© 2016 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 077/16 Arbeitsmarkt- und Bildungsmonitoring in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 077/16 Seite 2 Arbeitsmarkt- und Bildungsmonitoring in Deutschland Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 077/16 Abschluss der Arbeit: 2. Juni 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Ausführungen zum Bildungsmonitoring (Punkt 2) wurden vom Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung) verfasst. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 077/16 Seite 3 1. Arbeitsmarktmonitoring Das Monitoring des Arbeitsmarkts obliegt in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie der Bundesagentur für Arbeit (BA), die als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die staatliche Arbeitsmarktpolitik durchführt. Sie hat daneben den gesetzlichen Auftrag, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten. Hierzu erstellt sie Statistiken, betreibt Arbeitsmarkt - und Berufsforschung und erstattet Bericht. Arbeitsmarktstatistiken und Forschungsergebnisse sind dem BMAS vorzulegen und in geeigneter Form zu veröffentlichen.1 Um eine möglichst flexible und der jeweils aktuellen Situation angepasste Statistikführung zu ermöglichen, sind die gesetzlichen Vorgaben für Statistik und Berichterstattung allgemein gefasst. Die konkrete Ausgestaltung steuert das BMAS durch entsprechende fachliche Weisungen. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsmarktberichterstattung wird auch die Entwicklung des Ausbildungsmarkts betrachtet, dem in Deutschland besondere Bedeutung zukommt, weil Berufsausbildung weit überwiegend im System der sogenannten dualen Ausbildung erfolgt, die praktische betriebliche Ausbildung mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule kombiniert. Eine schwerpunktmäßige Berichterstattung über die Integration von Absolventen des sekundären und tertiären Bildungsbereichs in den Arbeitsmarkt findet dagegen nicht statt. Es werden von der BA jedoch in unregelmäßiger Folge Sonderberichte erstellt, die bestimmte Branchen und Berufe, besondere Personengruppen, den Fachkräftebedarf oder den Berufsausbildungsmarkt in den Fokus nehmen. Die Erhebung und Analyse von Daten zu Lebensbedingungen und Einkommen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es erstellt in regelmäßiger Folge einen Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Grundlage sind die Daten des Mikrozensus, einer repräsentativen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, bei der rund 830.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften zu ihren Lebensbedingungen befragt werden,2 sowie die Daten des vom Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) durchgeführten Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das im Wege einer repräsentativen Stichprobenbefragung von zuletzt knapp 30.000 Personen ebenfalls ein breites Spektrum von Themen zu den Lebensverhältnissen der Menschen abdeckt.3 Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen daneben zahlreiche Sonderauswertungen und -analysen zu aktuellen Themen. 1 Vgl. dazu den Internetauftritt der Statistik der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/ (zuletzt abgerufen am 2. Juni 2016). 2 Vgl. dazu im Internetauftritt des Statistischen Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft Staat/Bevoelkerung/Mikrozensus.html (zuletzt abgerufen am 31. Mai 2016). 3 Vgl. dazu in englischer Sprache im Internetauftritt des DIW: https://www.diw.de/en/diw_02.c.299726.en/soep_overview.html (zuletzt abgerufen am 31. Mai 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 077/16 Seite 4 Hinzuweisen ist schließlich auf die Veröffentlichungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu zahlreichen Einzelthemen. Datengrundlage ist neben der Statistik der BA auch das IAB-Betriebspanel, bei dem im Auftrag des IAB etwa 16.000 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen in persönlich-mündlichen Interviews zu Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen befragt werden.4 2. Bildungsmonitoring Aufgrund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Ausgestaltung des Bildungssystems den Kultus- bzw. Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Das Bildungsmonitoring in Deutschland wird in erster Linie zur Sicherstellung bestimmter Organisations - und Qualitätsstandards genutzt. Es erfolgt aber keine unmittelbare, inhaltliche Anpassung an den bestehenden Arbeitsmarkt. Ob und in wieweit die Studierenden innerhalb der akademischen Ausbildung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, liegt allein im Ermessen der einzelnen (Fach)Hochschule bzw. am persönlichen Engagement des Studierenden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine „Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring“ veröffentlicht , in der die wesentlichen Ziele für die allgemeinbilden Schulen der 16 Bundesländer postuliert werden. Ziel ist die Überprüfung und Umsetzung von Bildungsstandards für die Primarstufe , die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife in obligatorischen Schulfächern durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Das IQB entwickelt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auch die Prüfungsaufgaben für das Abitur. Zum Bildungsmonitoring gehört auch die Teilnahme an internationalen Schulleistungsuntersuchungen wie das „Programme for International Student Assessment“ (PISA), die „Internationale Grundschul -Lese-Untersuchung“ (IGLU) oder die „Trends in International Mathematics and Science Study“ (TIMSS). Im Abstand von zwei Jahren informiert der Bericht "Bildung in Deutschland" über Entwicklungen im Bildungswesen. Er wird von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Leitung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) erarbeitet. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der beruflichen Bildung ist durch den „Berufsbildungsbericht “ gegeben, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jährlich herausgegeben wird und als Unterrichtung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Ein Bildungsmonitoring im Bereich der akademischen Bildung erfolgte bzw. erfolgt durch die Akkreditierung von (neuen) Studiengängen. Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor - und Masterstudiengänge in Folge des Bologna-Prozesses erfolgte eine Akkreditierung der Studiengänge durch Akkreditierungsagenturen, die die Qualitätssicherung der neuen Studien- 4 Vgl. dazu im Internetauftritt des IAB: http://www.iab.de/de/erhebungen/iab-betriebspanel.aspx/ (zuletzt abgerufen am 2. Juni 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 077/16 Seite 5 gänge garantieren sollen. Die Einführung von Bachelorstudiengängen trägt dazu bei, die Studienzeit zu verkürzen und eine frühere Verfügbarkeit der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen. Ende der Bearbeitung