WD 6-3000-036/16 (3. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Deutschland führen Zeiten eines ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements generell nicht zu höheren Rentenleistungen, weil die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung im Wesentlichen darin besteht, ihren aufgrund einer beitragspflichtigen Erwerbstätigkeit versicherten Mitgliedern das aus Altersgründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr erzielbare Erwerbseinkommen zu ersetzen. Der Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung steht entgegen, dass unentgeltliches, freiwilliges, gemeinwohlorientiertes Engagement in die Nähe von Erwerbsarbeit gerückt würde. Dennoch gibt es nicht auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die eine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen sind: So wird die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes wie eine versicherte Beschäftigung behandelt. Ferner können ehrenamtlich Tätige in öffentlichen Einrichtungen , Parteien, Gewerkschaften und von der Körperschaftsteuer befreiten Institutionen, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeiten