WD 6 - 3000 - 069/18 (26. Juni 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Deutschland haben gemäß § 24a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung) nur Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung. Frauen über 21 Jahre müssen diese Kosten selbst tragen. Zum Teil gibt es kommunale Lösungen für Kostenübernahmen, insbesondere für bedürftige Frauen. Seit einigen Jahren wird daher von verschiedenen Seiten gefordert (u.a. Verbände, Bundesrat), auf Bundesebene die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen einheitlich zu regeln. Der pro familia Bundesverband reichte am 23. Februar 2015 eine öffentliche Petition (Id-Nr. 57650) ein. Zweck dieser Petition ist es, eine dauerhafte bundesweite Regelung der Kostenübernahme von ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung zu erreichen. Die Petition befindet sich aktuell (Stand: 18. Juni 2018) noch immer in der Prüfung. Der pro familia Bundesverband hat im Jahr 2015 Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung zu bestehenden regionalen Kostenübernahmemodellen von Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen publiziert.1 Neben den pro familia Einrichtungen wurden ausgewählte Schwangerschaftsberatungsstellen, weitere Träger, darunter konfessionelle (Caritas, donum vitae, Diakonie) wie konfessionell ungebundene Träger (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz) befragt . Ergänzend wurden zudem Beratungsstellen verschiedener Gesundheitsämter angesprochen. Die Studie zeigt, dass gegenwärtig die Kostenübernahme unterschiedlich gehandhabt wird. Danach gibt es in den östlichen Bundesländern keine Regelungen. In den anderen Bundesländern 1 pro familia Bundesverband (2015), Regionale Kostenübernahmemodelle von Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen, Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung bei Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort, https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/hintergrund_erhebung_verhuetungskosten_2015-9- 30_web_geschuetzt.pdf (zuletzt abgerufen am 22. Juni 2018) Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in den Bundesländern Kurzinformation Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in den Bundesländern Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 gibt es zum Teil regionale Unterschiede in der Zugänglichkeit der Angebote. Das der Studie entnommene Schaubild (Seite 7) zeigt die Ja-Antworten der teilnehmenden Beratungsstellen nach Bundesland zur Frage „Gibt es in Ihrer Kommune ein Kostenübernahmemodell?“ Bei einer Verneinung der Frage (keine Kostenübernahme) wurde dies damit begründet, dass der Bund zuständig sei und gesetzliche Grundlagen für kommunales Handeln fehlen würden. Darüber hinaus lasse die finanzielle Lage von Kommunen eine freiwillige Leistung nicht zu. Antworten wie, Verhütung sei Privatsache oder entsprechende Leistungen seien schon im Regelsatz enthalten , wurden im Rahmen der Studie auch geäußert. Vermutet wird auch eine zu kleine politische Lobby der Betroffenen. Eine Kostenübernahme der vom Arzt verschriebenen Verhütungsmittel für bestimmte Personengruppen gibt es beispielweise in Berlin, hier durch das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung , und in Bremen, hier im Rahmen eines Projektes der Senatorin für Soziales, Jungend , Frauen, Integration und Sport. In Städten wie München ist dies durch eine zusätzliche, freiwillige Leistung der Stadt der Fall. Das Modellprojekt „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenüberahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen“ des pro familia Bundesverbandes e.V. wird seit dem 1. Oktober 2016 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend für drei Jahre gefördert. Das Projekt ermöglicht einen vereinfachten Kurzinformation Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in den Bundesländern Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Zugang zu verschreibungspflichtigen Mitteln der Empfängnisverhütung an sieben städtischen Standorten (Halle an der Saale, Lübeck, Recklinghausen, Ludwigsfelde, Saarbrücken, Wilhelmshaven und Erfurt). Ziel des Projektes ist es, Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden. In einer Entschließung des Bundesrates zu einer „bundeseinheitlichen Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen“ fordert dieser die Bundesregierung auf, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen und hierbei die grundlegenden Daten und Erfahrungen des Modellprojektes zu nutzen.2 *** 2 Beschluss des Bundesrates: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen, 963. Sitzung, 15. Dezember 2017, Drucksache 617/17 (Beschluss).