© 2020 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 051/20 Indikatoren des Arbeits- und Sozialsystems in ausgewählten europäischen Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 2 Indikatoren des Arbeits- und Sozialsystems in ausgewählten europäischen Ländern Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 051/20 Abschluss der Arbeit: 7. August 2020 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis1 1. Problematik internationaler Vergleiche 4 2. Gesetzliches und tatsächliches durchschnittliches Renteneintrittsalter 4 3. Durchschnittliche Höhe der Altersrenten 4 4. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes 5 5. Höhe und Dauer des Kindergeldes 5 6. Vermögens- und Einkommenssituation 7 7. Abgabenquoten 8 1 Die Punkte 5 - Höhe und Dauer des Kindergeldes - und 7 - Abgabenquoten - wurden vom Fachbereich WD 4: Finanzen zugeliefert. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 4 1. Problematik internationaler Vergleiche Relevanz und Plausibilität einer Gegenüberstellung der Arbeits- und Sozialsysteme verschiedener Länder sind aus mehreren Gründen nur begrenzt verwendungsfähig, insbesondere, wenn nur bestimmte Indikatoren für einen Vergleich herangezogen werden. Zum einen mangelt es an einheitlichen Erhebungs-, Aufbereitungs- und Darstellungsmethoden, zum anderen besteht in den unterschiedlichen Ländern jeweils eine historisch gewachsene komplexe Wirtschafts- und Sozialstruktur , beispielsweise mit mehr oder weniger stark abweichender Kaufkraft. Zudem lassen sich arbeits- und sozialrechtliche Begriffe im internationalen Kontext nicht immer trennscharf abgrenzen. Der nachfolgende Vergleich konkreter Daten zu Indikatoren der Arbeits- und Sozialsysteme in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien ist insoweit nur bedingt aussagekräftig. Soweit nicht anders angegeben, beruhen die folgenden Aussagen auf Informationen aus den jeweiligen Ländern. 2. Gesetzliches und tatsächliches durchschnittliches Renteneintrittsalter Die Altersgrenze für eine Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell in Deutschland bei 65 Jahren und 9 Monaten. Sie wird seit dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.2 Im Jahr 2018 lag das tatsächliche Renteneintrittsalter durch die in Deutschland mögliche Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten bei 64,1 Jahren.3 Das generelle Renteneintrittsalter für eine volle Rente wurde in Frankreich seit dem Jahr 2010 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei ausreichender Beitragsleistung, je nach Anzahl der erzogenen Kinder oder körperlich schweren Berufen kann eine Altersrente auch in Frankreich vorzeitig in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2019 lag das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter ohne Berücksichtigung von Vorruhestandsregelungen dort bei 63,5 Jahren. Die Einführung eines punktebasierten Rentensystems und die Vereinheitlichung der verschiedenen Alterssicherungseinrichtungen befinden sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. In Spanien beträgt das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter bei einer Beitragsleistung über 36 Jahren und neun Monaten in der Regel 65 Jahre, sonst 65 Jahre und acht Monate. Das Renteneintrittsalter wird aufgrund der Reform aus dem Jahr 2011 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter lag in Spanien im Jahr 2017 aufgrund der Möglichkeiten zur Frühverrentung bei 64,2 Jahren. 3. Durchschnittliche Höhe der Altersrenten Die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in Deutschland im Jahr 2018 im Durchschnitt für Männer 1.148 Euro und für Frauen 711 Euro.4 2 §§ 35, 235 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI). 3 Rentenversicherung in Zeitreihen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Oktober 2019, S. 131. 