Alternativen zu Tierversuchen Eine Übersicht zur staatlichen Förderung - Sachstand - © 2007 Deutscher Bundestag WD 5 - 166/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Alternativen zu Tierversuchen Eine Übersicht zur staatlichen Förderung Sachstand WD 5 - 166/07 Abschluss der Arbeit: 08.08.2007 Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - 1. Einleitung Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002, das am 1. August 2002 in Kraft getreten ist, wurde der Tierschutz in Art. 20 a als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Als Staatszielbestimmung enthält der Tierschutz nun eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. Gemäß Art. 7 Abs. II, III der Richtlinie (EWG) 86/6091 darf „ein [Tier-] Versuch nicht vorgenommen werden, wenn zur Erreichung des angestrebten Ergebnisses eine wissenschaftlich zufriedenstellende, vertretbare und praktikable Alternative zur Verfügung steht, bei der kein Tier verwendet werden muss.“ In Umsetzung dieser Richtlinie bestimmt das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) in § 7 II S. 1, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie zu einem der im Gesetz benannten Zwecke unerlässlich sind. Gemäß § 7 Abs. II S. 2 TSchG ist bei der Entscheidung über diese Unerlässlichkeit „insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Grunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“ Die deutsche sowie europäische Gesetzgebung zieht damit alternative, nicht an Tieren durchgeführte Testmethoden ausdrücklich dem Tierversuch vor (sog. 3R-Konzept2). So lautet auch das erklärte Ziel der Bundesregierung, sich für Ersatzmethoden für Tierversuche einzusetzen und diese zügig weiterzuentwickeln.3 Seit dem 1. Januar 1989 besteht in Deutschland durch die Versuchstiermeldeverordnung eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der in Tierversuchen getöteten Tiere. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veröffentlicht seither jedes Jahr entsprechende Statistiken. Die Zahlen gingen zunächst von 2,6 Millionen im Jahr 1989 auf 1,5 Millionen im Jahr 1997 zurück. Seither steigen sie wieder an. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland insgesamt 2,4 Mio. Tiere für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet.4 1 Richtlinie des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, ABl Nr. L 358 vom 18.12.1986, S. 0001. 2 sog. 3R-Konzept = Refinement (Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation der Tiere im Rahmen der Tierexperimente) – Reduction (Reduzierung der Anzahl von Versuchstieren ) – Replacement (Ersatz der Tierversuche durch Alternativmethoden). 3 BReg 2005, S. 60. 4 BMELV 2006. - 4 - Anzahl der bei Versuchen in Deutschland verwendeten Tiere im Jahr 2005 (TIERVERSUCHSZAHLEN 2005, Tabelle 2). Biologische Grundlagen - forschung Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Humanmedizin , Zahnmedizin und Veterinärmedizin Herstellung von oder Qualitätskontrolle bei Produkten oder Geräten für die Humanmedizin oder Zahnmedizin Herstellung von oder Qualitätskontrolle bei Produkten oder Geräten für die Veterinärmedizin Toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheits - prüfungen Diagnose von Krankheiten Prüfung der Wirksamkeit von Schädlings - bekämfungs - mitteln Ausbildung und Weiterbildung Sonstige Zwecke Summe vorheriger Spalten Wirbeltiere , die für wissenschaft - liche Zwecke getötet und anschl. für die Zwecke der vorherigen Spalten weiter verwendet werden Insgesamt Mäuse 548.649 277.287 106.512 42.650 50.280 4.411 192 16.146 38.231 1.084.358 348.134 1.432.492 Ratten 101.199 195.642 47.486 11.683 62.982 885 328 13.472 1.740 435.417 135.840 571.257 Meerschwein - chen 1.907 4.999 14.251 5.921 9.755 11 0 402 515 37.761 2.536 40.297 Hamster 3.583 2.227 3 1.195 56 6 0 307 539 7.916 665 8.581 andere Nagetiere 3.161 3.901 0 0 0 6 0 186 368 7.622 297 7.919 Kaninchen 2.600 7.083 81.097 5.204 4.568 1.188 10 194 1.385 103.329 1.964 105.293 Katzen 