WD 6 - 3000 - 050/17 (16. August 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften, die die Organisation, den Status oder die Finanzierung von Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen regeln. Im Wesentlichen werden die Interessen von Menschen mit Behinderungen durch die Freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen; hierzu gehören insbesondere diejenigen, die im Rahmen der sechs Wohlfahrtsverbände organisiert sind (Arbeiterwohlfahrt e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.). Die Verbände sind in der Regel als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert. Nach den einschlägigen Bestimmungen werden Steuervergünstigungen gewährt, wenn Körperschaften ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige , mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Darüber hinaus gibt es auch andere Organisationen , die sich inhaltlich weit überwiegend für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen und eine andere Rechtsform gewählt haben. So können sie die Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) haben. Auch ihnen werden Steuervorteile gewährt. Die Finanzierung der Wohlfahrtsverbände ist nicht einheitlich geregelt. Sie erfolgt über Leistungsentgelte der Sozialleistungsträger, durch tätigkeits- bzw. projektbezogene Unterstützung, Spenden, Mitgliedsbeiträge und eigene wirtschaftliche Tätigkeiten, sowie spezielle Förderungen. Eine solche Förderung erfolgt beispielsweise seit 2017 im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einer jährlichen Summe von einer Million Euro für Organisationen von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium des Inneren den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen, wobei diese nach den gleichen Kriterien erfolgt, wie die Förderung von Menschen ohne Behinderung. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen und deren Finanzierung