WD 6 - 3000 - 009/18 (16. Januar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) regelt seit dem 1. Januar 1983 die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten. Infolge des am 13. Januar 1975 vorgelegten Berichts über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Bundestags-Drucksache 7/3071) beschloss die sozialliberale Bundesregierung zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler, Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zu ergreifen, und legte zu diesem Zweck am 13. September 1979 einen entsprechenden Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 8/3172) vor. Nachdem der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren seine Zustimmung verweigerte, unterlag der Gesetzentwurf aus der achten Wahlperiode dem Grundsatz der Diskontinuität. Ein auf dem früheren Gesetzentwurf basierender neuer Anlauf folgte zu Beginn der neunten Wahlperiode. Die Fraktionen der SPD und der FDP brachten am 27. November 1980 den Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz , Bundestags-Drucksache 9/26) in den Deutschen Bundestag ein. Für die Fraktion der FDP erklärte der berichterstattende Abgeordnete Dieter-Julius Cronenberg unter anderem, dass die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung und Alterssicherung dem sozialen Schutz und der persönlichen Freiheit der selbständigen Künstler und Publizisten Rechnung trage und die FDP die Individualisierung der Künstlersozialabgabe für die einzelnen Sparten durchgesetzt habe (Bundestags-Protokoll 9/10 , S. 300A). Der Bundesrat versagte dem Gesetzentwurf wiederum seine Zustimmung (Bundestags-Drucksache 9/626), worauf es letztlich jedoch nicht ankam. Das von der CDU und der FDP regierte Saarland enthielt sich im Bundesrat seiner Stimme (Bundesrat-Plenarprotokoll 501, S. 203A). Schließlich wurde das Künstlersozialversicherung in dritter Lesung am 26. Mai 1981 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist nach seiner Verkündung am 1. Januar 1983 in Kraft getreten . *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Rolle der FDP für die Entstehung der Künstlersozialversicherung