293 490 35 38 128 3 0 13 23 1.023 0 1.023 Hunde 410 1.568 34 245 2.422 63 0 89 37 4.868 24 4.892 Frettchen 4 542 0 0 0 0 0 0 14 560 0 560 andere Fleischfresser 27 0 0 202 0 0 6 0 0 235 0 235 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel 385 202 0 2 10 54 0 102 0 755 0 755 Schweine 3.140 4.845 32 985 327 925 0 1.978 934 13.166 838 14.004 Ziegen 151 43 7 1 2 3 0 55 13 275 8 283 Schafe 882 583 54 101 2 359 0 104 1.432 3.517 135 3.652 Rinder 435 1.159 0 147 91 734 0 161 182 2.909 0 2.909 Halbaffen 2 0 0 0 97 0 0 0 0 99 0 99 Neuweltaffen 196 89 0 0 122 0 0 0 1 408 13 421 Altweltaffen 51 158 0 0 1.299 0 0 8 63 1.579 6 1.585 Menschenaf - fen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 andere Säugetiere 107 7 0 0 0 0 0 1 0 115 8 123 Wachteln 0 0 0 0 2.447 0 0 0 10 2.457 1.702 4.159 andere Vögel 9.089 10.329 690 13.117 1.644 857 0 1.271 2.153 39.150 54.708 93.858 Reptilien 114 13 0 0 0 0 0 9 0 136 17 153 Amphibien 8.836 0 0 0 0 0 0 1.596 0 10.432 6.145 16.577 Fische 30.135 0 0 825 23.180 4.156 0 2.177 3.864 64.337 37.214 101.551 Gesamt 715.356 511.167 250.201 82.316 159.412 13.661 536 38.271 51.504 1.822.424 590.254 2.412.678 Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick darüber, inwieweit in Deutschland die im Sinne der Gesetzgebung vorzugswürdigen Alternativmethoden durch den Staat gefördert werden. 2. Finanzielle Förderung von Alternativen durch die öffentliche Hand Dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Alternativen zum Tierversuch voranzutreiben, dienen vorrangig zwei staatliche Förderprogramme: Seit 1984 der Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ und seit 1990 die „Vergabe von Forschungsmitteln zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Tierversuchsersatzmethoden“ der Zentralstelle zur Erfassung und zur Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Beide Programme dienen primär der Entwicklung von Alternativen zu behördlich vorgeschriebenen sicherheitstoxikologischen Untersuchungen . Häufig fördert die ZEBET die ersten Schritte der Methodenentwicklung - 5 - in einzelnen Laboratorien. Bei erfolgversprechendem Abschluss werden anschließend (Prä-)Validierungsstudien im Verbund mit Industriepartnern durch das BMBF gefördert .5 2.1. BMBF : Förderschwerpunkt Im Rahmen des Programmschwerpunkts „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ des BMBF werden Forschungs- und Entwicklungsmethoden (FuE) gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung oder in der Grundlagenforschung Beiträge zur Reduktion der Tierverbrauchszahlen, zur Minderung des Belastungsgrades von Tieren oder Beiträgen zu anderweitigen Verbesserungen im Sinne des 3R-Konzeptes führen können. Hierbei soll insbesondere die Verwendung von „sinnesphysiologisch hochentwickelten Arten“ weiter eingeschränkt werden. In begrenztem Umfang sind im Rahmen der FuE-Aktivitäten auch ergänzende Begleitstudien und Workshops förderfähig, die der Bewertung der bestehenden Einsparpotentiale in speziellen Arbeitsbereichen oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine den aktuellen Erfordernissen gerecht werdende Fortentwicklung des Förderschwerpunktes dienen.6 Die vom BMBF bereitgestellten Haushaltsmittel für die Förderaktivität „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ wurden von 3,4 Mio. € im Jahr 2005 auf 4 Mio. € im Jahr 2006 erhöht. Insgesamt hat das BMBF seit 1980 fast 90 Mio. € für die Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch vergeben.7 Mit den rund 70 Mio. € während der letzten 20 Jahre wurden über 230 Projekte gefördert.8 2.2. BfR: Vergabe von Forschungsmitteln durch die ZEBET Die ZEBET im BfR hat neben der systematischen Erfassung bereits veröffentlichter Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch die Aufgabe, diese Methoden zu evaluieren. Daneben erfolgt aber auch eine finanzielle Förderung erfolgversprechender Ansätze zur Entwicklung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen. Hohe Priorität hat dabei der Ersatz von Tierversuchen in behördlichen Anmelde- und Zulassungsverfahren, in denen Tierversuche vorgeschrieben sind. Zu diesem Zweck verfügt die ZEBET seit 1990 über einen eigenen Etat, der von 1990 (400.000 DM) bis 2006 (390.000 €) nahezu verdoppelt wurde. Bis 2006 wurden 96 Projekte gefördert.9 5 TIERSCHUTZBERICHT 2007, S.21. 