© 2020 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 013/20 Gesetzliche Rentenversicherung in den USA Old-Age, Survivors, and Disability Insurance (OASDI) Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 2 Gesetzliche Rentenversicherung in den USA Old-Age, Survivors, and Disability Insurance (OASDI) Aktenzeichen: WD 6 - 3000 - 013/20 Abschluss der Arbeit: 12. März 2020 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Problem der länderübergreifenden Vergleichbarkeit sozialer Sicherungssysteme 4 2. Bedeutung der OASDI für die Alterssicherung in den USA 5 3. Neben Altersrenten gezahlte Leistungen 5 4. Voraussetzungen für eine Altersrente 6 5. Vorzeitige und verzögerte Inanspruchnahme von Altersrenten 6 6. Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente 6 7. Finanzierung der Renten 7 8. Rentenhöhe 8 9. Rentenniveau 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 4 1. Problem der länderübergreifenden Vergleichbarkeit sozialer Sicherungssysteme Vorliegend soll die gesetzliche Rentenversicherung in den USA vorgestellt und Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland angeführt werden. Insbesondere ein Vergleich der Rentenhöhen und Rentenniveaus von gesetzlichen Alterssicherungssystemen mehrerer Länder gestaltet sich schwierig, da die Soziale Sicherung von der jeweiligen kulturellen Tradition, der wirtschaftlichen und der historisch-politischen Entwicklung eines Landes geprägt ist. So weichen die Sicherungssysteme insbesondere hinsichtlich des einbezogenen Personenkreises und des angestrebten Sicherungsziels mehr oder weniger stark voneinander ab.1 In den meisten entwickelten Ländern haben sich seit der Industrialisierung differenzierte Alterssicherungssysteme gebildet, die auf drei Säulen beruhen: So erfolgt die finanzielle Absicherung der älteren Generation über diverse historisch gewachsene öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme sowie die betriebliche und private Altersvorsorge. Den drei Säulen der Alterssicherung kommt in den einzelnen Ländern häufig eine unterschiedliche Bedeutung zu. Auch innerhalb einer Säule variiert die Gewichtung einzelner Subsysteme. In Deutschland stellt die gesetzliche Rentenversicherung das mit Abstand wichtigste Einzelelement in der Alterssicherung dar. Einem direkten Vergleich zwischen ausländischen Alterssicherungssystemen mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland steht beispielsweise entgegen, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zwar das wichtigste, jedoch nicht das einzige Alterssicherungssystem darstellt. Beamte, Landwirte, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und die meisten Selbständigen werden von der Rentenversicherungspflicht nicht erfasst.2 Eine über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehende, auch die anderen gesetzlichen Alterssicherungen einbeziehende Betrachtung erfolgt zumindest in Deutschland mit der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführten regelmäßigen Befragung „Alterssicherung in Deutschland (ASID)“.3 Ob mit der ASID-Befragung vergleichbare Untersuchungen in den USA vorliegen ist nicht bekannt. 1 Zur Problematik des Vergleichs sozialer Sicherungssysteme vgl. Schmidt, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich: Soziale Sicherung in Europa: Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme; [Forschungsprojekt zum Thema "Stand, Perspektiven und Probleme der Finanzierung von Sozialen Sicherungssystemen in anderen EG- Ländern in Komparativer Perspektive"], 3., aktualisierte und erw. Aufl. 2010, VS-Verl., Wiesbaden S. 99 und Bäcker, Gerhard u.a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, Band 2: Gesundheit, Familie, Alter und Soziale Dienste. 5., durchgesehene Auflage 2010, VS Verl. Wiesbaden, S. 396 ff. 2 Einen Überblick über die Alterssicherung für verschiedene Gruppen von Erwerbstätigen in Deutschland enthält u.a.: Viebrok, Holger und Himmelreicher, Ralf K. (2001): Verteilungspolitische Aspekte vermehrter privater Altersvorsorge , ZeS-Arbeitspapier 17/2001, S. 22. 3 Vgl. Forschungsbericht Alterssicherung in Deutschland 2015 (ASID 2015), abrufbar im Internet unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-474d-alterssicherung -deutschland-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 2. Juli 2019. Für die Studie Alterssicherung in Deutschland (ASID) 2019 werden aktuell 60 bis 84 Jährige Personen in Deutschland sowohl zur allgemeinen Lebenssituation, zum aktuellen Einkommen sowie zur Altersvorsorge als auch zum (vorherigen) Berufsleben befragt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 5 In Deutschland besteht außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Insoweit divergieren die angestrebten Sicherungsziele der Alterssicherungssysteme zwischen Existenzsicherung und Lebensstandardsicherung in den einzelnen Ländern erheblich. 