4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Oktober 2019, S. 192/193. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 5 In Frankreich betrug die durchschnittliche Höhe der Renten aus dem allgemeinen System am 31. Dezember 2019 im Monat 1.099 Euro. Je nach Branche erhalten aber fast alle Rentenbezieher zusätzliche Bezüge. Im Mai 2020 wurden in Spanien als Durchschnittsrente 1.160,11 Euro gezahlt. 4. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes Das Arbeitslosengeld beträgt in Deutschland für Anspruchsberechtigte mit Kindern 67 Prozent des pauschalisierten letzten Netto-Entgelts, sonst 60 Prozent.5 Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung hängt in Deutschland vom Alter und der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten fünf Jahren ab: Unter 50-Jährige erhalten höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld , wenn sie zuvor mindestens 24 Monate beschäftigt waren. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an, wenn sie zuvor mindestens 48 Monate beschäftigt waren.6 In Frankreich werden bei Arbeitslosigkeit im Durchschnitt 72 Prozent des früheren Arbeitslohns geleistet. Die Zahlung kann bis zu 2 Jahre, bei über 55-Jährigen bis zu 3 Jahre, erfolgen. Das Arbeitslosengeld beträgt in Spanien während der ersten 180 Tage 70 Prozent und im Anschluss 50 Prozent des in den 180 Tagen zuvor bezogenen Gehalts, für das Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sind. Bei einer vorherigen Beschäftigung von mindestens sechs Jahren wird das Arbeitslosengeld bis zu zwei Jahre gezahlt. Die Mindestleistungsdauer liegt bei vier Monaten, wenn eine Beschäftigung von mehr als 360 Tagen ausgeübt worden ist. 5. Höhe und Dauer des Kindergeldes Die nachfolgenden Daten wurden, wenn nicht anders angegeben, generiert aus: Missoc Datenbank ; Vergleichende Tabellen (Stand 1. Juli 2019).7 Altersgrenzen Deutschland Nach § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kinder bis zu folgenden Altersgrenzen berücksichtigt: Regelmäßig: 18 Jahre. Für Arbeitssuchende: 21 Jahre. Bei Berufsausbildung/Studium/gemeldete Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle /bestimmte Freiwilligendienste: 25 Jahre. Bei Behinderung: Keine Altersgrenze. 5 § 149 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III). 6 § 147 SGB III. 7 Abrufbar unter: https://www.missoc.org/missoc-information/?lang=de, Thema Familienleistungen->Kindergeld- >Altersgrenzen; Beträge, abgerufen am 6. Juli 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 6 Frankreich8 20 Jahre. Italien Regelmäßig: 18 Jahre. Für unterhaltsberechtigte Studenten oder Auszubildende, die in einem Haushalt von 6 Personen leben (Eltern + 4 Kinder): 21 Jahre. Bei Behinderung: Keine Altersgrenze. Spanien Regelmäßig: 18 Jahre. Schwerstbehinderte: Keine Altersgrenze. Höhe (ausgewiesen sind die Hauptleistungen) Deutschland Nach § 66 EStG wird das Kindergeld monatlich gezahlt und beträgt im Jahr 2020 für das 1. Kind: 204 Euro. 2. Kind: 204 Euro. 3. Kind: 210 Euro. 4. Kind und folgende: 235 Euro. Frankreich9 Das monatliche Kindergeld für das Jahr 2020 wird in Abhängigkeit vom jährlichen Nettoeinkommen des Jahres 2018 gezahlt: Bei zwei Kindern und einem Nettoeinkommen ≤69.309 Euro: 131,95 Euro. >69.309≤92.381 Euro: 65,98 Euro. >92.381 Euro: 32,99 Euro. Bei drei Kindern und einem Nettoeinkommen ≤75.084 Euro: 301,00 Euro >75.084≤98.156 Euro: 150,50 Euro. >98.156 Euro: 75,26 Euro. Bei vier Kindern und einem Nettoeinkommen ≤80.859 Euro: 470,07 Euro. >80.859≤103.931 Euro: 235,03 Euro. >103.931 Euro: 117,52 Euro. 8 République Française: Allocations familiales (famille de 2 enfants ou plus), unter: https://www.servicepublic .fr/particuliers/vosdroits/F13213, abgerufen 6. Juli 2020. 