6 BMBF 2001. 7 BMELV 2006. 8 BMBF 2007. 9 TIERSCHUTZBERICHT 2007, S. 22. - 6 - 2.3. BMELV: Tierschutzforschungspreis Um Tierversuche weiter zu reduzieren, vergibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) seit Jahren einen mit 15.000 € dotierten „Forschungspreis zur Förderung von methodischen Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen“. Hiermit sollen herausragende Forschungsleistungen zur Thematik honoriert und die Bedeutung des gesamten Forschungsgebiets unterstrichen werden. Im Jahr 2007 findet die bereits 26. Vergabe des Forschungspreises statt.10 2.4. Förderprogramme einzelner Bundesländer Auch verschiedene Bundesländer fördern Alternativen zu Tierversuchen. Im Jahr 1989 hat die Landesregierung Baden-Württemberg das spezielle Landesförderprogramm „Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ eingerichtet und stellt dafür jährlich etwa 300.000 € bereit.11 Für herausragende Leistungen bei der Reduktion von Tierversuchen und /oder einer Verminderung der Belastung von Versuchstieren wird außerdem jährlich ein mit bis zu 25.000 € dotierter Forschungspreis vergeben.12 Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz fördert seit 1992 Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Ersatzmethoden der im Bundesland tätigen Forscher. Alle 2 Jahre wird ein Forschungspreis zur Entwicklung von dem 3R-Prinzip entsprechenden Ersatzund Ergänzungsmethoden i.H.v. 20.000 € ausgeschrieben.13 3. Weitere Maßnahmen zur Einschränkung von Tierversuchen 3.1. Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen Die Bundesregierung betrachtet es als ihre „Daueraufgabe“, entsprechend den Zielen des Tierschutzgesetzes und auf Grundlage neuester Erkenntnisse laufend alle einschlägigen Rechtsvorschriften auf Möglichkeiten zu überprüfen, Tierversuche zu ersetzen bzw. die Anzahl der Versuchstiere oder deren Belastung zu vermindern.14 Gegebenenfalls schlägt sie entsprechende Gesetzesänderungen vor. 10 BMELV 2006. 11 BMBF/ BMELV u.a. 2001, S. 26. 12 BaWü 2006. 13 Ausschreibung im Internet: http://www.mufv.rlp.de/themen/tiere/tierschutz/tierversuche/forschungspreis_alternativen_zum_tier versuch.html (Stand: 3.8.2007). 14 BMBF/ BMELV u.a. 2001, S. 22. - 7 - 3.2. Marketing Im Jahr 1986 hat die Bundesregierung zusammen mit Verbänden der Industrie und des Tierschutzes die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (SET) gegründet. Sie beweist, dass eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Industrie und Tierschutzorganisationen möglich ist. Die Bundesregierung ist durch Vertreter des BMELV, des BMBF und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie einer Repräsentantin des Senats von Berlin im Kuratorium der Stiftung vertreten. Mehrfach konnte sie auf eine verstärkte Bereitschaft von Mitteln durch die Industrie hinwirken.15 Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsrat, der sich paritätisch aus Vertretern der Tierschutz- und Industrieverbände zusammensetzt. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung ca. 3,7 Mio. € für Förderungen von etwa 60 Forschungsarbeiten und anderen Projekten aufgewendet.16 Bei der Vergabe der Mittel setzt die Stiftung dort an, wo nicht auf andere öffentliche Mittel zurückgegriffen werden kann – der Verbreitung neuer Alternativmethoden in den Labors von Industrie und Wissenschaften. So unterstützt die SET regelmäßig Kurse, Symposien und Workshops, in denen Wissenschaftler Kenntnisse über Ersatzmethoden erlangen können. Nicht zuletzt will die Stiftung dazu beitragen, dass schon zu Beginn eines in der Industrie oder Wissenschaft geplanten Forschungsvorhabens über die Frage der möglichen Vermeidung und Verringerung von Tierversuchen nachgedacht wird.17 3.3. Forschung am Forschungszentrum Jülich Einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung und Umsetzung von Forschungsprogrammen im Bereich Tierversuchsvermeidung leistet die Organisationseinheit Biologie, Energie, Umwelt (BEO) des Forschungszentrums Jülich GmbH.18 Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland (90 %) sowie das Bundesland Nordrhein-Westfalen (10 %). Das Forschungszentrum verfügt über ein jährliches Budget von 360 Mio. €. 