© 2018 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 073/17 Statistische Daten zu asylbedingten Kosten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 2 Statistische Daten zu asylbedingten Kosten Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 073/17 Abschluss der Arbeit: 11. Januar 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Leistungen des Bundes 5 3. Kosten der Bundesländer 7 4. Statistisches Bundesamt 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 4 1. Vorbemerkung Zunächst soll hier ein kurzer Überblick über die bestehende Rechtslage im Hinblick auf existenzsichernde Sozialleistungen für Asylsuchende, Asylberechtigte, Personen mit der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigte gegeben werden. Das deutsche Sozialrecht differenziert im Hinblick auf Hilfen für Ausländer nach der Art des Aufenthaltsstatus . Es bestimmt Höhe und Umfang der Hilfen, auf die die genannten Personengruppen einen gesetzlichen Anspruch haben. Der Gesetzgeber ist gemäß Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet , jedem Bürger ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dieses Grundrecht gilt für Deutsche und Ausländer gleichermaßen.1 Ausländer, die sich nach Einschätzung des Gesetzgebers nur vorübergehend in Deutschland aufhalten , erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zu den Leistungsberechtigten gehören Asylsuchende, die sich im Asylverfahren befinden und Antragsteller auf subsidiären Schutz (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AsylbLG) sowie deren Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, ohne dass sie selbst die genannten Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG). Lebt der Leistungsberechtigte in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach § 44 Asylgesetz (AsylG), werden Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung , Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG). § 3 Abs. 1 Satz 5 bis 8 AsylbLG sieht zudem vor, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung zusätzlich zum notwendigen Bedarf Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) gewährt werden. Soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, sollen diese Leistungen durch Sachleistungen gedeckt werden. Soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Werden alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt, so beträgt der Geldbetrag beispielsweise für alleinstehende Leistungsberechtigte 135 Euro im Monat. In einer Erstaufnahmeeinrichtung leben Leistungsberechtigte gemäß § 47 Abs. 1 AsylG längstens bis zu sechs Monate. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten können unter bestimmten Umständen auch länger als sechs Monate in einer solchen Einrichtung untergebracht sein. Bei einer Unterbringung außerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 AsylG erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Ein alleinstehender Leistungsberechtigter erhält beispielsweise 219 Euro2 monatlich. Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, 1 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - , Rn. 62 f. 2 Die Beträge nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG ergeben sich für die Zeit ab 1. Januar 2016 aus der Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2016 vom 26. Oktober 2015 (BGBl. I 2015, 1793). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 5 zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der notwendige persönliche Bedarf ist als Geldleistung zu erbringen. Allerdings kann in Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden . Nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten im Bundesgebiet erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG Leistungen entsprechend dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII). Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der Personengruppe trotz der analogen Anwendung des SGB XII nicht um Sozialhilfeempfänger handelt, sondern um eine Untergruppe der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Menschenrechtkonvention zuerkannt wurde, erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder dem SGB XII. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum anderen um Sozialhilfe. Beide Leistungsarten werden sowohl Deutschen als auch Ausländern gewährt , sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Leistungen nach dem SGB II umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Mehrbedarfe sowie den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. 2. Leistungen des Bundes Die Verantwortung für die Unterbringung, Versorgung und zum Teil für die Integration von Asylbewerbern liegt bei den Ländern und damit auch die entsprechende Finanzierungsverantwortung . Der Bund unterstützt die Länder bei der Bewältigung dieser Aufgaben allerdings in erheblichem Umfang. Detaillierte Angaben enthält der „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2016“ (BT-Drs. 18/12688). Anlage 13 3 BT-Drs. 18/12688, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/126/1812688.