WD 6 - 3000 - 002/20 (22. Januar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfe und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Einrichtungen beziehungsweise Leistungsangebote der Behindertenhilfe sind beispielsweise: – Beratungsstellen – Frühförderung – Berufliche Integrationshilfen – Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen – Werkstätten für behinderte Menschen – Sonderschulen – Integrative Einrichtungen – Spezielle Berufsschulen Getragen werden diese Einrichtungen in Deutschland von freien Trägern, wie beispielsweise Caritas, Diakonisches Werk, Selbsthilfeinitiativen, Lebenshilfe oder, falls kein freier Träger für die Übernahme der entsprechenden Aufgaben zur Verfügung steht, von öffentlichen Trägern. Für die Finanzierung existiert keine einheitliche Grundlage. Abgerechnet werden die Angebote über Leistungen nach den Vorschriften des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII), der Pflegeversicherung (SGB XI), des Arbeitsförderungsgesetzes (SGB III), des Gesetzes zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie des Fünften und Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB VII). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Beschäftigte in der Behindertenhilfe Kurzinformation Beschäftigte in der Behindertenhilfe Fachbereich WD 6 (Arbeit und Soziales) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Wirtschaftszweig „Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter“ 397.000 Menschen (ohne Auszubildende) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 346.000 Personen in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen registriert. Dabei handelt es sich um die Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten, Teilnehmer an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Differenz liegt bei 52.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei diesen Personen handelt es sich näherungsweise um die Beschäftigten , die in derartigen Einrichtungen der Behindertenhilfe angestellt sind, ohne selber behindert zu sein. Von den oben genannten 52.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Behindertenhilfe waren 35.000 Beschäftigte weiblich und 16.000 Beschäftigte männlich. Mehr als die Hälfte der Personen arbeiteten in Teilzeit. 27.000 Beschäftigte übten eine Tätigkeit im Bereich „Erziehung , Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“ aus. Eine detaillierte Differenzierung nach Geschlecht , Alter, Arbeitszeit und Berufsgruppen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Die wichtigsten Berufsgruppen werden absteigend in Spalte 8 sortiert aufgelistet. Anlage 1 Über die Fachkräftesituation in der Behindertenhilfe liegen hier keine expliziten Erkenntnisse vor. Allerdings gibt die Beschäftigungsstatistik Aufschluss darüber, welche Tätigkeiten in der Behindertenhilfe vorwiegend benötigt werden. Danach gingen über die Hälfte der Beschäftigten (27.000 von 52.000) beispielsweise einer Tätigkeit im Bereich „Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege “ nach. Die aktuelle Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit findet für diese Tätigkeiten derzeit (Stand Dezember 2019) keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass es dort einen grundsätzlichen oder flächendeckenden Fachkräfteengpass gibt. Anlage 2 Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass einige Einrichtungen bei der Besetzung von Arbeitsstellen Schwierigkeiten haben. Die Situation kann je nach Region und Anforderungsniveau der jeweiligen Tätigkeit auch variieren. ***