Deutscher Bundestag Deutsche Post AG und Postbinnenmarkt sowie Privatisierung der japanischen Post Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 5 – 3000 – 168/09 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 2 Deutsche Post AG und Postbinnenmarkt sowie Privatisierung der japanischen Post Verfasserin: Aktenzeichen: WD 5 – 3000 – 168/09 Abschluss der Arbeit: 14. Dezember 2009 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Konzerngeschichte der Deutsche Post AG 4 3. Wirtschaftliche Entwicklung der Deutsche Post AG 5 3.1. Aktionärsstruktur 5 3.2. Aktienkurs 6 3.3. Konzernkennzahlen 7 3.4. Dividendenentwicklung 8 3.5. Anzahl der Mitarbeiter 9 3.5.1. Anzahl der Mitarbeiter nach Regionen 9 3.5.2. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmensbereich BRIEF 10 3.5.3. Anzahl der Beamten 10 3.6. Mindestlohn 10 3.7. Unternehmensbereich BRIEF 10 3.7.1. Geschäftsfelder 10 3.7.2. Kennzahlen des Unternehmensbereichs BRIEF 2008 11 3.7.3. Brieflaufzeiten 12 3.7.4. Filialnetz 13 3.7.5. Anzahl Briefkästen 14 4. Postdienstleistungssektor in Europa 14 4.1. Postrichtlinie 14 4.2. Liberalisierung in Deutschland 15 4.3. Stand der Liberalisierung in Europa 16 4.4. Preisbildung und Preisentwicklung für die Postdienste in der EU 17 4.4.1. Entgeltgenehmigung in Deutschland 17 4.4.2. Preisentwicklung in Europa 17 4.5. Mehrwertsteuerbefreiung von Postdiensten in der EU 19 5. Postprivatisierung in Japan 19 6. Anlagen 21 7. Quellen 21 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 4 1. Einleitung Mit dem Poststrukturgesetz von 1989 wurde die erste Phase der Postreform eingeleitet (1. Postreform ). Das Gesetz trat am 1. Januar 1990 in Kraft und sollte die dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation unterstehende Deutsche Bundespost (DBP) neu ordnen und sukzessive auf wettbewerbliche Anforderungen vorbereiten. In das nach wie vor öffentliche Unternehmen – nun Deutsche Bundespost Postdienst mit den drei Unternehmensbereichen DBP Postdienst , DBP Postbank und DBP Telekom – wurde nach der deutschen Einheit die Deutsche Post der DDR integriert. Im Zuge der 2. Postreform 1995 wurde die Deutsche Bundespost Postdienst privatisiert und die Aktiengesellschaft Deutsche Post AG (DPAG) gegründet. Mit Inkrafttreten des Postgesetzes1 am 1. Januar 1998 übernahm die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und heutige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur oder BNetzA) die Aufgabe der Liberalisierung des deutschen Postmarktes. Gleichzeitig wurde das Bundesministerium für Post und Telekommunikation aufgelöst . 2. Konzerngeschichte der Deutsche Post AG Unter dem Dach der Deutsche Post AG (DPAG) sind nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zum einen der gesamte Brief- und Paketdienst und zum anderen seit 1999 die Postbank2 vereint. Im November 2000 erfolgt der Börsengang der DPAG, die sich inzwischen in Deutsche Post World Net (DPWN) umbenannt hat, mit 29 Prozent des Aktienkapitals. Ab März 2001 ist der Konzern im DAX 30 notiert. Zwei Jahre später wird das Logistikunternehmen DHL eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DPAG. Das Unternehmen setzt sich nun aus den drei Geschäftsbereichen bzw. Marken Deutsche Post, DHL und Postbank zusammen. Im Juni 2004 werden zum ersten Mal die Aktien der Postbank AG an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Fünf Jahre nach dem Börsengang der DPAG befinden sich im Juli 2005 rund 55 Prozent der Aktien im Streubesitz. Damit ist der Bund nicht mehr der Mehrheitseigner der DPAG bzw. der Deutschen Post World Net. Es folgen weitere Unternehmensübernahmen in allen drei Segmenten sowie eine dadurch bedingte Unternehmensumstrukturierung. Im Januar 2009 werden 22,9 Prozent der Aktien der 1 Postgesetz (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), zuletzt geändert durch Artikel 272 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407). 