© 2019 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 087/19 Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen in Bund und Ländern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 2 Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen in Bund und Ländern Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 087/19 Abschluss der Arbeit: 6. August 2019 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Bund 4 3. Baden-Württemberg 4 4. Bayern 6 5. Berlin 6 6. Brandenburg 7 7. Bremen 8 8. Hamburg 9 9. Niedersachsen 9 10. Nordrhein-Westfalen 10 11. Rheinland-Pfalz 11 12. Schleswig-Holstein 11 13. Thüringen 13 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 4 1. Vorbemerkung An die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages wurde die Fragestellung herangetragen , inwieweit eine Förderung von unabhängigen Beratungsstellen für Erwerbslose durch Bund und Länder seit 1990 bis heute erfolgt im Hinblick auf den Förderumfang, den Fördergegenstand , das Förderziel sowie die jeweils gesetzlichen Grundlagen. Die Fragestellung wurde den zuständigen Ressorts in Bund und den einzelnen Bundesländern zugeleitet. 2. Bund „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert keine unabhängigen Beratungsstellen für Erwerbslose. Dessen unbeschadet, ist die Berufsberatung für alle Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen und die Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (§ 29 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).“1 3. Baden-Württemberg „Das Land Baden-Württemberg fördert seit dem 1. Oktober 2012 im Rahmen eines Landesprogramms landesweit zwölf Arbeitslosenberatungszentren zur qualitativen und quantitativen Intensivierung ihrer Tätigkeit, um Langzeitarbeitslosen im Land eine von den staatlichen Stellen unabhängige und qualitätsgesicherte ganzheitliche Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu ermöglichen. Die Standorte der Arbeitslosenberatungszentren wurden dabei regional ausgewogen ausgewählt und decken sowohl den ländlichen Raum als auch Ballungsgebiete ab. Die geförderten Arbeitslosenberatungszentren sind bestehende, in der Arbeitslosenberatung/-betreuung aktive Dienste, die über eine mehrjährige strukturelle Praxiserfahrung in der individuellen Begleitung, Betreuung und Unterstützung von erwerbslosen Menschen verfügen. Zudem müssen die geförderten Arbeitslosenberatungszentren von entsprechendem Fachpersonal im Umfang von einer Vollzeitkraft betrieben werden. Als Qualifikation wird vorausgesetzt: – staatlich anerkannte, graduierte/diplomierte Sozialarbeiter/innen, – staatlich anerkannte, graduierte/diplomierte Sozialpädagogen/innen, – staatlich anerkannte, graduierte/diplomierte Pädagogen/innen (Fachrichtung Sozialpädagogik , Betriebspädagogik, Berufspädagogik oder Sonderpädagogik) – oder Mitarbeitende mit einer gleichwertigen Ausbildung, die aufgrund ihrer Erfahrung und Persönlichkeit geeignet sind. 1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat IIb2. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 5 Die Aufgaben der geförderten Arbeitslosenberatungszentren liegen schwerpunktmäßig bei: – der Erbringung individueller, engmaschiger Lotsen-, Clearing und Orientierungsdienstleistungen , – der Örtlichen Vernetzungsarbeit, – der allgemeinen Informationsvermittlung, – der Bereitstellung erforderlicher Infrastruktur (beispielsweise PC-Arbeitsplätze mit Internetzugang ). Mit der Förderung der Arbeitslosenberatungszentren werden verschiedene Ziele verfolgt. So soll die weitere berufliche Entwicklung bzw. die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeits - oder Ausbildungsmarkt gefördert und eine Stabilisierung der Betroffenen erreicht werden. Durch eine hochwertige Beratung, die dazu beiträgt, dass die Langzeitarbeitslosen ein größeres Verständnis für die komplexe Materie des SGB II gewinnen, soll außerdem die Transparenz der Arbeit der Jobcenter