© 2016 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Freiwillige Leistungen in den Bundesländern für Asylbewerber und Flüchtlinge und deren Kosten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 2 Freiwillige Leistungen in den Bundesländern für Asylbewerber und Flüchtlinge und deren Kosten Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Abschluss der Arbeit: 9. März 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Hessen 4 3. Baden-Württemberg 6 3.1. Projektförderungen durch das Ministerium für Integration 6 3.2. Projektförderungen durch das Kultusministerium 7 3.3. Projektförderung durch das Sozialministerium 8 3.4. Projektförderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst 9 3.5. Projektförderung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 9 4. Saarland 10 4.1. Projektförderung durch die Staatskanzlei des Saarlandes 10 4.2. Projektförderung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 11 4.3. Projektförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr 12 4.4. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 13 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 4 1. Einleitung Wie bereits in dem Sachstand vom 15. Dezember 2015 (WD 6 - 3000 - 150/15) erläutert, konnte die Frage, welche freiwilligen Leistungen in den Bundeländern jenseits ihrer gesetzlichen Verpflichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge erbracht werden und wie hoch die Kosten für diese freiwilligen Leistungen sind, nicht auf dem Wege einer Literatur- und Internetrecherche beantwortet werden. Daher wurde in Absprache mit dem Auftraggeber am 20. Oktober 2015 eine Anfrage an die zuständigen Länderressorts mit der Bitte um Auskunft gestellt. Im ersten Teil wurden die Auskünfte von Bayern, Berlin, Thüringen, Saarland1 und Hamburg zusammenfassend dargestellt. In dem vorliegenden Sachstand werden nun die Auskünfte aus Baden-Württemberg, Hessen und eine weitere Auskunft aus dem Saarland2 dargestellt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen , dass die Informationen aus den Bundesländern nicht durch weitere Recherchen der Wissenschaftlichen Dienste ergänzt wurden.3 2. Hessen4 Im Bereich der frühkindlichen Förderung gibt es in Hessen nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration seit 2002 das Landesprogramm „Sprachförderung im Kindergartenalter“, das sich nicht in erster Linie und ausschließlich an Kinder mit Fluchthintergrund richte, aber für diese Personengruppe genutzt werden könne. Folgende Maßnahmen würden gezielt gefördert: – Unterstützung des Erwerbs der deutschen Sprache bei Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Bei Bedarf könnten auch Sprachfördermaßnahmen für unter Dreijährige eingerichtet werden. Damit sollten insbesondere die Voraussetzungen für die Einschulung verbessert werden. – Fortbildung von Erziehern, die Angebote zur Förderung der Deutschkenntnisse bei Kindern im Kindergartenalter durchführten und von sonstigen Personen, die für die Sprachvermittlung geeignet seien. Daneben gebe es einzelne Modellprojekte wie beispielsweise das mehrjährig angelegte Projekt „Frühstart - Deutsch und interkulturelle Bildung im Kindergarten“, welches an 44 Kindertagesstätten in Hessen durchgeführt werde. Neben der Sprachförderung der Kinder habe das Projekt auch die Steigerung der interkulturellen Kompetenzen der Fachkräfte, die Elternarbeit und die Koordinierung in den Kommunen zum Ziel. 1 Das Ministerium für Inneres und Sport hatte Auskunft erteilt. 2 Auskunft aller von der Thematik betroffenen Ministerien des Saarlandes. Zugesandt vom Ministerium für Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie. 3 In der folgenden Darstellung wird zur Vereinfachung nur die männliche Form verwendet, auch wenn in den jeweiligen Auskünften der Bundesländer männliche und weibliche Formen verwendet wurden. 4 Information des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI), Referatsleiter Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie und Integration, übermittelt von der Hessischen Landesvertretung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 5 Im Jahr 2014 seien Mittel in Höhe von rund 3.524 Millionen Euro verausgabt und 16.470 Kinder gefördert worden. Für 2015 liegen nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration noch keine abschließenden Zahlen vor. Die zur Verfügung stehenden Landesmittel würden im Rahmen des Sozialbudgets von bisher 3,5 Millionen auf 4,2 Millionen Euro ab 2015 erhöht und diese stünden somit auch 2016 zur Verfügung. Im Bereich der Elternkompetenz für Flüchtlingsfamilien würden Kurse, Informationsveranstaltungen , Spielkurse, Eltern-Kind-Kurse, Müttercafés etc. gefördert. Über die Teilnehmerzahlen könnten noch keinen Angaben gemacht werden. Die Förderungen beliefen sich auf Beträge zwischen 2.400 und 6.700 Euro. Im Bereich des Arbeitsmarktes habe es bis zum 31. Dezember 2015 keine Sprachförderprogramme des Landes Hessen gegeben. Für eine arbeitsmarktorientierte Sprachförderung habe das Land Hessen erstmals im Jahr 2016 den Betrag von 3,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit könnten rund 900 Personen gefördert werden. Es gelte, die Flüchtlinge so schnell wie möglich und auf Dauer zu integrieren. Die Integration in das Erwerbsleben sei dabei eine ganz entscheidende Komponente. Unterschiedliche Ansätze und Projekte hessischer Kommunen würden mit Mitteln des hessischen Arbeitsmarktbudgets gefördert. Hierzu werden drei Beispiele genannt: – Das Projekt „Chance Arbeitsmarkt“ der Landkreise Limburg-Weilburg und Lahn-Dill sei ein „interkommunales Vorhaben“, das die Kompetenzfeststellung von potenziellen Arbeitskräften mit dem Zugang zu weiterführender Qualifizierung und der Integration in den ersten Arbeitsmarkt verknüpfe. Das Projekt sei für rund 2.000 Teilnehmer konzipiert. – Der Landkreis Bergstraße setze das Arbeitsmarktkonzept „Neustart Bergstraße“ um. Ziel der Maßnahme sei die Verbesserung der Eingliederungschancen von Flüchtlingen im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, eine berufliche Erstorientierung sowie die Vermittlung in Praktika und in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Teil- und Querschnittsziele seien das Kennenlernen des deutschen Lebensalltags und die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen. Darüber hinaus solle die Arbeitsmarktdienstleistung den Charakter eines „Welcome-Centers“ haben, konzipiert für 20-25 Teilnehmer . – Der Landkreis Groß-Gerau setze das „Brückenkonzept“ mit integrierter Sprachförderung zur dauerhaften Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen um. Das Projekt werde im Kooperationsverbund durchgeführt und biete Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, den Aufbau eines Deutsch-Sprachnetzwerkes sowie die Schaffung von Arbeitsangeboten über die örtlichen Strukturen für Flüchtlinge mit Ehrenamtlichen und Wohlfahrtsverbänden. Darauf aufbauend gebe es Integrationsmöglichkeiten in Arbeit und Ausbildung mit dem Jobcenter. Das Projekt sei für rund 470 Teilnehmer konzipiert. Im Bereich der Integration sei in Hessen das „Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete“ geplant. Hessen stelle im Rahmen des „Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts “ Mittel für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen, auch für die alltagsbezogene sprachliche Erstorientierung, zur Verfügung. Für die Umsetzung sei ein Mittelvolumen in Höhe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 6 von 1,5 Millionen Euro ab 2016 geplant. Die Mittel sollten in „niedrigschwellige bedarfsorientierte , alltagsnahe und zielgruppengerechte Deutschkurse für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsgestattung sowie Geduldete, die bereits den Kommunen zugewiesen wurden“, investiert werden. 3. Baden-Württemberg5 3.1. Projektförderungen durch das Ministerium für Integration Das Ministerium für Integration Baden-Württemberg nennt das Förderprogramm „Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“. Neben den landesgesetzlich verankerten Sprachangeboten für Flüchtlinge während der „vorläufigen Unterbringung“ sollten mit dem Förderprogramm „zwei sehr zentrale integrationsrelevante Komponenten“ - Erwerb von Deutschkenntnissen und Zugang zum Arbeitsmarkt - miteinander verbunden werden. Für die Vermittlung von Deutschkenntnissen könnten die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg auf der Grundlage der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften des Ministeriums im Haushaltsjahr 2015 bis zu 4,65 Millionen Euro für Sprachfördermaßnahmen abrufen. Ein weiterer Baustein des Programms sei das im Zusammenhang mit dem Landesanerkennungsgesetz aufgebaute landesweite Netzwerk zur Anerkennungsberatung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen. Zu den Aufgaben gehörten insbesondere die Erhebung von Qualifikationen sowie die Beratung von Asylbewerbern und Flüchtlingen möglichst schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sowie die Beratung der Netzwerke in den Kreisen. Für diese Aufgaben seien die Kompetenzzentren um 7,6 Personalstellen verstärkt worden. Einzelheiten zu dem Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ sowie zu dem Förderprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ finden sich auf der Internetseite des Integrationsministeriums.6 Das Integrationsministerium Baden-Württemberg nennt zudem die Förderung von Projekten der psychosozialen Zentren und des Flüchtlingsrats. Im Rahmen der Landesförderung unterstütze das Land in den Jahren 2015 und 2016 die fünf psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg mit jeweils 100.000 Euro pro Jahr. Die Förderung erfolge in Form eines Zuschusses für Projekte, die die psychosoziale Betreuung ausländischer Folteropfer und traumatisierter Flüchtlinge zum Gegenstand haben. Darüber hinaus erhalte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 für das Projekt „Aktiv für Flüchtlinge“ jeweils 250.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel seien insbesondere zur Förderung des Ehrenamts vorgesehen. 5 Stellungnahme über freiwillige Leistungen des Landes Baden-Württemberg. Übermittelt vom Ministerium für Integration Baden-Württemberg, Abteilung 3. 6 Die Informationen zu den Förderprogrammen des Ministeriums sind abrufbar unter: http://www.integrationsministerium-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Teilhabe/Programm+Chancen+gestalten (zuletzt abgerufen am 2. März 2016); http://www.integrationsministerium-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fluechtlingspolitik/Foerderprogramm +_Deutsch+fuer+Fluechtlinge_?QUERYSTRING=Deutsch+f%C3%BCr+Fl%C3%BCchtlinge+ (zuletzt abgerufen am 2. März 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 7 Verwiesen wird auch auf den Reader „Zwangsverheiratung geht uns alle an! Grundlagen und Möglichkeiten der Prävention und Intervention“, den das Integrationsministerium in Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg veröffentlicht hat. Enthalten seien Informationen zu Handlungsmöglichkeiten und Kontaktadressen. Gedruckte Exemplare des Readers würden auch den zuständigen Stellen für Sozial- und Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugeleitet. Seit 2013 sei die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) in Kraft, mit der das Ministerium die Kommunen bei der strukturellen Verankerung der Integrationsaufgaben unterstütze. Das könne die Förderung der Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle für Integrations - und Flüchtlingsangelegenheiten sein, der Aufbau eines Integrationsnetzwerkes, die Erstellung örtlicher Integrationskonzepte oder die interkulturelle Öffnung der Kommunalverwaltung . Das Land Baden-Württemberg habe für die Förderung über die VwV-Integration pro Jahr zwischen drei und 3,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der aktuellen Ausschreibungsrunde hätten mehr als 160 Kommunen die Förderung der Stellen von Integrations- und/oder Flüchtlingsbeauftragten beantragt.7 Des Weiteren nennt das Integrationsministerium pädagogische Freizeitangebote für Kinder mit Fluchterfahrung. „Kinder und Jugendliche, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, haben in ihrem Leben schon viel Leid erlebt. Dabei haben Kinder mit einer Fluchtgeschichte die gleichen Bedürfnisse wie ihre Altersgenossen und sollten die gleichen Rechte haben wie alle anderen Kinder in Deutschland.“ Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg, das Ministerium für Integration Baden-Württemberg und die Heidehof Stiftung sähen es daher als wichtige Aufgabe an, den Kindern in ihrer neuen Heimat eine altersgerechte Kindheit zu ermöglichen. Mit dem Programm werde das Ziel verfolgt, Kinder mit Fluchterfahrung in ihrer Entwicklung und Integration zu fördern und zu unterstützen. Im Frühjahr 2015 seien 28 Modellprojekte ausgewählt worden , die nun über einen Zeitraum von drei Jahren umgesetzt und wissenschaftlich begleitet würden . Das Ministerium für Integration habe sich mit 50.000 Euro an diesem Programm beteiligt. 3.2. Projektförderungen durch das Kultusministerium In Abstimmung mit dem Kultusministerium hat das Integrationsministerium etwa zehn Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung interkultureller Kompetenzen für Lehrkräfte in sogenannten „Vorbereitungsklassen“ organisiert und finanziert. Hierbei habe es sich um eintägige interkulturelle Fortbildungsmaßnahmen gehandelt. Die Kosten betrugen für die Jahre 2014 und 2015 rund 10.000 Euro. Sie dienten der besseren Erfassung kulturell bedingter Verständigungsschwierigkeiten und förderten auf diesem Wege den Lernerfolg von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung . Zudem sei im Einzelplan des Kultusministeriums für das Haushaltsjahr 2015 ein Betrag 7 Informationen zur VwV-Integration sind abrufbar unter: http://www.integrationsministerium-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Teilhabe/Foerderprogramm+_VwV_Integration_ (zuletzt abgerufen am 2. März 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 8 in Höhe von 2.095.700 Euro und für das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag von 5.993.800 Euro für vorschulische Sprachförderung eingestellt. 