WD 6 - 3000 - 029/16 (19. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der telefonisch erledigte Auftrag betraf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers in einem bestimmten Bundesland bei einer Veranstaltung privater Art. Auf bundesgesetzlicher Ebene bestand in diesem Fall kein Rechtsanspruch auf Bereitstellung und Kostenübernahme durch den Veranstalter. Etwaige landesrechtliche Regelungen wurden bei der zuständigen Landesregierung nachgefragt. Es gäbe keine Vorschriften, die einen entsprechenden Rechtsanspruch begründen könnten. Eine Bereitstellung und Kostenübernahme durch den Veranstalter kommt damit lediglich auf freiwilliger Basis in Betracht. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kostenübernahme für einen Gebärdensprachdolmetscher