© 2017 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 080/17 Aspekte zum bedingungslosen Grundeinkommen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 080/17 Seite 2 Aspekte zum bedingungslosen Grundeinkommen Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 080/17 Abschluss der Arbeit: 22. Dezember 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 080/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Bedingungsloses Grundeinkommen 4 2. Projekte in Deutschland zum bedingungslosen Grundeinkommen 4 2.1. 100-mal Neues Leben in der Uckermark 4 2.2. Tollense Projekt 5 2.3. BGE-Kreis 5 2.4. Online Petition 5 3. Aktuelle Diskussion 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 080/17 Seite 4 1. Bedingungsloses Grundeinkommen Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht in Deutschland kein Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Ob und inwieweit bei einer bundesweiten Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens verfassungs- oder europarechtliche Bedenken bestehen, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden. 2. Projekte in Deutschland zum bedingungslosen Grundeinkommen Im Folgenden werden einige vergleichbare Projekte vorgestellt, die sich mit der Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen befassen. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der groß angelegten empirischen Studie über die Verhaltensreaktionen bei Einführung eines Grundeinkommens beispielsweise in Finnland. In Deutschland haben die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens, soweit bekannt, noch keine systematischen Experimente zur Erforschung der möglichen Verhaltensreaktionen im Fall eines bedingungslosen Grundeinkommens unternommen oder geplant. Zudem gibt es viele verschiedene Vorschläge für das bedingungslose Grundeinkommen in Deutschland. Unter diesem Schlagwort firmiert eine Fülle von unterschiedlichen Konzepten und Ideen. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der vorgesehenen Leistungshöhe , sondern auch in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen und die Konsequenzen für das soziale Sicherungssystem.1 Bei aussagekräftigen empirischen Untersuchungen müsste es nicht allein um die Anpassung der Arbeitszeit gehen, sondern zum Beispiel auch darum, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen das Sparverhalten und die Bereitschaft zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung beeinflusst. 2.1. 100-mal Neues Leben in der Uckermark Einhundert Menschen wird in der Uckermark für 2 Jahre lang die Möglichkeit gegeben von einem bedingungslosen Grundeinkommen zu leben. Das Projekt richtet sich vorrangig an Teilnehmende aus der Uckermark. Es soll ein „Ermöglichungsraum“ geschaffen werden, um zu erproben, ob Menschen von sich aus arbeiten, wenn sie ihre Potentiale und Fähigkeiten frei ausschöpfen können . Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation des europäischen Regionalen Fördervereins in Pinnow, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg und der Breuninger Stiftung Stuttgart. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von einem dreiköpfigen Team begleitet und bekommen die Chance, von externen Trainern und Fachleuten zu lernen. Um die Idee auch europäisch weiterzutragen, wurden Projektpartner in Österreich (Linz) und Tschechien (Cheb) gewonnen. 2 1 Die Universität Duisburg bietet in ihrem Internetauftritt einen weit gefächerten Überblick über die verschiedenen Positionen und Ansätze zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland, abrufbar unter: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/bedingungslos_Grundeinkommen.html, zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2017. 2 http://www.archiv-grundeinkommen.de/termine/20110329-Uckermark.pdf, zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 080/17 Seite 5 2.2. Tollense Projekt Die Gemeinschaft im Tollense Lebenspark in Mecklenburg Vorpommern hatte ein Konzept für ein „Grundauskommen“ entwickelt.3 Dieses Pilotprojekt strebte einen Erfahrungsaustausch mit den Grundeinkommens Pilotprojekten in Otjivero-Omitara/Namibia und Quatinga Velho/Brasilien an. Dieses Pilotprojekt wurde vom Institut für Soziologie der Universität Münster mit dem Ziel wissenschaftlich evaluiert, ein an die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen anpassungsfähiges und anwendbares Grundmodell zu entwickeln. Dieses Pilotprojekt war auf zwei Jahre angelegt und für bis zu 100 Menschen vorgesehen. Das Projekt ist jedoch aus finanziellen Gründen vorläufig gescheitert (Stand 2015).4 2.3. BGE5-Kreis Bei dem sogenannten BGE-Kreis handelt es sich um eine Art Tauschring (BGE-Kreis), erweitert um den Aspekt eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das Grundeinkommen, Preise und Würdebeiträge werden virtuell ausgezahlt, beziehungsweise verrechnet. Die Leistungen des Tauschrings werden real angeboten.6 Dabei soll die Einrichtung eines eigenen Wirtschaftskreises unter Einbeziehung einer Komplementärwährung und Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens es ermöglichen, das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens zu erproben . 2.4. Online Petition Eine Online Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, erreichte 2009 über 50.000 Unterzeichner. Am 27. Juni 2013 wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.7 3 http://marktplatz.rewig-allgaeu.de/wp-content/uploads/2012/03/Pr%C3%A4sentationsmappe-Tollense-Lebenspark -2012.pdf, zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2017. 4 https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article149077750/Mildere-Strafe-fuer-Ex-Lebenspark -Betreiber-von-Alt-Rehse.html, zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2017. 5 Bedingungsloses Grundeinkommen. 6 Mehr zum Konzept des BGE-Kreises, https://sicher2.bge-kreise.de/bge_netzwerk/_Konzept.jsp, zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2017. 7 Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Reformvorschläge in der Sozialversicherung (Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens), Pet 3-16-11-8200-044555, abrufbar unter: https://epetitionen.bundestag .de/petitionen/_2008/_12/_10/Petition_1422.abschlussbegruendungpdf.pdf, zuletzt abgerufen am 20. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 080/17 Seite 6 3. Aktuelle Diskussion Die Regierung des Bundeslandes Schleswig Holstein möchte das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens in Schleswig-Holstein testen. Über die Details des Pilotprojekts besteht jedoch noch Uneinigkeit. Die Meinungen über das Vorhaben gehen auseinander. Zum einen wird vorgeschlagen, allen Bürgern pauschal monatlich einen bestimmten Betrag auszuzahlen, oder alternativ , dass der Staat Erwerbseinkünfte über Zuschüsse vom Finanzamt aufstockt, allerdings unter der Bedingung, dass der Empfänger bereit ist zu arbeiten. 8 *** 8 https://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/bedingungsloses-grundeinkommen-in-schleswig-holsteinjamaica -koalition-schreibt-umsetzung-neuer-absicherungsmodelle-vor_id_7290471.html, zuletzt abgerufen am 20. Dezember 2017.