2 Die Deutsche Postbank AG wurde ebenfalls im Zuge der 2. Postreform als Aktiengesellschaft gegründet. Der Bund veräußerte die Aktien 1999 an die DPAG. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 5 Postbank AG an die Deutsche Bank verkauft. Damit will sich die DPAG schrittweise aus dem Bankengeschäft zurückziehen. Nach einem Namens-Relaunch firmiert der Konzern heute unter dem Markenlabel Deutsche Post DHL (Deutsche Post AG) mit den beiden Marken Deutsche Post und DHL und rund 500.000 Mitarbeitern sowie 18.500 Niederlassungen in mehr als 220 Ländern. Damit ist die DPAG nach eigenen Angaben der weltweit führende Post- und Logistik-Konzern (Anlage 1). Der Unternehmensbereich Deutsche Post ist mit seinem Geschäftsbereich BRIEF als Universaldienstleister in Deutschland tätig. Quelle: DPAG (2009f) 3. Wirtschaftliche Entwicklung der Deutsche Post AG Die nachfolgenden Kennzahlen sind dem Geschäftsbericht 2008 der zu diesem Zeitpunkt noch unter dem Namen Deutsche Post World Net (DPWN) firmierenden Deutsche Post AG (DPAG) entnommen. 3.1. Grundkapital und Aktionärsstruktur Das Grundkapital der DPAG besteht im November 2009 aus rund 1.209 Millionen Namensaktien. Die DPAG befindet sich zurzeit zu 69,5 Prozent in Streubesitz, allerdings halten private Anleger nur 6,5 Prozent des Kapitals, 63 Prozent der Aktien befinden sich in den Portfolios von institutionellen Anlegern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besitzt einen Anteil von 30,5 Prozent, davon eine 4,6 Prozent Wandelanleihe auf dem japanischen Markt aus dem Jahr 2005 und eine 4,5 Prozent Wandelanleihe auf Aktien der Deutsche Post AG aus dem Jahr 2009 (Anlage 2). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 6 Rückführung der Bundesbeteiligung an der DPAG 1998 – 2007 3.2. Aktienkurs Deutsche Post AG Aktienkursentwicklung 2004 – 2009 Quelle: finanzen.net (2009) Quelle: BMF (2009b) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 7 3.3. Konzernkennzahlen Quelle: DPWN (2009: I) In der Mehrjahresübersicht (2001 bis 2008) stieg der Umsatz für alle Geschäftsbereiche von rund 36,2 Mrd. Euro in 2001 auf rund 55,8 Mrd. Euro in 2007 und rund 56 Mrd. Euro in 2008. Das Konzernjahresergebnis entwickelte sich ebenfalls zwischen 2001 und 2007 positiv steigend, ging aber auf Grund des wirtschaftlichen Abschwungs auf -1,98 Mrd. Euro im Jahr 2008 deutlich zurück (Anlage 3).3 3 „Die Ergebnisse aus fortgeführten und aus aufgegebenen Geschäftsbereichen addieren sich zu einem Konzernjahresergebnis von −1.979 Mio €, 3.852 Mio € weniger als im Vorjahr. Davon sind − 1.688 Mio € den Aktionären der Deutschen Post zuzurechnen – ein Rückgang um 3.071 Mio € −, während sich der Anteil der Minderheiten von 490 Mio € auf − 291 Mio € verringert hat. Dieser deutliche Rückgang resultiert in erster Linie aus dem anteiligen negativen Ergebnis der Postbank. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie ist von 1,15 € auf − 1,40 € gesunken. Für die fortgeführten Geschäftsbereiche ist es auf − 1,10 € (Vorjahr: 0,79 €) zurückgegangen, für die aufgegebenen Geschäftsbereiche von 0,36 € auf − 0,30 €.“ (DPWN 2009: 43) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 8 3.4. Dividendenentwicklung Zwischen 2001 und 2007 stieg die Dividende je Aktie von 37 Cent (2001) kontinuierlich auf 90 Cent (2007). Für das Jahr 2008 wurden per Beschluss der Hauptversammlung am 21. April 2009 nur noch 60 Cent ausgeschüttet (-33,3%). Bezogen auf den Jahresschlusskurs der Aktie ergibt sich daraus eine Netto-Dividendenrendite von 5,0 Prozent. Quelle: DPWN (2009: 43) Ausschüttungssumme und Dividende je Stückaktie in Mio. Euro Quelle: DPWN (2009a: 37) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 9 3.5. Anzahl der Mitarbeiter weltweit Zum 31. Dezember 2008 beschäftigte der Konzern 451.515 Vollzeitkräfte. Die Zahl der Mitarbeiter weltweit entwickelte sich wie folgt (Stichtag 31. Dezember eines Jahres). 