erhöht und damit die Zahl der Widerspruchsverfahren und Klagen gesenkt werden. Des Weiteren sollen die Zentren zu einer Vernetzung der relevanten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Akteure vor Ort beitragen oder als Moderatoren in der Kommunikation der arbeitslosen Männer und Frauen mit dem Jobcenter fungieren. Der politische Wille zur Förderung der Arbeitslosenberatungszentren ist in den jeweiligen Koalitionsverträgen der Regierungsparteien in Baden-Württemberg niedergelegt worden. Im Koalitionsvertrag vom 9. Mai 2011 zwischen den damaligen Regierungsfraktionen „BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Baden-Württemberg“ und „SPD Baden-Württemberg“ ist folgendes ausgeführt: „Wir werden (…) ein Programm für unabhängige Arbeitslosenberatungsstellen entwickeln, um erwerbslose und insbesondere langzeitarbeitslose Menschen den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In der komplexen Materie des SGB II kann eine qualitativ hochwertige Beratung die Anzahl der Widersprüche senken und zur Entlastung der Sozialgerichte beitragen .“ Auch im Koalitionsvertrag vom 9. Mai 2016 zwischen „BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Baden- Württemberg“ und „CDU Baden-Württemberg“ findet sich ein entsprechender Passus: “Eine qualitativ hochwertige Beratung durch unabhängige Arbeitslosenberatungsstellen kann ein wichtiges Element sein, um erwerbslose und insbesondere langzeitarbeitslose Menschen beim Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu begleiten.“ Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung der Arbeitslosenberatungszentren sind in §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg (LHO) sowie den dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) geregelt. Im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. Juni 2017 gewährte das Lad eine Zuwendung in Höhe von jeweils 40.000 Euro pro Arbeitslosenberatungszentrum und Förderjahr in Form eines Zuschusses zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung (Grundförderungszuschuss für Personalausgaben ). Ferner wurde den Zentren eine Zusatzförderung pro Förderjahr in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro (bestehend aus einer Pauschale iHv jeweils 625 Euro pro ehrenamtlichen Helfer für dessen Beratung, Begleitung und Qualifizierung bei maximal zwölf geförderten Kräften sowie einer Pauschale von jeweils 500 Euro für die Durchführung von zielgruppenorien- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 6 tierten und sachbezogenen Informationsveranstaltungen bei maximal fünf Veranstaltungen) bewilligt . (vgl. https://www.yumpu.com/de/document/read/24764197/modellhafte-unterstutzungvon -arbeitslosenberatungs-lagalo). Um die Wirksamkeit des Projekts zu erforschen, beauftragte das bis zum Regierungswechsel im Jahr 2016 für das Projekt zuständige Sozialministerium im Februar 2013 das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) in Tübingen mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Förderprojekts. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden an allen zwölf Standorten der Arbeitslosenberatungszentren Fallstudien durchgeführt. Im Juli 2016 wurde das Evaluationsergebnis veröffentlicht. (vgl. https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion /m-wm/intern/Publikationen/Arbeit/IAW_Endbericht_ALOZ_2016.pdf). Ab dem 1. Juli 2017 entwickelte das Land Baden-Württemberg das Projekt weiter und schrieb es unter dem Titel „Arbeitslosenberatungszentren“ neu aus. Nunmehr wird den zwölf geförderten Zentren eine Projektförderung in Form eines Zuschusses zu den Fachpersonalausgaben in Höhe von 50.000 Euro pro Zentrum gewährt. (vgl. https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion /m-wm/intern/Dateien_Downloads/F%C3%B6rderprogramme/Projektaufruf_Arbeitslosenberatungszentren __ALOZ_.pdf). Die aktuelle Förderperiode läuft bis zum 31. Dezember 2019. Nach derzeitigem Sachstand ist eine Fortführung des Projekts im Jahr 2020 verbunden mit einer erneuten Projektausschreibung beabsichtigt.