Deutscher Bundestag Alterssicherung in Dänemark Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste © 2011 Deutscher Bundestag WD 6 – 3000-006/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 2 Alterssicherung in Dänemark Aktenzeichen: WD 6–3000–006/11 Abschluss der Arbeit: 26. Januar 2011 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 5 2. Die gesetzliche Grundrente (die „Volksrente“) 5 2.1. Adressatenkreis und Zugangsvoraussetzungen 5 2.2. Finanzierungsweise 5 2.3. Niveau der Alterssicherung 6 2.3.1. Der Grundbetrag 6 2.3.2. Die Zusatzrente 6 2.3.3. Die ergänzende Rentenleistung 6 2.3.4. Individuelle Zuschläge 7 3. Die Arbeitsmarktzusatzrente (ATP) 7 3.1. Adressatenkreis und Zugangsvoraussetzungen 7 3.2. Finanzierungsweise 7 4. Die Arbeitsmarktrenten 7 4.1. Finanzierungsweise 7 5. Das Sonderrentensystem (SAP-System) 8 6. Private Altersvorsorge 8 7. Abweichende Erwerbsbiographien 8 7.1. Die Altersteilzeit – Die „Delpension“ 8 7.2. Die vorgezogene (freiwillige) Altersrente 8 7.3. Sicherung bei Invalidität/Erwerbsminderung 9 8. Weitere Sicherungselemente 9 8.1. Arbeitslosigkeit 9 8.2. Kindererziehung 10 9. Ausgaben in Relation zum BIP und Sozialbudget 10 10. Jüngste Reformen 10 11. Aktuelle Probleme 10 12. Aktuelle Reformvorschläge der politischen Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände 11 13. Aktuelle wissenschaftliche Literatur 11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 4 14. Verzeichnis der Anlagen 12 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 5 1. Einführung In Europa gibt es zwei grundsätzlich rivalisierende Rentensystemtypen, zum einen das Bismarck -System und zum anderen das Beveridge-System. Beide Ansätze verfolgen verschiedene Wege der Alterssicherung. Während das Grundrentenmodell nach Beveridge vorrangig die Armutsvermeidung zum Ziel hat, stehen beim bismarckschen Modell vor allem der Einkommensersatz und der Erhalt des zu Erwerbszeiten erworbenen Status im Mittelpunkt. Den beiden Systemen liegen diesbezüglich andere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit zugrunde .1 Dänemark etablierte, so wie Großbritannien und weitere nordische Länder, das Beveridge- Modell einer universellen Grundrentensicherung. Dies geschah nicht zuletzt auch deshalb, weil die Sozialpolitik anfänglich Armut und soziale Ungerechtigkeit beheben oder verringern sollte. Die Grundpfeiler des gesetzlichen Rentenversicherungssystems Dänemarks sind daher das Volksrentensystem mit der gesetzlichen Grundrente und das Arbeitsmarktzusatzrentensystem. Diese Systeme werden durch die Arbeitsmarktrenten, das Sonderrentensystem und einer Reihe von privat organisierten Rentenversicherungen ergänzt. 2. Die gesetzliche Grundrente (die „Volksrente“) Bei der Volksrente („Folkepension“) handelt es sich um das Herzstück des dänischen Altersrentensystems . Sie zeichnet sich durch einen universellen Deckungsgrad aus, ist staatlich organisiert und gesetzlich vorgesehen. 2.1. Adressatenkreis und Zugangsvoraussetzungen Anspruchsberechtigt sind dänische Staatsbürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Beantragung der Rente in Dänemark wohnen, und die zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mindestens 3 Jahre in Dänemark gewohnt haben. Die „volle“ Rente erhält, wer zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr 40 Jahre in Dänemark gelebt hat. Andernfalls besteht lediglich Anspruch auf einen Teil der Rente. Eine frühere Erwerbstätigkeit ist nicht erforderlich. Ein Zusammenhang zwischen früherem Einkommen oder Beitragszahlungen und der Rentenleistung besteht nicht. Die Rentenleistung zeichnet sich darüber hinaus durch die Entkoppelung von individuellen Steuerzahlungen aus. 2.2. Finanzierungsweise Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Steuergelder und Umlagefinanzierung. 