© 2015 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 188/14 Wirtschaftliche Vorteile und Nachteile von TTIP Ausnahmen vom TTIP für den Agrarbereich Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 2 Wirtschaftliche Vorteile und Nachteile von TTIP Ausnahmen vom TTIP für den Agrarbereich Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 188/14 Abschluss der Arbeit: 29. Oktober 2014 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - TTIP 4 2. Wirtschaftliche Vorteile und Nachteile durch die TTIP 4 3. Die wichtigsten Chancen und Risiken für den EU-Agrarund Ernährungssektor 16 4. Welche Möglichkeiten gibt es, Ausnahmen festzuschreiben? 17 5. Gibt es Ausnahmen für den Agrarbereich? 19 6. Quellen 20 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 4 1. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - TTIP Durch die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership) sollen Zölle und insbesondere technische Handelsbarrieren zwischen den USA und der Europäischen Union beseitigt werden. Dies soll den Handel vereinfachen und ein noch höheres Handelsvolumen ermöglichen. Verhandlungspartner bei der Ausgestaltung der TTIP sind die EU-Kommission und insbesondere die Generaldirektion Handel. Das Mandat zu den Verhandlungen wurde der EU-Kommission am 14. Juni 2013 von den EU-Mitgliedstaaten erteilt.1 Auf amerikanischer Seite ist das Office of the United States Trade Representative (USTR) mit den Verhandlungen beauftragt. Die Verhandlungen sollen in einem Abkommen münden. Seit dem 9. Oktober 2014 ist endlich das Verhandlungsmandat für die TTIP öffentlich zugänglich.2 Aufgrund der Größe des bereits jetzt zwischen den USA und der EU bestehenden Handelsvolumens und des Umfangs der verhandelten Themen wird erwartet, dass die TTIP auch Maßstäbe für andere Abkommen setzen wird. 2. Wirtschaftliche Vorteile und Nachteile durch die TTIP Da die tatsächlichen Inhalte des Abkommens derzeit noch verhandelt werden, können Angaben zu den wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der TTIP für einzelne Bereich und insbesondere für den Agrarsektor nur wenig konkret sein. Mit Hilfe von Studien und einschlägigen Äußerungen von Experten wird versucht, ein möglichst umfassendes Bild zu erstellen. Joseph Francois et al. (2013) sehen in ihrer Studie “Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment”3, die sich mit dem Abbau transatlantischer Handelshemmnisse befasst, ökonomische Gewinne für die EU in Höhe von 119 Mrd. Euro jährlich und für die USA in Höhe von 95 Mrd. 1 BMWi (2014). Häufig gestellte Fragen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html (abgerufen am 15. Oktober 2014). 2 European Commission (2014). http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm; dann weiter unter Das Verhandlungsmandat. Dort findet sich das 18seitige Verhandlungsmandat „Directives for the negotiation on the Transatlantic Trade and Investment Partnership between the European Union and the United States of America” vom 17. Juni 2013. (abgerufen am 16.10.2014). Siehe auch unter: Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache =de,rwb=true.pdf; Kurzerläuterungen zum TTIP-Verhandlungsmandat finden sich unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat-erlaeuterung,property=pdf,bereich =bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (abgerufen am 10.10.2014). 3 Francois, J. et al. (2013). Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment (Centre for Economic Policy Research (CEPR) im Auftrag der EU-Kommission. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc _150737.pdf (abgerufen am 17.10.2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 5 Euro im Jahr. Die Gewinne entstehen laut Joseph Francois et al. (2013) vor allem aus der Beseitigung von Nichttarifären Maßnahmen4 (NTMs bzw. „non-tariff barriers“ – NTBs). Die Studie wurde von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben, da die EU-Kommission wie bei allen Freihandelsabkommen vor der Aufnahme von Verhandlungen stets eine Folgenabschätzung zu den möglichen Auswirkungen des Abkommens für Europa durchführen lässt.5 Während einer Anhörung am 18. Juli 2014 im Bundestag erläuterte die EU-Kommission, die Studie habe auch die Branchen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei untersucht. Sie sehe bei den verarbeiteten Lebensmitteln einen EU-weiten Produktionszuwachs von 0,6% und zusätzliche Ausfuhren in die USA von 10%. Die Studie erwarte aber auch, dass in einigen Sektoren Anpassungen notwendig würden. Diese allgemeine erste Einschätzung solle in einer gesonderten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung , die momentan durchgeführt werde, für eine Reihe von Sektoren weiter vertieft werden.6 Bettina Rudloff, Mitarbeiterin der Stiftung Wissenschaft und Politik, weist in ihrem aktuellen Aufsatz (Oktober 2014) mit dem Titel „Lebensmittelstandards in Handelsabkommen“ auf die besondere Bedeutung von Nichttarifären Maßnahmen bei der TTIP hin: „Weil der Außenschutz durch NTMs ein so hohes Niveau hat, wird von deren Abbau im Zuge des TTIP ein besonders großes Wachstum des Agrarhandels erwartet: Die meisten Schätzungen rechnen mit einem vergleichsweise deutlichen Wachstum von etwa 20 Prozent. Insbesondere der Export tierischer Produkte aus der gesamten EU könnte nach diesen Annahmen eine Steigerung gar um 400 Prozent erleben. Agrarverhandlungen sind häufig eine Art Lackmustest für den Abschluss umfassender Handelsabkommen : Sie berühren nicht nur unmittelbar sensible Verbraucherinteressen, sondern auch Interessen der meist starken nationalen Agrarlobby.“7 Felbermayr, Gabriel et al. (2013) gehen davon aus, dass in den drei Wirtschaftsbereichen Landwirtschaft , Industrie, Dienstleistungen mit einer Steigerung der bilateralen Exporte zwischen den USA und Deutschland gerechnet werden kann. Da der Agrarsektor von einem relativ niedrigen Niveau startet, werden dort die größten Zuwächse erwartet. Im Agrarbereich sollen die stärksten 4 Zu den Non-tarifäre Maßnahmen zählen z.B. produktbezogene Grenzwerte, zum Beispiel für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Produktionsvorschriften oder Verpackungs- und Kennzeichnungsnormen. (Quelle: Rudloff , Bettina (2014). Lebensmittelstandards in Handelsabkommen.) 