© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 168/18 Planungs- und Umsetzungsstand der Erdgaspipelines OPAL und EUGAL Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 168/18 Seite 2 Planungs- und Umsetzungsstand der Erdgaspipelines OPAL und EUGAL Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 168/18 Abschluss der Arbeit: 14. Januar 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 168/18 Seite 3 1. Einleitung Der vorliegende Sachstand widmet sich der Frage nach dem aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der beiden Erdgasleitungsvorhaben OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) sowie EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung). 2. Planungs- und Umsetzungsstand der Erdgaspipeline OPAL Die OPAL ist „die größte Erdgaspipeline Nordwest-Europas mit einem Durchmesser von 1.400 mm. Die 472 km lange OPAL verfügt über eine Transportkapazität von rund 36 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr, was etwa einem Drittel des derzeitigen deutschen Jahresbedarfs an Erdgas entspricht. Die OPAL führt 472 Kilometer von Greifswald an der Ostseeküste aus durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis in die Tschechische Republik nahe Brandov.“1 Die OPAL sowie die NEL (Nordeuropäische Erdgasleitung) dienen der Weiterverteilung des durch die Offshore-Pipeline Nord Stream transportierten russischen Erdgases an die europäischen Transportkunden.2 Die OPAL ist seit 2011 in Betrieb.3 3. Planungs- und Umsetzungsstand der Erdgaspipeline EUGAL Die EUGAL ist ein Erdgasleitungsvorhaben, das nach Angaben der Bau- und Betriebsgesellschaft CASCADE Gastransport GmbH der Stärkung der deutschen und europäischen Erdgasversorgung dienen soll.4 1 So die Informationen auf der Internetseite der Betreibergesellschaft OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Link: https://www.opal-gastransport.de/netzinformationen/ostsee-pipeline-anbindungsleitung/ (letzter Abruf: 14.01.2019). 2 Vgl. die Informationen auf der Internetseite der Betreibergesellschaft OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Link: https://www.opal-gastransport.de/netzinformationen/erdgasuebernahmestation-lubmin/ (letzter Abruf: 14.01.2019). 3 Vgl. die Informationen auf der Internetseite der Betreibergesellschaft OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Link: https://www.opal-gastransport.de/presse/presseinformationen/pressemitteilung/news/erdgasleitung-opal-fertiggestellt / (letzter Abruf: 14.01.2019). Dazu auch die Informationen auf der Internetseite der EUGAL-Bau- und Betriebsgesellschaft GASCADE Gastransport GmbH. Link: https://www.gascade.de/netzinformationen/unserleitungsnetz / (letzter Abruf: 14.01.2019). 4 Vgl. die Informationen auf der Internetseite der GASCADE Gastransport GmbH. Link: https://www.eugal.de/eugal -pipeline/ (letzter Abruf: 14.01.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 168/18 Seite 4 „Mit der EUGAL soll das aus Russland stammende Erdgas der im Bau befindlichen Gas-Pipeline North Stream 2 von der Ostsee kommend mittels einer erdverlegten Fernleitung durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen zur tschechischen Grenze transportiert und in die Europäischen Fernleitungsnetze eingespeist werden.“5 „Die EUGAL soll von Lubmin bei Greifswald an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern in südlicher Richtung bis nach Deutschneudorf in Sachsen und weiter nach Tschechien verlaufen. Sie hat eine Gesamtlänge von rund 480 Kilometern und soll in weiten Teilen parallel zur Ostsee- Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) verlegt werden.“6 „Die Planung und der Bau der EUGAL sind auf mehrere Jahre angelegt. Die behördlichen Verfahren haben im Frühjahr 2016 mit den Antragskonferenzen zum Raumordnungsverfahren sowie den Vorbereitungen der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen begonnen. Im Herbst 2016 starteten die Raumordnungsverfahren in Brandenburg und Sachsen, in denen es darum ging, einen möglichen Trassenverlauf festzulegen. Dabei wird eine Vorzugstrasse mit verschiedenen Varianten geprüft. In Mecklenburg-Vorpommern prüfte die zuständige Behörde im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage die Raumordnung. Mitte 2017 folgten dann die Planfeststellungsverfahren, die eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vorsahen. Nach dem erfolgreichen Abschluss aller Planfeststellungsverfahren im dritten Quartal 2018 begann der Bau der EUGAL. Es ist geplant, dass bis Ende 2019 der erste Leitungsstrang errichtet wird und in Betrieb geht.“7 Ein Planfeststellungsbeschluss stellt die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit eines planfeststellungsbedürften Vorhabens fest und gibt damit seine Errichtung und Inbetriebnahme frei.8 * * * 5 So OVG Berlin-Brandenburg (2018). Beschluss vom 28.11.2018 – OVG 11 S 59.18. Rn. 2. 6 So die Informationen auf der Internetseite der GASCADE Gastransport GmbH. Link: https://www.eugal.de/eugal -pipeline/trassenverlauf/ (letzter Abruf: 14.01.2019). 7 So die Informationen auf der Internetseite der GASCADE Gastransport GmbH. Link: https://www.eugal.de/eugal -pipeline/projektphasen/ (letzter Abruf: 14.01.2019). 8 Neumann, Werner/Külpmann, Christoph (2018). In: Stelkens, Paul/Bonk, Heinz Joachim/Sachs, Michael (Hrsg.). Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. 9. Auflage 2018. München: C. H. Beck. § 75 Rn. 6.