WD 6 - 3000 - 062/20 (14. Juli 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Umlageverfahren durch die im selben Zeitraum erzielten Einnahmen aus den Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie durch staatliche Zuwendungen, insbesondere den Bundeszuschüssen, bestritten. Versichertenrenten und Rentenanwartschaften unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Eigentumsschutz aus Art. 14 GG. Auch wenn dies keine statische Garantie bestimmter rentenversicherungsrechtlicher Positionen bedeutet, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einem weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum unterliegt, stellt sich durchaus die Frage nach der Summe der aktuell bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Beitragszahlungen erworbenen Ansprüche und Anwartschaften . In Wissenschaft und Literatur liegt eine dementsprechende überschlägige, prognostische Berechnung der aus zu einem bestimmten Stichtag erworbenen Anwartschaften und Ansprüche ergebenden kumulierten künftigen Verpflichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor. Hierzu müssten zunächst Durchschnittswerte wie etwa der Zeitpunkt des Renteneintritts, die fernere Lebenserwartung, die Anzahl möglicher Hinterbliebener und während des Rentenbezugs erzielte Einkünfte empirisch auch für die Zukunft bestimmt werden. Es liegt auf der Hand, dass sich dabei für derzeit rund 55 Millionen Versicherte und 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner vielfältige Unwägbarkeiten ergeben würden. Da der in die Zukunft reichende Zeitraum durchaus mehrere Jahrzehnte umfassen kann, wäre eine solche Abschätzung auch nur wenig aussagekräftig . Die Unschärfe würde zunehmen, je weiter der Blick in die Zukunft erfolgt. Der heute 2o-Jährige versicherte Auszubildende oder seine Hinterbliebenen könnten möglicherweise aus den bereits gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen bis ins 22. Jahrhundert hinein beziehen. Eine nach heutigen Werten vorgenommene Prognose der kumulierten künftigen Verpflichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus bereits erworbenen Ansprüchen und Anwartschaften wäre nach relativ kurzer Zeit ohne jeglichen Nutzen. Mit der Frage der impliziten Verschuldung und fiskalischen Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte hat sich unter anderem der Fachbereich WD 4 - Finanzen - der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beschäftigt. Der Sachstand ist im Internet abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/635528/74d71904f244680284d5e24dc25ec886/WD-4- 021-19-pdf-data.pdf. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kumulierte künftige Verpflichtungen der Rentenversicherung