3.5.1. Anzahl der Mitarbeiter nach Regionen Mehr als ein Drittel der Belegschaft der DPAG ist in Deutschland in einem der Unternehmensbereiche BRIEF und DHL beschäftigt, „wobei die Beschäftigung hier rückläufig ist.“ Quelle: DPWN (2009: 73) Quelle: DPWN (2009: 74) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 10 3.5.2. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmensbereich BRIEF Im Jahr 2007 waren im Unternehmensbereich BRIEF 145.458 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2008 „(...) hat sich die Zahl der Mitarbeiter um 1,9 % auf 142.674 verringert. Die Zahl der Vollzeitkräfte ist vor allem in Deutschland gesunken, nachdem wir hier die Produktivität gesteigert haben. Durch weitere Umgestaltung des Filialnetzes ist zudem die Zahl der Mitarbeiter gesunken .“ (DPWN 2009: 73) Im Durchschnitt (Teilzeitkräfte auf Vollzeitkräfte umgerechnet) waren 2007 149.602 und 2008 146.184 Mitarbeiter in diesem Segment beschäftigt. 3.5.3. Anzahl der Beamten Die Zahl der Beamten ist von im Durchschnitt 52.809 im Jahr 2007 auf 51.304 im Jahr 2008 um 2,9 Prozent gesunken (DPWN 2009: 73). 3.6. Mindestlohn Am 1. Januar 2008 ist die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen 4 (BriefArbbV) vom 28. Dezember 2007 in Kraft getreten. Der Verordnung liegen als Rechtsnormen die Bestimmungen des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) abgeschlossenen Tarifvertrages vom 29. November 2007 über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen zugrunde. Diese Branche umfasst sämtliche Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern. Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen im vorgenannten Sinne Briefsendungen befördern (Bundesnetzagentur 2008a). 3.7. Unternehmensbereich BRIEF 3.7.1. Geschäftsfelder Der Unternehmensbereich BRIEF gliedert sich in die Geschäftsfelder: - Brief Kommunikation - Dialog Marketing - Presse Services - Paket Deutschland - Filialen - Global Mail - Renten Service 4 Bundesanzeiger 2007 Nr. 242 S. 8410 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 11 3.7.2. Kennzahlen des Unternehmensbereichs BRIEF 2008 2008 Umsatz Mio € 14.393 davon Brief Kommunikation Mio € 6.031 Dialog Marketing Mio € 2.856 Presse Services Mio € 826 Paket Deutschland Mio € 2.583 Global Mail Mio € 1.997 Filialen Mio € 815 Renten Service Mio € 89 Konsolidierung/Sonstiges Mio € -804 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) Mio € 2.253 Umsatzrendite1) % 15,7 Mitarbeiter2) 146.184 Haushalte Mio 39 Geschäftskunden Mio 3 Nationale Briefe je Werktag Mio 70 Nationale Pakete je Werktag Mio 2,5 Internationale Sendungen Mio 7.457 Brieflaufzeiten3) % > 95 Paketlaufzeiten3) % 90 Produktionsstätten 162 Filialen 13.650 Verkaufsstellen 2.200 Wochenöffnungszeiten (im Durchschnitt) Stunden 43 Packstationen 1.400 Paketboxen 1.000 Briefmarkenautomaten 3.700 1) EBIT/Umsatz 2) Vollzeitkräfte zum Stichtag 3) Prozentsatz aller Briefe und Pakete in Deutschland, die am Tag nach ihrer Einlieferung ihren Empfänger erreichen. Quelle: DPAG (2009c) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 12 3.7.3. Brieflaufzeiten Die Post-Universaldienstleistungsverordnung5 (PUDLV) legt die Qualitätsmerkmale für die Briefbeförderung , die so genannten Brieflaufzeiten, fest (§ 2 PUDLV). Danach müssen von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen (mit Ausnahme der Sendungen, die eine Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je Einlieferungsvorgang voraussetzen) im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent an dem am ersten auf den Einlieferungstag (E) folgenden Werktag (E + 1) und 95 Prozent bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E + 2) ausgeliefert werden. Hierzu schreibt die DPAG in ihrem aktuellen Geschäftsbericht: „Bei der Laufzeit von Briefen in Deutschland haben wir unser sehr gutes Vorjahresergebnis auch 2008 wieder erreicht: Mehr als 95 % der Briefe, die uns während der täglichen Annahmezeiten oder bis zur letzten Briefkastenleerung erreichen, erhält der Empfänger bereits am nächsten Tag.