3.3. Projektförderung durch das Sozialministerium Das Sozialministerium nennt an erster Stelle das Landesprogramm „Arbeitsmarkt und regionale Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen (LAurA)“, in dessen Rahmen an fünf Standorten in Baden-Württemberg sozialpädagogisch begleitete betriebliche Praktika durchgeführt würden . Zielgruppe seien Asylbewerber im laufenden Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung, Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis, Kontingentflüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis und Flüchtlinge aus einem Landeskontingent mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Es seien insgesamt 420 bis 560 Teilnehmer, das heißt zwölf bis maximal 16 Teilnehmer pro „Durchgang“ und sieben „Durchgänge“ pro Stadt geplant. Das Programm, das am 1. Oktober 2015 gestartet sei, sei bis auf zwei Jahre angelegt. Das Fördervolumen betrage bis zu einer Million Euro. Zudem verweist das Sozialministerium Baden-Württemberg auf das Förderprogramm „Junge Flüchtlinge“. Dieses Programm solle im Rahmen des „Zukunftsplans Jugend“ mindestens zehn lokale Modellprojekte, die in Gemeinden oder Stadtteilen mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von jungen Flüchtlingen entwickeln, begleiten und erproben. In den Jahren 2015 und 2016 stünden Zuschüsse in Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung. Eine Erhöhung um weitere 110.000 Euro sei bereits beschlossen worden. Der Zuschuss für jedes Modellprojekt betrage maximal 10.000 Euro. Mit dem Projekt „Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ (JuFA) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) greife das Sozialministerium die Grundidee einer assistierten Ausbildung auf Landesebene auf. Intensive individuelle Begleitung vor und während der beruflichen Ausbildung solle jungen Flüchtlingen helfen, eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. An sieben Standorten in Baden-Württemberg werde das Projekt umgesetzt. Die Anzahl der teilnehmenden Personen liege bei 84. Durchführungszeitraum sei der 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2018. Das Fördervolumen aus dem ESF liege bei 694.000 Euro, dazu kämen rund 172.000 Euro Landesmittel und rund 377.000 Euro Bundesmittel.8 Zudem gebe es in Baden-Württemberg das Programm „Sport mit Flüchtlingen“. Hier stelle der Landessportverband Baden-Württemberg e.V. (LSV) als Dachorganisation des Sports den Sportvereinen Fördermittel zur Verfügung, die sie bei den unterschiedlichen Maßnahmen, die sie für Flüchtlinge anbieten, finanziell unterstützen sollen. Mit den Geldern würden den Flüchtlingen Teilhabechancen eröffnet und die Teilhabe in einem Sportverein sei ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess von Flüchtlingen. Sportvereine, die mindestens zehn Flüchtlingen eine Teilnahme an ihren Angeboten ermöglichten, erhielten eine einmalige Förderung in Höhe von 500 Euro. Dafür würden der Dachorganisation des organisierten Sports im Jahr 2015 Fördermittel in Höhe von rund 81.000 Euro zur Verfügung gestellt. 8 Information über das Fördervolumen durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 9 3.4. Projektförderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Dem Ministerium seien im Rahmen des Staatshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jährlich 1,65 Millionen Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt worden. Das Wissenschaftsministerium habe daraufhin 2015 ein Stipendienprogramm für studienbefähigte Flüchtlinge aus Syrien sowie weitere begleitende Maßnahmen ins Leben gerufen. Eine weitere Ausschreibung des Stipendienprogramms sei für 2016 geplant. Dieses Programm bestehe aus folgenden Maßnahmen: – In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) sei das Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien ausgeschrieben worden. Bis Bewerbungsschluss seien 283 Bewerbungen eingegangen, wovon in einem zweistufigen Verfahren 50 Stipendiaten (21 Master und 29 Bachelor) zur Förderung ausgewählt worden seien. Die Personen befänden sich derzeit im Studium oder in studienqualifizierenden Sprach- oder Vorbereitungskursen. – Im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm seien