1 KRAFT, Sara, Rentensystem nach Bismarck oder Beveridge?, Eine ländervergleichende Analyse, in Zeitschrift für Nachwuchswissenschaftler – German Journal for Young Researchers 2010/2(1), S. 27. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 6 2.3. Niveau der Alterssicherung Die Rentenleistung setzt sich aus vier Komponenten zusammen: - dem Grundbetrag, - der Zusatzrente, - der ergänzenden Rentenleistung, - ggf. individuellen Zuschlägen. Mit Ausnahme der individuellen Zuschläge unterliegen die einzelnen Komponenten der Einkommenssteuer . Die einzelnen Komponenten der Grundrente werden jährlich entsprechend der Entwicklung des Durchschnittslohns angepasst. Die Anpassung basiert auf einem Index des Lohnanstiegs in den vorangegangenen zwei Jahren. Übersteigt das nominale Wachstum 2%, wird ein Höchstbetrag von 0,3 Prozentpunkten des über 2% liegenden Lohnwachstums einem Reservefonds für Sozialausgaben zugeführt. Die Indexierung der Renten und anderer Sozialleistungen basiert daher auf dem Lohnanstieg abzüglich der an den Reservefonds abgeführten Beträge.2 2.3.1. Der Grundbetrag Alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Grundbetrag. Die volle Grundrente beträgt 4836 DKK(ca. 649 €) im Monat, was 17, 5% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entspricht.3 Allerdings wird das Arbeitseinkommen auf diesen Grundbetrag angerechnet, sofern das Einkommen eine gewisse Obergrenze von derzeit 246 500 DKK (ca. 33 070 €) im Jahr4 überschreitet . 2.3.2. Die Zusatzrente Auf die Zusatzrente werden sämtliche Einkommen angerechnet, falls diese wiederum eine gewisse Grenze überschreiten. 2.3.3. Die ergänzende Rentenleistung Die ergänzende Rentenleistung ist ein vergleichsweise niedriger Betrag von 4868 DKK (ca. 653 €) im Monat und wird Rentnern und Rentnerinnen mit geringen Einkommen gewährt. Bei der Berechnung des tatsächlichen Betrages werden alle sonstigen persönlichen Einnahmequellen berücksichtigt . Falls das persönliche Einkommen einen Betrag von 54 400 DKK (ca. 7298 €) übersteigt , wird die ergänzende Rentenleistung um 30 % des über dem Schwellenwert liegenden Einkommens einer alleinstehenden Person verringert. 2 Renten auf einen Blick 2009: Renteneinkommenssysteme in den OECD-Ländern, S. 177. 3 Renten auf einen Blick 2009: Renteneinkommenssysteme in den OECD-Ländern, S. 176. 4 Renten auf einen Blick 2009: Renteneinkommenssysteme in den OECD-Ländern, S. 176. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 7 2.3.4. Individuelle Zuschläge 2004 wurde eine neue Ergänzungsleistung von 6 300 DKK (ca. 845 €)pro Jahr eingeführt. Dieser individuelle Zuschlag wird einmal jährlich gezahlt und ist zu versteuern. Er ist bedürftigkeitsabhängig und den ärmsten Rentnern vorbehalten, die kaum liquide Ersparnisse besitzen. 3. Die Arbeitsmarktzusatzrente (ATP) Bei der ATP handelt es sich um ein gesetzliches Rentenversicherungssystem mit Beitragsprimat, das hundertprozentig kapitalgedeckt ist und auf einer Kollektivversicherung basiert. 3.1. Adressatenkreis und Zugangsvoraussetzungen In der ATP sind alle Arbeitnehmer und eine Reihe von Transferleistungsempfängern versichert. Sie gilt für Arbeitnehmer im Alter von 16 bis 66 Jahren, die mindestens 9 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Für Selbständige ist die Teilnahme am ATP-System freiwillig. Die ATP bietet eine lebenslange Rente ab dem Alter von 65 Jahren bzw. ab Eintritt in die Volksrente und eine Pauschalleistung für hinterbliebene Unterhaltsberechtigte im Falle des Ablebens des Berechtigten. 