGB II ausgewertet. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es danach im Jahresdurchschnitt 2017 ca. 1,67 Millionen arbeitslose Leistungsberechtigte. Die Zahlungsansprüche für diese Personen betrugen insgesamt ca. 14,13 Milliarden Euro. Der Zahlungsanspruch je Person lag durchschnittlich bei 706 Euro. Eine Differenzierung nach Leistungsart geht aus der Anlage 6 hervor. 3. Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Abgangsgründe 3.1. Bezugsdauer Im Jahr 2017 gab es nach Auskunft der BA insgesamt ca. 2,25 Millionen Abgänge von arbeitslosen Empfängern von Alg I. Die durchschnittliche abgeschlossene Bezugsdauer betrug 123 Tage. Eine Differenzierung nach Dauerklassen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden: Anlage 7 3.2. Abgangsgründe Die Gründe für die Abgänge aus dem Bezug von Alg I können für das Jahr 2017 ebenfalls der Anlage 7 entnommen werden. Danach nahmen von den ca. 2,25 Millionen Abgängen von arbeitslosen Empfängern von Alg I etwa 1,24 Millionen (55 Prozent) eine abhängige Beschäftigung auf. In 207.000 Fällen (9 Prozent) wurden andere Leistungen (z.B. Unterhalts- und Mutterschaftsgeld) bezogen. 71.000 Personen bezogen nach ihrer Leistungsbeendigung eine Rentenleistung (davon 39.000 Altersrente und 32.000 Erwerbsminderungsrente) und 31.000 besuchten eine Schule bzw. begannen eine Ausbildung . In 473.000 Fällen war der Leistungsanspruch erschöpft. Weitere Abgangsgründe liegen nach Auskunft der BA in den Daten nicht vor. So kann nicht differenziert werden, wie viele Abgänge durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag durch die BA erfolgten; diese Information liegt nur in der Arbeitslosenstatistik vor (siehe unten Punkt 5). 4. Einzelfragen zu Steuermindereinnahmen 4.1. Steuermindereinnahmen durch weiterbildungsbedingte Werbungskosten Zu den Steuermindereinnahmen, die sich aus der Geltendmachung von Bildungsausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ergeben, existieren keine offiziellen Ergebnisse. Eine Schätzung der Steuerausfälle, die sich aus bildungsbedingten Werbungskosten ergibt, bewegt Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 9 sich in einer Größenordnung von etwa 0,6 Mrd. Euro jährlich. Grundlage der Schätzung sind einerseits die sich aus einer Stichprobe der Einkommensteuerstatistik ergebenden durchschnittlichen Steuerausfälle aufgrund von Werbungskosten insgesamt und andererseits hochgerechnete bildungsbedingte Gesamtausgaben von Arbeitnehmern, für die eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht kommen.6 4.2. Steuermindereinnahmen durch Arbeitslosigkeit Die Steuermindereinnahmen wegen Arbeitslosigkeit beliefen sich nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für das Jahr 2011 auf 9,5 Mrd. Euro. So hat der Staat 8,0 Mrd. Euro weniger Lohn- und Einkommensteuer eingenommen und das Aufkommen der Verbrauchssteuern war um 1,5 Mrd. Euro geringer, denn die Privathaushalte schränken in der Regel ihre Konsumausgaben ein, wenn ihr Budget durch Arbeitslosigkeit schmäler wird.7 5. Vermittlungszahlen der BA Im Jahr 2017 gab es nach Auskunft der BA insgesamt ca. 7,74 Millionen Abgänge von arbeitslosen Personen, davon gingen etwa 2,09 Millionen in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ab. Hiervon wurden wiederum 273.000 nach Auswahl und Vorschlag durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter vermittelt. Die genauen Zahlen finden sich in Anlage 8. Das unterstützende Leistungsangebot der Agenturen für Arbeit und Jobcenter für die Arbeitsuchenden und Arbeitslosen geht aber nach Auskunft der BA weit über den sehr engen Vermittlungsbegriff (durch Auswahl und Vorschlag) hinaus. Beispielsweise erhalten sie von den Beratern und Vermittlern Auskunft und Rat in Fragen der Arbeitsplatzwahl, der beruflichen Entwicklung , zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel, zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zu ihren individuellen Vermittlungsmöglichkeiten, zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung und zu Leistungen der Arbeitsförderung. Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten zur Selbstinformation für diejenigen Arbeitsuchenden , die noch vor der Berufswahl oder generell einer beruflichen Entscheidung stehen (z.B. das 6 Arens, Tobias: Bildungsbeteiligung im Steuer- und Transferrecht – Struktur und Wirkungen öffentlicher Förderung , in: WSI Mitteilungen 4/2004, S. 206-212 (208), abrufbar im Internetauftritt des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI): https://www.boeckler.de/wsimit_2004_04_arens.pdf (letzter Abruf: 29. August 2018). 7 Bach, Hans-Uwe; Spitznagel, Eugen (2012): Kosten der Arbeitslosigkeit. Druck auf öffentliche Budgets lässt nach, IAB-Kurzbericht 8/2012, S. 4, abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb0812.pdf (letzter Abruf: 29. August 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 10 Berufsinformationszentrum - BIZ). Dort reicht das Spektrum von der Information über Ausbildung , Studium, Beruf, Weiterbildung bis zur Existenzgründung oder der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Im Berufenet8 der BA können Arbeitsuchende die Ausbildungs - und Tätigkeitsbeschreibungen von über 3.100 Berufen einsehen. In der Jobbörse9 der BA können Arbeitsuchende gezielt nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen suchen. 6. Kindergeld 6.1. Empfängerzahlen Zur Zahl der Kindergeldempfänger und den Ausgaben dafür sowie die Anzahl der berücksichtigten Kinder, soweit das Kindergeld über die gezahlt wird, hat Destatis Zeitreihen von 2006 bis 2016 zur Verfügung gestellt: Anlage 9. 2016 wurden danach von der Bundesagentur für Arbeit ca. 8,92 Millionen Empfängern für 14,72 Millionen Kinder Kindergeld in Höhe von insgesamt ca. 35,21 Milliarden Euro gezahlt. Die Kindergeldzahlungen des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder sind in diesen Zahlen nicht enthalten. 6.2. Kinder ohne Kindergeld Die Frage, an wie viele Eltern für wie viele Kinder kein Kindergeld gezahlt wird, lässt sich nach Angeben des Statistischen Bundesamtes aus der Statistik nicht unmittelbar beantworten. Danach kann der Mikrozensus Daten zu Vätern und Mütter bzw. Frauen und Männern ohne Kinder im entsprechenden Alter von 25 bis 45 Jahren liefern. Allerdings kann nur eine Aussage für Väter und Mütter getroffen werden, die tatsächlich mit ihren Kindern zusammenleben. Personen mit Kindern außerhalb des Haushaltes werden nicht als Eltern gezählt. Destatis hat auf der Grundlage des Mikrozensus Standardtabellen zu Kindern nach Alter und Ausbildung/Schulbesuch sowie eine Sonderauswertung zu Männern und Frauen nach Lebensformen mit Arbeitswunsch und Nichterwerbspersonen zu Verfügung gestellt: 8 Vgl. dazu den Internetauftritt unter: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFE- NETJSESSIONID=z3OBM5Lnj2jfOXbPuziaqnm4hNBgMLmmkqZwH6dQtGnNGfFjQLWJ!113821521?path=null (letzter Abruf: 28. August 2018). 9 Vgl. dazu den Internetauftritt unter: https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html;jsessionid =qZ2BNGRXkSw6DaS8Ag3HyYv7vq2ccx7mCDGFF8EuCr3aMQAbmTB2!- 1111476115?aa=1&m=1&kgr=as&vorschlagsfunktionaktiv=true (letzter Abruf: 28. August 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 11 Anlage 10 Der Mikrozensus definiert nach Auskunft von Destatis keine Hausmänner oder Hausfrauen bzw. dafür gebe es keine Frage und kein Konzept. Die Abgrenzung erfolge über den ILO-Erwerbsstatus. Zur ergänzenden Information liegt der Anlage 10 das Glossar für den Mikrozensus 2017 bei. 7. Qualifikation und Arbeitslosigkeit Die BA stellt hat Mitte 2017 Daten über den Zusammenhang zwischen Qualifikation und Arbeitslosigkeit vorgelegt, die