landesweite Beratungs- und Betreuungsstrukturen geschaffen worden, die allen studieninteressierten Flüchtlingen offen stünden. So gebe es bereits seit März 2015 an allen öffentlichen Hochschulen in Baden- Württemberg Ansprechpartner für Flüchtlinge an Hochschulen. Diese böten Orientierungshilfen , stünden für Fragen der individuellen Studienorganisation sowie des Studienablaufs zur Verfügung und fungierten als eine erste Anlaufstelle bei Problemen. Bei Vorlage entsprechender Konzepte könnten für die Ansprechpartner Mittel bis zu 5.000 Euro beim Wissenschaftsministerium beantragt werden. – Im Jahr 2015 sei ein Fonds eingerichtet worden, um in Not geratene Studierende aus Krisengebieten zu unterstützen. Diese Studierenden, die bereits an den Landeshochschulen studierten und bei denen die finanzielle Unterstützung aufgrund der Geschehnisse in der Heimat weggebrochen sei, sollten durch diesen „Notfonds“ eine Überbrückungsfinanzierung erhalten können. Die Förderung werde individuell nach Bedarf berechnet und könne bis zur Höhe des aktuell gültigen BAföG-Höchstsatzes für Studierende an Hochschulen von 670 Euro gewährt werden. – Zur Koordinierung der vielzähligen Unterstützungsangebote für studieninteressierte Flüchtlinge in Baden-Württemberg seien insgesamt vier Stellen für Koordinatoren in jedem der vier Regierungsbezirke des Landes eingerichtet worden. Diese fungierten als Beratungsinstanz , als Multiplikatoren und im Sinne einer besseren Vernetzung zwischen den relevanten Akteuren der hochschulischen Flüchtlingsarbeit. Zwei Stellen seien an Hochschulen angesiedelt, zwei weitere an Einrichtungen der „Liga der Freien Wohlfahrtspflege“. Diese Kombination solle die breite Vernetzung zwischen sozialen Einrichtungen und Hochschulen in Baden-Württemberg gewährleisten. Insgesamt stelle das Wissenschaftsministerium für diese regionalen Koordinatoren jährlich bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. 3.5. Projektförderung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Das Ministerium nennt das Landeswohnraumförderungsprogramm. Hierbei handele es sich um „eine rein sozial motivierte Fördertätigkeit zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich ohne staatliche Hilfe am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen“ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 10 könnten. Flüchtlinge könnten sozialen Mietwohnraum nutzen, wenn sie mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel bleibeberechtigt seien. Antragsteller für die Förderung seien private Investoren. Das Programmvolumen habe 75 Millionen Euro im Jahr 2015 betragen. Für 2016 würden voraussichtlich 115 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Von den Mitteln könnten pro Jahr insgesamt rund 5.180 Wohneinheiten gefördert werden, davon rund 2.340 Einheiten Mietwohnraum. Die Förderung erfolge durch Gewährung von Zuwendungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen oder von geldwerten Leistungen. Sie sei abhängig von einer Belegungs- und Mietbindung. Mit dem Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ werde sowohl der Erwerb als auch die Schaffung von neuem Wohnraum gefördert. Zudem würden Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führten. „Voraussetzung ist, dass pro Flüchtling zehn Quadratmeter Wohnfläche geschaffen werden und dieser Wohnraum über zehn Jahre für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht“, so das Ministerium. Sofern sich der Bedarf ändern sollte, sei der geförderte Wohnraum bis zum Ablauf der Zweckbindung für eine andere soziale Unterbringung zu nutzen. Maßnahmeträger seien die Gemeinden. 2015 habe das Land mit insgesamt 30 Millionen Euro die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in den Gemeinden gefördert. Für 2016 würden voraussichtlich neben 30 Millionen Euro, die unmittelbar im Haushaltsjahr 2016 kassenwirksam werden könnten, Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von jeweils 30 Millionen Euro offenstehen. 