WD 6 - 3000 - 035/20 (17. April 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Einen kurzen Überblick über die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in Deutschland und einen Vergleich mit ausgewählten EU-Mitgliedstaaten bietet eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI): Schulten, Thorsten; Müller, Torsten, Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise - Aktuelle Regelungen in Deutschland und Europa, Policy Brief WSI 04/2020, Düsseldorf: Hans- Böckler-Stiftung. Abrufbar im Internetauftritt des WSI: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_38_2020.pdf (letzter Abruf: 17. April 2020). Die Autoren gehen für Deutschland neben den gesetzlichen Regelungen auch auf bestehende tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ein und begründen abschließend gewerkschaftliche Forderungen nach einer Erhöhung der Leistung in der COVID-19-Krise. Für eine detailliertere Überblicksdarstellung verweisen die Autoren auf eine Veröffentlichung des europäischen Gewerkschaftsbundes (European Trade Union Confederation - ETUC), in der die Regelungen von 23 EU-Mitgliedstaaten in einer vergleichenden Tabelle nach Anspruchsberechtigung , Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes sowie besonderen Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise darstellt werden: O. Verfasser, Short Time Work Measures Across Europe, COVID-19 Watch ETUC Briefing Note: Short Time Work, 31. März 2020, Brüssel: ETUC (engl.). Abrufbar im Internet-Auftritt des ETUC: https://www.etuc.org/sites/default/files/publication/file/2020-04/Covid_19%20Briefing %20Short%20Time%20Work%20Measures%2031%20March.pdf (letzter Abruf: 17. April 2020). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Überblick über die Kurzarbeitsregelungen in der Europäischen Union Kurzinformation Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Vergleichende Tabellen in deutscher Sprache bietet die Datenbank des Gegenseitigen Informationssystems für soziale Sicherheit (Mutual Information System on Social Security - MISSOC), die auch Regelungen zur Kurzarbeit umfasst (Stand: 1. Juli 2019): MISSOC: Vergleichende Tabellen, X. Arbeitslosigkeit, Leistungen bei zeitlich begrenzter Arbeitslosigkeit/Kurzarbeitsentschädigung, EXCEL-Format. Die Daten sind abrufbar im Internetauftritt des MISSOC: https://www.missoc.org/missoc-information/missoc-vergleichende-tabellen-datenbank /?lang=de (letzter Abruf: 17. April 2020). - Anlage - Das Dokument stellt die Kurzarbeitsregelungen für alle Mitgliedstaaten der EU sowie Großbritannien und die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums dar. ***