© 2021 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 034/21 Zugangsbedingungen für Ausländer zum Arbeitsmarkt in Japan Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 2 Zugangsbedingungen für Ausländer zum Arbeitsmarkt in Japan Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 034/21 Abschluss der Arbeit: 3. Mai 2021 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Traditionelle berufsbezogene Aufenthaltstitel 4 3. Highly Skilled Professionals 4 3.1. Voraussetzungen 4 3.2. Berechtigung 5 4. Specified Skilled Workers 6 4.1. Voraussetzungen 7 4.2. Berechtigung 7 4.3. Kooperationsvereinbarungen 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 4 1. Einleitung Als Folge des demografischen Wandels und einer fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft leidet Japan wie viele andere Industriestaaten zunehmend an einem Mangel an Fachkräften. Dies hat in jüngerer Zeit zu einem Umdenken in der traditionell sehr restriktiven Einwanderungspolitik des Landes geführt. Bereits 2012 wurde ein Aufenthaltstitel „Highly Skilled Professional“ (Hochqualifizierte Fachkraft ) geschaffen. Um dem erheblichen Fachkräftemangel in bestimmten Wirtschaftszweigen abzuhelfen , wurde mit Wirkung vom 1. April 2019 in das Gesetz über Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen (Immigration Control and Refugee Recognition Act) (im Folgenden : Einwanderungskontrollgesetz)1 der neue Aufenthaltstitel des „Specified Skilled Worker“ (Spezifizierte Fachkraft) eingeführt. Beide Titel sollen ausländischen Fachkräften einen vereinfachten Zugang zum japanischen Arbeitsmarkt ermöglichen. 2. Traditionelle berufsbezogene Aufenthaltstitel Bereits vor den genannten Gesetzesänderungen gab es eine Reihe berufsbezogener Aufenthaltstitel für Ausländer. Hierzu gehören Diplomaten und andere Mitarbeiter einer ausländischen Regierung , Universitätsprofessoren, Künstler, Journalisten, Religionstätigkeiten, Geschäftsführer, Hochqualifizierte, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, medizinische Berufe, Forschung und Lehre, Ingenieure und Spezialisten in Geisteswissenschaften und internationalen Dienstleistungen , Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, Pflegeberufe, Unterhaltungskünstler und Sportler, Spezialkräfte sowie Fachpraktikanten.2 Diese Aufenthaltstitel können nach wie vor erteilt werden . 3. Highly Skilled Professionals 3.1. Voraussetzungen Highly Skilled Professionals werden seit Mai 2012 nach einem Punktesystem in drei Tätigkeitskategorien zugelassen: 1 Immigration Control and Refugee Recognition Act (Einwanderungskontrollgesetz), abrufbar in englischer Übersetzung in der offiziellen Gesetzesübersetzungsdatenbank des japanischen Justizministeriums (Ministry of Justice - MOJ): http://www.japaneselawtranslation.go.jp/law/detail/?id=3624&vm=02&re=1 (letzter Abruf: 30. April 2021), Übersetzungsdatum: 30. März 2020, Rechtsstand: 63. Änderung 2019. Das MOJ macht darauf aufmerksam, dass die englische Gesetzesfassung keine Verbindlichkeit beansprucht. 2 Anlage 1 (Appended Table I) Abs. 1 und 2 zum Einwanderungskontrollgesetz (Fn.1) enthält die Liste der berufsbezogenen Aufenthaltstitel und führt die mit dem jeweiligen Titel erlaubten Erwerbstätigkeiten auf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 5 – Advanced academic research activities (akademische Forschung), – Advanced specialized/technical activities (hochqualifizierte Expertentätigkeiten), – Advanced business and management activities (Unternehmens- und Geschäftsführertätigkeiten ). Die Punktvergabe erfolgt je nach Kategorie nach Kriterien wie akademischer