4. Saarland9 4.1. Projektförderung durch die Staatskanzlei des Saarlandes Die Staatskanzlei des Saarlandes verweist auf verschiedene Maßnahmen für Flüchtlinge an den Hochschulen des Saarlandes seit Sommer 2015. Eine „besondere“ Initiative, die auch bundesweit Aufmerksamkeit erlangt habe, sei unter anderem der Vorbereitungskurs an der Universität des Saarlandes für Flüchtlinge, die eine Hochschulzugangsberechtigung aus ihrem Herkunftsland hätten, aber fluchtbedingt ihre Zeugnisse nicht vorweisen könnten. Die Universität habe einen Eingangstest auf Abiturniveau mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt sowie einem allgemeinem Intelligenztest entwickelt, um das individuelle Leistungs- und Kenntnisniveau der Flüchtlinge zu ermitteln. Erfolgreiche Absolventen könnten anschließend einen Vorbereitungskurs mit Deutschkursen besuchen, um sich nach einem Jahr offiziell an der Universität einschreiben zu können. Die Landesregierung habe dafür die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung geregelt. Die Kurse würden derzeit aus Mitteln der Hochschule – „mit wesentlicher Unterstützung von Spenden aus der Wirtschaft“ - finanziert. Zudem habe das Land zusammen mit der vom Saarland gegründeten StudienStiftungSaar ein Stipendienprogramm für Flüchtlinge aufgelegt. Besonders qualifizierte Flüchtlinge, die sich in den genannten Kursen der Universität des Saarlandes auf ein Studium vorbereiten, könnten sich auf zwei Stipendienvarianten bewerben („eines als ideelle Förderung, eines als ideelle Förderung mit geringer finanzieller Förderung“). Hierzu wolle das Saarland zunächst 15.000 Euro bereitstellen. Für das Haushaltsjahr 2016 habe das Saarland zudem einen neuen Haushaltstitel eingerichtet, um flüchtlingsorientierte Maßnahmen an den Hochschulen finanziell unterstützen zu können. 9 Auskünfte der von der Thematik betroffenen Ministerien des Saarlandes. Die Informationen wurden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat AdM/3, übermittelt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 11 Dazu zählten - neben Betreuungs- und Qualifizierungsmaßnahmen - auch Sprachfördermaßnahmen an den Hochschulen. 200.000 Euro pro Jahr seien für die Hochschulen im Haushalt vorgesehen . 4.2. Projektförderung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Das Ministerium nennt das neue Programm „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den ländlichen Raum“. In der Auskunft des Ministeriums heißt es: „Migration und Integration sind insbesondere auch für die Kommunen in den ländlichen Regionen wichtige Zukunftsthemen. Der demografische Wandel hat Folgen für das Zusammenleben und für die Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort insgesamt. Viele Gemeinden haben erkannt , dass die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens und der örtlichen Infrastruktur entscheidend von der Aktivierung bislang ungenutzter Potenziale und insbesondere vom Zuzug neuer Personen abhängt. Europa steht aktuell vor einer beispiellosen Flüchtlingskrise, die dringend die Mobilisierung aller Finanzinstrumente erfordert. Auch wenn der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) die spezifische Unterstützung für Flüchtlinge oder Vorhaben, die speziell auf diese Gruppen ausgerichtet sind, nicht ausdrücklich vorsieht, können unter Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ ohne erhebliche rechtliche oder verfahrenstechnische Änderungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist zwischen den Möglichkeiten von kurzzeitlichen und mittellangen Beihilfen zu unterscheiden. Die mittelfristige Förderung soll die Hilfe in einer Perspektive von 2-3 Jahren in lebensbeeinflussenden Schlüsselfaktoren abdecken, wie Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsplatz mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen in Bezug auf Sprache, Arbeitsplätze, die ihren Fähigkeiten entsprechen usw. Dabei kann das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Saarländischen Plans zur Entwicklung des ländlichen Raumes (SEPL) vor allem mittelfristig unterstützen. So bietet die Maßnahme M7 „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ den Kommunen die Möglichkeit, für Investitionen zur Schaffung bzw. Bereitstellung der sozialen Infrastruktur im Hinblick auf die wichtigsten Bedürfnisse eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, z.B. für Investitionen in die Einrichtung , Verbesserung oder den Ausbau der lokalen Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung und der damit verbundenen Infrastruktur. Hier können in Dörfern, in denen Gruppen von Flüchtlingen vorhanden sind, Investitionsfördermittel bewilligt werden, um diese mit grundlegender Infrastruktur oder Dienstleistungen in Bezug auf Bildung (Kindergärten, Schulen, usw.), Gesundheitsversorgung , Sozialwohnungen, grundlegende Dienste und Versorgungsleistungen wie Wasser , Abfallentsorgung, Strom, Gas und Internet zu versorgen. Neben den investiven Fördermaßnahmen sind auch nichtinvestive Förderungen (z.B. Ausstattung von Gemeinschaftsräumen wie Bestuhlung, Kücheneinrichtung, IT-Materialien) möglich. Maßnahme M19 „LEADER“ gewährt den lokalen Aktionsgruppen (LAG) einen weiten Spielraum, um bestimmte Aktionen zu