WD 6 - 3000 - 046/17 (28. Juli 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund entfielen im Jahr 2015 für Renten wegen Erwerbsminderung 6,8 Prozent und für Witwen-/Witwerrenten 15,81 Prozent auf die Rentenausgaben.1 2. In der Rentenstatistik werden die versicherungsfremden Leistungen nicht ausgewiesen. In einer Schätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Jahr 2012 liegt der Anteil der nicht beitragsgedeckten Leistungen an den Rentenausgaben im Jahr 2017 je nach Definition zwischen 15,3 Prozent und 27,8 Prozent. Auf den beigefügten Sachstand „Nicht beitragsgedeckte versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als Ausdruck des Solidarprinzips“ (Az. WD 6 - 3000 - 085/16) vom 28. Juni 2016 wird verwiesen. Anlage Eine Verteilung der Bundesmittel auf einzelne Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Hilfsweise können der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgewählte Bundesmittel auf der Einnahmeseite entnommen werden. Für das Jahr 2015 liegen folgende Beträge vor:2 Allgemeiner Bundeszuschuss (ohne konkrete Zuweisung zu einer Leistung) = 40,230 Mrd. Euro Zusätzlicher Bundeszuschuss (zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen) = 10,582 Mrd. Euro Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss (um die Einnahmen aus der Öko-Steuer) = 11,621 Mrd. Euro Beiträge für Kindererziehungszeiten = 12,149 Mrd. Euro Erstattung für die Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR = 4,909 Mrd. Euro Erstattung für Invalidenrenten und Aufwendungen für Nachversicherung = 0,134 Mrd. Euro Bundeszuschuss an die knappschaftliche Rentenversicherung = 5,268 Mrd. Euro *** 1 Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.), Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2016, S. 246. 2 Vgl. Fn. 1, S. 247. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Statistik der Deutschen Rentenversicherung