“2 4. Bayern „Es gab und gibt in Bayern keine Förderung von unabhängigen Beratungsstellen für Erwerbslose durch den Freistaat Bayern. Es gibt in Bayern jedoch Förderungen von unabhängigen Beratungsstellen für Erwerbslose durch einzelne Kommunen, u.a. durch die Landeshauptstadt München. Erkenntnisse über den Förderumfang, den Fördergegenstand, das Förderziel sowie die Grundlagen der kommunalen Förderprogramme liegen dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nicht vor.“3 5. Berlin „Das Land Berlin sieht die Beratung Erwerbsloser grundsätzlich als originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit an. Daher wurden keine Rechtsgrundlagen für die Finanzierung zusätzlicher , unabhängiger Beratungsstellen geschaffen bzw. dauerhaft entsprechende Fördermittel ausgereicht . Im Einzelfall beteiligt sich das Land Berlin jedoch an Aktivitäten, die solche Beratungen beinhalten , durch Gewährung von Zuwendungen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung. So erhält der 2 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, 25-5013.72. 3 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat I 1. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 7 „Verein Berliner Arbeitslosenzentrum“ für aufsuchende, niedrigschwellige mobile Beratung zu Regelungsgegenständen der Jobcenter und unabhängige Sozialberatung seit 01.04.2016 Fördermittel , aktuell 250.000 €. Zudem ermöglichen die drei Berliner Jobpoints niedrigschwelligen Zugang zu offenen Stellen und Bewerbungsberatung. Diese Beratung mit einem Finanzvolumen von derzeit insgesamt rd. 1,8 Mio. € läuft seit 01.11.2001, in den ersten Jahren allerdings nur mit einem Jobpoint. Für die Beratung speziell von geflüchteten Menschen werden im Rahmen der „Mobilen Jobberatung“ (seit 01.02.2017) mit einem aktuellen Finanzvolumen von rd. 310.000 € Angebote bereitgestellt, die sich an die Zielgruppe mit Bewerbungs- und Stellenberatung vor allem in Willkommen-in-Arbeit-Einrichtungen und Flüchtlingseinrichtungen richten. Auch das Projekt „work for refugees“ leistet seit 01.01.2018 Beratungsarbeit und dient der Vermittlung von geflüchteten Menschen in Erwerbsarbeit und Angebote, die zur Befähigung der Arbeitsaufnahme führen. Das Volumen beträgt rd. 100.000 €. Zentrales Angebot für Erwerbslose in Beschäftigungsmaßnahmen ist das Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung mit einem jährlichen Finanzvolumen ca. 9,2 Mio. € (in dieser Form seit 2012) und das Berliner Jobcoaching für erwerbslose Geflüchtete (seit 2016). Insgesamt beraten rd. 225 Jobcoaches. Als unabhängige Beratungsstellen waren auch sogenannte Ombudsstellen lange Zeit im Gespräch . Wegen ungeklärter Finanzierungsfragen wurden letztendlich nur wenige Ombudsstellen eingerichtet. Im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg wurde mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Ombudsstelle installiert, in der sich ein ehrenamtlich arbeitender Ombudsmann der Anliegen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter des Jobcenters annimmt. Diese Ombudsstelle gibt es seit August 2013. In den Jobcentern Berlin Mitte und Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf wurden im Herbst 2018 ebenfalls Ombudsstellen eingerichtet . Sie verstehen sich jeweils als zusätzliche und vom Jobcenter unabhängige Anlaufstellen für Lob, Kritik und Anregungen sowie Beschwerden und Konflikte, die die Kund*innen nicht mit dem Jobcenter klären konnten. Sie sollen einen Beitrag zu mehr Transparenz, Vertrauen und Kund*innenenzufriedenheit in der Ablauforganisation des Jobcenters leisten. Auch die hier tätige Ombudsperson arbeitet ehrenamtlich und ist unabhängig vom Jobcenter tätig.