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 6 Daneben können dem Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021 die voraussichtlichen asylbedingten Belastungen des Bundeshaushalts 2016 bis 2021 entnommen werden (BT-Drs. 18/13001, S. 38 ff. in Mrd. Euro)4: Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushalts 2016 bis 2021 Ist 2016 Soll 2017 Entwurf 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 Fluchtursachenbekämpfung 6,54 6,86 6,55 6,43 6,27 6,18 Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren 1,14 1,02 1,02 1,00 1,02 1,02 Integrationsleistungen 1,80 3,11 3,72 3,80 3,76 3,15 Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren 1,71 2,68 3,29 4,14 4,31 4,48 Unmittelbare Entlastungen Länder und Kommunen 9,26 6,78 6,81 1,72 0,45 0,12 Gesamtbelastungen Asyl Bundeshaushalt 20,45 20,45 21,39 17,09 15,82 14,94 Nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit im Fluchtkontext im Jahr 2016 rd. 310 Mio. Euro verausgabt (Einstiegskurse nach § 421 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung) und für das Jahr 2017 610 Mio. Euro.5 4 BT-Drs. 18/13001, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018) sowie BT-Drs. 19/189, S. 38, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/19/001/1900189.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). 5 BT-Drs. 19/189, S. 38, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/001/1900189.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 7 3. Kosten der Bundesländer Im Folgenden werden Publikationen der statistischen Ämter der einzelnen Bundesländer aufgeführt , die ermittelt werden konnten und Auskunft über nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstandenen Kosten in den Jahren 2015 bzw. 2016 geben: Baden-Württemberg (2017), Statistische Berichte Baden-Württemberg, Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz in Baden-Württemberg 2016, abrufbar unter: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Berichte /382116001.pdf sowie Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz in Baden-Württemberg 2015, abrufbar unter: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Berichte/382115001.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 2 Bayern (2017), Bayerisches Landesamt für Statistik, Asylbewerber und Leistungen in Bayern, Stand: 31. Dezember 2016, abrufbar unter: https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen /product_info.php?info=p43559_Asylbewerber-und-Leistungen-in-Bayern-br-Stand--31--Dezember -2016--Dateiausgabe.html&XTCsid=4166b1aa258661d22947ab5fc3296944 sowie Asylbewerber und Leistungen in Bayern, Stand: 31. Dezember 2015, abrufbar unter: https://www.statistik .bayern.de/veroeffentlichungen/product_info.php?info=p42998_Asylbewerber-und-Leistungen -in-Bayern-br-Stand--31--Dezember-2015--Dateiausgabe .html&XTCsid=5b64c35456ae4c91aa7264a21cd94628 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 3 Berlin (2017), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistisches Jahrbuch 2017, Auszug S. 192 ff., Punkt 05.07, abrufbar unter: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte /Jahrbuch/jb2017/JB_2017_BE.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 8 Brandenburg (2017), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistisches Jahrbuch 2017, Auszug S. 193 ff., Punkt 05.07, abrufbar unter: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte /Jahrbuch/jb2017/JB_2017_BB.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 5 Bremen (2017), Statistisches Jahrbuch 2017, Auszug, S. 259, Punkt 15.7, Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2016 nach Städten sowie Statistisches Jahrbuch 2016, Auszug, S. 257, Punkt 15.7, Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2015 nach Städten, beide abrufbar unter: https://www.statistik.bremen.de/publikationen/statistisches_jahrbuch -2044 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 6 Hamburg (2017), Statistik informiert, Nr. 98/2017, Asylbewerberleistungen in Hamburg 2016, abrufbar unter: https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/soziales/dokumentenansicht/asylbewerberleistungen -in-hamburg-2016-59719/ sowie Statistisches Jahrbuch Hamburg 2016/2017, Auszug, S. 76, Punkt 4.1, abrufbar unter: http://www.hamburg.de/contentblob /1005676/a5d12909e03fc8faccc6985324500e0b/data/statistisches-jahrbuch-hamburg.pdf;jsessionid =EED2CD1A51E048056D593C6D54309641.liveWorker2 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 7 Hessen (2017), Statistische Berichte, Die Sozialhilfe in Hessen 2016 sowie Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik 2016, abrufbar unter: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen .de/files/KI1_mit_KVI1_j16_Teil_II.pdf sowie Statistische Berichte, Die Sozialhilfe in Hessen 2016 sowie Ergebnisse der Asylbewerberleistungsstatistik 2015, abrufbar unter: https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate _00005976/KI1_mit_KVI1_j15_Teil_II_a.