WD 6 - 3000 - 034/16 (15. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In Deutschland gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Arbeitslosenversicherung an. Im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten sie einkommensunabhängige Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III), die sich in der Höhe grundsätzlich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt richten. Soweit sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen oder der Anspruch aufgebraucht ist, können sie einkommensabhängige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten. Zu den Einzelheiten wird verwiesen auf S. 25-37 der folgenden Veröffentlichung (engl.): Federal Ministry of Labour and Social Affairs: Social Security at a Glance 2015 (ed.). Bonn 2015. Abrufbar im Internet: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a998- social-security-at-a-glance-total-summary.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf: 15. März 2016). Die Publikation entspricht dem Rechtsstand von Januar 2015. Die dort genannten Regelbedarfe für Leistungen nach dem SGB II wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wie folgt angehoben: Single persons, single parents, adults with minor partners € € 404 Adult partners € 364 Adults up to the age of 25 (18-24), Persons under the age of 25 who move house without the guarantee of the local authority provider (15-24) € 324 Child or youth from 14 up to the age of 18 (14-17), minor partners (14-17) € 306 Children from the age of 6 up to the age of 14 (6-13) € 270 Children up to the age of 6 (0-5) € 237 Quelle: Federal Ministry of Labour and Social Affairs: Brochure: SGB II. Unemployment Benefit II / Social Assistance - Basic Security Benefits for Jobseekers (engl.) , S. 33. Abrufbar im Internet: file://parlament/Benutzer/verbugar/_unverschluesselt /Benutzerprofil/Desktop/Tickets/Merkblatt%20Sozialgesetzbuch%20II%20(SGB%20II%20)%20Allgemeiner %20Teil%20-%20Englisch.pdf (letzter Abruf: 15. März 2016). Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Leistungen bei Arbeitslosigkeit