spezifischen lokalen Themen als besonderes Ziel ihrer gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie zu identifizieren und diese entsprechend weiterzuentwickeln. Da nach den Festlegungen der ELER-VO, der Nationalen Rahmenregelung des Bundes sowie dem Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 12 SEPL ausschließlich eine Förderung für die angesprochenen „mittelfristigen Maßnahmen“ zulässig ist und dabei die Förderung nicht nur den Flüchtlingen, sondern der gesamten Dorfbevölkerung zu Gute kommen muss, ist beabsichtigt, die Abwicklung der Förderung über die bestehende „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE)“ vorzunehmen . Dabei sind lediglich noch kleinere Programmergänzungen in der FRL-DE vorzunehmen. Insgesamt handelt sich um ein ELER-Fördervolumen von 2,0 Millionen Euro, das durch kommunale Eigenmittel in gleicher Höhe komplementiert werden müsste. Die Eigenmittel der Kommunen könnten dabei über Bedarfszuweisungen des Ministeriums für Inneres und Sport finanziert werden.“ 4.3. Projektförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Das Ministerium nennt an erster Stelle die Förderung von Einsteiger-Deutschkursen für Zugewanderte zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die Landesförderung ergänze die Integrationskurse sowie berufsbezogene Sprachförderung des Bundes und fördere die Vermittlung von Deutschkenntnissen bis zum Niveau A2. Die Landesförderung wolle damit einen Beitrag leisten, um Zugewanderte schneller in den saarländischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Zielgruppe seien Erwerbsfähige im Asylantragsverfahren mit positiver Bleibeperspektive, Geduldete sowie anerkannte Asylberechtigte ab dem Zeitpunkt der Zuweisung in die Kommunen. Dabei würden Bezieher von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem SGB II und Menschen mit Wartezeiten auf Integrationskurse besonders berücksichtigt. Das Ziel der landesgeförderten Einsteiger-Deutschkurse bestehe darin, arbeitsmarktnahe Zugewanderte darin zu unterstützen , einfache Deutschkenntnisse bis Niveau A2 zu erwerben, um sich in typischen Situationen des Alltags sowie der Berufs- und Arbeitswelt zurechtzufinden. Um die schnellere Hinführung zum Niveau B1 im Integrationskurs zu ermöglichen, orientierten sich die Einsteiger-Deutschkurse an den ersten Modulen des Integrationskurses, ergänzt um arbeitsmarktspezifische Themen. Das Rahmencurriculum definiere, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Migranten sprachlich handeln müssten und wie sie schnellstmöglich zu einer sprachlichen Handlungsfähigkeit gelangen könnten. Es umfasse folgende Handlungsfelder der „übergreifenden Kommunikation“: – Realisierung von Gefühlen – Haltung und Meinungen – Umgang mit Dissens und Konflikten – Gestaltung sozialer Kontakte – Umgang mit dem eigenen Sprachenlernen Zudem werde kommunikative Grundkompetenz in den folgenden Handlungsfeldern vermittelt: – Ämter und Behörden – Arbeit und Arbeitssuche Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 13 – Aus- und Weiterbildung – Banken und Versicherungen – Betreuung und Schulbesuch/Ausbildung der Kinder – Mobilität – Gesundheit – Wohnen Da bei den Teilnehmenden mit Traumatisierungserfahrungen, Eingewöhnungsproblemen sowie Lern- und Motivationsschwierigkeiten zu rechnen sei, würden die Einsteiger-Deutschkurse durch sozialpädagogische Fachkräfte begleitet. Diese arbeiteten eng mit den bestehenden Migrationsfachdiensten der Wohlfahrtsverbände zusammen. Vorgesehen seien 300 Unterrichtseinheiten, eine Unterrichtseinheit entspreche 45 Minuten. Die 300 Einheiten sollten regelmäßig innerhalb von drei Monaten in Lerngruppen von durchschnittlich 15 Teilnehmenden vermittelt werden. Die Kurse sollten in Vierwochenblöcken modular aufgebaut sein, um flexible Kursbesuche zu ermöglichen. Der individuelle Kursbeginn solle möglichst zeitnah nach erfolgter Zuweisung in eine Kommune erfolgen. Die methodisch-didaktische Gestaltung der Kurse solle eine frühzeitige Sprachförderung ermöglichen und zugleich eine Brückenfunktion zum Integrationskurs bieten. Sobald die Berechtigung vorliege und eine Zuweisung /Aufnahme in einen Integrationskurs erfolge, werde die Teilnahme am Einsteiger-Deutschkurs beendet. Nach Beratung durch die Lehrkraft könne eine Zertifizierung auf dem Niveau A2 durch das Ablegen einer Deutschprüfung empfohlen werden. Die Prüfung werde vom Verband der Volkshochschule des Saarlandes abgenommen. Ein Einsteiger-Deutschkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und mit sozialpädagogischer Begleitung für durchschnittlich 15 Teilnehmende könne pauschal in Höhe von maximal 15.000 Euro im Rahmen einer Zuwendung gefördert werden. Insgesamt könnten bis zu 50 Kurse gefördert werden . Fahrtkosten seien in der Pauschale nicht enthalten. Zuwendungsempfänger seien die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Die Verteilung der Kurse erfolge bedarfsorientiert und wohnortnah entsprechend der Verteilung der Zugewanderten auf die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken einschließlich der Landeshauptstadt. 