© 2017 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 062/17 Entwicklung atypischer Beschäftigung in Deutschland Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 062/17 Seite 2 Entwicklung atypischer Beschäftigung in Deutschland Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 062/17 Abschluss der Arbeit: 13. November 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 062/17 Seite 3 Im Folgenden werden verschiedene Materialien zusammengestellt, die sich mit dem Frage der Entwicklung der so genannten atypischen Beschäftigung in Deutschland befassen. Ebenso wie der Begriff der prekären Beschäftigung ist der Begriff der atypischen Beschäftigung nicht legaldefiniert. Der Begriff der prekären Beschäftigung ist in der amtlichen Statistik nicht definiert. Das Statistische Bundesamt wertet auf Basis des Mikrozensus Indikatoren zur atypischen Beschäftigung aus. Darunter fasst das Statistische Bundesamt befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Wochenstunden, geringfügig Beschäftigte und "Zeitarbeitnehmer/-innen". - Angaben zu atypischer Beschäftigung von 1991 bis 2016 des Statistischen Bundesamtes , abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt /Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/TabellenArbeitskraefteerhebung/AtypKernerwerb ErwerbsformZR.html sowie https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesamtwirtschaft Umwelt/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/TabellenArbeitskraefteerhebung /AtypKernerwerbErwerbsformZR.html (zuletzt abgerufen am 13. November 2017). Zum Teil wird unter den Begriff der atypischen Beschäftigung auch die freie Mitarbeit gefasst, also Tätigkeiten, die so genannte Soloselbstständige für andere Unternehmen ausführen.1 Die Entwicklung und Definition von atypischer und prekärer Beschäftigung und die Frage, inwiefern sich atypische Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis nachteilig etwa auf Arbeitslosigkeit, berufliche Stabilität, Einkommen und Armutsgefährdung auswirken , ist Gegenstand zahlreicher Berichte, Studien und anderer Veröffentlichungen. Einige davon seien hier genannt: - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die Entwicklung des Normalarbeitsverhältnisses in den einzelnen Bundesländern“, BT-Drs. 18/13655 vom 28. September 2017, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/136/1813655.pdf (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), - Unterrichtung durch die Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht“, BT-Drs. 18/11980 vom 13. April 2017, Langfassung S. 60ff., abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/119/1811980.pdf (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), 1 Siehe dazu Unterrichtung durch die Bundesregierung „Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht“, BT-Drs. 18/11980, Langfassung S. 60. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 062/17 Seite 4 - Bäcker/Schmitz, „Atypische Beschäftigung in Deutschland - Ein aktueller Überblick“, Institut Arbeit und Qualifikation, Januar 2016, abrufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf/adz_expertise_baecker_schmitz_atypik.pdf (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), - Seifert, „Wie lassen sich Entwicklung und Strukturen atypischer Beschäftigungsverhältnisse erklären?“, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans- Böckler-Stiftung, WSI-Mitteilungen, 1/2017, S. 5ff., abrufbar unter: https://www.boeckler.de/wsimit_2017_01_seifert.pdf (zuletzt abgerufen am 13. November 2017), - Keller, „Interessenvertretung bei atypischen Beschäftigungsverhältnisses - ein strategisches Dilemma“, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler -Stiftung, WSI-Mitteilungen, 1/2017, S. 27ff., abrufbar unter: https://www.boeckler.de/wsimit_2017_01_keller.pdf (zuletzt abgerufen am 13. November 2017), - Jaehrling, „Prekäre Arbeit und sozialer Dialog - Vier Fallstudien zu neuen Lösungsansätzen “, Institut Arbeit und Qualifikation, IAQ-Report 04/16, abrufbar unter: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2016/report2016-04.pdf (zuletzt abgerufen am 13. November 2017), - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, „Risiken atypischer Beschäftigungsformen für die berufliche Entwicklung und Erwerbseinkommen im Lebensverlauf “, Endbericht, Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Dezember 2015, abrufbar unter: http://www.bmas.de/Shared- Docs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-305-2-endbericht-risiken-atypischer-beschaeftigungsformen .pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), - Fischer/Gundert/Kawalec/Sowa/Stegmaier/Tesching/Theuer, „Situation atypisch beschäftigter und Arbeitszeitwünsche von Teilzeitbeschäftigten – Quantitative und qualitative Erhebung sowie begleitende Forschung“, Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Juli 2015, abrufbar unter: http://doku.iab.de/grauepap/2015/Forschungsprojekt_Atypik_V2_35.pdf (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die Entwicklung des Normalarbeitsverhältnisses in den einzelnen Bundesländern“, BT-Drs. 18/4638 vom 16. April 2015, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/046/1804638.pdf (zuletzt abgerufen am 8. November 2017), - Böhnke/Zeh/Link, „Atypische Beschäftigung im Erwerbsverlauf: Verlaufstypen als Ausdruck sozialer Spaltung?“, Zeitschrift für Soziologie, 4/2015, S. 234ff., Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 6 - 3000 - 062/17 Seite 5 - Gundert, „Atypische Beschäftigung von Frauen und Männern in Deutschland“, Neue Zeitschrift für Familienrecht, 2015, S. 1093ff. Im Hinblick auf prekäre Beschäftigung werden insbesondere aus gewerkschaftlicher Sicht verschiedene Forderungen erhoben. So etwa die tatsächliche Durchsetzung der gleichen Entlohnung bei Arbeitnehmerüberlassung. Zur Verhinderung der Auslagerung von Arbeit auf Werkverträge werden gesetzliche Präzisierungen, die Einführung eines Verbandsklagerechts der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, eine Ausweitung der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Sozialversicherungsträger, Umkehrung der Beweislast im Hinblick auf das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung, Eingrenzung von Subunternehmerketten (insbesondere in der Baubranche), besserer Schutz für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Stärkung der Mitbestimmung gefordert. Im Hinblick auf Soloselbstständige wird (zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit) eine schärfere Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen gefordert, ferner eine Einbeziehung der Soloselbstständigen in die soziale Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen, um eine Abdrängung von abhängig Beschäftigten in die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. In Bezug auf befristete Beschäftigungsverhältnisse wird eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gefordert, die Schaffung eines Anspruchs auf bevorzugte Einstellung, Aufhebung der Sonderregelung für Existenzgründer, Einschränkung der Befristungen in der Wissenschaft. Bezüglich Praktika wird insbesondere gefordert, Regelungslücken beim Mindestlohn zu schließen und Kontrollen zu verbessern, die Höchstdauer von Praktika generell zu beschränken, Regelungen für Urlaub und Krankheit zu verbessern, eine Mindestvergütung einzuführen, Beweislasterleichterungen einzuführen, wenn es um die Frage geht, ob ein Scheinpraktikum bzw. ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht. Im Hinblick auf Minijobs wird eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung der Arbeitsverhältnisse gefordert. Ferner solle ein Verbandsklagerecht zur besseren Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte eingeführt werden . Steuerrechtlich solle eine individuelle Besteuerung von Einkommen erfolgen, also unabhängig davon, ob Menschen verheiratet sind oder nicht.2 *** 2 DGB Bundesvorstand, diskurs, „Prekäre Beschäftigung – Herausforderung für die Gewerkschaften – Anregungen und Vorschläge für die gewerkschaftliche Diskussion“, Mai 2017.