“ (DPWN 2009: 81) Die Netzagentur hat 2005 eine Statistik zu den Brieflaufzeiten veröffentlicht. Brieflaufzeiten aus Sicht des Verbrauchers bis Ende 2004 Zeitraum E+1[%]* E+2[%]** Vorgaben PUDLV 80,0 95,0 2001 (Jahresdurchschnitt) 86,6 98,8 2002 (Jahresdurchschnitt) 86,9 98,9 2003 (Jahresdurchschnitt) 86,8 98,8 2004 (Jahresdurchschnitt) 87,9 99,5 1. Quartal 2004 86,9 98,7 2. Quartal 2004 88,3 98,9 3. Quartal 2004 88,5 99,0 4. Quartal 2004 87,8 98,8 5 Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2418), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 26 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970). * Anteil der Briefe mit einer Laufzeit von E + 1 (Einlieferungstag + 1 Werktag) ** Anteil der Briefe mit einer Laufzeit von maximal E + 2 (Einlieferungstag + 2 Werktage) Quelle: Bundesnetzagentur (2005) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 13 3.7.4. Filialnetz Auch die Größe des Filialnetzes bzw. der so genannten stationären Einrichtungen ist in der Post- Universaldienstleistungsverordnung gesetzlich geregelt (§ 2 PUDLV). Laut Geschäftsbericht 2008 gibt es in Deutschland derzeit 13.650 Filialen (Deutsche Post Filialen, Partner-Filialen, Paketservice-Filialen), die die Dienstleistungen der Deutschen Post sowie Postbankdienstleistungen anbieten. Ferner gibt es 1.400 Packstationen und 1.000 Paketboxen sowie rund 2.200 Verkaufspunkte für Brief- und Paketmarken. Außerdem unterhält die DPAG rund 6.200 Automaten (hierzu gehören auch die 3.700 Briefmarkenautomaten, aber auch die Packstationen und Paketboxen werden hier hinzugerechnet). Die Verteilung der Brief- und Paketsendungen werden von 82 Brief- und 33 Paketzentren in einer Sechstagewoche übernommen. „Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dank der Kooperation mit dem Handel die durchschnittliche Wochenöffnungszeit um eine Stunde auf 43 Stunden verlängert. Bevor es Partner-Filialen gab, lag diese Zahl bei 18 Wochenstunden.“ (DPWN 2009: 81) Die 13.650 Filialen der DPAG gliedern sich in rund 500 Post-Filialen, die von der DPAG betrieben werden und die die Grundversorgung ergänzt um spezielle (Brief-) Produkte anbieten. Diese Filialen sollen bis 2011 schrittweise in so genannte Partner-Filialen umgewandelt werden. Derzeit gibt es rund 12.000 Partner-Filialen. Diese seit 1993 existierende Form der Post-Filiale ist eine Kooperation mit Einzelhändlern, die zu ihrem Hauptgeschäft zusätzlich Postdienstleistungen anbieten. Die Dienstleistungen sind allerdings nicht in jeder der Partner-Filialen identisch, sondern variieren je nach Standort und Kundennachfrage (DPAG 2009d). Weiter gehören zum Filialnetz des Unternehmensbereichs 855 Filialen der Postbank, die zusätzlich zu dem eigentlichen Bankgeschäft Dienstleistungen aus dem Postbereich anbieten. Für Geschäftskunden gibt es darüber hinaus rund 200 spezielle Postannahmestellen (100 für kleine und mittlere Unternehmen, 100 für Großkunden). In der Erprobungsphase befinden sich zurzeit so genannte Verkaufspunkte für Brief- und Paketmarken . Einzelhändler bieten hierbei nicht die komplette Postdienstleistung an, sondern verkaufen nur Brief- und Paketmarken. Für den ländlichen Raum wird getestet, inwieweit ein Mobiler Quelle: DPWN (2009: 81) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 14 Post-Service in Form des Postboten als Alternative zur Filiale angenommen wird. Ein weiteres Projekt ist Post24/7. Damit ist eine Post-Serviceinsel ohne Personal gemeint. Es stehen Briefmarkenautomaten , Briefkästen, Packstationen etc. an einem Ort 24 Stunden sieben Tage die Woche zur Verfügung. In Berlin und Bonn gibt es diese mitarbeiterlosen Einrichtungen bereits. 