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 8 Mecklenburg-Vorpommern (2017), Statistisches Jahrbuch Mecklenburg-Vorpommern 2017, Auszug , S. 183 ff., abrufbar unter: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen /Statistisches%20Jahrbuch/Z011%202017%2000.pdf sowie Statistisches Jahrbuch Mecklenburg -Vorpommern 2016, abrufbar unter: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien /Publikationen/Statistisches%20Jahrbuch/Z011%202016%2000.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 9 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 9 Niedersachsen (2017), Niedersächsisches Finanzministerium, Finanzierung der Flüchtlingsversorgung , abrufbar unter: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/fluechtlinge /finanzierung-der-fluechtlingsversorgung-139728.html, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 10 Nordrhein- Westfalen (2017), Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen 2017, Auszug, S. 520 f., Punkt 18, abrufbar unter: https://webshop.it.nrw.de/gratis/Z026%20201700.pdf sowie Statistische Berichte Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein- Westfalen 2015, abrufbar unter: http://docplayer.org/53903681-Statistische-berichte-ausgabenund -einnahmen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-in-nordrhein-westfalen-2015.html (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 11 Rheinland-Pfalz (2017), Statistisches Landesamt, Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2016, abrufbar unter: https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente /berichte/K/1133/K1133_201600_1j_K.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 12 Saarland (2017), Statistisches Amt Saarland, Aufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2014 bis 2016, abrufbar unter: https://www.saarland.de/dokumente/thema_statistik/Aufwand _nach_dem_Asylbewerberleistungsgesetz_2014_-_2016.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 13 Sachsen (2017), Statistisches Landesamt, Asylbewerber im Freistaat Sachsen, https://www.statistik .sachsen.de/download/100_Berichte-K/K_VI_1_j16_SN.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 14 Sachsen-Anhalt (2017), Statistisches Landesamt, Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen Anhalt nach Kreisen am 31.12.2015 und am 31.12.2016, abrufbar unter: https://www.statistik.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Daten_und_Fakten /2/22/222/22221/Asylbewerber.html (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 15 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 073/17 Seite 10 Schleswig-Holstein (2017), Statistik informiert, Nr. 99/2017, Asylbewerberleistungen in Schleswig -Holstein 2016, abrufbar unter: https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/soziales/dokumentenansicht /asylbewerberleistungen-in-schleswig-holstein-2016-59720/ sowie Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2016/2017, Auszug, S. 80, Punkt 4.1, abrufbar unter: http://www.hamburg-invest.com/contentblob /3345748/6a3ce26831fb2c7d9460040c854c87c1/data/statistisches-jahrbuch-schleswig-holstein .pdf;jsessionid=F32B1CE7ECB6081F1E9E3C6C7ADAC9C8.liveWorker2 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 16 Thüringen (2017), Statistisches Jahrbuch 2017, Auszug, S. 425, Punkt 15, Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2011 bis 2015, abrufbar unter: https://statistik .thueringen.de/informationen/jahrbuch/2017/pdf/TLS_JB2017_15.pdf (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 17 Im Übrigen wird auf einen Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 31. Mai 2017 mit dem Titel „Zuwanderungsbedingte Ausgaben der Bundesländer“ hingewiesen , abrufbar unter: https://www.bundestag .de/blob/496824/ef4b342e8c1e2db126c8cb6d5628dccc/wd-4-014-17-pdf-data.pdf (zuletzt abgerufen am 11. Januar 2018). Anlage 18 4. Statistisches Bundesamt Das Statistische Bundesamt hat eine Fachserie mit dem Titel „Leistungen an Asylbewerber, Fachserie 13 Reihe 7 – 2016“ veröffentlicht. Sie ist abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen /Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen/Asylbewerber 2130700167004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Die entsprechende Fachserie für 2015 ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch /Soziales/Asylbewerberleistungen/Asylbewerber2130700157004.pdf?__blob=publication- File (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Weitere Informationen enthalten die Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Grundlage hierfür sind die in der Fachserie 14 Reihe 3.3.1, Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände, veröffentlichten Daten. Sie ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern /OeffentlicheHaushalte/AusgabenEinnahmen/RechnungsergebnisKernhaushaltGemeinden .html (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018). Anlage 19 ***