WD 6 - 3000 - 006/20 (13. Januar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Deutschland hat 1966 den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt , UN-Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) ratifiziert. Die Umsetzung des Paktes wird vom Fachausschuss zum Sozialpakt (Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen [CESCR]), einem Gremium unabhängiger Experten aus verschiedenen Ländern, in wiederkehrenden Überprüfungsverfahren (Staatenberichtsverfahren) kontrolliert. Die Staaten legen hierfür alle fünf Jahre einen periodischen Staatenbericht vor. In dem Staatenbericht wird über die getroffenen Maßnahmen und über die Fortschritte berichtet, die hinsichtlich der Beachtung der in dem Pakt anerkannten Rechte erzielt wurden. Neben diesem Staatenbericht berücksichtigt das Gremium auch sog. Parallelberichte der Zivilgesellschaft, insbesondere von NGOs. In seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zum sechsten Staatenbericht Deutschlands vom 12. Oktober 2018 hat der Ausschuss mehrere Hauptproblembereiche identifiziert und Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung formuliert. Anlage 1 Zu diesen Hauptproblembereichen gehören unter anderem: – Verbreitung prekärer Beschäftigung (Nr. 32) und die steigende Anzahl von Beschäftigten, die von Sozialleistungen abhängig sind. – Höhe der Grundsicherung (Nr. 46): Diese sei nicht ausreichend, um den Empfängern einen ausreichenden Lebensstandard zu ermöglichen. Der Ausschuss ist besorgt über die Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Definition von "zumutbarer" Beschäftigung, die Arbeitsuchende annehmen müssten. – Kinderarmut (Nr. 50): 19,7 Prozent der Kinder lebten in Armut. Der Ausschuss befürchtet, dass die Höhe der Leistungen für Kinder nach wie vor nicht den grundlegenden Bedarf dieser Kinder deckt. Zudem verhinderten mangelnde Information und bürokratische Hürden, dass betroffene Eltern ihnen zustehende Leistungen in Anspruch nähmen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Abschließende Bemerkungen zum 6. Staatenbericht Deutschlands Kurzinformation UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Abschließende Bemerkungen zum 6. Staatenbericht Deutschlands Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 – Pflege älterer Menschen (Nr. 48): Besorgnis über die Lage älterer Menschen, die unter entwürdigenden Bedingungen lebten, auch in bestimmten Pflegeheimen, und die aufgrund des chronischen Mangels an qualifiziertem Pflegepersonal keine angemessene Pflege erhielten. – Recht auf Wohnen (Nr. 54): Besorgnis angesichts der sehr hohen Mieten und Mietsteigerungen , des akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl an Sozialwohnungen sowie der sinkenden und geringen öffentlichen Ausgaben im Bereich Wohnen. Besorgnis über die sehr niedrigen Grenzen für die Übernahme von Wohnkosten in der sozialen Grundsicherung. Der Ausschuss bedauert zudem das Fehlen offizieller Daten über das Ausmaß von Obdachlosigkeit und das Fehlen von Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Personen. Zu den drei Themenbereichen Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen hat der Ausschuss die Bundesregierung gebeten, innerhalb von 24 Monaten einen Zwischenbericht über die Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen vorzulegen (Nr. 49 [Pflegedienstleistungen für ältere Personen], 51 [Kinderarmut] und 55 b) und c) (Recht auf Wohnen ]). Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nannten den Bericht laut Pressemeldungen "beschämend" für Deutschland. Auch in der Presse wurde von „Defiziten bei sozialen Menschenrechten“ berichtet , die der Sozialrat in Deutschland sehe. Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte habe die Bundesregierung „umfangreiche Hausaufgaben bekommen, um die Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Deutschland zu verbessern“. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE.), dass die Abschließenden Bemerkungen keine Menschenrechtsverletzungen feststellten, sondern Empfehlungen zur Umsetzung der im Sozialpakt verankerten Rechte enthielten. Die Staaten seien verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um „nach und nach“ die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen. Dementsprechend betrachte die Bundesregierung die Umsetzung der Rechte aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als eine Daueraufgabe. Sie nehme die Empfehlungen sehr ernst und stehe mit den zivilgesellschaftlichen Gruppen bezüglich des Umsetzungsprozesses im Austausch. Anlage 2 ***