3.7.5. Anzahl Briefkästen Die Post-Universaldienstleistungsverordnung schreibt in den definierten Qualitätsmerkmalen auch die Anzahl der Briefkästen, deren Lage sowie den Leerungsrhythmus vor: § 2 Nr. 2 PUDLV zu Briefkästen Briefkästen müssen so ausreichend vorhanden sein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1.000 Meter zurückzulegen haben, um zu einem Briefkasten zu gelangen. (...) Briefkästen (...) sind auch andere zur Einlieferung von Briefsendungen geeignete Vorrichtungen . § 2 Nr. 2 PUDLV zur Leerung Briefkästen sind jeden Werktag sowie bedarfsgerecht jeden Sonn- und Feiertag so zu leeren, dass die (...) Qualitätsmerkmale eingehalten werden können. Dabei sind die Leerungszeiten der Briefkästen an den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens zu orientieren; die Leerungszeiten und die nächste Leerung sind auf den Briefkästen anzugeben. Im Jahr 2004 hat die DPAG in einer Selbstverpflichtung erklärt, sie wolle bis zum Ablauf der Exklusivlizenz bundesweit rund 108.000 Briefkästen bereit stellen (BT-Drs. 15/3186: 3). 4. Postdienstleistungssektor in Europa In der Veröffentlichung „Postal Services in Europe 2006“ sind die von Eurostat erhobenen Wirtschaftsdaten zum Postbinnenmarkt im Ländervergleich veröffentlicht (Anlage 4).6 4.1. Postrichtlinie Durch die 1. Postrichtlinie 97/67/EG7 aus dem Jahr 1997 soll der europäische Binnenmarkt auf dem Postsektor vollendet werden. Die Richtlinie hat als Regulierungsrahmen das Ziel, den Bür- 6 Sämtliche Entwicklungen auf dem Postbinnenmarkt sowie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden in der ECORYS-Studie „Main developments in the postal sector 2006 – 2008“ beschrieben. Außerdem werden in der Studie Australien, Japan, Neuseeland und die USA dargestellt (ECORYS 2008). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 15 gern effiziente, zuverlässige Qualitätspostdienste zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen (KOM 2009). Überarbeitet wurde die Postrichtlinie von 1997 mit der 2. Postrichtlinie 2002/39/EG8. Sie legt die weitere Vorgehensweise zur kontrollierten Marktöffnung fest, öffnet den grenzüberschreitenden Wettbewerb ab dem 1. Januar 2003 und erlaubt den Mitgliedstaaten, bestimmte Briefsendungen vom Wettbewerb auszuschließen: - ab 1. Januar 2003 Briefsendungen bis 100 Gramm, deren Preis unter dem Dreifachen des Standardtarifs liegt, (dies entspricht einer geschätzten Marktöffnung von 9 %); - ab 1. Januar 2006 Briefsendungen bis 50 Gramm, deren Preis unter dem Zweieinhalbfachen des Standardtarifs liegt, (dies entspricht einer zusätzlichen geschätzten Marktöffnung von 7 %). Als provisorisches Datum der Vollendung des Post-Binnenmarktes wurde der 1. Januar 2009 bestimmt. Die nächste Überarbeitung der Postrichtlinie fand 20089 statt (3. Postrichtlinie). Jetzt wurde als Zielhorizont für die vollendete Marktöffnung das Jahr 2010 festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen bis dahin sämtliche reservierten Bereiche10 abschaffen. Dies wird 16 Staaten, die rund 95 Prozent des Postmarktes der EU repräsentieren, betreffen (KOM 2009). Allerdings können die neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland und Luxemburg einen Übergangszeitraum nutzen und die Marktöffnung bis Anfang 2013 verschieben. 