“4 6. Brandenburg „Das Land Brandenburg hat Arbeitsloseneinrichtungen ab 1991 gefördert. Bis Ende 1992 gab es landesweit bereits über 30 Arbeitsloseneinrichtungen. Inhaltlicher Schwerpunkt der ersten Richtlinie war die Herstellung von Begegnungs- und Kontaktangeboten für Arbeitslose. Zielsetzung und Aufgabenspektrum der folgenden Richtlinien ab 1993 sind im Wesentlichen gleichgeblieben, wobei das Oberziel – die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in Arbeitsverhältnisse – im Laufe der Zeit immer konkreter in den Richtlinien gefasst wurde, um eine größere Verbindlichkeit darüber herzustellen. Ab 1999 wurde nicht mehr von Arbeitsloseneinrichtungen, sondern von Arbeitslosen-Service- Einrichtungen gesprochen. Dies war der weiterentwickelten Aufgabenstellung der Einrichtungen geschuldet. Diese bestand ab diesem Zeitpunkt in der Bereithaltung von Beratungs- und Dienstleistungsangeboten einerseits und der Herstellung und Pflege von Kontakten zu Betrieben und 4 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, II C 3. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 8 Institutionen sowie des Angebots spezifischer Vorbereitungen für die Arbeitsaufnahme Arbeitsloser andererseits. Zunächst wurden 52 dieser Einrichtungen, später 38 gefördert. Mit der Einführung des SGB II wurde die Landesförderung eingestellt, wobei 2004 als Übergangsjahr anzusehen ist. Hier wurden noch 18 Einrichtungen unterstützt. Die Landesförderung endete am 31.12.2004. Die Förderkonditionen haben sich im Laufe der Jahre geändert. Überwiegend wurde auf Basis von Teilnehmerstunden abgerechnet, wobei die Einrichtungen teilweise einen Mindestbetreuungsaufwand (1998/99: 5.000 Teilnehmerstunden), teils kombiniert mit einer Obergrenze (2000/01: mindestens 5.000, höchstens jedoch 6.500 Teilnehmerstunden) erbringen mussten. In Abhängigkeit von der Anzahl geförderter Einrichtungen (1994: 66, 2004: 18) ergaben sich dann Gesamtzuwendungen, die zwischen 540 TEUR und 4 Mio. DM lagen. Aufgrund der zum Teil lang zurückliegenden Betrachtungszeiträume sind entsprechende Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet worden oder müssten, soweit noch vorhanden, aufwändig aus Archiven besorgt werden. Als Rechtsgrundlagen der Förderung dienten im Verlauf der Jahre verschiedene Richtlinien: 1991: Richtlinie „Förderung von Arbeitslosenzentren und Arbeitslosentreffs“ (vom 24.04.1991), 1993, 1995, 1997 (jeweils neu gefasst): Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an „Arbeitslosen-Service“-Einrichtungen (vom 04.12.1998 bzw. 19.10.2000). Auch heute bestehen im Land Brandenburg noch Arbeitslosentreffs, -zentren oder Service-Einrichtungen . Sie werden überwiegend vom Arbeitslosenverband Brandenburg e.V., aber auch von freien Trägern geführt und aus Eigen- oder Drittmitteln (ohne Landesförderung) betrieben.“5 7. Bremen „Im Bundesland Bremen werden in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) derzeit 7 Projekte der „Offenen arbeitsorientierten Beratung und Stadtteilberatung “ an insgesamt 9 Standorten in verschiedenen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens gefördert . Träger dieser Projekte sind 3 verschiedene freie gemeinnützige Träger. Das Fördervolumen beträgt derzeit ca. 1.200.000 € p.a.. Darüber hinaus werden 2 Projekte der „Sozialräumlichen Beratung (Allein-)Erziehender“ an 2 Standorten in Bremen gefördert. Träger dieser Projekte sind 2 verschiedene freie gemeinnützige Träger. Das Fördervolumen beträgt derzeit ca. 150.000 € p.a.. Die Fördergrundlagen sind entsprechende „Interventionsblätter“ des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014-2020 für das Land Bremen – Arbeit, Teilhabe, Bildung:6 5 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, 32-0300. 6 Abrufbar unter: https://www.esf-bremen.de/sixcms/media.php/13/BAP_HB_2014-2020_V1_1_140507.