9 République Française: Allocations familiales (famille de 2 enfants ou plus), unter: https://www.servicepublic .fr/particuliers/vosdroits/F13213, abgerufen 6. Juli 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 7 Italien Der Betrag ist umgekehrt proportional zum Jahreseinkommen der Familieneinheit und der Anzahl der Familienmitglieder. Die Leistung variiert mit ca. jeden 100 Euro der Einkommensgruppe. Beispiel: Familieneinheit aus 4 Mitgliedern (zwei Eltern, zwei Kinder, keine Mitglieder mit Behinderung) und folgendem Jahreseinkommen: ≤14.701,55 Euro: 258,33 Euro pro Monat. >27.521,28≤27.638,88 Euro: 139,17 Euro pro Monat. >79.505,91 Euro: Keine Leistungen. Spanien10 Bei Kindern unter 18 Jahren und ohne Behinderung wird das Kindergeld in Abhängigkeit vom Einkommen und der Größe der Familie gezahlt. Es beträgt mindestens 28,41 Euro pro Monat für 1 Kind. Bei einem Kind unter 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 83,33 Euro pro Monat. Behindertes Kind über 18 Jahren (unabhängig vom Einkommen) mit einem Behinderungsgrad von mindestens: 65 Prozent: 395,60 Euro pro Monat. 75 Prozent: 593,40 Euro pro Monat. 6. Vermögens- und Einkommenssituation Die Vermögens- und Einkommenssituation stellt sich wie folgt dar: Bereinigtes verfügbares Haushaltseinkommen in US-Dollar11 Haushaltsvermögen in US-Dollar11 Medianes Äquivalenzgesamtnettoeinkommen 2018 in Euro12 Deutschland 34294 259667 22713 Frankreich 31304 280653 22220 Italien 26588 279889 16844 Spanien 23999 373548 14785 10 Gobierno de España – Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones: Cuantías, unter: http://www.segsocial .es/wps/portal/wss/internet/Trabajadores/PrestacionesPensionesTrabajadores/10967/27924/27936, abgerufen am 6. Juli 2020. 11 Aktuelle Daten der OECD, Dataset Better Life Index, erstellt am 5. Juni 2020. Begriffserklärungen sind abrufbar unter https://oecdbetterlifeindex.org/de/topics/income-de. 12 Eurostat Online Datenbank über Destatis. 5. Juni 2020. Vgl. auch https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/microdata /european-union-statistics-on-income-and-living-conditions. Begriffserklärung ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Equivalised_disposable_income/de. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 051/20 Seite 8 7. Abgabenquoten Die nachfolgend dargestellten Abgabenquoten 2018 nach Statistik der OECD13 ergeben sich aus der Summe der Steuerquote und der Quote der Sozialversicherungsbeiträge. Dabei drückt die Steuerquote alle Steuereinnahmen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Bei der Quote der Sozialversicherungsbeiträge handelt es sich um Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der OECD in Prozent des BIP14 (eigene Darstellung, Sortierung der Staaten absteigend nach der Höhe der Abgabenquote). *** 13 OECD: Compare your Country – Revenue Statistics, unter: https://www1.compareyourcountry.org/tax-revenues, abgerufen am 6. Juli 2020. 14 Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der OECD sind an den Staat gezahlte Pflichtzahlungen, die Anspruch auf eine künftige Sozialleistung gewähren. Dazu gehören: Leistungen und Zuschläge der Arbeitslosenversicherung, Leistungen bei Unfällen, Verletzungen und Krankheiten, Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, Familienbeihilfen , Erstattungen für medizinische und Krankenhauskosten oder die Erbringung von Krankenhaus- oder medizinischen Leistungen. Die Beiträge werden sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern geleistet. Vgl. OECD Data: Social security contributions, unter: https://data.oecd.org/tax/social-security-contributions .htm#indicator-chart, abgerufen am 11. Juni 2020. 24,90 22,80 23,80 29,00 30,00 9,40 11,60 14,40 13,10 16,10 34,30 34,40 38,20 42,10 46,10 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 40,00 45,00 50,00 OECD Spanien Deutschland Italien Frankreich Abgabenquote 2018 Steuerquote Quote Sozialversicherungsbeiträge Summe: Abgabenquote