3.2. Finanzierungsweise Die Altersrente der ATP-Versicherung ist eine garantierte Anwartschaftsrente. Sie soll eine ergänzende Versicherung darstellen, gespeist aus vorangegangenen Ersparnissen. Der Beitrag zur ATP ist ein fester Betrag und wird anhand der Wochenarbeitszeit bestimmt. Ein Vollzeitbeschäftigter zahlte im Jahr 2006 2924 DKK (ca. 392 €). Zwei Drittel der Beitragszahlung werden vom Arbeitgeber und ein Drittel vom Arbeitnehmer entrichtet. Der Beitrag wird der Entwicklung des Durchschnittsverdienstes angepasst, wenn die Sozialpartner dies im Rahmen von Tarifverträgen festlegen. 4. Die Arbeitsmarktrenten Es handelt sich um eine betriebliche, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Durch Tarifverträge für den Bereich der öffentlich Angestellten wurden im Jahr 1989 das System der Arbeitsmarktrenten eingeführt, gefolgt von ähnlichen Vorsorgeformen auf dem privaten Arbeitsmarkt im Jahr 1991. 4.1. Finanzierungsweise Die Arbeitsmarktrenten werden durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Drei Viertel der Arbeitnehmer, die unter die Regelungen des Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbandes fallen, entrichten derzeit Beiträge in Höhe von ca. 9 % des Bruttolohns . Ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigen wird erst seit 10-15 Jahren von dieser Rentenart abgedeckt. Arbeitslose und andere Bezieher von Transferleistungen sowie Selbständige sind Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 8 nicht über die Arbeitsmarktrentenversicherung rentenversichert. Dem entsprechend gering fallen bei 40% der Bevölkerung die Beitragssätze aus. 5. Das Sonderrentensystem (SAP-System) Bei dem Sonderrentensystem handelt es sich um ein obligatorisches, befristetes Rentensparen. Lohnempfänger, Selbständige, Beihilfe- und Sozialhilfeempfänger mussten einen zusätzlichen Beitrag zur Arbeitsmarktzusatzrente in Höhe von 1% sämtlicher erwirtschafteter Arbeitseinkommen entrichten. Zukünftige Leistungen sollten von der Höhe der jeweiligen Beitragszahlungen abhängen. Die Beitragszahlung ist jedoch seit 2004 vorerst ausgesetzt worden. Wurden Beiträge zum Sonderentensystem gezahlt, erfolgt eine Rentenauszahlung daraus zurzeit mit 65 Jahren. Die Höhe der Rente wird auf der Grundlage der angesparten und verzinsten Beiträge berechnet und monatlich über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Wurden nur geringe Beträge angespart, werden diese in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. Die Rente aus dem Sondersparsystem wird parallel zur Volksrente und ATP-Rente gezahlt. 6. Private Altersvorsorge Die private Altersvorsorge gliedert sich in Versicherungen und Sparpläne. Sie ergänzen die Arbeitsmarktrenten oder werden von Personen genutzt, die nicht über die Arbeitsmarktrenten versichert sind. Die Leistungen werden entweder als Teilzahlungen oder als Einmalzahlungen ausbezahlt . 7. Abweichende Erwerbsbiographien 7.1. Die Altersteilzeit – Die „Delpension“ Die „Delpension“ ist eine Art Altersteilzeitrente. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Anspruch auf eine „Delpension“ besteht ab dem 60. Lebensjahr, wenn man seinen Wohnsitz in Dänemark hat und die Arbeitszeit um mindestens sieben Wochenstunden beziehungsweise um mindestens ein Viertel auf 12 bis 30 Wochenstunden reduzieren will. Man muss innerhalb der letzten 20 Jahre mindestens 10 Jahre und innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 18 Monate ATP-Beiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung in Dänemark gezahlt haben. Die „Delpension“ wird bis zum 65. Geburtstag in Form eines Festbetrages gezahlt. Die Höhe des Festbetrages ist abhängig vom Umfang der Arbeitszeitverkürzung. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Stunden, um die die Arbeitszeit reduziert wird. Der Betrag liegt bei etwa 76 DKK (ca. 10 €) pro Stunde (Stand 2007). Seit 1999 wird die Rente derjenigen, die diese Option in Anspruch nehmen, gemindert. Dieses System läuft derzeit aus. Es betrifft nur noch Arbeitskräfte, die vor dem 1. Januar 1959 geboren wurden. 7.2. Die vorgezogene (freiwillige) Altersrente Arbeitnehmer, die vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind, erhalten Transfereinkommen aus der Arbeitslosenversicherung als Lohnersatz. In der Altersgruppe der 60- bis 64jährigen sind 60% Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 9 bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden und zwei Drittel hiervon erhalten Leistungen der vorgezogenen Altersrente. Anspruchsberechtigt sind all jene, die innerhalb der letzten 30 Jahre mindestens 25 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und in dieser Zeit freiwillige Frühverrentungsbeiträge entrichtet haben. Die Höhe der Leistungen entspricht der Arbeitslosenunterstützung bis zu einer Bemessungsgrenze von 91% der maximalen Leistungen für Arbeitslose. 7.3. Sicherung bei Invalidität/Erwerbsminderung Bei Invalidität wird Frührente aus dem Volksrentensystem gewährt. Sie wird höchstens bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt. Der Anspruch besteht, wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit in Form eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen. Darüber hinaus muss der Antragsteller zwischen seinem 15. und 65. Lebensjahr mindestens 3 Jahre in Dänemark gewohnt haben. Man hat Anspruch auf eine volle Frührente, wenn man ab dem 15. Lebensjahr mindestens 40 Jahre in Dänemark gewohnt hat oder wenn man vier fünftel der Zeit zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Beginn der Frührente in Dänemark gewohnt hat. Bei weniger als 40 Jahren Wohndauer, hat der Antragsteller nur einen Anspruch auf anteilige Frührente. Die Frührente wird in Form eines gesetzlich festgelegten Pauschalbeitrages gezahlt und hängt in der Höhe von der Wohnsitzdauer in Dänemark und dem Familienstand ab. Die Höhe wird nicht durch das vorher bezogene Einkommen beeinflusst. Der volle Satz der Frührente entspricht bei einem Alleinstehenden 14 456 DKK (ca. 1940 €) im Monat und bei einem in Partnerschaft lebendem Frührentner 12 287 DKK (ca. 1650 €) pro Monat. Bezieht man neben der Frührente noch andere Leistungen, werden diese angerechnet und die Frührente wird ggfs. gekürzt oder auch nicht ausbezahlt. Die Frührente wird monatlich gezahlt und jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Der Grad der Leistungsminderung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Bezieher einer Frührente wegen Invalidität können freiwillig Beträge für eine Zusatzrente (SAP) zahlen, um ihre Altersvorsorge zu stärken. Die zusätzlichen Beträge für eine spätere Altersrente werden in der Regel gleich von der Frührente abgezogen und je nach Wahl bei der ATP-Anstalt auf ein Sonderkonto, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft oder in einen Rentenfond eingezahlt . Mit 65 Jahren erhält der Versicherte dann neben der Volksrente und ggfs. ATP-Altersrente die sogenannte SAP-Zusatzrente. 