WD 6 - 3000-031/19 (21. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. An die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages wurde die Fragestellung herangetragen , wie hoch die Anzahl der erwerbstätigen EU-Bürger in Deutschland ist, die neben ihrem Erwerbseinkommen keine ergänzenden Sozialleistungen nach dem Zweiten Buche Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Aus der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit aus Juni 2018 lässt sich feststellen , wie viele sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte gleichzeitig Regelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Diese Zahlen werden dann ins Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten gestellt. Danach hatten von den EU-27-Ausländern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, 3,5% und von den EU-28-Ausländern, die ausschließlich geringfügig beschäftigt waren, 15,5% Anspruch auf Regelleistungen aus der Grundsicherung. Im Umkehrschluss hatten somit 96,5% der EU-27-Ausländer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und 84,5% der EU-27-Ausländer, die einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nachgingen, keinen Anspruch auf Regelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende . In welchem Umfang andere Sozialleistungen (wie Wohngeld, Familienzuschlag, Kindergeld etc.) bezogen werden, kann nicht ausgewertet werden. Anlage *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Erwerbstätige EU-Bürger in Deutschland