4.4. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Das Ministerium verweist auf die Integrationslotsendienste, die um vier weitere Vollzeitstellen erweitert würden. Das Fördervolumen betrage 215.000 Euro. Die Integrationslotsendienste hätten bereits bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Kommunen eine wichtige Infrastruktur im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration dargestellt . Seit Oktober 2013 wären sie „spürbar“ daran beteiligt gewesen, neue Versorgungs- und Betreuungsstrukturen auch für diese neue Zielgruppe der saarländischen Integrationspolitik zu schaffen. Die Integrationslotsendienste verfügten über sozialpädagogische Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung in der Einleitung und Begleitung des Integrationsprozesses. Sie seien seit Jahren ein stabiler Faktor der Integration, insbesondere auch durch die starke Vernetzung mit anderen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 038/16, Ergänzung zu WD 6 – 3000-150/15 Seite 14 sozialen Regeldiensten. Sie böten für Flüchtlinge Hilfen bei der Versorgung, Erstorientierung, Beratung und für besondere Lebenslagen an. Sie seien „wichtige Partner“ für die Kommunen und am Aufbau von Ehrenamtsstrukturen beteiligt. Im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsansatzes arbeiteten sie eng mit Unterstützungs- und Hilfsdiensten für Asylsuchende zusammen, um einen nahtlosen Übergang in der Betreuungskette sicherstellen zu können. Durch den unverminderten Anstieg der Aufnahmezahlen von Flüchtlingen habe sich der Bedarf an Integrationslotsen erhöht. Bereits im Jahre 2015 sei eine Erhöhung um vier weitere Vollzeitstellen erfolgt. Für das Jahr 2016 seien vier weitere Vollzeitstellen vorgesehen. Träger der Integrationslotsendienste sei der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische Werk. Bis zum Jahre 2015 seien im Saarland Integrationslotsen in einer Größenordnung von 5,25 Vollzeitstellen tätig gewesen. Diese Kräfte stünden landesweit auch weiterhin für die Arbeit mit Flüchtlingen zur Verfügung (ca. 210.000 Euro Haushaltsmittel). Des Weiteren nennt das Ministerium die Förderung des Ehrenamtes und den Aufbau von Ehrenamtsstrukturen . Im Jahre 2015 hätten 200.000 Euro für die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Unterstützung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den saarländischen Gemeinden sowie zur interkulturellen Öffnung zur Verfügung gestanden. Durch diese Fördermittel habe man maßgeblich zum Aufbau von Flüchtlingsinitiativen und Netzwerken sowie letztendlich auch zur Implementierung einer Unterstützungsinfrastruktur beitragen können. Mehr als 50 neue Initiativen seien auf der kommunalen Ebene entstanden. In mehr als 30 Gemeinden bestünden Flüchtlingsinitiativen, -organisationen bzw. -netzwerke. Die Fördermittel hätten, neben der Förderung der Migrationsfachdienste im Bereich der Flüchtlingshilfe, zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Kommunen, den Migrationsfachdiensten und ehrenamtlich tätigen Organisationen geführt. Die Koordinierung der Angebote habe deutlich qualifiziert werden können. Ein großer Teil der Organisationen habe mittlerweile interne Strukturen aufgebaut, die ein bedarfsgerechte Planung und Steuerung der Angebote beinhalte. Vor allem die Erstorientierung in den Kommunen, viele Begleitdienste und insbesondere die Vermittlung rudimentärer und erster Sprachkenntnisse würden von Ehrenamtlichen übernommen. Die Förderung des Ehrenamtes sei weiterhin ein wichtiges Anliegen der Flüchtlingspolitik. Im Haushalt 2016/2017 stünden erneut Mittel zur Förderung des Ehrenamtes in Höhe von jeweils 220.000 Euro zur Verfügung. Das Ministerium weist darauf hin, dass es seit Jahren Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördere. Die Projekte arbeiteten in unterschiedlichen integrationspolitischen Handlungsfeldern und unterschiedlichen Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Mädchen und Frauen oder Zivilgesellschaft. Ein großer Teil diese Projekte habe die Angebote auch auf die Flüchtlinge als neue Zielgruppe ausgerichtet. Ende der Bearbeitung