WD 6 - 3000 - 042/19 (6. März 2019) Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Soziale Sicherung ist geprägt von der jeweiligen kulturellen Tradition, der wirtschaftlichen und der historisch-politischen Entwicklung eines Landes. So weichen die Sicherungssysteme insbesondere hinsichtlich des einbezogenen Personenkreises und des angestrebten Sicherungsziels mehr oder weniger stark voneinander ab. In den meisten entwickelten Ländern haben sich seit der Industrialisierung differenzierte Alterssicherungssysteme gebildet, die auf drei Säulen beruhen: So erfolgt die finanzielle Absicherung der älteren Generation über diverse historisch gewachsene öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme sowie die betriebliche und private Altersvorsorge. Den drei Säulen der Alterssicherung kommt in den einzelnen Ländern häufig eine unterschiedliche Bedeutung zu. Auch innerhalb einer Säule variiert die Gewichtung einzelner Subsysteme. In Deutschland stellt die lohn- und beitragsbezogene gesetzliche Rentenversicherung das wichtigste Einzelelement in der Alterssicherung dar. Die internationale Vergleichbarkeit der Alterssicherungssysteme wird unter anderem dadurch erschwert, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nicht das einzige Alterssicherungssystem darstellt. Beamte, Landwirte, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und die meisten Selbständigen werden wie Erwerbseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von der Rentenversicherungspflicht nicht erfasst. Die Rentenbeträge verteilen sich daher auf geringe Zahlungen von wenigen Euro bis zu hohen Renten über 2.000 Euro im Monat, wobei den Kleinstrenten meist nur kurze Beitragszeiten zugrunde liegen. Eine niedrige Rente sagt dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus. Ein Vergleich der tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Rentenbeträge lässt zudem außer Acht, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland im Gegensatz zu den Alterssicherungssystemen anderer Länder keine Mindestrenten kennt. Daher senken aufgrund nur kurzer Versicherungszeiten niedrige Renten den Durchschnittswert in Deutschland erheblich. Anstelle der Mindestrente besteht außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Insoweit divergieren die angestrebten Sicherungsziele zwischen Existenzsicherung und Lebensstandardsicherung in den einzelnen Ländern erheblich. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Durchschnittsrente für internationalen Vergleich nicht dienlich