WD 6 - 3000 - 058/16 (13. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Konkrete Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Kosten eines Verzichts auf die weitere Absenkung des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung und die weitere Anhebung der Regelaltersgrenze sind nicht bekannt. Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 9. April 2016 führe laut einer Faustformel der Deutschen Rentenversicherung jede Veränderung des Sicherungsniveaus um einen Prozentpunkt zu einem um 0,5 Prozent höheren bzw. niedrigeren Beitragssatz. Rentenexperten hätten bei einem Einfrieren des Sicherungsniveaus von derzeit etwa 47,5 Prozent daraus eine jährliche Mehrbelastung von 18 Milliarden Euro jährlich errechnet (abrufbar im Internet unter: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/altersvorsorge-heute-jung-morgen-arm-der-renten-irrweg -1.2940610-2, abgerufen am 13. April 2016). Das Sicherungsniveau wird über die Rentenanpassungen gesteuert. Folgt die Rentenanpassung der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter bleibt das Sicherungsniveau gleich. Die Niveausenkung erfolgt durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Formel für die Rentenanpassung. Die Anpassung der Renten sowie die Festsetzung des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses sind in einen selbstregulierenden Mechanismus eingebunden. Insoweit würde ein höheres als das bisher prognostizierte Rentenniveau durch die Ausgabensteigerung zu einem höheren Beitragssatz führen, der wiederum eine geringere nachfolgende Rentenanpassung bewirkt. Nach den bei der Regelung zur Anhebung der Altersgrenzen im Jahre 2007 durchgeführten Berechnungen hätte ein Verzicht auf die Anhebung der Regelaltersgrenze einen um 0,2 Prozent höheren Beitragssatz im Jahr 2020 und einen um 0,5 Prozent höheren Beitragssatz im Jahr 2030 zur Folge (Bundestags-Drucksache 16/3794, S 57). Die Veränderung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt entspricht Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 12,83 Milliarden Euro (vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund, abrufbar im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation /6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_und_Zahlen/02_kennzahlen_finanzen_vermoegen/1_kennzahlen _rechengroe%C3%9Fen/auswirkungen_allg_rv_node.html, abgerufen am 13. April 2016). Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kosten eines Verzichts auf die Absenkung des Sicherungsniveaus in der Rentenversicherung und auf die Anhebung der Regelaltersgrenze