8. Weitere Sicherungselemente 8.1. Arbeitslosigkeit Während einer Arbeitslosigkeitsphase übernimmt die Arbeitslosenversicherung oder die Gemeinde , falls keine Versicherung bestand, die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Die ATP Beiträge werden verdoppelt, wenn Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Handelt es sich um Sozialhilfeleistungen, bleibt der normale Betrag bestehen. Der Staat zahlt zwei Drittel des Beitrags, wenn die Arbeitslosenversicherung ausläuft und die betreffende Person Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 10 Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe bezieht. Es gibt keine Gutschriften bzw. Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge während Arbeitslosigkeitsphasen.5 8.2. Kindererziehung Für Bezugszeiten von Mutterschafts-/Vaterschafts-/Elternleistungen wird der doppelte Beitragssatz zur ATP-Versicherung eingezahlt. Der Empfänger zahlt ein Drittel des Beitrages, zwei Drittel übernimmt der Staat oder die Gemeinde. Die Elternleistungen können bis zu einer Höchstgrenze von 52 Wochen bezogen werden. Die 4 Wochen vor und die ersten 14 Wochen nach der Geburt sind der Mutter vorbehalten. Die letzten 32 Wochen können Vater und Mutter sich untereinander aufteilen. Personen, die nach Abschluss des Elternurlaubs nicht wieder arbeiten, weil sie ihre Kinder betreuen , treten normalerweise in ein anderes System ein, dass ebenfalls einen ATP-Beitrag vorsieht . Es gibt keine Gutschriften bzw. Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge für Kinderbetreuungszeiten ohne Beschäftigung. 9. Ausgaben in Relation zum BIP und Sozialbudget Der Durchschnittsverdienst in Dänemark lag im Jahr 2009 bei 330 900 DKK (ca. 44 392 €). Die öffentlichen Rentenausgaben betrugen 5,4 % des BIP. Im Vergleich dazu lagen die öffentlichen Rentenausgaben der OECD Länder für das Jahr 2009 im Durchschnitt bei 7,2 % des BIP mit einem Durchschnittsverdienst von 212 700 DKK (ca. 28 535 €).6 10. Jüngste Reformen Im Zeitraum von 2004 bis 2008 verabschiedete Dänemark Gesetze für die schrittweise Anhebung des Regelrentenalters. Dieses soll in der Zeit 2024 bis 2027 von 65 auf 67 Jahre angehoben werden . Darüber hinaus wurden auch Gesetze zur Anhebung des Frühverrentungsmindestalters von 60 auf 62 Jahre im Zeitraum von 2019 bis 2022 verabschiedet. 11. Aktuelle Probleme Aufgrund des demographischen Wandels zeichnet sich auch in Dänemark die Tendenz zu einer alternden Gesellschaft ab. Diese Entwicklung zieht eine Reihe entsprechender Konsequenzen nach sich. Der dänische Wohlfahrtsstaat gründet sich auf einen impliziten Generationenvertrag. Dieser Vertrag wird brüchig, wenn der Anteil der Leistungsbezieher im Vergleich zu den Beitragszahlern abnimmt. Steigt die Lebenserwartung und das Rentenbezugsalter bleibt gleich, so bedeutet dies eine Zunahme der Rentenjahre. Dadurch wird eine festgelegte Altersgrenze als Kri- 5 Renten auf einen Blick 2009: Renteneinkommenssysteme in den OECD-Ländern, S. 179. 6 Renten auf einen Blick 2009: Renteneinkommenssysteme in den OECD-Ländern, S. 179. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 11 terium für den Rentenanspruch in Frage gestellt. Insofern steht die dänische Regierung vor der Aufgabe einer umfassenden Sozialstaatsreform, die ihren Anfang in den unter 10. dargestellten jüngsten Reformen gefunden hat. 12. Aktuelle Reformvorschläge der politischen Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Dänemarks Premierminister Lars Lokke Rasmussen kündigte in seiner zweiten Neujahrsansprache am 1. Januar 2011 an, das System der vorgezogenen Altersrente reformieren zu wollen. Dieses sei zu