© 2020 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 136/20 Staatliche Maßnahmen für Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 2 Staatliche Maßnahmen für Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Covid19- Pandemie Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 136/20 Abschluss der Arbeit: 17. Dezember 2020 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Maßnahmen 4 3. Kostenrahmen 4 4. Förderkriterien 5 5. Sonstiges 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands sind die Fragen, welche staatlichen Maßnahmen es in Deutschland für Unternehmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Pandemie gibt und mit welchem Kostenrahmen diese verbunden sind. Darüber hinaus sollte dargelegt werden, ob die Unterstützungsmaßnahmen an bestimmte Förderkriterien gebunden sind und ob es hierzu eine öffentliche Debatte in Deutschland gibt. 2. Maßnahmen Eine ständig aktualisierte Übersicht der verschiedenen Unterstützungsangebote für Unternehmen im Rahmen der aktuellen Covid19-Pandemie findet sich unter folgendem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen-gegen -die-folgen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=4. Eine Übersichtsgrafik zum Thema „Coronahilfen: Förderinstrumente auf einen Blick“ bietet das BMWi unter dem Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/C-D/coronahilfen-foerderinstrumente-infografik .pdf?__blob=publicationFile&v=14. 3. Kostenrahmen Nach Aussage des BMWi belaufen sich die Maßnahmen zur Stützung von Unternehmen im Rahmen der Covid19-Pandemie in Deutschland im Soll des Haushalts 2020 auf ca. 45 Mrd. Euro. Im Haushalt 2021 (Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, Stand: 27.11.2021) ist demnach eine Summe von ca. 50 Mrd. Euro veranschlagt. Hierbei stellen die Unternehmens- bzw. Überbrückungshilfen in beiden Jahren die größten Posten dar. Hinzu kommen weitere, unter anderem steuerliche Hilfen. Außerdem stellt der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)1 und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)2 umfangreiche Kreditprogramme zur Verfügung. Zeitgleich wurde dem WSF eine Kreditermächtigung bis zu 100 Mrd. Euro zum Erwerb von Kapitalinstrumenten und Beteiligungen sowie bis zu 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der KfW gewährt.3 1 https://www.kfw.de. 2 Siehe hierzu: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/wirtschaftsstabilisierungsfonds.html. 3 Email des BMWi vom 14.12.2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 5 4. Förderkriterien Zu der Frage, mit welchen z. B. ökologischen Auflagen die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Rahmen der Covid19-Pandemie in Deutschland im Einzelfall verbunden sind, kann nach Auskunft des BMWi keine Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung habe mit dem Zukunftspaket4 verschiedene Maßnahmen verabschiedet, um den Strukturwandel im Angesicht des Klimawandels zu unterstützen. Diese seien noch in der Ausgestaltung. Ein Fokus würde hierbei auf dem Mobilitätssektor und neuen klimafreundlichen Technologien liegen.5 Zu der Fragestellung konnten auch folgende Schriftliche Fragen aus dem Abgeordnetenbereich sowie die entsprechenden Antworten der Bundesregierung eruiert werden: – Die Frage, ob die Bundesregierung gewährte beziehungsweise geplante Finanzhilfen für deutsche Konzerne und Unternehmen, etwa aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) oder vergleichbaren Finanzhilfen, an bestimmte Anforderungen (z. B. Verbraucherschutz; hier: Erstattung von Flugreisen an Verbraucher ohne bewusst verzögerte Erstattungszeiträume oder Infektionsschutz; hier: Unterlassen von Reisedienstleistungen in Regionen, die als COVID-19-Risikogebiete ausgewiesen wurden) knüpfe und wenn ja, welche Konsequenzen von der Bundesregierung getroffen würden, wenn sich Konzerne und Unternehmen diesen Anforderungen widersetzen würden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet :6 „Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen dienen der Stabilisierung von Unternehmen in einer Krisensituation. Die operative Geschäftsführung obliegt weiterhin dem jeweiligen Unternehmen . In Bezug auf die Rückerstattungspraxis von Reisekosten und die Durchführung von Reiseleistungen gelten die allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Ansprüche sind aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis in den dafür vorgesehenen Verfahren zu verfolgen. Ungeachtet dessen erwartet die Bundesregierung generell rechtskonformes Geschäftsgebaren und hat beispielsweise die Deutsche Lufthansa AG sehr deutlich auf die Dringlichkeit einer unverzüglichen Rückzahlung der Kundengelder hingewiesen und eine regelmäßige Berichterstattung zu den Fortschritten mit dem Unternehmen vereinbart.“ – Hinsichtlich der Bedingungen für Airbus Flugzeugbestellungen, die an die Finanzhilfen zur Rettung der durch die Corona-Einschränkungen in finanzielle Schwierigkeiten geratene Deutsche Lufthansa AG geknüpft wurden, führte die Bundesregierung aus:7 4 Siehe hierzu auch: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter /Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 7 ff. 5 Email des BMWi vom 14.12.2020. 6 Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. BT-Drs. 19/23454 vom 12.10.2020, S.95. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923454.pdf. 7 Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. BT-Drs. 19/19887 vom 12.06.2020, S.59 f. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/198/1919887.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 6 „Am 25. Mai 2020 hat sich die Bundesregierung auf ein Unterstützungsangebot an die Deutsche Lufthansa AG verständigt. Dieses sieht verschiedene Auflagen für die Gewährung der staatlichen Hilfen vor, beispielsweise die Verpflichtung zur Fortsetzung der Flottenerneuerung zur Emissionsreduzierung, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies zulassen , jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme von Flugzeugen bestimmter Hersteller. […] Die Anschaffung bestimmter Flugzeugmodelle ist eine unternehmerische Entscheidung der Deutschen Lufthansa AG. Wirtschaftlichkeit und Technologieführerschaft im Bereich emissionsreduzierender Technologie sind dabei wichtige Auswahlkriterien. Der Bund kann, wie erfolgt, Rahmenbedingungen vorgeben, eine Einmischung ins operative Geschäft soll jedoch nicht erfolgen. Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds dienen primär dazu, die Unternehmen selbst zu stabilisieren, haben aber auch zum Ziel, die negativen Auswirkungen auf die Branche insgesamt (u. a. Hersteller, Dienstleister, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) abzufedern. Die durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds begünstigten Unternehmen müssen Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten. Sie sollen damit insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.“8 Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in ihrer Rede im Rahmen des XI. Petersberger Klimadialogs am 28. April 2020, dass auch nach der Pandemie bei der Auflage von Konjunkturprogrammen u.a. der Klimaschutz im Blick behalten werden müsse.9 Es gibt in Deutschland eine öffentliche Debatte zu Förderkriterien ökologischer oder gesellschaftsrelevanter Art, unter denen Unternehmen staatliche Subventionen in der aktuellen Covid 19-Pandemie erhalten sollten. Hierzu werden im Folgenden einige Beispiele benannt, die jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben: – In dem Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken.“10, das das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 wiederspiegelt, werden die wesentlichen Aspekte des im Rahmen der Pandemie geplanten Konjunkturund Krisenbewältigungspakets sowie Zukunftspakets skizziert. Ersteres soll die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands fördern, im weiteren Verlauf der Pandemie auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern sowie Länder und Kommunen stärken und junge Menschen und Familien unterstützen. Mit Hilfe des 8 Fettung durch den Verfasser des Sachstands. 9 Siehe hierzu: https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-im-rahmendes -xi-petersberger-klimadialogs-am-28-april-2020-videokonferenz--1748018. 10 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket /2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 7 Zukunftspakets will Deutschland u.a. seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken.11 – Das Umweltbundesamt schlägt vor, Konjunktur-/Investitionspakete, die nach der Krise die Wirtschaft wieder in Gang bringen sollen, mit Nachhaltigkeitszielen wie Klimaschutz, Ressourcenschonung , Emissionsminderungen und einer nachhaltigen Digitalisierung zu verbinden . Zudem sollte mit diesen Maßnahmen der europäische Green Deal verstärkt umgesetzt werden.12 – Eine Befragung von mehr als 6.000 Haushalten im Sommer 2020, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und im Auftrag des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung13 sowie des ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung 14 und weiteren Kooperationspartnern durchgeführt wurde, ergab, dass gut 63 Prozent der Befragten eine Verknüpfung der Wirtschafts- und Klimapolitik in der Corona-Krise befürworteten. Die Befragten waren der Ansicht, dass die Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft dazu beitragen sollten, die Klimaziele zu erreichen. Für knapp 37 Prozent der Befragten war soziale Gerechtigkeit in diesem Kontext noch wichtiger als der Klimawandel. Nur rund 28 Prozent der Haushalte fanden, dass die Wiederbelebung der Wirtschaft vorrangige Priorität habe und diesem Ziel alle anderen Ziele, auch der Klimaschutz , untergeordnet werden sollten. 62 Prozent der Befragten gaben an, dass öffentliche Investitionen nur getätigt werden sollten, wenn sie dazu beitragen würden, CO2-Emissionen zu reduzieren.15 Zur weiteren Information wird zudem auf folgende Links hingewiesen: Folgen der Corona-Krise und Klimaschutz – Langfristige Zukunftsgestaltung im Blick behalten. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH. März 2020. https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/publications/Corona-Krise_Klimaschutz.pdf. Nachhaltigkeitsfilter für öffentliche Mittel. Leitfaden zur Anwendung der EU-Taxonomie. WWF Deutschland; Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH. November 2020. https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-Taxonomie-Wuppertalinstitut .pdf 11 Siehe hierzu auch: Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli 2020. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 35, S. 1683 ff. 12 https://www.umweltbundesamt.de/themen/der-einfluss-der-corona-krise-auf-die-umwelt. (Stand: 03.04.2020). 13 https://www.leibniz-gemeinschaft.de/institute/leibniz-institute-alle-listen/rwi-leibniz-institut-fuerwirtschaftsforschung .html. 14 https://www.leibniz-gemeinschaft.de/institute/leibniz-institute-alle-listen/zew-leibniz-zentrum-fuer-europaeische -wirtschaftsforschung.html. 15 https://nachrichten.idw-online.de/2020/07/21/befragung-von-rwi-und-zew-auch-in-der-corona-pandemiebleibt -klimaschutz-wichtig/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 136/20 Seite 8 Klimapolitische Anforderungen an die Konjunkturpolitik in der Coronakrise. Stellungnahme der Wissenschaftsplattform Klimaschutz. Juli 2020. https://www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/files/WPKS-Corona-Konjunktur.pdf. Staatsprogramme gegen die Corona-Krise – eine Option für den Klimaschutz? Wirtschaftsdienst. 100. Jahrgang, 2020, Heft 7, S. 510–515. https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/7/beitrag/staatsprogramme-gegen-diecorona -krise-eine-option-fuer-den-klimaschutz.html. 5. Sonstiges Die Antwort zu der Kleinen Anfrage „Konzeption und Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung“16 der Fraktion der FDP steht derzeit noch aus (Stand: 17.12.2020), könnte aber im Rahmen der Fragestellung ebenfalls von Interesse sein. *** 16 Bundestagsdrucksache 19/24884 vom 2.12.2020. https://dserver.bundestag.de/btd/19/248/1924884.pdf.