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 9 Offene arbeitsorientierte Beratung und Stadtteilberatung: https://www.esf-bremen.de/sixcms/media.php/13/Ib_B2_2_1_%20offene%20Beratung _V4_181123.pdf Sozialräumliche Beratung (Allein-)Erziehender: https://www.esf-bremen.de/sixcms/media.php/13/Ib_B2_2_2_sozialraeuml_Beratung_Erziehende _V3_180517.pdf Einige der o.g. Träger unterhalten weitere Beratungsangebote in Stadtteilen, die nicht im Zielgebiet des ESF liegen und nicht öffentlich gefördert werden. Die Finanzierung erfolgt i.d.R. über Spenden bzw. Eigenmittel der jeweiligen Träger. Vergleichbare Förderungen wurden in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 gewährt. Vor 2007 wurden einige der o.g. Beratungsangebote – allerdings in deutlich geringerem Umfang – aus Mitteln des Sozialressorts gefördert.“7 8. Hamburg „In Hamburg werden eine Vielzahl unterschiedlicher Beratungsangebote, die sich an erwerbslose Personen in unterschiedlichen Situationen richten, gefördert. Die entsprechenden Maßnahmen sind dabei in dem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm dargestellt (siehe https://www.hamburg.de/arbeit/service/publikationen/3043212/arbeitsmarktpolitisches -programm/ ). Eine systematische Auswertung aller Beratungsangebote seit dem Jahr 1990 liegt leider nicht vor."8 9. Niedersachsen „Das Land Niedersachsen fördert seit dem 01.01.2015 Erwerbslosenberatungsstellen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen.9 7 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, 24W. 8 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steuerung Jobcenter. 9 Niedersächsisches Ministerialblatt 2015, Nr. 29, S. 961. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 10 Ziel ist es, erwerbslosen und anderen Personen in vergleichbarer Situation flächendeckend einen Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen zu ermöglichen, um sich dort über ihre Leistungsansprüche nach dem SGB II, den Inhalt vorliegender Bescheide und die Verfügbarkeit praktischer Hilfsangebote informieren zu können. Diese Richtlinie läuft zum 31.12.2019 aus. Es ist aber beabsichtigt, das Außerkrafttreten auf den 31.12.2021 hinauszuschieben. Weitere Änderungen sind nicht geplant.“10 10. Nordrhein-Westfalen „Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den 80iger Jahren und der Steigerung der Anzahl der Langzeitarbeitslosen in NRW wurde entschieden, Angebote zur Beratung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in einem neuen Arbeitsmarktprogramm NRW-weit zu entwickeln und zu fördern. Start des Programms war im Jahre 1984 mit Finanzmitteln des Landes NRW. – Förderumfang Für die landesweite und flächendeckende Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) in NRW gilt der Grundsatz, dass in jeder Gebietskörperschaft, Kommune oder Kreis, mindestens eine EBS finanziert wird. Die EBS erhalten pro Beratungsfachkraft eine Funktionspauschale für Personal- und Sachausgaben gem. gültiger Richtlinie. – Fördergegenstand Die Beratungstätigkeit ist ausgerichtet auf eine träger- und behördenunabhängige, qualitätsgesicherte , professionelle Erwerbslosenberatung durch in der Regel akademische Fachkräfte. Das Förderangebot richtet sich an erwerbslose Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und ältere Arbeitslose. Im Detail können beispielhaft benannt werden: Rechte/Pflichten gegenüber Jobcentern (JC) und Arbeitsagenturen (AA) Beratung zu Bescheiden der JC und AA (z.B. aktuelle Rechtsprechung, Möglichkeiten des Rechtswegs) Arbeitsplatzsuche (z.B. Bewerbungsmappe, -gespräch, online-Bewerbung) Prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Beratung von Aufstockern) Beratung zu Problemen mit dem Arbeitgeber Beratung zur beruflichen Weiterbildung und Berufsausbildung Beratung zu Eingliederungshilfen gem. SGB IX Fragen des Ausländerrechts (z.B. Aufenthaltsrecht, Integrationskurse, Nachholen des HS- Abschlusses, Qualifizierung, Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ) 10 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Referat 101, Grundsatzangelegenheiten der Sozialpolitik, soziales Entschädigungsrecht, Sozialhilfe, Grundsicherung. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 11 Organisation familiärer Angelegenheiten (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Schulbesuch von Kindern) Psychosoziale und gesundheitliche Situation (z.B. Krankheiten, Depression, Sucht, Traumata ) Finanzielle Situation (z.B. Schulden, Mietrückstände, Wohnungsnot). Sofern andere Institutionen mehr Expertise besitzen, wird der Weg zu weiteren Hilfsangeboten in einem engmaschigen regionalen Netzwerk geleistet (z.B. Rechtsberatung). Die Einrichtungen stellen die erforderlichen Kontakte in einem Matchingprozess her. – Förderziel Die unabhängigen Beratungsangebote gewähren rechtsübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, sie ergänzen die JC und AA durch Hinführung/Aufschließung der Ratsuchenden zu qualifizierenden Arbeitsmarktangeboten des Regelsystems. Sie korrigieren die Beratung von JC und AA durch Vermeidung von Widersprüchen, helfen so direkt bei der Sicherstellung der persönlichen und familiären Existenzsicherung. Von hoher Bedeutung ist die Erfüllung einer „Lotsenfunktion “ durch ihre starke regionale Netzwerktätigkeit in den unterschiedlichen Rechtskreisen . – Geltende gesetzliche Grundlage Von dem Beginn in 1984 bis 1999 wurde das Programm zur Förderung von Beratungsstellen für arbeitslose Menschen auf der Basis einer Landesrichtlinie ausschließlich mit Landesmitteln NRW durchgeführt und finanziert. Mit dem Jahrtausendwechsel wurde die Förderung der Erwerbslosenberatung in die ESF-kofinanzierte Arbeitsmarktpolitik überführt. Die Finanzierung erfolgt aus ESF- und Landesmitteln.“11 11. Rheinland-Pfalz „Im Land Rheinland Pfalz gibt es zwar unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose, diese werden oder wurden aber nicht vom Land gefördert.“12 12. Schleswig-Holstein „Das Land Schleswig-Holstein begann 1986 damit, Beratungsstellen für Erwerbslose, d.h. Arbeitslosenselbsthilfegruppen und Arbeitsloseninitiativen, zu fördern. Im April 2004 beschloss das Kabinett mit der Neuausrichtung des Landesarbeitsmarktprogramms „Arbeit für Schleswig-Holstein 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, II A 4. 12 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung Arbeit. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 12 - ASH 2000“, diese Förderung zum 31.12.2005 auslaufen zu lassen. Das Jahr 2005 sollte dabei als Übergangsjahr der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Inkrafttreten des SGB II) noch gefördert werden. Grund für die Einstellung der Förderung war, dass nach Auffassung der damaligen Landesregierung die Beratung und Betreuung mit Einführung der vom Bund umstrukturierten Arbeitsmarktgesetzgebung ab dem 01.01.2005 (Inkrafttreten des SGB II) umfassend durch die Jobcenter erfolge und für ein darüber hinaus gehendes Beratungs- und Betreuungsangebot kein Bedarf mehr bestehe . Beratung und Betreuung von Arbeitslosen gehöre zu den Kernaufgaben der Jobcenter und Agenturen für Arbeit im Lande und falle in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Über die Einstellung der Förderung wurden die Einrichtungen frühzeitig im Mai 2004 schriftlich informiert. Die Beratungsstellen richteten daraufhin Anträge auf Förderung ihrer Beratungsstellen an die damaligen ARGEn. Mangels Rechtsgrundlage war aber eine Fortführung der Förderung der Beratungsstellen aus Eingliederungsmitteln der ARGEn nicht möglich. Neben dem Beratungsangebot der Arbeitsverwaltung gibt es in Schleswig-Holstein das Beratungsangebot „Frau und Beruf“. Zielgruppe von „Frau und Beruf”, das es seit mittlerweile 30 Jahren gibt, sind u.a. erwerbslose Frauen. Mit dem niederschwelligen landesweiten Beratungsangebot soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen gefördert werden. Das Angebot richtet sich im Wesentlichen an Frauen der sogenannten „Stillen Reserve“ sowie an geringfügig