© 2018 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 079/17 Einzelfragen zur Leiharbeit in Deutschland Statistiken und Studien Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 2 Einzelfragen zur Leiharbeit in Deutschland Statistiken und Studien Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 079/17 Abschluss der Arbeit: 2. Januar 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Statistik 4 2. Beschäftigungsdauer 4 3. Brücken- und Klebeeffekte 5 4. Entgelt und Arbeitsbedingungen 6 4.1. Lohndifferenz zwischen Leiharbeitnehmern und anderen Beschäftigten 6 4.2. Arbeitsbedingungen 7 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 4 1. Statistik Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) führt die Beschäftigtenstatistik1 und wertet die Daten zur Arbeitnehmerüberlassung in einem jährlichen Bericht aus. Der letzte Bericht wurde im Juli 2017 veröffentlicht: Bundesagentur für Arbeit - Statistik (2017): Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit. Juli 2017, Nürnberg: BA. Abrufbar im Internetauftritt der BA: https://statistik.arbeitsagentur .de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen/generische-Publikationen /Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf (letzter Abruf : 15. Dezember 2017). Anlage 1 Informiert wird sowohl über die gesetzgeberische Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) als auch über die Entwicklung der Zahl der in Zeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmer seit 1980. Der Bericht gibt außerdem Auskunft über Tätigkeitsfelder und Beschäftigungsstruktur der Leiharbeitnehmer, Beschäftigungsdauern sowie Zugänge in Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit in der Zeitarbeit. Untersucht werden schließlich auch das Verhältnis der Zeitarbeit zur Gesamtbeschäftigung und das Lohnniveau. 2. Beschäftigungsdauer Dynamik und Beschäftigungsdauern in der Zeitarbeit sind Gegenstand einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA (IAB) aus dem Jahr 2014: Haller, Peter; Jahn, Elke (2014): Zeitarbeit in Deutschland - Hohe Dynamik und kurze Beschäftigungsdauern, IAB-Kurzbericht 13/2014, Nürnberg: IAB. Abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1314.pdf (letzter Abruf: 15. Dezember 2017). Anlage 2 Danach ist die Zeitarbeitsbranche „seit jeher durch eine hohe Dynamik und vergleichsweise kurze Beschäftigungsdauern gekennzeichnet. Auf Grundlage der Beschäftigtenstatistik untersuchen die Autoren die Dauer von Leiharbeitsverhältnissen im Zeitraum 2000 bis 2012. Sie zeigen, dass die Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit in diesem Zeitraum im Mittel nur drei Monate dauerten. Leiharbeiter mit Hochschulabschluss [seien] mit einem mittleren Wert von rund fünf Monaten am längsten bei derselben Zeitarbeitsfirma tätig. Insgesamt [sei] in der Branche ein leichter Trend hin zu längeren Beschäftigungsdauern erkennbar." (nach: Autorenreferat, IAB- Doku) 1 Vgl. dazu im Internetauftritt der BA: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen /Beschaeftigung/Beschaeftigung-Nav.html (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 5 Der aktuelle Bericht der BA zur Zeitarbeit (Anlage 1) gibt die bisherige Dauer bestehender Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit zum 31. Dezember 2016 wieder. Danach lag der Anteil von Beschäftigungsdauern unter drei Monaten bei 17 Prozent, 26 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse bestanden seit drei bis neun, und 19 Prozent seit neun bis 18 Monaten. Beschäftigungsdauern von 18 Monaten und mehr hatten einen Anteil von 38 Prozent.2 3. Brücken- und Klebeeffekte Die Frage, inwieweit Zeitarbeit als Brücke oder Sprungbrett in eine dauerhafte Beschäftigung dienen kann, hat das IAB 2016 in einer Kurzstudie für den Zeitraum 2005 bis 2014 untersucht: Jahn, Elke (2016): Brückeneffekte für Ausländer am Arbeitsmarkt - Zeitarbeit kann Perspektiven eröffnen, IAB-Kurzbericht 19/2016, Nürnberg: IAB. Abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb1916.pdf (letzter Abruf: 15. Dezember 2017). Anlage 3 Danach ist der Gesamteffekt für die meisten Gruppen positiv, wenn die Beschäftigung in der Zeitarbeit nicht zu lange dauert. Insbesondere Ausländer könnten von dem Brücken- und Sprungbretteffekt profitieren. Basis der Studie sind die Stichproben der Integrierten Erwerbsbiografien (IEBS) des IAB3. Auch eine etwas ältere Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2012 gelangte auf der Grundlage des IAB-Betriebspanels4 und der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiographien (SIAB)5 zu dem Ergebnis, dass Zeitarbeit die Arbeitsmarktchancen verbessere: Baumgarten, Daniel; Kvasnicka, Michael et al. (2012): Durchlässiger Arbeitsmarkt durch Zeitarbeit?, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Abrufbar im Internetauftritt des RWI: http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/rwi-projektberichte /PB_Durchlaessiger-Arbeitsmarkt-Zeitarbeit.pdf (letzter Abruf: 15. Dezember 2017). Anlage 4 2 Anlage 1, S. 13. 