Ausbildungsgrad, Forschungsleistungen, Berufserfahrung, Gehalt (Mindestjahresgehalt: 3 Millionen Yen3), Alter, japanische Sprachkenntnisse etc. Für eine Zulassung müssen mindestens 70 Punkte erreicht werden .4 3.2. Berechtigung5 Der Aufenthaltstitel „Highly Skilled Professional“ berechtigt zu einem Aufenthalt von fünf Jahren mit der Möglichkeit des anschließenden Erwerbs einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, die im Normalfall erst nach einer mindestens zehnjährigen Aufenthaltsdauer erteilt wird. Familiennachzug ist erlaubt. Ehegatten von Highly Skilled Professionals sind darüber hinaus berechtigt , eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die einem Aufenthaltstitel zugeordnet ist, dürfen jedoch selbst nicht als Highly Skilled Professionals tätig werden. Im Einzelfall, zum Beispiel zur Betreuung eines Kindes unter sieben Jahren, dürfen auch Eltern des Highly Skilled Professional einreisen. Eigenes Hauspersonal darf nur bei Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit mitgebracht werden. Die Aufnahme erfolgt in einem beschleunigten Verfahren. 3 3 Millionen Yen = 22.835 EUR, Umrechnung über https://www.waehrungsrechner-euro.com (Abruf: 30 April 2021). 4 Immigration Services Agency of Japan (ISA): How does the scoring work?, abrufbar im Internetauftritt der ISA: https://www.isa.go.jp/en/publications/materials/newimmiact_3_evaluate_index.html; eine detaillierte Tabelle zur Punktevergabe in englischer Sprache bietet ein Faltblatt der ISA und des MOJ: Points-Based Preferential Immigration Treatment for Highly-Skilled Professionals, Immigration Bureau, abrufbar im Internetauftritt der japanischen Botschaft im Libanon: https://www.lb.emb-japan.go.jp/Points-Based-Immigration-Treatment.PDF (jeweils letzter Abruf: 30. April 2021). 5 Vgl. dazu MOJ: Points-Based Preferential Immigration Treatment for Highly-Skilled Professionals – Objectives and Outline of the System, abrufbar im Internetauftritt des MOJ: http://www.moj.go.jp/ENG- LISH/m_hisho06_00043.html (letzter Abruf: 30. April 2021). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 6 4. Specified Skilled Workers6 Der neu eingeführte Aufenthaltstitel „Specified Skilled Worker“ soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel in 14 ausgewählten Wirtschaftszweigen zu mindern, in denen der Personalbedarf besonders hoch ist. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche7: – Pflege, – Gebäudereinigung, – Maschinenteile- und Werkzeugfertigung, – Maschinenbau, – Elektrik, Elektronik und Informatik, – Baugewerbe, – Schiffbau, – Autoreparatur und –wartung, – Flugverkehr, – Hotellerie, – Landwirtschaft, – Fischerei und Aquakultur, – Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, – Nahrungsmitteldienstleistungen. Den Aufenthaltstitel „Specified Skilled Worker“ gibt es in zwei Kategorien: 6 Vgl. umfassend zum Thema in englischer Sprache im Internetauftritt des MOJ: http://www.moj.go.jp/EN/nyuukokukanri /kouhou/nyuukokukanri01_00127.html (letzter Abruf: 30. April 2021); das japanische Außenministerium stellt zu den Voraussetzungen des Aufenthaltstitels eines „Specified Skilled Worker“ ein Merkblatt in englischer Sprache zur Verfügung, abrufbar im Internet: https://www.mofa.go.jp/files /000459527.pdf ; ein im Dezember 2020 veröffentlichter Evaluationsbericht der ISA zu dem neuen Aufenthaltstitel in englischer Sprache: ISA: 2020 Immigration Control and Residency Management, S. 84 ff., ist ebenfalls abrufbar im Internetauftritt des MOJ: http://www.moj.go.jp/isa/content/001335872.pdf (jeweils letzter Abruf: 30. April 2021). 