entlohnte, kurzfristig oder in Teilzeit beschäftigte sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen. Die Beratungsstellen von „Frau und Beruf“ werden vom Land Schleswig-Holstein und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. In der Förderperiode 2007 bis 2013 standen dafür insgesamt gut 7,5 Millionen € zur Verfügung (ESF: ca. 3,5 Millionen €, Land: ca. 4 Millionen €). In der derzeitigen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen den Trägern der landesweit sieben Beratungsstellen insgesamt 7,2 Millionen € zur Verfügung (ca. 3,5 Millionen € aus dem ESF, ca. 3,7 Millionen vom Land). Darüber hinaus gibt es auf Basis des „Bürgerbeauftragtengesetz“ für alle Bürgerinnen und Bürger ein neutrales Beratungsangebot in allen Fragen des gesamten Sozialgesetzbuches. Das Büro der Bürgerbeauftragten berät und informiert Bürgerinnen und Bürger in allen sozialen Angelegenheiten und kann deren Anliegen gegenüber den Behörden vertreten. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen. Die Bürgerbeauftragte wird vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt und berichtet den Abgeordneten unmittelbar – auch von Einzelfällen – aus der Beratungsarbeit. Die Bürgerbeauftragte veröffentlicht jährlich einen sogenannten „Tätigkeitsbericht“. Der Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit der Bürgerbeauftragten. Dabei werden in Falldarstellungen die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern verdeutlicht. Die Bürgerbeauftragte zeigt Handlungsbedarfe auf und macht Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Bürgerbeauftragte gibt zudem Hinweise auf gesetzliche Änderungsbedarfe. Nähere Informationen zur Förderung von Beratungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie in den beigefügten Anlagen: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 087/19 Seite 13 1. Drs. 16/0930 Bericht der Landesregierung „Bezuschussung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen “13 2. Drs. 16/810 Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage „Finanzielle Förderung von Arbeitsloseninitiativen in Schleswig-Holstein“14 3. Das Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und die Beauftragte oder den Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein (BüPolBG)15 4. Umdruck 16/1572 Stellungnahme des DGB Nord16 5. Umdruck 16/1641 Stellungnahme des Kreises Nordfriesland17 6. Flyer „Frau und Beruf“18.“19 13. Thüringen „In Thüringen wurden von 1992 bis 2003 Sachkosten für Arbeitslosenzentren, -initiativen, -beratungs - und -selbsthilfegruppen im Rahmen der Richtlinie vom 25. November 1991 bzw. vom 30. November 1992 gefördert. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Es können keine Aussagen über den Förderumfang etc. getroffen werden, da die Aufbewahrungsfrist für diese Vorgänge bereits abgelaufen ist (Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 11.07.2014) und nach § 11 Abs. 1 ThürArchivG die Verpflichtung besteht, nicht mehr benötigte Unterlagen, welche zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, auszusondern.“20 *** 13 Abrufbar unter: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/0900/drucksache-16-0930.pdf. 14 Abrufbar unter: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/0800/drucksache-16-0810.pdf. 15 Abrufbar unter: https://www.juris.de/r3/GVOBl.%201992%2042. 16 Abrufbar unter: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/1500/umdruck-16-1572.pdf. 17 Abrufbar unter: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/1600/umdruck-16-1641.pdf. 18 Abrufbar unter: https://www.frau-und-beruf-sh.de/fileadmin/user_upload/frau-und-beruf /Flyer/Flyer_Frau_und_Beruf_2018.PDF. 19 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Grundsatzfragen des Arbeitsmarktes , Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Arbeitsrecht. 20 Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Abteilung Arbeit und Qualifizierung .