WD 6 - 3000 - 015/20 (12. März 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. In den USA erfolgt die betriebliche Altersversorgung unter anderem durch sogenannte 401(k)- Programme privater Finanzdienstleister. Beitragszahlungen aus vom Arbeitgeber einbehaltenen Gehältern werden dabei durch Steuervergünstigungen gefördert. Dabei handelt es sich nicht um Zusagen der Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Alter eine bestimmte Rentenleistung zusichern - sogenannte leistungsorientierte Betriebsrente -, sondern um Altersvorsorgeprogramme, für die auf individuellen Konten Beiträge gutgeschrieben werden, auf denen zuzüglich der Anlageerträge die Leistungen beruhen - sogenannte beitragsorientierte Betriebsrente -. Eine solche reine Beitragszusage wurde in Deutschland mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 eingeführt und ist hier nur auf tariflicher Grundlage möglich. Die Beiträge der Arbeitnehmer zu den 401(k)-Programmen werden überwiegend in Aktien und Aktienfonds investiert. Die Arbeitgeber können sich ebenfalls an den Beitragszahlungen beteiligen . Die sich aus den Beitragszahlungen ergebenden künftigen Leistungen schwanken auf der Grundlage der Anlageerträge. Insofern tragen die Arbeitnehmer die Risiken des Finanzmarkts. Aufgrund der im Vergleich zu Deutschland weniger restriktiven Möglichkeiten und der verschiedenen Arten von 401(k)-Programmen wie traditionelle 401(k)-Programme, Safe Harbor 401(k)- Programme und SIMPLE 401(k)-Programme gibt es in den USA eine Vielzahl von Angeboten auf dem Finanzmarkt. Weder über die in 401(k)-Programmen gehaltenen Vermögenswerte und deren Erträge noch über die Anzahl der Anbieter und deren Kostenstruktur sind zusammenfassende Studien bekannt. Lediglich den Regierungsberichten des Congress Research Service und den Internetangeboten der US-Bundessteuerbehörde sowie des US-Arbeitsministeriums können einzelne, sehr detaillierte Informationen entnommen werden: CRS Report, 401(k) Plans and Retirement Savings: Issues for Congress, abrufbar im Internet unter https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R40707, Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Angaben zu 401(k)-Programmen als betriebliche Altersversorgung in den USA Kurzinformation Angaben zu 401(k)-Programmen als betriebliche Altersversorgung in den USA Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 CRS Report, Worker Participation in Employer-Sponsored Pensions: A Fact Sheet, abrufbar im Internet https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R43439, CRS In Focus, Introduction to U.S. Economy: Personal Saving, abrufbar im Internet unter https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF10963, Internal Revenue Service, 401(k) Plan Overview, abrufbar im Internet unter https://www.irs.gov/retirement-plans/401k-plans, Department of Labor, 401(k) Plans, abrufbar im Internet unter https://www.dol.gov/agencies/ebsa/key-topics/retirement/401kplans , jeweils zuletzt abgerufen am 12. März 2020. Die Vielzahl von Angeboten an 401(k)-Programmen, aus denen sich je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns unterschiedliche Renditen ergeben, lässt auch keinen Vergleich mit der betrieblichen Altersversorgung eines Durchschnittsverdieners in Deutschland zu. ***