das Arbeitslosigkeitsrisiko von Beschäftigten mit unterschiedlicher Qualifikation in den einzelnen Bundesländern, Kreisen und Arbeitsagenturbezirken darstellen: „Dass Akademiker ein geringeres Risiko haben, arbeitslos zu werden als Ungelernte, ist bekannt . Die Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigen dies seit vielen Jahren. Neu ist, dass es in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nun auch regionale detaillierte Zahlen zu diesem Thema gibt. Für 2015 und 2016 liegen Daten dazu vor, wie hoch das Arbeitslosigkeitsrisiko je nach Qualifikation ist – für Bundesländer, Kreise und Arbeitsagenturbezirke . Menschen ohne Berufsabschluss sind fünfmal häufiger arbeitslos als ausgebildete Fachkräfte. Im Jahr 2016 war die Arbeitslosenquote von Personen ohne Berufsabschluss in Deutschland mit 20,0 Prozent fast fünfmal so groß wie für Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung, deren Quote bei 4,2 Prozent lag. Die geringste Arbeitslosenquote weisen Akademiker auf, von denen nur 2,6 Prozent arbeitslos waren. Beschäftigte ohne Berufsausbildung haben im Vergleich zu den anderen Qualifikationsgruppen ein deutlich höheres Risiko, ihre Beschäftigung zu verlieren. Außerdem sind ihre Chancen , ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden, geringer. Entsprechend höher ist das Risiko für diese Menschen, langzeitarbeitslos zu werden. Das hohe Arbeitslosigkeitsrisiko von Ungelernten führt außerdem dazu, dass sie die Hälfte der Arbeitslosen stellen, obwohl ihr Anteil an allen Erwerbspersonen aber nur 15 Prozent beträgt . Betrachtet man die Regionen, zeigt sich folgendes: je höher die Arbeitslosenquote in einer Region insgesamt ist, desto deutlicher zeigen sich auch die qualifikationsspezifischen Unterschiede . In Regionen mit niedriger Arbeitslosenquote ist die Differenz bei der Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Ausbildung kleiner als in Regionen mit hoher Arbeitslosenquote . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 090/18 Seite 12 Außerdem lässt sich ein Ost-West-Gefälle feststellen: in ostdeutschen Kreisen ist der Abstand zwischen gut ausgebildeten Menschen und Ungelernten besonders hoch, wenn man den Vergleich zu einem Kreis mit ähnlicher Arbeitslosigkeit im Westen zieht.“10 Die Arbeitsmarktdaten zu den Qualifikationsgruppen sind in einem Tabellenheft zusammengestellt : BA - Statistik: Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten (Jahreszahlen), Deutschland , Länder, Kreis, Regionaldirektionen, Arbeitsagenturbezirke, Juli 2018, ist abrufbar im Internetauftritt der BA - Statisitk: https://www.arbeitsagentur.de/qualifikation-versus-arbeitslositkeit (letzter Abruf: 29. August 2018). Anlage 11 Der Methodenbericht dazu ist ebenfalls abrufbar im Internetauftritt der BA: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik /Generische-Publikationen/Methodenbericht-qualifikationsspezifische-Arbeitslosenquoten .pdf (letzter Abruf: 29. August 2018). Zu entsprechenden Befunden gelangt auch das IAB in einer zusammenfassenden Darstellung: Althoff, Jörg; Anger, Silke et al. (2018): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen , April 2018, Nürnberg: IAB, Inhaltsverzeichnis, Auszug: S. 23-27. Der vollständige Text der Veröffentlichung ist abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/grauepap/2018/Zentrale_Befunde_zu_aktuellen_Arbeitsmarktthemen .pdf (letzter Abruf: 29. August 2018). Anlage 12 Die Autoren heben dabei auch das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit für geringqualifizierte Arbeitnehmer hervor. *** 10 BA: Gut qualifiziert - seltener arbeitslos, Pressemitteilung Nr. 14 vom 26. Juni 2017, abrufbar im Internetauftritt der BA: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2017-014-gut-qualifiziert-seltener-arbeitslos (letzter Abruf: 29. August 2018).