WD 6 - 3000 - 014/20 (12. März 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Bei dem für die Bestimmung des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogenen Standardrentner handelt es sich um einen fiktiven Versicherten, der 45 Jahre Beiträge aufgrund eines durchschnittlichen Verdienstes gezahlt hat. Die sich daraus ergebende Standardrente ist somit lediglich eine Rechengröße und beträgt aktuell in Westdeutschland 1.487 Euro und in Ostdeutschland 1.435 Euro.1 Eine derartige Rechengröße ist ausländischen Alterssicherungssystemen wie der US-amerikanischen Old-Age, Survivors, and Disability Insurance (OASDI) nicht bekannt. Die Festlegung des Sicherungsziels ist eine politische Entscheidung, die von Zeit zu Zeit an die sich ändernden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen angepasst wird. So erfolgte für die Bestimmung des Sicherungsziels ein Wechsel vom Brutto- zum Nettorentenniveau und schließlich - aufgrund der schrittweise eingeführten Besteuerung der Renten - zum heute geltenden Sicherungsniveau vor Steuern. Die Standardrente kann für Vergleichszwecke, insbesondere im Rahmen einer Gegenüberstellung mit ausländischen Alterssicherungssystemen, nicht herangezogen werden. Dies wäre nur zielführend , wenn sich der in die Versicherung einbezogene Personenkreis, die Berücksichtigung der Versicherungsdauer und der Verdiensthöhe sowie das Sicherungsziel der Alterssicherungssysteme annähernd entsprechen würden. Einen internationalen Vergleich der Alterssicherungssysteme soll der regelmäßige Bericht der OECD „Renten auf einen Blick“ ermöglichen. Dabei werden die Rentensysteme der OECD-Länder auf Basis standardisierter Indikatoren verglichen. Die das Verhältnis der Rentenhöhe zum letzten Verdienst darstellenden Brutto- und Nettoersatzquoten in den gesetzlich vorgeschriebenen (öffentlichen und privaten) und den freiwilligen Altersvorsorgesystemen können der beigefügten Anlage entnommen werden. Betriebliche Altersversorgungen wie die 401(k)-Programme in den USA werden dabei nicht gesondert ausgewiesen. Anlage *** 1 Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2019, Seite 251, 252. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Der Standardrentner als internationaler Vergleichsmaßstab