3.4. Informations- Datenbanken Zu den Möglichkeiten, die Durchführung unnötiger Tierversuche zu vermeiden, gehören auch der Ausbau und die Forcierung der Nutzung von Informations-Datenbanken. Gemäß § 8 Abs. III Nr.1 b TSchG ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für Tierversuche vom Antragsteller die Nutzung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten darzulegen. In diesem Zusammenhang spielt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eine besondere Rolle, welches ein umfang- 15 BMBF/ BMELV u.a. 2001, S. 25. 16 TIERSCHUTZBERICHT 2007, S. 26. 17 BMBF/ BMELV u.a. 2001, S. 25. 18 Im Internet: http://www.fz-juelich.de/portal/forschungszentrum/datenundfakten (Stand: 3.8.2007). - 8 - reiches Angebot an biomedizinischer Literatur- und Faktendatenbanken mit tierschutzrelevanten Informationen bereitstellt. Über das DIMDI stellt das BfR auch die lizenzfreie AnimAlt- Datenbank der ZEBET online zur Verfügung.19 Gegenwärtig werden in der AnimAlt- Datenbank 119 Dokumente für Ersatz- und Ergänzungsmethoden der verschiedensten Fachgebiete angeboten. In der AnimAlt- Datenbank werden ausschließlich Methoden dokumentiert, die dem sog. 3R-Prinzip genügen. In den zurückliegenden Jahren waren jährlich ca. 11.000 Zugriffe auf die ZEBET- Datenbank zu registrieren. 4. Quellen BMBF (2001): Bekanntmachung der Förderrichtlinien „Ersatzmethoden zum Tierversuch “ im Programm der Bundesregierung „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 17.4.2001. Im Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/lw_resource/datapool/__pages/pdp_203/ Zusatzfoerderbekanntmachung.pdf (Stand: 2.8.2007). BMBF (2007): Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Im Internet : http://www.bmbf.de/de/1040.php (Stand: 2.8.2007). BMBF/ BMVEL u.a. (2001): Hightech statt Tiere. Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen: Grundlagen – Ergebnisse – Perspektiven. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft u.a. (Hrsg.). Januar 2001. Im Internet: http://www.bmbf.de/pub/hightech_statt_tiere.pdf (Stand: 3.8.2007). 19 Im Internet: https://gripsdb.dimdi.de/websearch/servlet/Gate?accessid=bfrAnimaltBasicEn#__DEFANCHOR__ (Stand: 3.8.2007). - 9 - BMELV (2006): Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nr. 162 vom 15. 11. 2006. Im Internet: http://www.bmelv.de/cln_045/nn_754188/DE/12- Presse/Pressemitteilungen/2006/162-Tierversuche2005.html__nnn=true (Stand: 2.8.2007). BReg (2005): Gemeinsam für Deutschland – Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 11.11.2005. Im Internet: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/__Anla gen/der-gesamte-koalitionsvertrag-im-worlaut- 921232,property=publicationFile.pdf (Stand: 2.8.2007). TIERSCHUTZBERICHT (2007): Unterrichtung durch die Bundesregierung. BT- Drs. 16/5044 vom 19.4.2007. TIERVERSUCHSZAHLEN (2005): Tierversuchszahlen 2005 - Tabellen der Tierversuchszahlen für 2005 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.11.2006. Im Internet: http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753004/SharedDocs/downloads/07- SchutzderTiere/Tierversuchszahlen/2005- TierversuchszahlenGesamt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2005- TierversuchszahlenGesamt.pdf (Stand: 2.8.2007). BaWü (2006): Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg. Nr. 332/2006. Im Internet: http://www.mlr.badenwuerttemberg .de/content.pl?ARTIKEL_ID=43930 (Stand: 3.8.2007).