teuer und somit eine Belastung für den dänischen Wohlfahrtsstaat. Die Regierung wolle daher einen detaillierten Vorschlag zur Abschaffung der vorgezogenen Altersrente für den Teil der Bevölkerung, der unter 45 Jahre alt ist, einreichen. Dieser Vorschlag traf nicht nur auf Widerstand bei der Opposition, sondern auch auf Unverständnis bei der Koalitionspartei, der Dansk Folkeparti. Deren Parteispitze gab an, den Premierminister nicht bei seinem Vorhaben zu unterstützen, die vorgezogene Altersrente gänzlich abzuschaffen . Man wolle aber einen Weg finden, das System flexibler zu gestalten und Anreize zu schaffen, um die Bezugsberechtigten von vorgezogenen Altersrenten zu motivieren, länger auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.7 Diese Pläne hat der dänische Premierminister am 25. Januar 2011 präzisiert. Die dänische Regierung will den Vorruhestand weitgehend abschaffen und das Renteneintrittsalter langfristig auf mehr als 70 Jahre anheben.8 13. Aktuelle wissenschaftliche Literatur - PETERSEN, Jorn Henrik (2007). Aktuelle Reformen der Alterssicherung in Dänemark, in Alterssicherung in Europa, S. 43 – 97. - GUARDIANCICH, Igor (2010). Denmark - Current pension system: First assessment of reform outcomes and output. Im Internet abrufbar unter der Adresse: http://www.ose.be/files/publication/2010/country_reports_pension/OSE_2010_CRpensio n_Denmark.pdf (Abruf: 25. Januar 2011). - VITTAS, Dimitri (2008). A Short Note on the ATP Fund of Denmark, im Internet abrufbar unter der Adresse: http://elibrary.worldbank.org/docserver/download/4505.pdf?expires=1295961387&id=id& accname=guest&checksum=A78975371D7F5B2D5C7B05D5004A8B95 (Abruf: 25. Januar 2011). - RIEDMÜLLER, Barbara/WILLERT, Michaela (2009). Alterssicherung von Niedrigeinkommen im internationalen Vergleich. Im Internet abrufbar unter der Adresse: http://www.polsoz.fu- 7 Reuters (2011). UPDATE 1-Danish PM puts pension reform on election agenda. Im Internet abrufbar unter der Adresse: www.reuters.com/article/idUSLDE70007S20110101 (Abruf: 25. Januar 2011). 8 Basler Zeitung (2011). Dänemark will Rentenalter 70. Im Internet abrufbar unter der Adresse: http://bazonline.ch/ausland/europa/Daenemark-will-Rentenalter-70/story/21806791/print.html (Abruf: 26. Januar 2011). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 6 – 3000-006/11 Seite 12 berlin .de/polwiss/forschung/systeme/sozialpol/ressourcen/BMAS_Gutachten_Riedm__ller_3 0-06-09.pdf (Abruf: 25. Januar 2011). - BÖRSCH-SUPAN, Axel et al. (2008). Zum künftigen Stellenwert der ersten Säule im Gesamtsystem der Alterssicherung. Im Internet abrufbar unter der Adresse: http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2008/1934/pdf/meadp_158_08.pdf (Abruf: 25. Januar 2011). - ROHDE, Lars/Dengsøe, Chresten (2010). Higher Pensions and Less Risk: Innovation at Denmark’s ATP Pension Plan. Im Internet abrufbar unter der Adresse: http://www.top1000funds.com/wpcontent /uploads/2010/10/research_Rohde_Dengsoe_Higher-Pension_D4.pdf (Abruf: 25. Januar 2011). - OECD (2009). Renten auf einen Blick 2009, Renteneinkommenssysteme in OECD-Ländern. Im Intranet über die Bibliothek des Deutschen Bundestages abrufbar unter der Adresse: http://www.oecdilibra - ry.org/docserver/download/fulltext/8109085e.pdf?expires=1294905877&id=0000&accnam e=guest&checksum=7544ABE08F0C876D2FB5D87F693A24C8. Weitere Literaturhinweise, die von der Hotline W erstellt wurden, sind als Anlage 1 beigefügt. 14. Verzeichnis der Anlagen Hotline W (2011). Literaturhinweise Anlage 1 MISSOC (2010). Organisation der sozialen Sicherheit: Dänemark. Anlage 2