3 Vgl. dazu im Internetauftritt des IAB: http://fdz.iab.de/de/FDZ_Individual_Data/Integrated_Employment_Biographies .aspx (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). 4 Vgl. dazu im Internetauftritt des IAB: http://www.iab.de/de/erhebungen/iab-betriebspanel.aspx/ (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). 5 Vgl. dazu in Internetauftritt des IAB: http://fdz.iab.de/de/FDZ_Individual_Data/integrated_labour_market_biographies .aspx (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 6 Danach wurden im Jahr 2008 in 18 Prozent der Entleihbetriebe ehemalige Zeitarbeitskräfte eingestellt . Ein nahtloser Übergang aus der Zeitarbeit in ein festes Arbeitsverhältnis beim Entleiher gelinge jedoch nur sieben Prozent der ehemaligen Zeitarbeitnehmer. Der Klebeeffekt sei in kleinen Unternehmen im Allgemeinen stärker als in großen. 4. Entgelt und Arbeitsbedingungen 4.1. Lohndifferenz zwischen Leiharbeitnehmern und anderen Beschäftigten Die in der Leiharbeit erzielten Bruttoarbeitsentgelte lagen nach dem Bericht der BA zur Zeitarbeit (Anlage 1) zum 31. Dezember 2016 im Mittel bei monatlich 1.816 Euro und waren damit 42 Prozent niedriger als der Median aller versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten.6 Eine Analyse des IAB aus dem Jahr 2011 untersuchte Lohndifferenzen zwischen Leiharbeitnehmern und Beschäftigten außerhalb der Leiharbeitsbranche: Jahn, Elke (2011): Entlohnung in der Zeitarbeit - Auch auf die Mischung kommt es an, in: IAB-Forum 2011, 1, S. 40-49. Abrufbar im Internetauftritt des IAB: http://doku.iab.de/forum/2011/Forum1-2011_Jahn.pdf (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). Anlage 5 Danach verdienten Leiharbeitnehmer zwischen 2000 und 2010 im Durchschnitt 40 Prozent weniger als andere Beschäftigte und mussten in diesem Zeitraum Reallohnverluste in Kauf nehmen. Zwar schrieb das AÜG bereits im Untersuchungszeitraum grundsätzlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor, aber die Norm griff nicht, wenn Leiharbeitnehmer nach einem Tarifvertrag entlohnt wurden. Seit 2011 werden tariflich ausgehandelte Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer allgemeinverbindlich festgesetzt (§ 3a AÜG). Nach der am 1. April 2017 in Kraft getretenen Novellierung des AÜG muss auch im Falle abweichender tariflicher Regelung eine Gleichstellung nach spätestens neun bzw. 15 Monaten erreicht werden (§ 8 AÜG). Die Hälfte der Lohndifferenz ließ sich der Studie zufolge jedoch durch Unterschiede in den persönlichen Eigenschaften, der Erwerbsbiografie und den Beschäftigungsmerkmalen erklären. Neuere Studien zum Entgelt von Arbeitnehmern in der Leiharbeit sind nicht ersichtlich. 6 Anlage 1, S. 19. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 7 4.2. Arbeitsbedingungen Eine Untersuchung der Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit hat die Hans-Böckler-Stiftung 2015 vorgelegt: Hamm, Ingo (2015): Leiharbeit, Betriebs- und Dienstvereinbarungen - Analyse und Handlungsempfehlungen, Frankfurt am Main: Bund-Verlag. Inhaltsverzeichnis. Der vollständige Text der Studie (97 Seiten) ist abrufbar im Internetauftritt der Hans-Böckler -Stiftung: https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_leiharbeit.pdf (letzter Abruf: 27. Dezember 2017). Anlage 6 Dazu wurden insgesamt 132 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 1986 bis 2013 ausgewertet. Ziel der Studie war es, die betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen und Hinweise und Anregungen für die Gestaltung von Vereinbarungen zu geben. Auf eine Bewertung der einzelnen Regelungen verzichtet die Studie ausdrücklich, weil die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen nicht bekannt seien. Unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes hat das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2014 die Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit auf der Grundlage einer Erwerbstätigenbefragung untersucht: BAuA (2014): BIBB7/BAuA-2012 - Factsheet 03: Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit. Abrufbar im Internetauftritt des BAuA: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen /Fakten/BIBB-BAUA-03 (letzter Abruf: 15. Dezember 2017). Anlage 7 Die Frage nach der Arbeitszufriedenheit in der Leiharbeit, in der ebenfalls die Arbeitsbedingungen widergespiegelt werden, steht im Mittelpunkt einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2014: Grund, Christian; Martin, Johannes; Minten, Axel (2014): Beschäftigungsstruktur und Zufriedenheit von Zeitarbeitnehmern in Deutschland, SOEPpapers 677/2014, Berlin: DIW. Abrufbar im Internetauftritt des DIW: https://www.diw.de/documents/publikationen /73/diw_01.c.471752.de/diw_sp0677.pdf (letzter Abruf: 15. Dezember 2017). Anlage 8 7 Bundesinstitut für Berufsbildung. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 079/17 Seite 8 Darin werden Beschäftigungsstruktur und Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit auf der Grundlage der Daten des Sozio-Oekonomischen Panels des DIW (SOEP)8 betrachtet. *** 8 Vgl. dazu im Internetauftritt des DIW: http://www.diw.de/de/soep (letzter Abruf: 27. Dezember 2017).