WD 6 - 3000 - 059/18 (14. Juni 2018) Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Berlin (West) beschäftigte Arbeitnehmer erhielten gemäß § 28 des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz - BerlinFG) eine aus Steuermitteln finanzierte Zulage in Höhe von acht Prozent des Bruttoarbeitslohns. Die sogenannte Berlinzulage wurde nach der staatlichen Einheit Deutschlands von 1990 bis 1994 stufenweise abgeschmolzen. Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Für die Beitragszahlung und die Ermittlung der Rentenhöhe sind die Bruttolöhne und -gehälter vor Abzug der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Die an Arbeitnehmer in Berlin (West) gezahlte Berlinzulage hatte keine Auswirkung für die gesetzliche Rentenversicherung. Weder waren von ihr Beiträge zu zahlen, noch ist sie heute für die Rentenberechnung heranzuziehen . Die Rentenhöhe berechnet sich für früher in Berlin (West) beschäftige Arbeitnehmer wie für andere Versicherte im früheren Bundesgebiet. Für eine rentensteigernde Berücksichtigung der Berlinzulage besteht auch kein Anlass. Aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder ergibt sich, dass die Bruttolöhne und -gehälter in Berlin (West) ohne Berlinzulage in den Jahren von 1970 bis 1990 im Durchschnitt jeweils über denen im gesamten früheren Bundesgebiet lagen: Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Euro Berlin (West) Früheres Bundesgebiet 1970 7.170 7.092 1975 11.624 11.181 1980 15.549 15.052 1985 18.046 17.596 1990 21.100 20.584 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Keine rentenrechtliche Auswirkung der früheren Berlinzulage