5 Vgl. Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme der Europäischen Kommission. Geplantes Freihandels - und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag .de/blob/285532/ead902c58b5e98571559fb8234e8bd6b/stellungnahme_europaeische_kommission-data.pdf (abgerufen am 17.10.2014). 6 Stellungnahmen der Europäischen Kommission (2014). Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung „Chancen und Risiken von TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit“ am 18. Juli 2014 im Bundestag. http://www.bundestag.de/blob/286738/51d153e0170d97e0750167c3bca0bbef/stellungnahme _eu_kommission-data.pdf (abgerufen am 17.10.2014) 7 Rudloff, Bettina (2014). Lebensmittelstandards in Handelsabkommen. http://www.swp-berlin.org/fileadmin /contents/products/aktuell/2014A63_rff.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 6 Zuwächse bei den Milcherzeugnissen, pflanzlichen Ölen und Fetten und bei Zucker erfolgen. Auf amerikanischer Seite sehen die Autoren im Durchschnitt deutlich stärkere Zuwächse, vor allem bei Fleisch.8 Laut Felbermayr et al. (2013) werden besonders im Chemie- und Agrarbereich hohe Chancen für kleine und mittlere Betriebe (KMU) gesehen.9 In einem Interview im Februar 2014 äußert sich Felbermayr jedoch wie folgt: „(…) es wird innerhalb von Branchen Gewinner und Verlierer geben. Die Gewinner werden die Firmen sein, die international wettbewerbsfähig sind, aber bislang nicht in die USA exportieren . Die Unternehmen, die nicht wettbewerbsfähig sind, werden einem größeren Druck ausgesetzt sein. Für die ganz großen Firmen, die schon international aufgestellt sind, wird es nur geringe Effekte geben. Das heißt, ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb könnte daran zugrunde gehen, dass in den USA viel größere Flächen genutzt werden und Lebensmittel von dort billiger sind. Für diese Unternehmen wird der Wettbewerbsdruck steigen. Aber der Agrarmarkt ist einer, der im Wesentlichen bereits globalisiert ist. Die Einkommen der Bauern hierzulande werden ohnehin schon vom Staat und der EU mitfinanziert. Darum wird TTIP auf die Landwirtschaft wohl keine so großen Auswirkungen haben. Es gibt in dem Bereich auch Importverbote wie bei Hormonfleisch und ich wüsste nicht, warum sich daran viel ändern sollte.“10 Jürgen Maier vom Bündnis TTIPunfairHandelbar äußert anlässlich einer Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zu den „Chancen und Risiken von TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit“ am 18. Juli 2014 im Bundestag, selbst der Hauptautor der beiden 8 Felbermayr, Gabriel et al. (2013). Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. 8. Februar 2013. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/dimensionen-auswirkungen-freihandelsabkommens -zwischen-eu-usa-summary,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 9 Felbermayr, Gabriel et al. (2013). Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. 8. Februar 2013. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/dimensionen-auswirkungen-freihandelsabkommens -zwischen-eu-usa-summary,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 10 Interview mit Gabriel Felbermayr auf n-tv.de am 18. Februar 2014. http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/policy /Staff-Comments-in-the-Media/Interviews-in-print-media/Archive/Interviews_2014/medienecho_ifointerview -ntv_18-02-2014.html (abgerufen am 17.10.2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 7 wichtigsten Prognosen über die angeblichen Vorteile des TTIP, Felbermayr, habe in einem Fernsehinterview 11 vor einer Überbewertung der positiven Effekte gewarnt.12 Maier sieht weniger positive Aspekte für kleinere Landwirtschaftsunternehmen und erläutert: „Für eine Reihe Branchen ergeben sich Vorteile für größere, exportorientierte Firmen, aber Nachteile für kleinere Marktteilnehmer, v.a. in der Landwirtschaft. Selbst eine Beibehaltung aller regulatorischen Unterschiede, aber Wegfall aller Zölle dürfte für die europäische Landwirtschaft massive Auswirkungen haben. Europas kleinbäuerlich geprägte Strukturen können in einem freien Markt ohne Außenschutz gegen die amerikanische Agrarindustrie nicht bestehen . Der Mittelstand erwartet jedenfalls keine sonderlich positiven Auswirkungen, wenn man nicht Verbandsfunktionäre fragt, sondern die Firmen selbst, wie die Commerzbank in ihrem neuen Mittelstandsbericht festgestellt hat: Nur 15 Prozent sehen in der TTIP ein positives Geschäftspotenzial .“13 Maier weist zudem auf ein Gutachten der österreichischen Stiftung für Entwicklungsforschung hin. Das Gutachten „Assess TTIP – Assessing the Claimed Benefits of the Transatlantic Trade and Investment Partnership“14 analysiere sehr gut, dass die von der Bertelsmann-Stiftung15 behaupteten langfristigen netto 1.3 Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze nur unter völlig unrealistischen Bedingungen zustande kommen würden. Ähnliche Zweifel hätten auch eine Reihe anderer 11 Bericht von Stephan Stuchlik und Achim Pollmeier. Monitor Nr. 657 vom 30. Januar 2014. Freihandelsabkommen : Das Märchen vom Jobmotor. http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/freihandelsabkommen146. (abgerufen am 28. Oktober 2014). 12 Stellungnahmen von Jürgen Maier (Bündnis TTIPunfairHandelbar). (2014). Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung „Chancen und Risiken von TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit“ am 2. Juli 2014 im Bundestag. http://www.bundestag.de/blob/285538/5b0a9e1587583ac51d653c2184fdb2ab/stellungnahme _maier-data.pdf 13 Stellungnahme von Jürgen Maier (Bündnis TTIPunfairHandelbar). (2014). Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung „Chancen und Risiken von TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit“ am 2. Juli 2014 im Bundestag. http://www.bundestag.de/blob/285538/5b0a9e1587583ac51d653c2184fdb2ab/stellungnahme _maier-data.pdf 14 Raza, Werner et al. (2014). Assess TTIP – Assessing the Claimed Benefits of the Transatlantic Trade and Investment Partnership. http://www.guengl.eu/uploads/plenary-focus-pdf/ASSESS_TTIP.pdf (abgerufen am 28. Oktober 2014). 15 Maier rekurriert hier auf die folgenden zwei Studien: Felbermayr, Gabriel et al. (2013). Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP). Wem nutzt ein transatlantisches Freihandelsabkommen? Teil 1: Makroökonomische Effekte. (Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung). http://www.ged-project.de/fileadmin/uploads/documents/pdf/study_transatlantisches _freihandelabkommen_de.pdf; Korrigendum http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/DocBase_Service /DB_Service_Downloads/DB_more/corrigendum_d.pdf Felbermayr, Gabriel et al. (2013). Bundesländer, Branchen und Bildungsgruppen: Wirtschaftliche Folgen eines Transatlantischen Freihandelsabkommens (THIP) für Deutschland, Mikroökonomische Analyse (Teil 2 der THIP-Gesamtstudie). (Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung). http://www.ged-shorts.de/wp-content/uploads /2013/10/TTIP_II_de1.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 8 Autoren, wie die Autoren Stefan Beck und Christoph Scherrer in einer Studie für die Hans-Böckler -Stiftung16. Stefan Beck und Christoph Scherrer äußern zum Agrarbereich Folgendes: „Zu den offensichtlichsten Streitpunkten zählt der Agrarsektor. In diesem Bereich sind nicht nur die verbliebenen Zölle noch überdurchschnittlich, es treffen auch sehr unterschiedliche ‚Produktionsmodelle’ mit jeweils eigenen Praktiken und Regulierungen aufeinander. Die US- Landwirtschaft ist durch große Farmen mit einer durchschnittlichen Nutzfläche von durchschnittlich 447 Hektar geprägt (…), während die durchschnittliche Betriebsgröße in Deutschland bei 56 Hektar (in Bayern nur 32 Hektar) liegt (…). Entsprechend unterschiedlich sind die Produktionsmethoden, einschließlich des umfangreichen Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen (GMO) in den USA, und die erzielbaren Skalenerträge. Hinzu kommen sehr unterschiedliche Regulierungsinteressen bezüglich der Produktionsmethoden (z.B. Einsatz von Hormonen, Chemikalien) vor allem im Zusammenhang mit den sanitären und phytosanitären Regelungen, welche die USA im Zusammenhang mit der Landwirtschaft verhandeln will. Umgekehrt möchte die europäische Seite den Schutz der Herkunftsbezeichnungen stärken und eine Regionalisierung der Zulassung von Exporten erreichen (z.B. bei regional auftretenden Erkrankungen). Einen weiteren kritischen Aspekt bilden schließlich die zum Teil hohen Subventionen. Da Subventionszahlungen auch die Exporteure aus anderen Ländern betreffen, werden diese in der Regel nicht im Rahmen bilateraler Abkommen verhandelt. Denkbar sind hingegen auszuhandelnde Kompensationszahlungen an die Exporteure. Inwieweit der Agrarsektor zu einem ernsten Problem für die Verhandlung wird ist noch nicht abzusehen, zumal der Widerstand von Seiten der Landwirte und der Zivilgesellschaft vor allem in Europa beachtlich ist. Die Vielzahl problematischer Fragen eröffnet allerdings auch Möglichkeiten für Kompromisse und eventuell könnten die problematischsten Aspekte ausgeklammert oder separat verhandelt werden.“17 Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) heißt es wie folgt: „Beide Handelsräume haben schon heute sehr hohe Standards bei Produktsicherheit, Umwelt - und Verbraucherschutz. Es ist nicht immer sinnvoll, Waren auf beiden Seiten des Atlantiks aufwendig zu prüfen, um zum gleichen Ergebnis zu kommen. Eine stärkere Abstimmung bei Normen, Prüfverfahren und Zulassungen könnte immense Kosten sparen. Hiervon würden vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland profitieren , die sich erneute Zertifizierungen in den USA bisher oft nicht leisten können.“18 16 Beck, Stefan; Scherrer, Christoph (2014). Das transatlantische Handels-und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA. http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_303.pdf 17 Beck, Stefan; Scherrer, Christoph (2014). Das transatlantische Handels-und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA. http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_303.pdf 18 BMWi (2014). Häufig gestellte Fragen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html (abgerufen am 29. Oktober 2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 9 Auf den Seiten des BMWi heißt es weiter: „(…) die gegenseitige Öffnung der Agrarmärkte wird Vorteile sowohl für die EU als auch die USA bringen. Die bestehenden hohen europäischen und deutschen Standards bei der Lebensmittelsicherheit werden voll gewahrt. Daher wird bei TTIP über den leichteren Im- und Export von Lebensmitteln verhandelt. Europa erzeugt hochwertige Nahrungsmittel, denen der US-amerikanische Markt bis jetzt oft verschlossen ist. So können beispielsweise Äpfel und verschiedene Käsesorten derzeit gar nicht in die USA exportiert werden. Auf andere Produkte erheben die USA hohe Zölle, etwa auf Fleisch 30 Prozent, auf Getränke 22 bis 23 Prozent und auf Molkereierzeugnisse bis zu 139 Prozent. Werden diese Handelsschranken beseitigt, kann das die Ausfuhren der EU in die USA steigern.“19 Auf die Frage, was mit der Landwirtschaft geschehen werde, antwortete die EU-Kommission, die Landwirtschaft sei Teil der TTIP-Verhandlungen. Von der Öffnung der Agrarmärkte würden beide Seiten, also die EU und die USA, profitieren. Die USA habe Interesse daran, mehr landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wie Mais und Soja zu verkaufen. Die EU exportiere in die USA meist hochwertigere Produkte wie Spirituosen, Wein und Bier sowie verarbeitete Lebensmittel (z. B. Käse, Schinken und Schokolade). Der EU sei eindeutig daran gelegen, mehr der in ihren Mitgliedstaaten erzeugten Lebensmittel höchster Qualität ohne unnötige tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse zu verkaufen. Einige europäische Lebensmittel, etwa unterschiedlichste Käsesorten, Milchprodukte sowie Äpfel und Birnen, seien wegen erheblicher nichttarifärer Hemmnisse nur schwer auf dem US-Markt absetzbar. Für andere Produkte erhebe die USA hohe Zölle, für Aprikosen in Dosen bis zu 30%, für Blauschimmelkäsesorten wie Gorgonzola und Roquefort über 25% und für Schokolade mehr als 20%.20 Die USA seien bereits heute der wichtigste Markt für EU-Ausfuhren mit einem Anteil von 13% (2013: 15,4 Milliarden Euro). Die EU führe hauptsächlich Weine, Spirituosen, Bier, Käse, Bäckereiwaren, Pasta, Wasser und Softdrinks aus. Die Einfuhren aus den USA bestünden vor allem aus tropischen Früchten, Sojabohnen (Tierfutter), Spirituosen , Ölkuchen, Lebensmittelzubereitungen und Wein (2013: 9,8 Milliarden Euro).21 Auf die Frage, wem die TTIP zu gute komme, antwortete die EU-Kommission, die Verhandlungen um die TTIP würden zahlreiche Bereiche der Wirtschaft, darunter das verarbeitende Gewerbe , den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft abdecken. Es werde erwartet, dass die Ausfuhren aller Wirtschaftsbereiche zunehmen, was der Beschäftigung guttue. Dabei dürfe der Anstieg in einigen Branchen bedeutender ausfallen als in anderen.22 19 BMWi (2014). Häufig gestellte Fragen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html (abgerufen am 29. Oktober 2014). 20 http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de.htm, deutsche Version. 21 Stellungnahmen der Europäischen Kommission (2014). Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung „Chancen und Risiken von TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit“ am 18. Juli 2014 im Bundestag. http://www.bundestag.de/blob/286738/51d153e0170d97e0750167c3bca0bbef/stellungnahme _eu_kommission-data.pdf 22 http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de.htm, deutsche Version. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 10 Während einer öffentlichen Anhörung im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages am 30. Juni 2014 nahm Tobias Andres für die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) zum TTIP wie folgt Stellung: „Knapp ein Drittel des Umsatzes der deutschen Ernährungsindustrie entfällt heute auf das Exportgeschäft. Für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, ist das Exportgeschäft unverzichtbar geworden, um mittelfristig im wettbewerbsintensiven deutschen Lebensmittelmarkt Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu halten. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Ernährungsindustrie Handelsabkommen, die den deutschen Lebensmittelherstellern einen verbesserten Marktzugang und eine Erleichterung des Warenverkehrs bringen, generell zu begrüßen und mit Blick auf internationale Wettbewerber dringend notwendig. Neben den offensiven Interessen sind in solchen Verhandlungen auch die defensiven Interessen der deutschen Lebensmittelindustrie angemessen zu berücksichtigen, um nicht die Wettbewerbsfähigkeit und damit Produktion und Arbeitsplätze am Standort Deutschland zu gefährden. Für die deutsche Ernährungsindustrie sind die USA mit einem Absatzvolumen von jährlich 1,4 Mrd. Euro der zweitwichtigste Absatzmarkt außerhalb der Europäischen Union. Zu den derzeit wichtigsten deutschen Exportgütern in die USA zählen alkoholische Getränke, Kaffee, Süßwaren und Backwaren. Im Handel mit den USA bestehen nach wie vor Barrieren, die den Warenverkehr erschweren oder sogar verhindern. Die BVE begrüßt deshalb die Verhandlungen über TTIP und sieht darin eine Chance für die deutschen Lebensmittelhersteller, ihre Wettbewerbsposition auf dem US-amerikanischen Markt zu verbessern . Dazu ist der Abbau von Zöllen erforderlich; die Zölle zwischen den USA und der EU sind zwar im Durchschnitt bereits sehr niedrig, jedoch bei einzelnen Lebensmittelprodukten nach wie vor sehr hoch. Wichtiger noch als der Abbau von Zöllen ist der Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Dies betrifft eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Export in die USA verteuern und erschweren, zum Beispiel durch zu aufwändige oder langwierige Betriebszulassungsverfahren , fehlende Anerkennungen von Standards oder die nicht immer sofort ersichtlichen unterschiedlichen Importvorschriften in den verschiedenen US-Bundesstaaten . Darüber hinaus ist zur besseren Vermarktung deutscher Spezialitäten auch die Anerkennung von in der EU geschützten geografischen Angaben durch die USA erforderlich, was bislang nicht der Fall ist. (…) Der deutsche Agrarhandel mit den USA hat in Anbetracht der Größe des US-Marktes bisher eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Die USA sind hinter Russland und vor der Schweiz jedoch der zweitwichtigste Drittlandsmarkt für deutsche Agrarexporte. Bei den Agrarimporten liegen die USA ebenfalls auf Platz zwei der Drittlandsherkünfte hinter Brasilien und vor China. Die deutschen Agrareinfuhren betrugen 2013 ca. 2,26 Milliarden Euro, die Agrarausfuhren etwa 1,6 Milliarden Euro. Hauptimportprodukte sind Eiweißfuttermittel, Nüsse und alkoholische Getränke. Wichtigste Produkte im Agrarexport von Deutschland in die USA sind Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 11 alkoholische Getränke, Kaffee (2013: 292 Mio. Euro), Backwaren, Milchprodukte und lebende Tiere.“23 Andres (BVE) weist aber auch darauf hin, dass eine vollständige Liberalisierung bei Agrarprodukten ohne Berücksichtigung sensibler Produkte insbesondere auf den Fleischmärkten (Rind, Geflügel , und Schwein) zu einem zusätzlichen Wettbewerbs- und Marktdruck für die heimischen Produzenten führen könne. Die Chancen von TTIP lägen im Agrarbereich vor allem im Export von hochwertigen, verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten. Aus deutscher Sicht würden vor allem bei Milcherzeugnissen, Wurstwaren, Süßwaren und Getränken weitere Chancen gesehen. Auch Tierschutz- und Umweltauflagen (z.B. Lagerung und Nutzung von Gülle und Mist) seien in Nordamerika nicht so kostenaufwendig wie in der EU und würden somit zu Wettbewerbsnachteilen der hiesigen Produzenten führen. Eine Marktöffnung berge also diesbezüglich die Gefahr der Abwanderung heimischer Produktion in andere Länder mit niedrigeren Standards. Ein solcher Marktdruck könne vor allem in der europäischen Tierhaltung entstehen. Deshalb sei die Definition von sensiblen Produktbereichen wichtig und richtig.24 Des Weiteren sei laut Andres (BVE) zu berücksichtigen, dass die Ziele und Verfahren des Verbraucherschutzes in der EU und in den USA unterschiedlich strukturiert seien. In der EU werde ein prozessorientierter, vorsorgender Ansatz verfolgt, der zum Teil zu höheren Produktionskosten als am Weltmarkt führe. Die USA folge weitgehend einem risikobasierten und naturwissenschaftlich orientierten Ansatz. Ein wichtiges Beispiel sei der Einsatz von hormonellen und antibiotischen Wachstumsförderern bei der Aufzucht der Tiere, welche in der EU