4.2. Liberalisierung in Deutschland Postdienstleistungen werden als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die DPAG und andere private Anbieter erbracht, da auf Grund der gesetzlichen Regelungen grundsätzlich jeder berechtigt ist, Postdienstleistungen am Markt anzubieten. Für das Erbringen bestimmter Postdienstleistungen ist nach dem Postgesetz eine Lizenz erforderlich (Erlaubnisvorbehalt). Auf deren Erteilung besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Lizenzierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Lizenzen ist nicht beschränkt (Bundesnetzagentur 2008). Allerdings ist der Postmarkt noch immer ein zu regulierender Markt. 7 Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität. ABl. EG L 15/14. 8 Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für die Postdienste in der Gemeinschaft. ABl. EG L 176/21. 9 Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft. ABl. EG L 52/3. 10 Hierbei handelt es sich um jenes Segment der Postdienste, das (öffentlichen oder auch privaten) Postbetreibern vorbehalten ist, die innerhalb der nationalen Grenzen Universaldienste erbringen (KOM 2009). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 16 In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) als Regulierungsbehörde u.a. auch für die Liberalisierung des Postmarktes zuständig. Seit dem 1. Januar 2008 ist der Briefmarkt vollkommen liberalisiert und damit dem Wettbewerb geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die DPAG eine so genannte Exklusivlizenz für die alleinige Beförderung von bestimmten Briefsendungen (§ 51 Absatz PostG). Allerdings können schon seit 1998 Mitwettbewerber Briefe bis 1.000 Gramm befördern, sofern sie eine Lizenz der Bundesnetzagentur besitzen. Die DPAG wird auch nach der gänzlichen Liberalisierung des Postmarktes weiterhin eine monopolartige Stellung auf relevanten Märkten der lizenzpflichtigen Postdienstleistungen innehaben, denn ihr Marktanteil betrug 2008 rund 90 Prozent. Die Bundesnetzagentur führt in regelmäßigen Abständen Marktuntersuchungen durch. 4.3. Stand der Liberalisierung in Europa Zur Umsetzung der Postrichtlinie stellt die Kommission in ihrem 4. Bericht fest, dass alle Mitgliedstaaten die 1. bzw. die 2. Postrichtlinie in Primär- und Sekundärrecht umgesetzt haben. Vollständig ihren Postmarkt geöffnet, d.h. den reservierten Bereich abgeschafft haben Deutschland (2008), Finnland, Schweden und Großbritannien (2006). Die Niederlande dagegen haben die Liberalisierung verschoben, ohne ein konkretes Datum für die vollständige Marktöffnung zu bestimmen (KOM 2008a: 5). Im Anhang zum 4. Bericht wird der Grad der Umsetzung der Postrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten beschrieben: Domestic & inbound cross border = im Inland und aus dem Ausland ins Inland verschickte Post Outgoing cross border = ins Ausland verschickte Post Direct Mail = Massensendungen Quelle: KOM (2008b: 16) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 17 4.4. Preisbildung und Preisentwicklung für die Postdienste in der EU Artikel 12 der Postrichtlinie von 1997 bestimmt, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass die Preise für die einzelnen Universaldienstleistungen für die Nutzer erschwinglich sind. D.h. Preise sollen transparent, nichtdiskriminierend und so an den Kosten orientiert kalkuliert sein, dass sie es allen Nutzern ermöglichen, Zugang zu diesen Diensten zu haben. Dabei kann ein Einheitstarif festgelegt werden. 4.4.1. Entgeltgenehmigung in Deutschland Entgelte, die ein Lizenznehmer auf einem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen erhebt, müssen gemäß § 19 Postgesetz (PostG) von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Unter die Preisgenehmigung fällt das Porto für die Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm. Hierzu verwendet die Bundesnetzagentur das Price-Cap-Verfahren oder entscheidet im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens.11 Geregelt ist dies in der Post-Entgeltregulierungsverordnung12 (PEntgV). 