WD 6 - 3000 - 016/21 (23. Februar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Programm „Triple Win“ Die demografische Entwicklung, aber auch der medizinische Fortschritt haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich der Bedarf an Pflegepersonal in der Kranken- und Altenpflege deutlich erhöht hat, so dass die Arbeitskräftenachfrage am Arbeitsmarkt nicht mehr befriedigt werden kann. Der Mangel an Pflegefachkräften nimmt weiterhin zu.1 Einer der zur Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege verfolgten Ansätze ist das von der Bundesregierung 2012 gestartete sogenannte „Triple Win“-Programm2, eine Kooperation der Auslands - und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die zum Ziel hat, ausländische Pflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Grundlage sind Vermittlungsabsprachen zwischen der BA und den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer, die nach Angaben der BA hohe Qualitätsstandards im Vermittlungsprozess sichern und eine nachhaltige Form der Fachkräftegewinnung garantieren. Seit 2013 hat die BA mit den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer Bosnien-Herzegowina, Philippinen, Serbien und Tunesien Vermittlungsabsprachen geschlossen. Eine Kooperation gibt es unter dem Dach des Programms Triple Win auch mit Vietnam, wobei Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Vietnam nicht in eine Beschäftigung als Pflegefachkraft, sondern in eine dreijährige Berufsausbildung im Pflegebereich mit anschließender Weiterbeschäftigung in Deutschland vermittelt werden. 1 BA-Statistik: Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt - Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, Nürnberg, Mai 2020, abrufbar im Internetauftritt der BA-Statistik: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken /Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Altenpflege.pdf (letzter Abruf: 22. Februar 2021). 2 Informationen über das Programm Triple Win bietet eine Broschüre der BA für Arbeitgeber: BA/GIZ (Hrsg.): Projekt Triple Win - Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland, Dezember 2020, abrufbar im Internetauftritt der BA: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/download/1533716310198.pdf (letzter Abruf: 22. Februar 2021). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Vermittlungsabsprachen zur Fachkräftegewinnung Kurzinformation Vermittlungsabsprachen zur Fachkräftegewinnung Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 2. Fachkräfteeinwanderungsgesetz Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen wird der Arbeitsmarkt immer stärker von einem Fachkräftemangel geprägt. Mit dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz 3 setzt der Gesetzgeber daher den Fokus erstmals auf die Einreise beruflich qualifizierter Ausländerinnen und Ausländer und schafft hierfür einen rechtlichen Rahmen. Neu ist unter anderem die Institutionalisierung und Ausdehnung von Vermittlungsabsprachen der BA durch die Regelung des neuen § 16d Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die BA hat auf Anfrage mitgeteilt, dass bisher noch keine Vermittlungsabsprachen (§ 2 der Beschäftigungsverordnung 4) nach dem neuen § 16d Abs. 4 AufenthG zur Fachkräftegewinnung unterzeichnet worden seien. Es seien aber trotz der erschwerten Bedingungen infolge der COVID- 19-Pandemie Gespräche mit bisher insgesamt acht Ländern aufgenommen worden, die sich in unterschiedlichen Verhandlungsständen befänden. Nach Auskunft der BA ist der Abschluss der ersten Vermittlungsabsprache auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung ist für das erste Halbjahr 2021 angestrebt. *** 3 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I 2019, S. 1307). 4 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV) vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3046) geändert worden ist.