verboten und in den USA erlaubt seien. Der EU sei es im WTO-Streit um Hormoneinsatz in der Rindermast nicht gelungen, die Gefährlichkeit des Hormoneinsatzes wissenschaftlich nachzuweisen. Daher müsse die EU nun politisch darauf bestehen, dass kein Marktzugang für dieses Fleisch gewährt werden dürfe. Eine vergleichbare Situation gebe es für die Anforderungen an die Hygiene der Schlachtkörper . In den USA sei eine nachträgliche Desinfizierung (Chlorierung) nach der Schlachtung gängige Praxis, in der EU sei diese unzulässig. Verbunden mit günstigeren Arbeitskräften und niedrigeren Kosten für andere Produktionsfaktoren ergeben sich damit insbesondere in den Sektoren Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch Produktionskosten, die bei nur 70 bis 80 Prozent der Kosten europäischer Erzeuger lägen. Selbst unter Berücksichtigung der Transportaufwendungen verbleibe für die zu niedrigeren Standards erzeugten Produkte ein Kostenvorteil. Ein anderes Beispiel sei der Export von Obst und Gemüse in Richtung USA, insbesondere von Äpfeln. Zum Bespiel seien im europäischen Apfelanbau bestimmte Pflanzenschutzmittel zugelassen, die in den 23 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag .de/blob/285534/cf88ae95303ad70f1c066aa610b96377/stellungnahme_bve-data.pdf 24 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag .de/blob/285534/cf88ae95303ad70f1c066aa610b96377/stellungnahme_bve-data.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 12 USA wiederum verboten seien. Ein Export von Äpfeln aus der EU in die USA sei daher nahezu unmöglich.25 Arnd Spahn von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau warnte während einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses des Bundestages am 30. Juni 2014, während einige Akteure immer wieder die positiven Arbeitsplatzeffekte betonen würden, wolle er nur an einem Beispiel auch die Gefahren negativer Arbeitsplatzeffekte darstellen: da in den USA aufgrund anderer Strukturen die Erzeugung von Rindfleisch etwa 30% kostengünstiger sei als in der EU, würde der Wegfall der tarifären Instrumente durch die EU eine Vernichtung von wahrscheinlich mehr als 100.000 Arbeitsplätzen (manche würden sogar von bis zu 300.000 Arbeitsplätzen sprechen) in der europäischen Landwirtschaft, dem Transportwesen, der Fleischverarbeitung , der Lebensmittelindustrie und weiterer nachgelagerter Bereiche bewirken. Er verweise in diesem Zusammenhang auf die Quotenregelung im CETA, wo vergleichsweise nur geringe Margen (30.000 t/a) betroffen seien. Solche Studien seien jetzt dringend auch für die anderen betroffenen Branchen und Sektoren nötig und sollten von der EU-Kommission in Auftrag gegeben werden.26 In der Stellungnahme von Markus Krajewski vom 30. Juni 2014 wird verlautbart, die USA hätten bereits deutlich gemacht, dass sie die Reduktion von Zöllen bei bestimmten landwirtschaftlichen Produkten (z. B. Äpfel und Olivenöl) forderten. Da in den USA und in den EU unterschiedliche lebensmitteltechnische Standards bestünden, die jeweils wechselseitig als Handelshemmnisse angesehen würden, sei anzunehmen, dass versucht werde, diese auch im Rahmen der TTIP-Verhandlungen anzugleichen oder zu reduzieren.27 Nikolai Soukup von der Arbeiterkammer Wien, Abteilung EU und Internationales, führte aus, da sowohl in den USA als auch in der EU Agrarförderungen bestünden, würden diesbezüglich wohl keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den beiden Handelspartnern anfallen. Allerdings würden die Größenunterschiede landwirtschaftlicher Betriebe einen bedeutenden Einfluss auf die Wettbewerbsbedingungen zwischen der europäischen und der US-amerikanischen Landwirtschaft darstellen. Die durchschnittliche Größe landwirtschaftlicher Betriebe in den USA sei um ein Vielfaches höher als in der EU. Als Folge des TTIP-Abkommens müsse mit einem ho- 25 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag .de/blob/285534/cf88ae95303ad70f1c066aa610b96377/stellungnahme_bve-data.pdf 26 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme von Arnd Spahn von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG). Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014.http://www.bundestag .de/blob/285530/95aa8a6385b12a678822599ea30d98b6/stellungnahme_spahn-data.pdf 27 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme von Markus Krajewski, Professor an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Geplantes Freihandels - und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag.de/blob/285526/70113bdc30f8a8f0ef96866fa198b953/stellungnahme _krajewski-data.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 13 hen Importdruck von US Agrarprodukten in die EU gerechnet werden, auch bei für die EU „sensiblen Produkten“, wie beispielsweise Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, Getreide, Stärke, Zucker und Agrardiesel. Die EU hingegen verfolge in den Verhandlungen offensive Interessen in Bezug auf den Export von Milchprodukten, Wein, Bioprodukten, Äpfel und Holz.28 Bei Lebensmitteln und Landwirtschaft könne Europa nur verlieren, heißt es am 26. Mai 2014 auf der Internetseite der Heinrich-Böll-Stiftung.29 Unter anderem stünden lokale Lebensmittelsysteme in den USA und in der EU auf dem Spiel, wie z.B. das amerikanische "Farm to School"-Programm .“30 Auch Karen Hansen-Kuhn und Steve Suppan vom Institute for Agriculture and Trade Policy analysieren in ihrer Studie kritisch die Versprechen und Gefahren der TTIP, der Verhandlungen über einen transatlantischen Agrarmarkt, "Promises and Perils of the TTIP. Negotiating a Transatlantic Agricultural Market"31. Die Studie vom Oktober 2013 wurde im Auftrag der Heinrich Böll Stiftung erstellt. Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, erläuterte im Oktober 2014, es bestünden gute Chancen für neue Exportmöglichkeiten deutscher Lebensmittel, zum Beispiel bei Milcherzeugnissen, Wein und Wurstwaren.32 Laut Pressemeldung des DBV erwartet der stellvertretende Kabinettschef des bis November 2014 amtierenden EU-Handelskommissars Karel De Gucht, Hoffmeister, dass das TTIP Wachstumsimpulse für die gesamte Agrarbranche bringen könnte.33 Auf die Frage, welche Vorteile das Abkommen für deutsche Bauern habe, antwortet Landwirtschaftsminister Christian Schmidt: 28 Öffentliche Anhörung im Bundestag (2014). Stellungnahme von Nikolai Soukup von der Arbeiterkammer Wien, Abteilung EU und Internationales. Geplantes Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP). 