7 Eine detaillierte Tabelle, die den Höchstbedarf an ausländischen Arbeitnehmern für fünf Jahre in der betreffenden Branche, die jeweils zulässigen Beschäftigungen und Zulassungsvoraussetzungen darstellt, bietet ISA: Initiatives to Accept New Foreign Nationals and for the Realization of Society of Harmonious Coexistence, 2019, S. 7 ff., abrufbar im Internetauftritt des MOJ: http://www.moj.go.jp/content/001308076.pdf (letzter Abruf: 30. April 2021). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 7 „Specified Skilled Worker (i)“ umfasst ausländische Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung anstreben , die ein erhebliches Maß an Kenntnissen oder Erfahrung in einer bestimmten Branche erfordert . „Specified Skilled Worker (ii)“ umfasst ausländische Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung anstreben , die qualifizierte berufliche Fähigkeiten erfordert. Aufenthaltstitel dieser Kategorie werden derzeit nur in den Wirtschaftszweigen Bau und Schiffbau erteilt.8 4.1. Voraussetzungen Bewerber für den Aufenthaltstitel „Specified Skilled Worker (i)“ und „Specified Skilled Worker (ii)“ müssen mindestens 18 Jahre alt und bei guter Gesundheit sein. Wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen beruflichen Kenntnisse für eine bestimmte Beschäftigung in der jeweiligen Branche9 sowie der für eine Verständigung im Alltag und am Arbeitsplatz hinreichenden japanischen Sprachkenntnisse, der durch entsprechende Tests oder andere Evaluierungsmethoden zu erbringen ist. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmer , die zuvor bereits erfolgreich ein Fachpraktikum (Technical Intern Training(ii)) abgeleistet haben, wenn der Erwerb der relevanten Kenntnisse Gegenstand dieses Praktikums war. Besondere Berufserfahrung ist demgegenüber nicht erforderlich. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrags für eine der erlaubten Tätigkeiten mit einem zugelassenen Arbeitgeber (Accepting Organization). 4.2. Berechtigung Specified Skilled Workers (i) erhalten eine Aufenthaltsberechtigung für drei, vier, sechs oder zwölf Monate, die mehrfach bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von fünf Jahren verlängert werden kann. Für Specified Skilled Workers (ii) gilt die Begrenzung auf längstens fünf Jahre nicht. Dieser Titel kann daher auch im Anschluss an einem fünfjährigen Aufenthalt als Specified Skilled Worker (i) erteilt werden. Familiennachzug ist grundsätzlich nicht erlaubt. 8 ISA: Initiatives to Accept New Foreign Nationals and for the Realization of Society of Harmonious Coexistence (Fn. 7), S. 6. 9 Für einen Überblick über die verschiedenen Testkategorien vgl. ISA: Initiatives to Accept New Foreign Nationals and for the Realization of Society of Harmonious Coexistence (Fn. 7), S. 7 ff.. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 034/21 Seite 8 4.3. Kooperationsvereinbarungen Über die Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen als Specified Skilled Workers wurden mit einer Reihe von Staaten aus dem asiatischen und pazifischen Raum Kooperationsvereinbarungen (Memoranda of Cooperation) geschlossen. Sie regeln den Informationsaustausch über Qualifikationen und Anforderungen sowie die zugelassenen Arbeitgeber und die Zusammenarbeit bei auftretenden Problemen.10 Seit dem Januar 2021 gibt es auch eine Kooperationsvereinbarung mit Indien.11 *** 10 ISA: Initiatives to Accept New Foreign Nationals and fort he Realization of Society of Harmonious Coexistence (Fn. 7), S. 18. 11 Die einzelnen Kooperationsvereinbarungen sind in englischer Sprache abrufbar im Internetauftritt der ISA: https://www.isa.go.jp/en/policies/ssw/nyuukokukanri05_00021.html (letzter Abruf: 30. April 2021).