4.4.2. Preisentwicklung in Europa Zur Entwicklung der europäischen Preise bei Briefsendungen stellt die KOM in ihrem 4. Bericht fest: „Die Preise für private Briefsendungen sind in den letzten Jahren im Allgemeinen gestiegen, während die Preise für Geschäftskunden (auf die drei Viertel des Postvolumens entfallen) insgesamt zurückgegangen sind. Allerdings sind die Verbraucher mit der Qualität der Postdienste weitgehend zufrieden und halten die Preise trotz ihres Anstiegs im Großen und Ganzen für akzeptabel . Indessen gibt es in Europa beim Porto große Unterschiede. So reichte Anfang 2004 der durchschnittliche Briefmarkenpreis für Briefsendungen bis 20 Gramm von 0,15 EUR in Malta bis 0,65 EUR in Finnland. In der Regel halten überdurchschnittliche Portopreise die Kunden jedoch nicht von der Nutzung der Postdienste ab, und im Durchschnitt belaufen sich die jährlichen Postausgaben pro Verbraucher (in den sechs teuersten Mitgliedstaaten) lediglich auf etwa 47 EUR oder 0,1 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens.“13 (KOM 2009) Auch die DPAG hat die Entwicklung der Briefpreise (Standardbrief Inland) in Europa für den Zeitraum von 10 Jahren untersucht und eine ausführliche Preisstudie im März 2009 veröffentlicht (DPAG 2009e). Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass im europäischen Durchschnitt der Briefpreis im Zeitraum von 10 Jahren real um 30 Prozent gestiegen ist. Während in Norwegen beispielsweise ein inflationsbereinigter Anstieg um knapp 80 Prozent zu verzeichnen ist, ist in Deutschland der Briefpreis im gleichen Zeitraum um 16,3 Prozent gesunken. 11 Vgl. hierzu ausführlich Price-Cap-Regulierung 2008 – Eckpunktepapier (Bundesnetzagentur 2008b). 12 Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2386) 13 Vgl. hierzu ausführlich KOM (2008b: 20 ff.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 18 Briefpreisentwicklung 1998 – 2008 in Europa Das Briefporto für einen Brief, der in Deutschland verschickt wird, stieg von 10 Cent im Jahr 1960 auf 55 Cent im Jahr 2005. Allerdings mussten 1960 fünf Minuten dafür gearbeitet werden, während es 2005 nur noch zwei Minuten waren. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zitiert in: T-Online (2009) Preis & Arbeitszeit für Briefporto Jahr Preis in Euro Arbeitszeit in Min. 1960 0,10 5 1991 0,51 3 2005 0,55 2 Quelle: Deutsche Post DHL (2009e) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 19 4.5. Mehrwertsteuerbefreiung von Postdiensten in der EU Eine Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Mehrwertsteuerbefreiung für Postdienstleistungen existiert in folgenden EU-Mitgliedstaaten: Quelle: DPAG zitiert in: Stuppert (2009) 5. Postprivatisierung in Japan In Japan wurden bei den Privatisierungsbemühungen der drei Postdienste (Post-, Versicherungsund Finanzdienst) sowohl ökonomische als auch politische Ziele verfolgt. Zum einen sollten durch eine privatisierte Post mehr Wettbewerb in der Finanz- und Logistikbranche geriert und dadurch die Effektivität erhöht, die Kosten reduziert und die Qualität verbessert werden. Zum anderen sollte das Staatsunternehmen dem Einfluss der Politik entzogen werden. Ein erster Schritt zu einer Marktöffnung war 2003 die Umwandlung des Staatsunternehmens in das öffentliche Unternehmen Japan Post Corp. (Japan Post). Heute ist die Japan Post eine Holding mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, deren Aktien sich zu 100 Prozent in Staatsbesitz befinden. Die nun vier Sparten der Holding – Schalterdienste, Postdienste, Postbank und Postversicherung – sollten ab 2010 getrennt an die Börse gehen. Zwischenzeitlich hat allerdings ein Politikwechsel stattgefunden und die Privatisierung wurde im Oktober 2009 gestoppt. Die Japan Post soll künftig als gemeinnütziges Unternehmen operieren und „für das Leben der Menschen da sein und die Gemeinden revitalisieren“ (Hirano 2009). Jetzt soll die bereits 2007 neu organisierte Japan Post umstrukturiert und die drei Bereiche Postbank, Postversicherung und Postdienste sollen wieder unter einem einheitlichen Management geführt werden, „um eine landesweit gleichwertige Versorgung der Postkunden mit Brief- und Finanzdienstleistungen zu gewährleisten und die kriselnden lokalen Volkswirtschaften zu beleben.