2. Bedeutung der OASDI für die Alterssicherung in den USA Mit dem Sozialversicherungsgesetz von 1935 geschaffenen System der Altersversicherung wurden in den USA Rentenleistungen für über 65-jährige Arbeitnehmer in Handel und Industrie eingeführt . Der Schwerpunkt der sozialen Sicherheit wurde 1939 vom Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auf den Schutz der Familie ausgeweitet, indem auch Hinterbliebenenrenten eingeführt wurden. Seit 1956 ist auch ein Schutz vor Invalidität gegeben. Die Old-Age, Survivors, and Disability Insurance (OASDI) wird meist als Social security - Sozialversicherung - bezeichnet. Zunächst von der Sozialversicherung ausgenommene Gruppen von Erwerbstätigen - wie beispielsweise Selbständige - wurden nach und nach einbezogen.4 Im Jahr 2019 waren etwa 93 Prozent der Erwerbstätigen sozialversichert.5 Verwaltet wird die OASDI von der Social Security Administration (SSA) als Bundesbehörde mit Sitz in Woodlawn, Baltimore County, Maryland.6 Neben der Sozialversicherung gibt es noch eine Reihe steuergeförderter Programme zur betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge. Das Alterssicherungssystem der USA hat mit dem in Deutschland ebenfalls auf mehreren Säulen basierenden Altersversorgungssystem insoweit durchaus Gemeinsamkeiten. 3. Neben Altersrenten gezahlte Leistungen Wie in Deutschland werden aus der OASDI neben der Altersrente auch Erwerbsminderungsrenten und im Todesfall Hinterbliebenenrenten gezahlt. Innerhalb der Sozialversicherung haben Rentenbezieher in den USA Anspruch auf medizinische Versorgung durch Medicare. Leistungen zur Teilhabe als medizinische oder berufliche Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit wie in Deutschland sind dagegen nicht vorgesehen.7 4 Kollmann, Geoffrey. Summary of Major Changes in the Cash Benefits Program, Social Security Administration, 18. Mai 2000, abrufbar im Internet unter https://www.ssa.gov/history/reports/crsleghist2.html, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 5 Bericht des Congressional Research Service vom 12. Juni 2019, Social Security: What Would Happen If the Trust Funds Ran Out? Abrufbar im Internet unter https://fas.org/sgp/crs/misc/RL33514.pdf, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 6 Internetseite der Social Security Administration, About us, abrufbar unter https://www.ssa.gov/agency/, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 7 Auskunft des Congressional Research Centers vom 27. Februar 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 6 4. Voraussetzungen für eine Altersrente Die Altersgrenze für eine Altersrente der OASDI ist für 1960 und später geborene Versicherte von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Voraussetzung für einen Anspruch ist die Versicherung bestimmter Einkommen. Hierfür sind insgesamt mindestens 40 Deckungsviertel als Sozialversicherungsguthaben anzusammeln. Im Jahr 2020 erhält ein Arbeiternehmer ein Deckungsviertel für jeweils 1.410 Dollar Einkommen, für den Beiträge gezahlt werden. Pro Kalenderjahr können maximal vier Deckungsviertel erworben werden.8 Rechnerisch ergibt sich daraus eine Mindestversicherungszeit von zehn Jahren. Aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht Anspruch auf Regelaltersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres, soweit die allgemeine Wartezeit als Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Für vor 1964 geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die allgemeine Wartezeit ist unabhängig von der Höhe des versicherten Einkommens nach einer Beitragszeit von fünf Jahren erfüllt. 5. Vorzeitige und verzögerte Inanspruchnahme von Altersrenten Eine Altersrente kann in den USA bereits ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden . Bei vorzeitiger Inanspruchnahme verringert sich die Altersrente um bis zu 30 Prozent. Wird die Altersrente nach Vollendung des für die Leistung erforderlichen Lebensjahres nicht in Anspruch genommen, erhöht sich die Altersrente bis zum 70. Lebensjahr für jedes Jahr um acht Prozent .9 In Deutschland betragen die Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr bis zu 14,4 Prozent. Bei verzögerter Inanspruchnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht sich die Altersrente für jedes Jahr um sechs Prozent. 6. Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind neben den gesundheitlichen Einschränkungen altersabhängige versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Eintritt der Erwerbsminderung im Alter von 30 Jahren wird beispielsweise eine vorherige Versicherungszeit von zwei Jahren vorausgesetzt. Diese erhöht sich für 50-jährige auf sieben und für 60-jährige auf 8 Internetseite der Social Security Administration, Quarter Of Coverage, abrufbar unter https://www.ssa.gov/OACT/COLA/QC.html, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. Hier ist auch die Entwicklung der für den Erwerb eines Sozialversicherungsguthabens erforderlichen versicherten Einkommens seit 1978 dargestellt . 9 Internetseiten der Social Security Administration, Benefit Reduction for Early Retirement, abrufbar unter https://www.ssa.gov/OACT/quickcalc/earlyretire.html, und Early or Late Retirement?, abrufbar unter https://www.ssa.gov/OACT/quickcalc/early_late.html, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 7 neuneinhalb Jahre. Die der Erwerbsminderung zugrunde liegende Krankheit muss mindestens ein Jahr andauern.10 Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt in einem fünfstufigen Verfahren unter Berücksichtigung von Aufstellungen bestimmter Krankheiten, die eine Person daran hindern, eine wesentliche Erwerbstätigkeit auszuüben und möglichen Verweisungstätigkeiten.11 Aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente , wenn sie ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind, zuletzt der Versicherungspflicht unterlagen und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszahlungen erfüllt haben. Vollständig erwerbsgeminderte Personen sind nicht mehr in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Teilweise erwerbsgeminderte Personen sind nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, deren Berechnung sich unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum eigentlichen Rentenalter an der Höhe einer Altersrente orientiert. 7. Finanzierung der Renten Die Rentenzahlungen der OASDI werden in erster Linie durch Beiträge der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber auf Treuhandfonds - jeweils für die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversicherung - finanziert. Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) des versicherten Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt derzeit insgesamt 12,4 Prozent; die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020 liegt bei 137.700 US-Dollar.12 Die Beiträge müssen von den Versicherten und ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen entrichtet werden. Die Treuhandfonds erhalten auch Einkünfte aus der Besteuerung eines Teils der Sozialversicherungsleistungen und aus Zinsen auf US-Wertpapiere, die den Treuhandfonds für die Jahre gutgeschrieben werden, in denen die Einnahmen die Ausgaben übersteigen .13 Die Finanzierung der Renten erfolgt insoweit wie in Deutschland im Umlageverfahren durch paritätische Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gleichen Zeitraum. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung erhält jedoch zudem erhebliche staatliche Zuschüsse bis zu etwa einem Drittel. Die Beiträge werden auch in Deutschland nach dem Beitragssatz des versicherten Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Beitragssatz beträgt hier derzeit insgesamt 18,6 Prozent und ist damit etwa ein Drittel höher als in den USA. Dagegen liegt 10 Broschüre der Social Security Administration, Disability Benefits, S. 3, abrufbar im Internet unter https://www.ssa.gov/pubs/EN-05-10029.pdf, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 11 Internetseite der Social Security Administration, Disability, abrufbar unter https://www.ssa.gov/planners/disability /qualify.html#anchor3, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 12 Nach dem durchschnittlichen Wechselkurs für Januar 2020 in Höhe von 1,1093 US-Dollar für einen Euro entspricht dies 124.132 Euro. Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesban, S. 42, abrufbar im Internet unter https://www.bundesbank.de/resource/blob/825388/c3e32c87c640e7aea1bcb171be60dc37/mL/2020-02-devisenkursstatistik -data.pdf, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 13 Vgl. Fn. 7. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 8 die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020 mit 82.800 Euro etwa ein Drittel unter der in den USA geltenden Beitragsbemessungsgrenze von umgerechnet 124.132 Euro. 8. Rentenhöhe Die Rentenleistungen beruhen auf dem indexierten durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers in einer versicherten Beschäftigung. Damit werden Änderungen des nationalen Lohnniveaus ausgeglichen. Die Berechnungsformel ist progressiv und ersetzt im Niedriglohnbereich einen größeren Anteil des durchschnittlichen Einkommens in der beruflichen Laufbahn als bei höher entlohnten Arbeitnehmern. Mitnahmeeffekte durch weitere nicht versicherte Einkommen werden dabei durch besondere Berechnungselemente vermieden.14 Die Leistungen werden im Allgemeinen jedes Jahr durch Anpassungen der Lebenshaltungskosten an die Inflation angepasst.15 Vereinfacht dargestellt, berechnet sich eine rechtzeitig in Anspruch genommene Altersrente der OASDI wie folgt:16 Das in den einzelnen Kalenderjahren versicherte Einkommen wird anhand des durchschnittlichen Lohnwachstums angepasst, um die Verdienste auf eine vergleichbare, aktuelle Basis zu bringen. Dabei wird das Einkommen auf das durchschnittliche Lohnniveau zwei Jahre vor dem Jahr der ersten Anspruchsberechtigung indexiert. Aktuell beruht die Indexierung auf dem Durchschnittsverdienst für das Jahr 2018 in Höhe von 52.145,80 US-Dollar.17 Anschließend wird ein Durchschnittsbetrag aus den 35 Jahren mit dem höchsten Verdienst gebildet. Bis zu einem Betrag von aktuell 960 US-Dollar werden hiervon 90 Prozent, von 960 bis 5.785 US- Dollar 32 Prozent und über 5785 US-Dollar 15 Prozent als Rente berücksichtigt. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Altersrente in den USA 1.468 US-Dollar.18 Dies entspricht etwa 1.323 Euro.19 In Deutschland lag die durchschnittliche Altersrente im Jahr 2018 bei 906 Euro.20 Die Höhe der rechnerischen Durchschnittsrente ist jedoch nur wenig aussagekräftig.21 14 Broschüre der Social Security Administration, Windfall Elimination Provision, abrufbar im Internet unter https://www.ssa.gov/pubs/EN-05-10045.pdf, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 15 Vgl. Fn. 7. 16 Internetseite der Social Security Administration, Primary Insurance Amount, abrufbar unter https://www.ssa.gov/OACT/COLA/piaformula.html, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 17 Internetseite der Social Security Administration, National Average Wage Index, abrufbar im Internet unter https://www.ssa.gov/OACT/COLA/AWI.html, zuletzt abgerufen am 3. März 2020. 18 Vgl. Fn. 5. 19 Vgl. Fn. 12. 20 Rentenversicherung in Zeitreihen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Oktober 2019, S. 191. 21 Vgl. Deutscher Bundestag, Kurzinformation vom 29. Juni 2018, abrufbar im Internet unter https://www.bundestag .de/resource/blob/566254/0e04eefe179a3acf563f2657b9e6d044/wd-6-072-18-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen am 5. März 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 6 - 3000 - 013/20 Seite 9 In Deutschland hängt die Höhe einer Rente vor allem von der Höhe des während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Verdienstes ab. Eine rechtzeitig in Anspruch genommene Altersrente beträgt nach einer 45-jährigen Beitragszahlung auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes derzeit 1.487,25 Euro brutto. Die Anpassung der Renten erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli unter Berücksichtigung der Veränderung der Löhne und Gehälter und der demographischen Entwicklung. In beiden Ländern gibt es keine Mindestrenten. Bei Bedürftigkeit besteht in Deutschland außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Die in den USA geregelte anteilige höhere Berücksichtigung niedriger Einkommen in der Rentenberechnung ist in Deutschland seit 1992 nicht mehr vorgesehen. Jedoch geht aktuell die geplante Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen in dieselbe Richtung.22 9. Rentenniveau Die OECD-Studie Renten auf einen Blick vergleicht auf Basis standardisierter Indikatoren die Rentensysteme der OECD-Länder und untersucht, wie Regierungen eine adäquate Absicherung aller Bevölkerungsteile erzielen können. Daraus ergeben sich für Deutschland und die USA für das Jahr 2018 folgende Brutto- und Nettoersatzraten (= Verhältnis der Rentenhöhe zum letzten Verdienst): 23 Deutschland USA Bruttoersatzrate in % bei halbem Durchschnittsverdienst 38,7 50,1 bei Durchschnittsverdienst 38,7 39,4 bei 1,5-fachem Durchschnittsverdienst 38,7 33,1 Nettoersatzrate in % bei halben Durchschnittsverdienst 56,1 61,2 bei Durchschnittsverdienst 51,9 49,4 bei 1,5-fachen Durchschnittsverdienst 51,4 42,7 *** 22 Vgl. Information auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abrufbar unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.html, zuletzt abgerufen am 5. März 2020. 23 Internetseite der OECD, abrufbar unter https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=PAG, zuletzt abgerufen am 5. März 2020.