30. Juni 2014. http://www.bundestag .de/blob/285522/4504f7af0bea0369efb951f527ebde81/stellungnahme_soukup-data.pdf 29 http://www.boell.de/de/2014/04/07/bei-lebensmitteln-und-landwirtschaft-kann-europa-nur-verlieren 30 http://www.boell.de/de/2014/04/07/bei-lebensmitteln-und-landwirtschaft-kann-europa-nur-verlieren 31 Hansen-Kuhn, Karen; Suppan, Steve (2013). Promises and Perils of the TTIP. Negotiating a Transatlantic Agricultural Market. http://www.iatp.org/files/2013_10_25_TTIP_KHK.pdf (abgerufen am 28. Oktober 2014). 32 Deutscher Bauernverband. Pressemeldung vom 16. Oktober 2014. TTIP: USA zum verlässlichen Partner im Agrarhandel machen. DBV erkennt Chancen und Risiken eines Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten. http://www.bauernverband.de/ttip-usa-zum-verlaesslichen-partner-im-agrarhandel-machen (abgerufen am 29. Oktober 2014). 33 Deutscher Bauernverband. Pressemeldung vom26. Juni 2014. Bauern fordern Teilhabe an Chancen globaler Agrarmärkte . Bauerntagsforum: Preisabsicherung und Markttransparenz immer wichtiger. http://www.bauernverband .de/bauerntag-2014-foren?redid=608716 (abgerufen am 29. Oktober 2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 14 „Wir haben eine starke Export-Landwirtschaft - allein, wenn man den Bereich Käse und Milchverarbeitung betrachtet. Oder auch der Spalter Hopfen, aus dem auch in Amerika Bier gemacht worden ist. Ich möchte daher den Agrarbereich nicht von vornherein aus den Verhandlungen herausnehmen. Klar ist jedoch: Wo der Verbraucher selbst entscheiden können muss, ob er ein Produkt kaufen möchte oder nicht, darf diese Entscheidungsfreiheit nicht durch das Freihandelsabkommen unterlaufen werden. Außerdem müssen die Parlamente eingebunden werden und ein Recht auf Kontrolle haben. Eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner lehne ich ab. Was wir verlangen, sind klare Informationen und die Garantie , dass bedenkliche Produkte nicht auf den europäischen Markt oder in unsere Landschaft kommen.“34 Im Ergebnisbericht zur Tagung des Agrarrats vom 13. Oktober 2014 wird ausgeführt, dass eine umfassende Liberalisierung des Agrarhandels kaum Auswirkungen auf die Agrarproduktion in Deutschland haben würde. Für die deutsche Ernährungswirtschaft sei die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen wichtig.35 Die Gewerkschaft ETUC36 fordert die Herausnahme der Landwirtschaft aus den TTIP-Verhandlungen : „Agriculture should not be part of the negotiations. A liberalisation of trade in agricultural products would not have any positive effect on agricultural workers in Europe and any commitments within a EU-US TTIP could make it even more complicated to find compromises in European agricultural policy.”37 In einer Analyse für Germany Trade & Invest (GTAI) im 18. September 2013 mit dem Titel „EU und USA wollen wirtschaftlich enger zusammen rücken“38 werden die Chancen und Risiken der TTIP wie folgt beschrieben: „Wie bei jedem bilateralen Handelsabkommen sind Senkungen von Barrieren in erster Linie handelsschaffend für die Partner, ein positives Signal und oft auch nützliche Vorläufer nachgezogener multilateraler Abkommen. Bilaterale Abkommen ziehen jedoch Handelsverzerrungen nach sich, die multilaterale Abkommen theoretisch vermeiden. Allein ist die Durchsetzung letzterer, wie die seit Jahren zu scheitern drohende Doha-Runde der WTO zeigt, ungleich schwerer. Die EU und die USA müssen nach Ansicht der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) darauf achten, mit der TTIP nicht ein Ausschlusssignal in Richtung Drittländer zu setzen. Das 34 http://www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/2014/2014-03-01-SC-NuernbergerPresse.html 35 http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/Agrarrat_10_2014_Luxemburg .html#doc5604246bodyText6 36 European Trade Union. 37 http://www.etuc.org/sites/www.etuc.org/files/EN-ETUC-position-on-TTIP-2_2.pdf 38 GTAI (2013). http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=881982.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 15 Abkommen sollte demnach weiteren Ländern offen stehen, empfiehlt die SWP. Da der Handel zwischen den USA und der Europäischen Union wahrscheinlich handelsumlenkende Effekte nach sich zieht, liegen die Nachteile einer weitreichenden TTIP zwischen der EU und den USA bei den mit den Partnern handelnden Drittländern. Somit vermutet eine Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem ifo-Institut eine hohe Motivation dieser Staaten, ähnliche Abkommen mit der EU und den USA abzuschließen. Vor diesem Hintergrund erhalten die Verhandlungen viel Aufmerksamkeit. Die erfolgreiche TTIP sollte sich am Ende neben den bilateralen Wohlstandszuwächsen bei ihren Partnern auch an ihrem Einbindungspotenzial für andere Teilnehmer des Welthandels messen lassen. Für die EU hat der Abschluss einer erfolgreichen TTIP unter Umständen einen zusätzlichen Anreiz. Seit geraumer Zeit verhandelt die USA mit einigen Ländern über ein High-Standard Abkommen im Rahmen einer transpazifischen Partnerschaft. Der diesen Ländern dadurch in Aussicht gestellte vereinfachte Zugang zum US-Markt könnte die Wettbewerbssituation für europäische Exportländer am US-amerikanischen Markt verschlechtern. Die Chance auf spürbare Wohlfahrtsgewinne auf beiden Seiten liegt den meisten Experten zu Folge zwar nicht in der Senkung der ohnehin geringen Zölle zwischen EU und USA. Doch können die bestehenden Zollgrenzen durchaus optimiert werden. (…) Die Amerikaner haben als einer der weltgrößten Exporteure landwirtschaftlicher Produkte (vor allem Mais und Fleischerzeugnisse) ein starkes Interesse an einer Öffnung des europäischen Markts für Agrargüter. Der prozentuale Anteil an Agrarausfuhren in die EU ist im Verhältnis zu den gesamten amerikanischen Agrarexporten bisher verschwindend gering. Hier sehen die USA unter anderem Potenzial für Wachstumseffekte in ihrer Exportwirtschaft. Die EU hingegen wird es schwer haben, den Amerikanern bei den für europäische Verbraucher wichtigen Themen, wie etwa gentechnisch modifizierte Nahrungsmittel oder Gesundheitsund Pflanzenschutzstandards, entgegen zu kommen. Im Agrarsektor liegt nach Ansicht der SWP denn auch der Schlüssel zu einem erfolgreichen Abkommen.“39 Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) schreibt auf seiner Internetseite, mit welchen Auswirkungen österreichische Experten für die Landwirtschaft rechnen: „Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist für die Landwirtschaft eine besondere Herausforderung und wird von dieser Seite nicht forciert. Bedenken bestehen im Bereich der sanitären und phytosanitären Vorschriften, z.B. GVOs, Hormone, chloriertes Geflügelfleisch, BSE, Rindertalg, Vermarktung von Nachkommen geklonter Tiere, etc. 39 GTAI (2013). http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=881982.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 16 Es fallen auch fast alle Zölle im Landwirtschaftsbereich weg. Nur für hochsensible Produkte werden voraussichtlich hohe Quoten vereinbart. Gerade bei Rindfleisch und Bioäthanol wird dies für Europa besonders schwierig sein.“40 3. Die wichtigsten Chancen und Risiken für den EU-Agrar- und Ernährungssektor Die Generaldirektion für Interne Politikbereiche veröffentlichte im Juli 2014 eine Studie unter dem Titel „Risks and Opportunities for the EU Agri-food Sector in a possible EU-US Trade Agreement “41. In der Studie von Jean-Christophe Bureau, Anne-Célia Disdier, Jean Fouré, Gabriel Felbermayr , Lionel Fontagné und Sébastien Jean werden die wichtigsten Chancen und Risiken des TTIP für den EU-Agrar- und Ernährungssektor aufgeführt. Die wichtigsten Chancen des TTIP für den EU-Agrar- und Ernährungssektor sind demnach: • „Aussicht auf Gewinne durch den Marktzugang. Die EU hat (ein paar) offensive Interessen, insbesondere beim Zugang zu bestimmten Märkten, die stark durch Zölle geschützt sind, aber noch mehr durch regulatorische Barrieren, die manchmal ausländische Produzenten außen vor lassen (z.B. bei Milchprodukten) oder die mit erheblichen Kosten für EU-Exporteure verbunden sind (z.B. Kontrollverfahren für frische Produkte und Fleischzubereitungen oder durch die Pflicht Wein über Zwischenhändler zu vermarkten). • Mögliche Gewinne durch regulatorische Übereinstimmung. Es gibt Bereiche, in denen die Gesetzgebung harmonisiert oder gegenseitig anerkannt werden könnte, so dass Transaktionskosten zum potenziellen Nutzen der Verbraucher reduziert werden könnten. Zum Beispiel ist dies der Fall bei Hygienevorschriften und bei Techniken zur Reduzierung von Krankheitserregern . Das TTIP könnte die Möglichkeit bieten, langfristige Meinungsverschiedenheiten, die trotz einer Vielzahl von bilateralen sektoralen Vereinbarungen bestehen (z. B. bei geografischen Angaben, Biotechnologie) aufzulösen. • Die Möglichkeit, teure und ineffiziente Maßnahmen zu harmonisieren. Staatliche Maßnahmen und Vorschriften haben Produktion und Nachfragestrukturen auf beiden Seiten des Atlantiks künstlich geformt. Im Biokraftstoffsektor beispielsweise existieren unterschiedliche Regelungen, die bei identischen Produkten ineffiziente Handelsströme verursachen. Agrarsubventionen sowohl auf europäischer als auch US-amerikanischer Seite und Exportförderpolitiken führen zu hohen öffentlichen Ausgaben, die sich weitgehend kompensieren. Könnte TTIP zu einer weiteren Zusammenarbeit führen, könnten die EU-Steuerzahler hiervon profitieren .“42 40 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). http://www.bmlfuw .gv.at/land/eu-international/eu-freihandelabkomme/ttip_eu_usa_fta.html (abgerufen am 29. Oktober 2014). 41 Bureau, Jean-Christophe et al. (2014). Risks and Opportunities for the EU Agri-food Sector in a possible EU-US Trade Agreement. http://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU%282014%29514007_EN.pdf 42 Übersetzt durch Verfasserin. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_I- POL_STU%282014%29514007_EN.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 17 Die TTIP birgt – laut oben genannter Studie - auch einige Risiken für den EU-Agrarsektor und für Verbraucher in der EU, deren Folgen sorgfältig beurteilt werden sollten. Die anstehenden Risiken werden wie folgt angegeben: • „Marktstörung. Mehrere EU-Produktionssektoren würden erhebliche Konkurrenz durch kostengünstigere US-Hersteller erfahren. Dies ist ein potenziell schwerwiegendes Problem für den Rindfleischsektor, mit möglicherweise weitreichenden sozialen und ökologischen Folgen für einige EU-Regionen, die auf Mutterkühe sowie auf Kälber aus Weidehaltung spezialisiert sind. • Handel unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Die Rechtsvorschriften in der EU und den USA sind unterschiedlich. Insbesondere gibt es in der EU Bereiche, in denen Erzeuger und Verarbeiter strengeren Beschränkungen unterliegen als in den USA (Biotechnologie, Chemie , Umwelt und Tierschutz). Sollten die Zölle ohne weitere Konvergenzen beseitigt werden, bestünde die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Das ungleiche Niveau bei der Subventionierung der Landwirtschaft bereitet den Produzenten ebenfalls Sorge, auch wenn beide Seiten jenseits des Atlantiks sich nicht einig sind, wer mehr von öffentlichen Subventionen profitiert . • Risiko der Senkung von EU-Standards. Als logische Folge aus den vorherigen Ausführungen ist es notwendig, mehr Gemeinsamkeiten bei Normen und Vorschriften zu finden. Da gibt es Unterschiede zwischen der EU und den USA über Grundsatzfragen, wie z. B. das Konzept des Risikomanagements, das Schutzniveau der Verbraucher oder die Rolle des Staates. Es gibt Befürchtungen, dass eine Harmonisierung oder die gegenseitige Anerkennung die aktuellen EU-Standards senken oder untergraben könnte, die Grundlagen des EU-Verbraucherschutz und der Umweltpolitik sind.“43 4. Welche Möglichkeiten gibt es, Ausnahmen festzuschreiben? Unter den Punkten 20 und 21 des am 9. Oktober 2014 vom Rat der EU veröffentlichten Verhandlungsmandats zur TTIP vom 17. Juni 2013 44 finden sich Ausnahmen vom Verhandlungsmandat: Sowohl Dienstleistungen (gem. Art. I Abs. 3 des GATS-Abkommens45), die in Ausübung 43 Übersetzt durch Verfasserin. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_I- POL_STU%282014%29514007_EN.pdf 44 Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S- T/ttip-mandat,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf; 45 GATS=General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen ). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 18 hoheitlicher Gewalt erbracht werden, als auch „audiovisuelle Dienste“46 sind hiernach von den Verhandlungen ausgeschlossen.47 Das Verhandlungsmandat liegt bei der EU, sollten jedoch derzeit geltende EU-Regelungen geändert werden, würde die Kommission der Bundesregierung Änderungsvorschläge zur Prüfung vorlegen .48 Die Verhandlungsführer der EU-Kommission sind rechtlich verpflichtet, die 28 Regierungen während des gesamten Verfahrens zu konsultieren49. Da das Abkommen derzeit noch verhandelt wird, müssten Änderungen, so sie politisch gewollt sind, möglich sein können. Zum Abkommen äußert Felbermayr im Februar 2014: „Welches Abkommen eigentlich? Wir wissen ja noch gar nicht, was da drinstehen wird. Das ist mein Kritikpunkt an dieser Debatte: Bevor man das Ding beerdigt, ohne es zu kennen, sollte man doch vielleicht abwarten und sehen, was verhandelt wurde. Und wenn dann tatsächlich etwas Schlechtes dabei herausgekommen ist, muss man es eben im Europaparlament kippen.“50 Oder wie ein hochrangiger Beamter zum CETA-Abkommen51, das gerne mit dem TTIP verglichen wird, im Tagesspiegel vom 25. September 201452 zitiert wird: “Alles kann geändert werden, solange die Tinte noch nicht trocken ist“53. 46 Rundfunk (Fernsehen, Radio und Film). Siehe: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandaterlaeuterung ,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 47 Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S- T/ttip-mandat,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 48 Vgl. Antwort 32 der Bundesregierung auf BT-Drs. 17/14734. http://dipbt.bundestag .de/dip21/btd/17/147/1714734.pdf. 49 Europäische Kommission. Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Wir haben ein offenes Ohr und sind aktiv. (Letzte Aktualisierung: 28. März 2014). http://trade.ec.europa.eu/doclib /docs/2014/july/tradoc_152710.pdf (abgerufen am 24. Oktober 2014). 50 Interview mit Gabriel Felbermayr auf n-tv.de am 18. Februar 2014. http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/policy /Staff-Comments-in-the-Media/Interviews-in-print-media/Archive/Interviews_2014/medienecho_ifointerview -ntv_18-02-2014.html 51 Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. 52 Tagesspiegel-Online. Transatlantische Handelsabkommen. http://www.tagesspiegel.de/politik/freihandelsabkommen -ceta-und-ttip-die-haken-des-papiers/10756614-2.html 53 http://www.tagesspiegel.de/politik/freihandelsabkommen-ceta-und-ttip-die-haken-des-papiers/10756614-2.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 19 5. Gibt es Ausnahmen für den Agrarbereich? Das Verhandlungsmandat sieht keine Ausnahmen für den Agrarbereich vor. Die Bundesregierung antwortete am 11. September 2013 auf eine Kleine Anfrage, sie begrüße die Einbeziehung der Land- und Lebensmittelwirtschaft in die Verhandlungen.54 Auf die Frage der Wirtschaftswoche, warum der Bereich Lebensmittel nicht aus der Verhandlungsmasse herausgenommen werde, antwortete Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt am 30. Juni 2014, das halte er nicht für den richtigen Weg. Deutschland habe als Exportnation stets vom freien Handel profitiert. TTIP helfe, neue Märkte für die deutschen Produzenten zu öffnen.55 US Agrarminister Vilsack, seit 2009 Agrarminister im Kabinett Obama wird in der Land & Forst am 18. Juni 2014 zitiert, dass es ohne ein ehrgeiziges Abkommen im Agrarbereich vom US-Kongress keine Zustimmung zum TTIP-Gesamtpaket geben werde. Auch die US-Landwirtschaft bestünde nicht nur aus großen Unternehmen, die Mehrheit der Farmer in den USA erwirtschafte weniger als 50.000 US-Dollar (knapp 37.000 Euro) pro Jahr.56 54 BT-Drs. 17/14734. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714734.pdf 55 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2014/06/2014-06-30-schmidt-wirtschaftswoche.html (abgerufen am 29. Oktober 2014). 56 Land & Forst (2014). TTIP: Gemeinsame Sprache? http://landundforst.agrarheute.com/agrarministerrat (abgerufen am 29. Oktober 2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 188/14 Seite 20 6. Quellen Allen F. Johnson and Associates, “United States - European Union Free Trade Agreement Negotiations ”, Trade and Agriculture Update, March 2013. Beck, Stefan; Scherrer, Christoph (2014). Das transatlantische Handels-und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA. http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_303.pdf Bureau, Jean-Christophe; Disdier, Anne-Célia ; Fouré, Jean; Felbermayr, Gabriel; Fontagné, Lionel , Jean, Sébastien (2014). Risks and Opportunities for the EU Agri-food Sector in a possible EU-US Trade Agreement. http://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU%282014%29514007_EN.pdf Bundesregierung (2014). Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 30. Januar 2014. Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens. BT-Drs. 18/2100. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/021/1802100.pdf Bundesregierung (2013). Antwort der Bundesregierung vom 11. September 2013 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Das geplante Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA zwischen den USA und der Europäischen Union und seine Auswirkungen auf die Bereiche Kultur, Landwirtschaft , Bildung, Wissenschaft und Datenschutz. BT-Drs. 17/14734. http://dipbt.bundestag .de/dip21/btd/17/147/1714734.pdf Bundesregierung (2014). Antwort der Bundesregierung vom 28. Januar 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen. BT-Drs. 18/351. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/003/1800351.pdf Bundesregierung (2014). Antwort der Bundesregierung vom 21. März 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Agrar-, umwelt-, und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada. BT-Drs. 18/892. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/008/1800892.pdf Dieter, H. (2014). Strukturelle Schwächen des transatlantischen Abkommens. TTIP gefährdet weit mehr als nur den Verbraucherschutz. 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