“ (Kölling 2009) Als ein Grund für das Ende der Privatisierungsanstrengungen wird in der Presse kolportiert, dem neu gewählte Premierminister Hatoyama sei es besonders wichtig gewesen, die kleinen Postämter Dienstleistung mit Mehrwertsteuerbefreiung EU-Mitgliedstaat alle Postdienstleistungen Großbritannien, Irland, Österreich, Polen, Portugal und Zypern Universaldienstleistungen Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande , Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Briefdienstleistungen Litauen reservierte Dienstleistungen Lettland und Spanien keine Mehrwertsteuerbefreiung Finnland, Schweden und Slowenien Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 20 in den Dörfern zu erhalten, die als eine Art sozialer Treffpunkt auf dem Lande fungieren. Außerdem habe eine Einschränkung der Dienste zu einer ungleichen Entwicklung zwischen Land und Stadt beigetragen, argumentiert die Regierung Hatoyama (manager-magazin 2009). Mayer-Kuckuk (2009) schreibt: „Das Hin und Her um die Post ist ein weiterer Mosaikstein in der neuen japanischen Wirtschaftspolitik. Die frisch gewählte Regierung hat einen antikapitalistischen Kurs eingeschlagen. Postreformminister Shizuka Kamei kommt aus einer Partei, die sich aus Protest gegen die Privatisierung gegründet hatte. Diese ‚Neue Volkspartei’ befindet sich derzeit mit Hatoyamas Demokratischer Partei Japans in einer Koalition.“ Während der japanische Ökonom Miwa derzeit kaum negative Folgen für den japanischen Finanzsektor befürchtet, da die Privatisierung noch nicht sehr weit realisiert gewesen sei (Mayer- Kuckuk 2009), sehen andere Wirtschaftswissenschaftler mögliche Schäden für den Finanzsektor und damit für die japanische Volkswirtschaft voraus. „Der Chefvolkswirt der Bank Credit Suisse, Hiromochi Shirakawa, sagte, die notwendige Deregulierung des Finanzsektors werde verzögert. Das Fortbestehen der Postbank in staatlicher Hand werde dazu führen, dass die im internationalen Vergleich zu niedrigen Margen der privaten Geschäftsbanken zusätzlich unter Druck gerieten. Masamichi Adachi, Ökonom der Bank J.P. Morgan, hofft, dass der Beschluss nicht das Signal hin zu einer sozialistischen Politik der großen Staatseingriffe sei. Er setzt darauf, dass die Regierung die Privatisierungspläne später wiederaufnehmen werde. Die Möglichkeit dazu besteht, denn die Gruppenunternehmen der Post behalten ihre aktienrechtliche Hülle.“ (Frankfurter Allgemeine 2009) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 5 – 3000 – 168/09 Seite 21 6. Anlagen Anlage 1: Daten & Fakten (DPAG 2009b) Anlage 2: Schrittweise Reduzierung der Bundesbeteiligungen an der Deutsche Post AG (BMF 2009a) Anlage 3: Mehrjahresübersicht (DPWN 2009) Anlage 4: Postal Services in Europe 2006 (Eurostat 2008) 7. Quellen BMF (2009a). Beteiligungspolitik Deutsche Post AG. Bundesministerium der Finanzen. 12.5.2009. Im Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3998/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Bun desliegenschaften__und__Bundesbeteiligungen/Privatisierungs__und__Beteiligungspolitik/ Deutsche__Post__AG/1821,templateId=renderPrint.html [Stand: 14.12.2009]. BMF (2009b). Rückführung der Bundesbeteiligungen Deutsche Post AG. 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